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Auswärtiges Amt zur Ankündigung der USA zu möglichen Sanktionen gegen IStGH-Mtarbeiter
Anlässlich der Ankündigung der USA zu möglichen Sanktionen gegen IStGH-itarbeiter sagte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts heute (12.6.2020):
Mit großer Besorgnis haben wir die Ankündigung der USA zur Kenntnis genommen, die dem US-Außenminister die Möglichkeit gibt, in bestimmten Fällen weitere Visabeschränkungen sowie zusätzlich wirtschaftliche Sanktionen gegen Mitarbeiter des Internationalen Strafgerichtshofs zu erlassen.
Deutschland gehört zu den entschiedenen Unterstützern des Gerichtshofs. Wir haben volles Vertrauen in seine Arbeit. Er ist eine unverzichtbare Institution im Kampf gegen Straflosigkeit internationaler Verbrechen und wird heute mehr denn je gebraucht. Jede Druckausübung auf den unabhängigen Gerichtshof, seine Mitarbeiter und diejenigen Personen, die mit ihm zusammenarbeiten, lehnen wir ab.
Hintergrund:
Die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshof unternimmt seit März 2020 förmliche Ermittlungen zur Situation in Afghanistan. Die von den USA zunächst ausgesprochenen und nun erweiterten Visabeschränkungen sowie die nun erlassenen wirtschaftlichen Sanktionen gegen Mitarbeiter des Gerichtshofs sind u.a. auf die Beendigung des Verfahrens vor dem Internationalen Strafgerichtshof gerichtet, gelten aber auch über den spezifischen Fall hinaus. Die USA können zudem bei Ermittlungen gegen Staatsangehörige von befreundeten, nicht dem IStGH beigetretenen Nationen entsprechende Sanktionen erlassen. Ferner besteht die Möglichkeit einer Erstreckung der Sanktionen auf Dritte, die mit dem Gerichtshof zusammenarbeiten.