Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Auswärtiges Amt zur Bildung einer Übergangsregierung in Südsudan

22.02.2020 - Pressemitteilung

Zur Bildung einer Übergangsregierung in Südsudan sagte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts heute (22.02.):

Die Bildung einer Übergangsregierung in Südsudan am 22. Februar 2020 ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des 2018 vereinbarten Friedensabkommens. Wir ermutigen die Parteien, im Geiste der Zusammenarbeit, der Inklusivität und des Kompromisses die Inhalte des Abkommens mit Leben zu füllen. Wir sind uns gemeinsam mit den Menschen in Südsudan bewusst, dass noch viele Herausforderungen auf dem Weg in Richtung eines nachhaltigen Friedens zu meistern sind. Dazu gehören insbesondere eine Neuordnung des Sicherheitssektors unter Einbeziehung aller Parteien, aber auch der Aufbau von Rechtsstaatlichkeit, transparentem Regierungshandeln und einem Justizwesen, in das die Menschen vertrauen können. Mit der Bildung einer Übergangsregierung besteht nun die Möglichkeit, diese und andere wichtige Aufgaben weiter vorwärts zu bringen.

Frauen spielen bei Friedensprozessen eine bedeutsame Rolle, für deren Beteiligung setzt sich Deutschland auch im UN-Sicherheitsrat aktiv ein. Die Bundesregierung begrüßt daher, dass das südsudanesische Friedensabkommen eine Teilhabe von mindestens 35 Prozent Frauen an öffentlichen Ämtern fordert und ermutigt die politischen Akteure, dies nun konsequent umzusetzen.

Die Menschen in Südsudan verdienen Frieden, Stabilität und Fortschritte bei der Einhaltung der Menschenrechte. Die Bundesregierung wird die Menschen in Südsudan weiter unterstützen und dazu den Dialog mit der neuen Übergangsregierung aufnehmen.

Hintergrund

Nach jahrelangen gewalttätigen Auseinandersetzungen einigten sich die Konfliktparteien im Südsudan 2015 auf ein Friedensabkommen, woraufhin 2016 jedoch wieder gewaltsame Konflikte ausbrachen. Nach einer erneuten Vereinbarung zum Waffenstillstand Ende 2017 haben die Konfliktparteien 2018 ein erneuertes Friedensabkommen unterzeichnet. Dies sah zunächst vor, dass im Mai 2019 eine inklusive Übergangsregierung gebildet und die dreijährige Übergangsperiode mit Ausarbeitung einer neuen Verfassung und Wahlen abgeschlossen werden soll. Da die vereinbarten Vorbedingungen nur verzögert umgesetzt wurden, einigten sich die Parteien auf eine Verlängerung der Vor-Übergangszeit bis 22. Februar 2020.

Schlagworte

nach oben