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Auswärtiges Amt zur Vollstreckung der Todesstrafe gegen den iranischen Sportler Navid Afkari

14.09.2020 - Pressemitteilung

Zur Vollstreckung der Todesstrafe gegen den iranischen Sportler Navid Afkari erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts heute (14.09.):

Wir sind entsetzt darüber, dass die Todesstrafe gegen den Sportler Navid Afkari am vergangenen Samstag in Iran vollstreckt wurde. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen und Freunden, die ebenso wie die internationale Sportlergemeinschaft um ihn trauern. Die Bundesregierung verurteilt diese Hinrichtung, die trotz internationaler Proteste und Bitten um Aussetzung durchgeführt wurde, auf das Schärfste. Es gab erhebliche Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens und auch die Vorwürfe, dass Navid Afkari erst unter Anwendung von Folter ein Geständnis abgelegt haben soll, nehmen wir sehr ernst. Die Bundesregierung hat sich mehrfach und auf sehr hoher diplomatischer Ebene in Teheran für die Aussetzung des Todesurteils gegen Navid Afkari eingesetzt.

Dem Recht auf freie Meinungsäußerung misst die Bundesregierung höchste Bedeutung bei. Auch zur Todesstrafe ist die Haltung der Bundesregierung eindeutig: Sie ist eine grausame und unmenschliche Form der Bestrafung, die wir unter allen Umständen ablehnen. Wir fordern ein rechtsstaatliches Verfahren für alle im Zusammenhang mit den Protesten in Iran inhaftierten Personen und dass weitere Todesstrafen weder verhängt noch vollstreckt werden.

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