Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Menschenrechtsbeauftragte Kofler zur Verhängung zweier Todesurteile in Belarus

22.01.2018 - Pressemitteilung

Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, erklärte heute (22.01.):

Am 20. Januar wurden in Belarus erneut zwei Menschen zum Tode verurteilt. Die Verurteilten waren für schuldig befunden worden, zwei Männer und eine Frau ermordet zu haben. Den Opfern und ihren Angehörigen gilt mein tiefempfundenes Beileid.

Die Schwere der Tat ändert jedoch nichts daran, dass die Todesstrafe eine unmenschliche und grausame Form der Bestrafung ist, die im Europa von heute keinen Platz hat. Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab und setzt sich gemeinsam mit ihren europäischen Partnern dafür ein, dass die Todesstrafe weltweit abgeschafft wird.

An die belarussische Regierung richte ich daher den Appell, den ersten Schritt in Richtung einer Abschaffung der Todesstrafe zu gehen und die Vollstreckung der Todesstrafe in Belarus mit einem sofortigen Moratorium zu belegen.

Hintergrund:

Belarus ist das einzige Land in Europa, in dem die Todesstrafe noch verhängt und vollstreckt wird. Die Todesstrafe wurde 1996 im Rahmen eines Referendums wieder eingeführt. Die jüngste Hinrichtung wurde im April 2017 vollzogen. Zuletzt waren im Juli 2017 zwei Menschen wegen mehrfachen Mordes zum Tode verurteilt worden. Außenminister Gabriel hatte sich im November während seines Besuchs in Minsk gegenüber Staatspräsident Lukaschenko für eine Abschaffung der Todesstrafe eingesetzt.

Zum Weiterlesen:

Einsatz gegen Todesstrafe und Folter

Schlagworte

nach oben