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Auswärtiges Amt zur Einigung auf den Crossborder-Mechanismus für Syrien im UN-Sicherheitsrat

12.07.2022 - Pressemitteilung

Nach der Verabschiedung der Sicherheitsrats-Resolution (2642) zum Crossborder-Mechanismus erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amts heute (12.07.):

Die heutige Einigung im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, den Crossborder-Mechanismus zu verlängern, war überfällig: Die internationale Unterstützung mit humanitärer Hilfe ist für Millionen von Menschen in Syrien überlebensnotwendig, Russland hat durch seine Blockade einer besseren Lösung rücksichtslos eigene Machtinteressen auf dem Rücken Notleidender durchgesetzt. Auch wenn das Ergebnis einer sechsmonatigen Verlängerung ein Minimalkompromiss ist, so kann auf Grundlage der jetzt gefundenen Einigung immerhin weiter humanitäre Hilfe durch die Vereinten Nationen von der Türkei aus nach Nordwest-Syrien gebracht werden.

Das ist das Mindeste, denn die Versorgung und das Leben von zweieinhalb Millionen Menschen, die allermeisten Frauen und Kinder, hängt wesentlich davon ab. Ihre Not kann so zumindest etwas gelindert werden und dafür wird auch die Bundesregierung weiter Sorge tragen: Deutschland hat im vergangenen Jahr über 700 Millionen Euro für humanitäre Maßnahmen im Rahmen des Syrien-Konflikts bereitgestellt, davon über 100 Millionen Euro im Nordwesten Syriens. Im Rahmen der diesjährigen Brüsseler Geberkonferenz für Syrien und die Nachbarländer hat Deutschland mit 1,05 Milliarden Euro die höchste bilaterale Zusage gegeben. Damit wird Deutschland auch in Zukunft die Hilfspläne der Vereinten Nationen unterstützen.

Hintergrund:

Heute hat sich der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nach äußerst schwierigen Verhandlungen darauf verständigen können, den Grenzübergang Bab al-Hawa von der Türkei nach Nordwest-Syrien offen zu halten. Zuvor hatte Russland per Veto einen Resolutionsentwurf blockiert, den 13 Mitglieder des Sicherheitsrates befürwortet hatten, China hatte sich der Stimme enthalten. Die Einigung sieht vor, dass der Übergang mindestens sechs weitere Monate (bis 10. Januar 2023) geöffnet bleibt, und schafft grundsätzlich die Möglichkeit einer Verlängerung um weitere sechs Monate (bis 10. Juli 2023) – vorbehaltlich einer erneuten Zustimmung durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Das Mandat der Vorgängerresolution war zuvor ausgelaufen und die notleidende Bevölkerung wäre somit weitgehend von weiterer humanitärer Hilfe durch die Vereinten Nationen abgeschnitten gewesen. Zwar liefern auch Nichtregierungsorganisationen humanitäre Hilfe, die Rolle der Vereinten Nationen bei der Versorgung ist aber von überragender Bedeutung: 70 Prozent der derzeit nach Nordwest-Syrien gelieferten Lebensmittel werden vom Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen bereitgestellt.

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