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Gemeinsame Erklärung von 30 Gebern zur Verurteilung der Angriffe auf Zivilpersonen und humanitäre Helferinnen und Helfer in Sudan
Gemeinsame Gebererklärung der EU-Kommissarin für Gleichberechtigung, Krisenvorsorge und -management sowie Belgiens, Dänemarks, Deutschlands, Estlands, Finnlands, Griechenlands, Irlands, Japans, Kanadas, Kroatiens, Lettlands, Litauens, Luxemburgs, Maltas, der Niederlande, Norwegens, Österreichs, Polens, Portugals, Rumäniens, Schwedens, der Schweiz, der Slowakei, Sloweniens, Spaniens, Tschechiens, Ungarns, des Vereinigten Königreichs und Zyperns zur Verurteilung der Angriffe auf die Zivilbevölkerung und humanitäre Helferinnen und Helfer in Sudan
Wir verurteilen den Angriff auf einen humanitären Hilfskonvoi, bestehend aus 15 Lastwagen des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen (WFP) und des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF), in der Nacht des 2. Juni in Al Koma im Bundesstaat Nord-Darfur, bei dem fünf Angehörige des Konvois getötet und mehrere andere verletzt wurden, auf das Schärfste. Vier der 15 Lastwagen im Konvoi wurden bei dem Angriff zerstört, fünf weitere wurden beschädigt. Diese Lastwagen transportierten etwa 100 Tonnen lebensnotwendiger Nahrungsmittel sowie essenzielle Güter der Bereiche Gesundheit, Bildung und WASH (Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene) mit denen die Kinder und Familien der Stadt El Fasher unterstützt werden sollten.
Der vorsätzliche Angriff auf humanitäres Personal stellt einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar. Zivilpersonen und humanitäre Helferinnen und Helfer dürfen nicht Angriffsziel der Parteien des bewaffneten Konflikts sein. Wir rufen alle Parteien mit Nachdruck auf, Zivilpersonen zu erlauben, Gebiete, in denen Kampfhandlungen andauern, auf sichere Weise zu verlassen, sowie sofortigen, bedingungslosen, sicheren und ungehinderten humanitären Zugang zu gewährleisten, um in ganz Sudan denjenigen Hilfe zukommen zu lassen, die diese dringend benötigen.
Wir wiederholen unseren Aufruf an die Sudanesischen Streitkräfte (SAF), die Rapid Support Forces (RSF) und ihre Milizen, die Kampfhandlungen unverzüglich einzustellen und ihren Verpflichtungen im Hinblick auf das humanitäre Völkerrecht nachzukommen, wozu die Verpflichtung gehört, Zivilpersonen und zivile Objekte zu schützen – was auch in der Resolution 2730 (2024) des VN-Sicherheitsrats bekräftigt wurde. Wir betonen erneut den zivilen Charakter der humanitären Hilfsorganisationen, den neutralen und unparteiischen Charakter ihrer lebensrettenden Einsätze und die Notwendigkeit, dass sie in ganz Sudan tätig sind, unabhängig davon, unter welcher Kontrolle ein Gebiet steht.
Dies war ein weiterer tödlicher und inakzeptabler Angriff auf Zivilpersonen und humanitäres Personal seit Beginn dieses bewaffneten Konflikts vor zwei Jahren und stellt eine eklatante Missachtung des humanitären Völkerrechts dar. Wir erinnern die Konfliktparteien daran, ihren Verpflichtungen nachzukommen, die Sicherheit des humanitären Personals und der Hilfsgüter zu gewährleisten.
Im April verurteilte die internationale Gemeinschaft in aller Schärfe die Angriffe auf die Lager von Zamzam und Abu Shouk, bei denen Hunderte Zivilistinnen und Zivilisten und mindestens 12 Helferinnen und Helfer zu Tode kamen. Erst letzte Woche wurde ein Krankenhaus in El Obeid im Bundesstaat Nord-Kordofan angegriffen. Mehrmals wurden Büros der VN und von nichtstaatlichen Organisationen im ganzen Land direkt getroffen, unter anderem erst letzte Woche das WFP-Büro in El Fasher. Dies sind nur einige der zahlreichen Angriffe in den letzten zwei Jahren auf Zivilpersonen, humanitäres Personal und humanitäre Einrichtungen, Krankenhäuser und kritische zivile Infrastruktur, die direkte Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen.
Wir verurteilen jeden Verlust an zivilen Menschenleben, der durch Kriegshandlungen während dieses Konflikts verursacht wird. Es kann nicht sein, dass fortwährende Angriffe auf humanitäre Helferinnen und Helfer zur Normalität werden. Diese schweren und fortgesetzten Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die von den Kriegsparteien begangen werden, sind inakzeptabel und müssen unverzüglich eingestellt werden.
Wir unterstützen die Forderung des VN-Generalsekretärs, diesen Angriff unverzüglich und unabhängig zu untersuchen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.
Wir sprechen den Familien und Kolleginnen und Kollegen derjenigen, die bei der Bereitstellung humanitärer Hilfe unter äußerst gefährlichen Bedingungen getötet oder verletzt wurden, unser tief empfundenes Beileid aus.