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Auswärtiges Amt erklärt zwei Mitarbeiter der Russischen Botschaft Berlin zu personae non gratae
Die Sprecherin des Auswärtiges Amts sagte heute (04.12.2019):
Das Auswärtige Amt hat heute gemäß Artikel 9 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 (WÜD) zwei Mitarbeiter der Russischen Botschaft Berlin mit sofortiger Wirkung zu personae non gratae erklärt.
Mit diesem Schritt reagiert die Bundesregierung darauf, dass die russischen Behörden trotz wiederholter hochrangiger und nachdrücklicher Aufforderungen nicht hinreichend bei der Aufklärung des Mordes an Tornike K. im Berliner Tiergarten am 23.08.2019 mitgewirkt haben.
Diese Erwartung hat zuletzt Staatssekretär Michaelis gegenüber Botschafter Netschajew am 20.11.2019 in einem Gespräch im Auswärtigen Amt formuliert. Die russische Seite hat dessen ungeachtet die Aufforderung der Bundesregierung zur Mitwirkung bei der Aufklärung wie in den vorangegangenen Monaten dilatorisch gehandhabt.
Eine ernsthafte und unverzügliche Mitwirkung der russischen Behörden bleibt aus Sicht der Bundesregierung weiterhin geboten, umso dringender vor dem Hintergrund, dass heute der Generalbundesanwalt die Ermittlungen in diesem Fall mit der Begründung übernommen hat, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Tötung entweder im Auftrag von staatlichen Stellen der Russischen Föderation oder solchen der Autonomen Tschetschenischen Republik als Teil der Russischen Föderation erfolgt ist.
Weitere Schritte in dieser Angelegenheit behält sich die Bundesregierung im Licht der Ermittlungen vor.