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Staatsminister Roth zum Fall Osman Kavala

04.06.2020 - Pressemitteilung

Zum Fall Osman Kavala sagte Staatsminister Roth anlässlich des deutschen Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarats zur Umsetzung der EGMR-Urteile heute (04.06.):

Die fortdauernde Inhaftierung von Osman Kavala, obwohl das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 10. Dezember 2019 kürzlich Rechtskraft erlangt hat, ist ein klarer Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Ich appelliere mit Nachdruck an die Türkei, ihre internationalen Verpflichtungen einzuhalten und das EGMR-Urteil zügig umzusetzen. Deutschland wird auch unter seiner bevorstehenden Europarats-Präsidentschaft den Fall von Osman Kavala weiter mit großer Aufmerksamkeit verfolgen. Die Türkei muss die Einhaltung rechtsstaatlicher und menschenrechtlicher Standards endlich wieder sicherstellen. Wir werden uns entschieden dafür einsetzen, dass alle Mitgliedstaaten die Urteile des EGMR uneingeschränkt respektieren und umsetzen.

Hintergrund:

Der Leiter der türkischen Kulturstiftung Anadolu Kültür, Osman Kavala, ist seit dem 18.10.2017 inhaftiert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wertete die lange Untersuchungshaft von Osman Kavala am 10.12.2019 als einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Er stufte die Untersuchungshaft als politisch motiviert ein und forderte Kavalas umgehende Freilassung. Diese Entscheidung erlangte am 11.05.2020 Rechtskraft, weil der Antrag der Türkei, die Große Kammer des EGMR mit der Frage erneut zu befassen, nicht angenommen wurde. Osman Kavala wurde am 18.02.2020 von einem Istanbuler Gericht freigesprochen, aber umgehend auf Grundlage anderer Vorwürfe wieder festgenommen.

Von November 2020 bis Mai 2021 wird Deutschland den Vorsitz im Ministerkomitee des Europarats übernehmen. Schon jetzt leitet unser Ständiger Vertreter in Straßburg den Ausschuss, der die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte überwacht. Alle 47 Mitgliedstaaten haben sich in der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet, die Urteile des Gerichtshofs zu befolgen.

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