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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 11.09.2024

11.09.2024 - Artikel

Rüstungsexporte an Israel

Frage

Das Lübecker Unternehmen Lubeca Marine ist Eigentümer des Frachters MV Kathrin, der derzeit acht Container mit RDX-Sprengstoff sowie 60 Container mit TNT transportiert. Endbestimmungsort ist Israel, genauer gesagt das größte israelische Militärunternehmen Elbit Systems. RDX-Sprengstoff ist ein Kernelement für die Produktion von Fliegerbomben und Raketen. Jetzt hat Namibia mit Verweis auf die völkerrechtliche Lage und die Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs in Bezug auf Israels agierenden Gaza und Westbank ein Andocken an allen namibischen Häfen untersagt.

Da würde mich interessieren: Wie bewertet die Bundesregierung als schlussendliche Aufsichtsbehörde das Agieren des Unternehmens? Schließt sie sich der Einschätzung der namibischen Behörden an, dass der Transport der besagten Sprengstoffe an Israel gegen die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs und damit gegen Völkerrecht verstößt?

Vorsitzende Buschow

An welches Ressort richtet sich die Frage?

Zusatz

An das Auswärtige Amt und im Zweifel an das Wirtschaftsministerium. ‑ Ich denke, das Auswärtige Amt wird auf jeden Fall etwas dazu sagen.

Wagner (AA)

Die Detailschärfe Ihrer Frage, die Sie gerade gestellt haben, ist dergestalt, dass ich mich erst einmal schlaumachen müsste, weil mir dieser Vorgang jetzt nichts sagt. Ich kann Ihnen aber vielleicht noch einmal allgemein sagen, unbeschadet dessen, was Sie jetzt in Ihrer Frage aufwerfen, weil ich noch nicht einmal wüsste, ob Sprengstofftransporte, die über Deutschland laufen, sozusagen irgendwie der Rüstungskontrolle ‑ ‑ ‑ Aber, dies einmal dargestellt, dazu liefern wir noch etwas nach.

Aber Sie wissen ja, dass unsere Rüstungsexportpolitik nationalen, internationalen und europäischen Regeln unterliegt und dass im Einzelfall immer streng geprüft wird, dass Deutschland bei diesen Geschichten natürlich seine völkerrechtlichen Verpflichtungen einhält. Aber, wie noch einmal gesagt, dieser Einzelvorgang sagt mir jetzt nichts. Deshalb müssten wir da im Zweifel noch einmal etwas nachliefern.

Zusatzfrage

Ich habe noch einmal eine grundsätzliche Nachfrage. Vielleicht hatte ich es auch missverständlich geäußert. Es geht also nicht darum, dass das deutsche Produkte sind. Aber das ist ein deutsches Unternehmen, registriert und mit Hauptsitz in Deutschland, das diese Transporte übernimmt. Das geht dann von Vietnam bis nach Israel. Deswegen habe ich die Frage, ob die Bundesregierung es grundsätzlich ‑ die Namibier haben auch so argumentiert ‑ als einen Bruch des Völkerrechts ansieht, wenn ein deutsches Unternehmen Kernelemente für Raketen und die Bombenproduktion in Israel liefert. Es geht also sozusagen um den Transportweg. Ein deutsches Unternehmen liefert. Das könnte man ja beantworten.

Wagner (AA)

Ihr Nachlegen zeigt ja, dass die Frage offensichtlich nicht ganz einfach ist. Deshalb würde ich mich gerne einmal mit dem Sachverhalt vertraut machen. Wenn wir darauf etwas antworten können, dann werden wir das gerne nachliefern.

Äußerungen des Bundeskanzlers über die Aufkündigung von Rüstungskontroll­verträgen durch Russland

Frage

Die BSW-Vorsitzende Sahra Wagenknecht hat dem Kanzler Lügen vorgeworfen, als er hier in der Sommerpressekonferenz in der BPK erklärt habe, Russland sei einseitig aus den zentralen Rüstungskontrollverträgen ausgestiegen. Tatsächlich seien es die USA gewesen, so Wagenknecht, die aus dem ABM-, INF- und Open-Sky-Vertrag ausgetreten seien. Da es dazu bisher kein Dementi oder keinen Widerspruch gab, wollte ich fragen, ob man davon ausgehen kann, dass dies sozusagen ein stillschweigendes Eingeständnis des Kanzleramtes ist, dass der Kanzler in dem konkreten Fall die Unwahrheit gesagt hat.

Hebestreit (BReg)

Wenn ich jetzt all das, was Sie in Ihrer Frage so wunderbar verpacken, einfach einmal weglasse, sage ich einmal ganz grundsätzlich: Wenn wir alles dementieren würden, was den Tag über an Schwachsinn auf solchen Kanälen gesendet wird, wie Sie sie gerade angeführt haben, dann hätten wir zu viel zu tun und könnten dann unsere eigene Arbeit nicht tun. Insofern sollte Sie niemals davon ausgehen, wenn wir da nicht dementieren, dass das Zustimmung bedeutet.

Ansonsten schlage ich Ihnen vor, in den Geschichtsbüchern nachzuschauen. Das ist noch gar nicht so lange her. Es gibt das Internet. Dann können Sie sich selbst schlaumachen.

Zusatzfrage

Jetzt hat Frau Wagenknecht meines Wissens keinen Kanal, sondern ist Politikerin, und sie hat dargelegt, dass die USA aus den erwähnten Verträgen ausgestiegen seien. Dazu haben Sie ja eine andere Meinung. Da würde mich dann interessieren, ob Herr Hebestreit ‑ ‑ ‑

Hebestreit (BReg)

Ich habe ‑ ‑ ‑

Zusatz

Kurz ausreden lassen, dann dürfen Sie auch antworten! – Die Frage ginge an Sie und das AA: Welcher Staat hat aus Sicht des Auswärtigen Amts und des Kanzlers den ABM-, den INF- und den Open-Sky-Vertrag einseitig aufgekündigt?

Hebestreit (BReg)

Wir sind ja hier nicht in einer Geschichtsstunde. Ich habe gerade darauf verwiesen, dass Sie sich selbst schlaumachen können. Sie sind ja Journalist. Dann können Sie das ja selbst recherchieren. Sie haben die Worte des Bundeskanzlers gehört, und ich habe auf das Internet und die Geschichte verwiesen. Machen Sie sich selbst schlau, anstatt Dinge zu verbreiten, die hier nicht hingehören.

Wagner (AA)

Vielleicht darf ich etwas ergänzen, weil Ihre Frage ja suggeriert, dass das Fehlverhalten sozusagen auf unserer Seite läge. Vielleicht noch einmal klargestellt: Russland rüstet seit Jahren auf, hat den INF-Vertrag gebrochen und führt einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg in Europa.

Zusatzfrage

Zumindest eine Antwort auf eine relativ einfache Frage hätte ich schon ganz gerne: Wer hat aus Sicht der Bundesregierung den ABM-, den INF- und den Open-Sky-Vertrag einseitig aufgekündigt, die USA oder Russland?

Hebestreit (BReg)

Ich überlege jetzt, wie ich möglichst freundlich noch einmal versuche, auf Ihre Frage zu antworten. Deshalb verweise ich auf die Worte des Sprechers des Auswärtigen Amtes, der Ihnen ja einen Hinweis darauf gibt, wer den Vertrag gebrochen hat. Durch den Bruch eines Vertrages ist das eine Kündigung. Wenn wir beide etwas miteinander vereinbaren und ich mich an die Vereinbarung nicht halte, dann habe ich damit den Vertrag nicht eingehalten, sondern ihn gebrochen. So ist das.

Medienberichte über die Installierung eines neuen „Statthalters“ des tschetschenischen Präsidenten in Deutschland

Frage

Herr Kall oder Herr Wagner ‑ ich bin mir nicht ganz sicher ‑, es gibt Medienberichte, dass Kadyrow einen neuen Statthalter hier in Deutschland installiert haben soll und dass er als potenzielles Sicherheitsrisiko angesehen wird. Ich hätte ganz gerne zum einen gewusst, ob Sie das bestätigen können. Sehen Sie die Anwesenheit dieses Mannes hier auch als Gefahr für die öffentliche Sicherheit an?

Kall (BMI)

Ich kann Ihnen dazu für das BMI nichts sagen. Wie Sie wissen, könnten wir hier auch über bestimmte Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden keine öffentliche Auskunft geben.

Wagner (AA)

Ich habe dem auch nichts hinzuzufügen.

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