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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 19.07.2024
Nahostkonflikt
Fischer (AA)
Ich habe eine Stellungnahme abzugeben: Uns beunruhigt zutiefst, dass sich die Knesset mehrheitlich gegen die Schaffung eines palästinensischen Staates ausgesprochen hat. Die Resolution steht im Widerspruch zu mehreren Resolutionen des UN-Sicherheitsrats. Israel entfernt sich damit von der überwältigenden Mehrheit der internationalen Gemeinschaft und isoliert sich selbst. Wir alle wissen, Isolation ist der Feind jeglicher Sicherheit. Und auch wenn die Resolution nicht bindend ist, ist sie auch ein Rückschlag in unserem Bemühen, Israels legitime Sicherheitsinteressen mit dem Recht der Palästinenserinnen und Palästinenser auf Selbstbestimmung in Einklang zu bringen.
Für die Bundesregierung ist völlig klar, dass es zur Zweistaatenlösung keine Alternative gibt, die auch das Recht der Palästinenserinnen und Palästinenser wahrt, denn nur mit einer Zweistaatenlösung kann die Sicherheit Israels auf lange Frist gewährleistet werden. Genauso wie die Israelis haben auch Palästinenserinnen und Palästinenser ein Recht auf ein Leben in Sicherheit und Würde, in dem sie ihre Geschicke in einem eigenen Staat selbstbestimmt leiten können.
Frage
Herr Fischer, es gibt Meldungen aus Israel, wonach die Bundesregierung einen Antrag beim Internationalen Strafgerichtshof eingereicht hat, um den Haftbefehl für Herrn Netanyahu und Herrn Gallant zu verzögern. Können Sie einen solchen Bericht bestätigen?
Fischer (AA)
Die in Ihrer Frage angelegte Unterstellung, wir würden irgendetwas beim Internationalen Strafgericht so verzögern wollen, weise ich direkt zurück. Aber lassen Sie mich einmal grundsätzlich sagen: Das Völkerrecht gilt immer und für alle. Da gibt es keine Auswahl à la carte. Das haben wir hier auch öfter schon besprochen: Mit Blick auf das Völkerrecht ergeben sich für die Lage in Gaza und für das Vorgehen der israelischen Armee Fragen, Fragen, die wir hier auch immer wieder ansprechen. Vorfälle wie Angriffe auf Schulen oder auf Krankenhäuser müssen durch die israelische Justiz lückenlos aufgeklärt und wo erforderlich bestraft werden. So sieht es eben auch das Statut des IStGH vor. Zu dieser Aufklärung haben wir Israel immer wieder aufgefordert, und wir wissen, dass die israelische Justiz dies auch wiederholt angestoßen hat.
Aber es ist auch klar, dass diese Aufklärung aufgrund der Schwere der Anschuldigungen, aber auch aufgrund des anhaltenden Konflikts Zeit braucht. Die israelische Justiz hat in diesem Zusammenhang erklärt, mit dem IStGH und seinem Ankläger kooperieren zu wollen. Nun hat der IStGH kürzlich die Möglichkeit für Staaten eröffnet, im Verfahren über die beantragten Haftbefehle ihre Rechtsansichten zu äußern. Wir haben unsere Bereitschaft und unser Interesse angezeigt, dass wir davon als Freund des Gerichts, als sogenannter Amicus Curiae, Gebrauch machen, genau wie eine Reihe von anderen Staaten. Insofern geht der Verzögerungsvorwurf eindeutig fehl.
Zusatzfrage
Aber so ein Antrag wurde eingereicht, Herr Fischer. Habe ich das richtig verstanden?
Fischer (AA)
Zunächst hat das Gericht die Möglichkeit eröffnet, sein Interesse anzuzeigen, einen Antrag einzureichen. Darüber entscheidet das Gericht, und wenn das Gericht darüber entschieden hat, würden wir gegebenenfalls einen Antrag einreichen, ja. Es handelt sich also zunächst um den Antrag auf Zulassung zum Verfahren als Freund des Gerichts als Amicus Curiae.
Frage
Sie haben gerade gesagt: gegenüber dem palästinensischen Staat. Warum eigentlich bezeichnen Sie die Hamas immer als Terroristen, die Israelis aber nicht? Die Israelis töten jeden Tag Dutzende von Palästinensern. Worin besteht aus Ihrer Sicht mit Blick auf den Terrorismus eigentlich der Unterschied?
Fischer (AA)
Es ist ja sehr offensichtlich, dass die Hamas terroristische Gewalt verübt. Das haben wir am 7. Oktober gesehen. Und auf der anderen Seite ist es sehr offensichtlich, dass Israel dagegen das Recht auf Selbstverteidigung hat, das es im Rahmen des Völkerrechts ausüben kann. Im Übrigen ist Israel ein demokratisch verfasster Staat. Ich glaube, das beantwortet Ihre Frage.
EU-Beschluss zur Sperrung von vier russischen Nachrichtenseiten
Frage
Mitte Mai hat die Europäische Union beschlossen, dass in Europa zur Eindämmung der russischen Propaganda vier russische Nachrichtenseiten gesperrt werden müssen, unter anderem die Nachrichtenagentur Rio Novosti, die russische Gazette „Iswestija“ und „Voice of Europe“ in Tschechien. Stand jetzt sind die Seiten nicht gesperrt, sie sind offen zu erreichen. Gibt es einen Grund dafür und wann kann man davon ausgehen, dass sie gesperrt werden?
Hoffmann (BReg)
Ich habe von dem Vorgang keine Kenntnis. Ich weiß nicht, ob es dem AA anders geht. Grundsätzlich, glaube ich, wäre ja die EU, wenn ich das richtig verstanden habe, hier auch der Ansprechpartner. Aber wenn wir was beitragen können, würde ich das machen.
Fischer (AA)
Wir sind ja nicht die durchführende Organisation dessen. Da müssten Sie sich im Zweifelsfall an die Umsetzungsbehörden wenden.