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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 20.03.2024
Nahostkonflikt
Frage
Herr Fischer, können Sie uns eine Einschätzung der humanitären Lage in Gaza geben? Ich meine, es kommen zwar jetzt Hilfslieferungen ins Land, aber das sind ja immer noch viel zu wenige.
Kommt Israel seinen Verpflichtungen in Sachen humanitärer Hilfe mehr nach als in den letzten Tagen?
Fischer (AA)
Die humanitäre Lage im Gazastreifen ist weiterhin katastrophal. Daran gibt es nichts zu deuteln. Es kommen eindeutig zu wenige Hilfsgüter nach Gaza hinein. Das ist einer der Gründe dafür, dass wir unsere humanitäre Hilfe insbesondere im Ernährungsbereich noch einmal deutlich aufgestockt haben und jetzt allein das World Food Programme mit 50 Millionen Euro unterstützen. Wir fordern Israel immer wieder dazu auf, mehr zu tun, um eine sichere Versorgung der Zivilbevölkerung zu ermöglichen. Das betrifft insbesondere die Öffnung weiterer Grenzübergänge und auch, dass wir Israel dazu auffordern, die sehr strikten Kontrollen auf das wirklich Notwendigste zu beschränken, um den Durchfluss an humanitärer Hilfe auch auf diese Art zu erhöhen.
Wenn Sie mir den Hinweis erlauben: Neben der Öffnung weiterer Grenzübergänge und auch des Hafens von Aschdod, von dem wir in den letzten Tagen öfter gesprochen haben, gehört dazu auch, dass die humanitären Helfer, die im Gazastreifen aktiv sind, vor Angriffen geschützt werden und dass Israel für die sichere Verteilung innerhalb Gazas sorgen muss.
Zusatzfrage
Eine Lernfrage: In den USA gibt es für Länder, die militärische Hilfe der USA bekommen, die gesetzliche Verpflichtung, humanitäre Lieferungen nicht zu blockieren. Gilt das auch für deutsche Hilfe? Wir beliefern Israel ja militärisch. Ist Israel damit dazu verpflichtet, humanitäre Hilfe nicht zu blockieren?
Fischer (AA)
Ich denke, man kann die Debatte an einer anderen Stelle anfangen. Humanitäre Unterstützung muss immer durchgelassen werden, egal in welchem Kontext, egal ob ein Land Waffen erhält oder nicht. Es geht einfach darum, die Zivilbevölkerung vor den Folgen dieser kriegerischen Auseinandersetzung zu schützen und ihr das Überleben zu ermöglichen. Das gilt in jeder Situation. Es ist unsere klare Erwartung, dass das humanitäre Völkerrecht in dem Konflikt eingehalten wird.
Frage
Ich habe tatsächlich gerade jetzt gelesen, dass Deutschland gestern bei der Sitzung des UN-Menschenrechtsrats ‑ ich zitiere kurz ‑ erklärt habe, es gebe alarmierende Beweise für einige der schwersten Verbrechen des Völkerrechts. Alle Täter müssten und würden zur Rechenschaft gezogen werden. Straflosigkeit dürfe nicht herrschen. Damit nahm die Bundesrepublik Deutschland Bezug auf die Lage in Weißrussland, Belarus.
Auf derselben Sitzung des UN-Menschenrechtsrats war aber auch der Hochkommissar für Menschenrechte präsent, der ausgeführt hat, dass sein Büro zahlreiche Fälle dokumentiert habe, die auf schwere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen das humanitäre Völkerrecht durch Israel hindeuteten. Zu diesen Ausführungen hat zumindest nach meinen Informationen Deutschland keinerlei Stellungnahme verfasst.
Wie begründen Sie die sehr harsche Formulierung in Bezug auf Weißrussland und das Schweigen zu den Ausführungen des UN-Menschenrechtskommissars gestern in Genf?
Fischer (AA)
Ich denke, unsere Haltung zur Lage im Gazastreifen ist sehr klar. Wir setzen uns seit Wochen und Monaten auch gegenüber der israelischen Regierung dafür ein, dass mehr humanitäre Hilfe in den Gazastreifen hineinkommt. Wir sind noch nicht da, wohin wir wollen, aber wenn wir uns an den 7. Oktober und die Zeit unmittelbar danach erinnern, erkennen wir, dass zunächst überhaupt keine humanitäre Hilfe hineingekommen ist. Mittlerweile kommt humanitäre Hilfe auf dem Landweg hinein, wenn auch nicht ausreichend. Wir beteiligen uns an der Luftbrücke. Wir arbeiten daran, einen Seekorridor aufzubauen, um die Menschen in Gaza zu versorgen. Insofern ist unsere Haltung, denke ich, sehr klar. An ihr gibt es keinen Zweifel.
Im Übrigen würde ich davor warnen, verschiedene Konflikte auf die Art, wie Sie es tun, miteinander zu vergleichen.
Zusatzfrage
Aber wenn Sie im Kontext von Weißrussland von schwersten Verbrechen des Völkerrechts reden ‑ mich würde auch interessieren, welche im Sinne von Völkerrecht das sind ‑ und gleichzeitig zu den Ausführungen des UN-Hochkommissars, der von schwersten Völkerrechtsverbrechen Israels im Gazastreifen spricht, schweigen, dann ergibt sich daraus für mich eine argumentative Dissonanz. Damit setze ich das mitnichten gleich. Aber ich würde gerne wissen: Wieso schwerste Menschenrechtsverbrechen in Belarus aus Sicht Deutschlands und keinerlei Verweis auf Menschenrechtsverbrechen in Bezug auf Israels Vorgehen im Gazastreifen?
Fischer (AA)
Ich denke, die Unterstellung in Ihrer Frage ist völlig absurd. Wir äußern uns praktisch jeden Tag in jeder Bundespressekonferenz zum Konflikt im Gazastreifen. Wir fordern, dass es dort mehr humanitäre Hilfe gibt. Die Außenministerin ist mittlerweile fünfmal in Israel gewesen, der Bundeskanzler zweimal. Er hat das direkte Gespräch mit der israelischen Regierung gesucht. Wir tun wirklich alles, um mehr humanitäre Hilfe nach Gaza hineinzubekommen. Wir tun alles dafür, dass es endlich zu einer Feuerpause kommt, damit auch die Geiseln freikommen, die die Hamas immer noch festhält. Insofern ist Ihr Vorhalt, wir würden uns zu diesem Thema nicht äußern, völlig unbegründet. Alleine mit Ihnen habe ich mich bestimmt schon mehrere Male über die Situation im Gazastreifen unterhalten.
Ich warne wirklich davor, verschiedene Konflikte miteinander zu vergleichen. Aber dass das belarussische Regime seine Bevölkerung unterdrückt, steht, denke ich, außer Frage.
Routsi (BMVg)
Bezogen auf Ihre Frage habe ich relativ frische Informationen, die ich hier gern hier teilen wollen würde. Sie wissen, dass wir am Freitag der vergangenen Woche berichtet haben, dass sich die Luftwaffe gemeinsam mit unseren französischen Partnern mit humanitären Hilfsgütern an der Luftbrücke beteiligt. Wir haben vergangenes Wochenende bereits acht Tonnen an Hilfsgütern verbringen können. Gerade jetzt ‑ daher dieses kurze Update ‑ sind noch einmal fünf Paletten gedroppt worden.
Frage
Herr Fischer, ich will die Frage des Herrn Kollegen aufgreifen. Sowohl die Vereinten Nationen als auch die EU haben nun gesagt, dass es mögliche Kriegsverbrechen Israels in Gaza gebe. Unterstützt die Bundesregierung eine internationale Untersuchung dieser möglichen Kriegsverbrechen?
Meine zweite Frage: Die Vereinigten Staaten haben Israel heute eindrücklich vor einer militärischen Offensive in Rafah gewarnt. Wie steht die Bundesregierung dazu?
Hebestreit (BReg)
Bezüglich Ihrer zweiten Frage kann ich Sie darauf hinweisen, dass der Bundeskanzler ‑ der Kollege Fischer hat schon darauf hingewiesen ‑ am Wochenende zunächst in Akaba in Jordanien gewesen ist, wo er den jordanischen König getroffen hat, und danach auch in Jerusalem, wo er auch mit Premierminister Netanjahu gesprochen hat. Danach hat er sich in einem Pressestatement sehr klar dazu geäußert. Deshalb wundert es mich, dass Sie das bis Mittwoch noch nicht erreicht hat. Er hat massiv vor einer Bodenoffensive auf Rafah gewarnt und ihn zum Schutz der Zivilbevölkerung aufgerufen.
Fischer (AA)
Das hat auch die Bundesaußenministerin an verschiedenen Stellen getan. Von daher ist es in der Tat verwunderlich, dass Sie das verpasst haben könnten.
Zusatzfrage
Ich habe es nicht verpasst. Aber nun hat gestern der israelische Ministerpräsident noch einmal gesagt, dass er diese Offensive starten werde. Deswegen noch einmal die Frage.
Hebestreit (BReg)
Unsere Position hat sich in den vergangenen 72 Stunden nicht verändert.
(Zuruf: Die Frage nach Kriegsverbrechen, Herr Fischer!)
Fischer (AA)
Wir haben ja schon oft darauf hingewiesen, wie groß unsere Sorgen mit Blick auf den Gazastreifen sind. Wir haben die israelische Regierung auch aufgefordert, ihre Art der Kriegsführung zu ändern, um Zivilistinnen und Zivilisten besser zu schützen. Das ist die klare Erwartung, die wir haben, genauso mit Blick auf das, was Sie zu Rafah gefragt haben, nämlich, dass es keine großflächige Offensive gegen Rafa gibt und dass die Menschen ‑ ‑ ‑ Derzeit hält sich ja über eine Million Menschen in Rafah auf, 1,2 Millionen. Das sind überwiegend Menschen, die auf israelische Aufforderung hin aus dem Norden des Gazastreifens nach Rafah geflüchtet sind, um vor den Kampfhandlungen Schutz zu suchen. Jegliche Offensive, die jetzt auf Rafah geht und sozusagen das Leid dieser Zivilistinnen und Zivilisten ignoriert, haben wir sozusagen im Gespräch mit der israelischen Regierung auch kritisiert. Wir haben sehr klar gemacht, dass wir nicht sehen, wie eine Offensive zum jetzigen Zeitpunkt in der jetzigen Situation den Schutz der Zivilbevölkerung ausreichend berücksichtigen könnte.
[…]
Frage
Noch eine ganz kurze Verständnisfrage ‑ keine Sorge, es wird nicht lange dauern ‑: Herr Hebestreit hat vergangenen Mittwoch nochmals erklärt, der Kanzler hege keinerlei Zweifel daran, dass sich Israel im Gazastreifen an das Völkerrecht halte. Herr Fischer hat gerade erklärt, man fordere Israel dazu auf, die Kriegsführung zu ändern. Herr Hebestreit hat gerade vor Hungersnot in Gaza gewarnt.
Zumindest für mich ergibt sich da ein gewisser Widerspruch. Können Sie kurz erklären, wie man einerseits sagt, man habe keine Zweifel daran, dass sich Israel in seinem Vorgehen an das Kriegsvölkerrecht, allgemein an das Völkerrecht halte, und andererseits gleichzeitig erklärt, man fordere Israel dazu auf, sein militärisches Vorgehen zu ändern? Könnten Sie diesen Widerspruch für mich auflösen?
Hebestreit (BReg)
Ich sehe da keinen Widerspruch und insofern muss ich das nicht auflösen. Ich finde es lustig, dass Sie mich in der dritten Person zitieren, also sicherlich für Ihre Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie das wieder auf Ihren Sender stellen.
Klar ist, und die Position ‑ ‑ ‑
(Zuruf)
‑ Entschuldigung, darf ich kurz ausreden? Jetzt bin ich dran!
Klar ist: Die Position, die wir hier immer vertreten haben, haben auch der Bundeskanzler und die Außenministerin in ihren Gesprächen mit unseren israelischen Freundinnen und Freunden vertreten. Unsere Haltung ist klar und eindeutig, und das ist das, was steht. Ich kann den Widerspruch, den Sie versuchen, aufzumachen, wirklich nicht erkennen. Insofern kann ich Ihnen auch bei der Lösung der selbstgestellten Frage nicht helfen.
(Zuruf)
Fischer (AA)
Ich schließe mich den Worten des Regierungssprechers an.
Neue Sicherheitsgesetze in Hongkong
Frage
Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Es geht mir um Hongkong. Gestern ist in Hongkong eine neue Sicherheitsgesetzgebung auf den Weg gebracht worden. Mich interessiert, was die Bundesregierung dazu sagt und wie das Auswärtige Amt das Ganze einschätzt.
Fischer (AA)
Ja, wir sind sehr besorgt über die möglichen Auswirkungen des neuen Sicherheitsgesetzes auf die bisher geltenden Rechte und Freiheiten der Menschen in Hongkong. Es besteht die Gefahr, dass die Beschneidung von Pluralismus, Meinungs- und Pressefreiheit in Hongkong auf Grundlage dieses Gesetzes jetzt noch weiter voranschreitet. Insbesondere das erhöhte Strafmaß für so unklare Rechtsbegriffe wie Aufruhr, die exterritoriale Anwendbarkeit und die teilweise rückwirkenden Auswirkungen der Bestimmungen sind sehr besorgniserregend. Wir werden auch darauf achten, inwiefern sich Auswirkungen auf die Arbeit unserer Auslandsvertretungen, von EU-Bürgerinnen und -Bürgern und europäischen Unternehmen und Organisationen aus der neuen Gesetzgebung ergeben können. Sie wissen ja, dass wir schon in Reaktion auf das sogenannte Gesetz zum Schutz der nationalen Sicherheit von 2020 als EU-Rat Schlussfolgerungen veröffentlicht haben, in denen wir unsere Sorge über die exterritoriale Wirkung von Sicherheitsgesetzgebung zum Ausdruck bringen. Sie wissen vielleicht auch oder haben es gesehen, dass sich der Hohe Beauftragte gestern im Namen der Europäischen Union auch sehr kritisch zu den neuen Sicherheitsgesetzen eingelassen hat.
Zusatzfrage
Gibt es Ihrer Ansicht nach Konsequenzen für die Sicherheit deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger? Sie haben die exterritoriale Wirkung der Gesetzgebung ja erwähnt.
Fischer (AA)
Wie ich schon gesagt habe, prüfen wir, welche Auswirkungen negativer Art dies auf die Arbeit und das Leben von EU-Bürgerinnen und -Bürgern und auch europäischen Unternehmen und Organisationen sowie unseren Auslandsvertretungen in Hongkong haben könnte, und es ist nicht völlig ausgeschlossen, dass es die gibt.
Militärische Operation der NATO gegen die Bundesrepublik Jugoslawien im Jahr 1999
Frage
In wenigen Tagen, am 24. März, jährt sich der völkerrechtswidrige Angriff der NATO auf die Bundesrepublik Jugoslawien. Mich würde interessieren, was die aktuelle Bundesregierung unternimmt, auch eingedenk des Leitsatzes der wertegeleiteten Außenpolitik, damit Deutschland nicht noch einmal in die Situation kommt, dass es völkerrechtswidrig und ohne UN-Mandat einen souveränen Staat angreift. Was sind sozusagen für Mechanismen entwickelt worden, um so etwas zu verhindern?
Fischer (AA)
Wenn wir zurückschauen, war das ja ein Einsatz, den niemand wollte, aber es war der letzte Ausweg, um die Menschen im Kosovo vor der Armee des damaligen jugoslawischen Staates zu schützen. Sie wissen, dass die internationale Gemeinschaft damals intensivst versucht hat, eine friedliche Lösung für diesen humanitären Konflikt im Kosovo zu finden. Erst als das nicht erreicht werden konnte ‑ auch, weil letztlich diplomatische Versuche in Belgrad gescheitert sind ‑, hat die NATO Schritte ergriffen, die so begrenzt wie möglich waren. Das war notwendig, um die Menschen und die Zivilistinnen und Zivilisten im Kosovo zu schützen. Gleichzeitig ist es so, dass wir natürlich um jedes zivile Opfer trauern, das in diesem Konflikt getötet wurde.
Wir sagen heute auch ganz klar: Wir sind Partner. Wir gestalten gemeinsam die Zukunft Europas. Serbien ist EU-Beitrittskandidat, und wir unterstützen Serien auf diesem Weg in die Europäische Union. Dasselbe gilt zumindest aus Sicht der Bundesregierung auch für den Kosovo, der aus unserer Sicht auch eine Perspektive für den Beitritt zur Europäische Union hat.
Zusatzfrage
Mich erstaunt ein bisschen, mit welcher Leichtigkeit Sie gerade Artikel 2 Ziffer 4 der UN-Charta zur Seite gewischt haben! Bei dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der NATO gegen die Bundesrepublik Jugoslawien starben zahlreiche Zivilisten. Hunderte Schulen wurden plattgemacht, ebenso petrochemische Werke, Kraftwerke, Krankenhäuser und auch das Hauptgebäude des öffentlich-rechtlichen Rundfunks RTS. Vor diesem Hintergrund würde mich interessieren: Plant die Bundesregierung angesichts dieses Jahrestags und auch eingedenk einer gewissen Pfadabhängigkeit deutscher Kriegsverbrechen auf dem Balkan, sich zumindest bei der serbischen Zivilbevölkerung für diese damalige Mittäterschaft zu entschuldigen?
Fischer (AA)
Erst einmal weise ich Ihre Unterstellung zurück, dass das völkerrechtswidrig war. Es gab die Resolution 1199 sowie die ebenfalls gemäß Kapitel 7 der UN-Charta beschlossene Resolution 1203 vom 24. Oktober 1998, die unmissverständlich klargestellt hat, dass die Lage im Kosovo eine ernsthafte Bedrohung für Frieden und Sicherheit in der Region darstellt. Die NATO-Mission hat geholfen, schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen inklusive Tötungen von Unschuldigen zu beenden. Die Bundesrepublik Jugoslawien hat die dringlichen Forderungen der internationalen Gemeinschaft trotz der auf Kapitel 7 der UN-Charta gestützten Resolution des UN-Sicherheitsrats nicht erfüllt. Der äußerst eindeutige Bericht des UN-Generalsekretärs zu den beiden Resolutionen hat unter anderem vor der Gefahr einer humanitären Katastrophe im Kosovo gewarnt. Die humanitäre Lage hielt wegen der Weigerung der Bundesrepublik Jugoslawien, Maßnahmen zu einer friedlichen Lösung zu ergreifen, unverändert an. Das war der Hintergrund, vor dem die NATO eingegriffen hat, um die Menschen dort zu schützen. Das war, wie gesagt, ein Einsatz, den niemand wollte und den die Bundesrepublik Jugoslawien durch das Befolgen der UN-Resolutionen hätte abwenden können. Noch einmal: Wir trauern um jedes zivile Opfer, das in diesem Konflikt getötet wurde.