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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­­­­pressekonferenz vom 25.08.2023

25.08.2023 - Artikel

Flugzeugabsturz in Russland/mutmaßlicher Tod von Jewgeni Prigoschin

FRAGE: Herr Büchner, ich möchte zu dem Flugzeugabsturz in Russland und zu dem Tod unter anderem von Herrn Prigoschin, dem Wagner-Führer, kommen. Wie hat denn der Kanzler auf diesen Absturz reagiert? Ist er vom Tod Prigoschins überrascht?

BÜCHNER (BReg): Wir haben die Berichterstattung zur Kenntnis genommen. Uns liegen zu den Vorgängen in Russland keine eigenen Kenntnisse vor, die wir mit Ihnen teilen könnten. Aber besonders überraschend wäre ein gewaltsames Ende Prigoschins nicht.

ZUSATZFRAGE: Warum nicht?

BÜCHNER: Ich glaube, das ist selbsterklärend.

ZUSATZ: Nein.

BÜCHNER: Doch.

ZUSATZFRAGE: Kann vielleicht das Auswärtige Amt ausführen, warum das für die Bundesregierung nicht überraschend ist?

WAGNER (AA): Die Außenministerin hatte sich ja schon gestern auf Nachfrage dazu geäußert. In der Tat verfolgen wir die Berichterstattung mit Interesse. Aber es handelt sich erst einmal um eine innerrussische Angelegenheit. Was die Außenministerin gestern zum Ausdruck bringen wollte, ist, dass wir natürlich einen langen Track-Record beim System Putin sehen, das auf Gewalt und Repression, vor allen Dingen nach innen, aber natürlich auch nach außen, aufgebaut ist. Oppositionelle sind vergiftet bzw. getötet worden oder unter mysteriösesten Umständen aus Fenstern gestürzt. Das sind Sachen, die nie aufgeklärt wurden. Insofern ist da ein Muster zu erkennen. Ob man daraus jetzt Rückschlüsse auf diesen speziellen Fall ziehen kann, das werden wir sehen, wenn einmal klarer ist, was da genau passiert ist.

[…]

Strafrechtliche Aufarbeitung der Verbrechen des Assad-Regimes in Syrien

FRAGE: Ich habe eine Frage zu Syrien. Es ist jetzt zehn Jahre her, dass am 21. August 2013 der Diktator Assad in einem Stadtteil in Syrien mit Gasminen zugeschlagen hat. Mehr als 5000 Menschen wurden getötet. Dieser Verbrecher ist immer noch auf freiem Fuß. Gibt es keine Möglichkeit, dass die Bundesregierung einen Haftbefehl gegen diesen Verbrecher, wie Wladimir Putin, ausstellt?

WAGNER (AA): Um auf Ihre letzte Bemerkung einzugehen: Gegen Herrn Putin liegt ja ein Haftbefehl des IStGH vor, allerdings natürlich nicht im Syrienkontext, sondern im Kontext mit dem Ukrainekrieg und der Verschleppung von Kindern.

Zur Lage in Syrien: Die ist natürlich ‑ damit haben Sie recht ‑ weiterhin hochdramatisch, was natürlich vor allen Dingen mit der Haltung und den fortschreitenden Verbrechen des Regimes von Assad zu tun hat. Ich müsste mich noch einmal kundig machen, was die genaue strafrechtliche Aufarbeitung dieser Geschichte angeht. Ich würde das nachliefern.

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