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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 14.08.2023
Unterbrechung der Reise der Außenministerin nach Australien aufgrund eines mechanischen Problems am Luftfahrzeug der Flugbereitschaft
VORS. FELDHOFF: Es gibt ein Interesse, über den Flug von Frau Baerbock zu reden.
FRAGE: Frau Deschauer, können Sie uns bitte einmal kurz allgemein schildern, was der aktuelle Stand ist?
DESCHAUER (AA): Das tue ich sehr gern und gebe dann für die technischen Fragen an die Kollegin des BMVg ab. Wir haben, wie Sie zur Kenntnis genommen haben, aufgrund eines mechanischen Problems die Maschine nach ihrem Tankstopp aus Sicherheitsgründen nach Abu Dhabi zurückkehren lassen müssen. Derzeit werden die Optionen für die weitere Reiseplanung geprüft und geklärt. Zu technischen Details gern die Kollegin vom BMVg!
ROUTSI (BMVg): Ich übernehme gern. ‑ Die Außenministerin ist mit der Flugbereitschaft unterwegs, und zwar mit einem Luftfahrzeug A340. Dies ist eines von fünf Langstreckenflugzeugen, die die Luftwaffe zur Verfügung hat. Sie sind nach Abu Dhabi geflogen. Wie die Kollegin gesagt hat, haben sie nach dem Start und dem Crewwechsel festgestellt, dass etwas nicht stimmt. Aus Sicherheitsgründen hat man dann entschieden, umzukehren. Die Techniker sind gerade vor Ort und überprüfen alles. Ich kann Ihnen sagen, dass das am Boden sehr schwer reproduzierbar ist. Wir unternehmen alles, um die Ursache zu finden und sie zu beheben, damit die Außenministerin dann vor allem sicher weiterreisen kann.
ZUSATZFRAGE: Können sie schildern, warum dieser A340 für diesen Flug gewählt wurde? Es gibt ja auch neuere A350. Trifft das zu? Vielleicht schildern Sie uns einmal, warum dieses Flugzeug genutzt wurde und nicht die neueren.
ROUTSI: Das kann ich gern tun. Zunächst würde ich aber gern ‑ ‑ ‑ Wenn man von „neuerem“ und „älterem“ spricht, könnte man daraus Rückschlüsse ziehen, dass das einen Unterschied in der Zuverlässigkeit und Sicherheit bedeutete. Dem möchte ich gern entgegentreten. Die Flugbereitschaft hat, wie ich sagte, fünf Langstreckenflugzeuge. Der A340 wurde gewählt, weil man im parlamentarischen Flugbetrieb darauf schaut, welche Verfügbarkeiten wir im Moment haben und ob andere Flugzeuge für andere Anforderungsberechtigte genutzt werden. So war es. Dann kommt es natürlich auch darauf an, was derjenige braucht, der uns anfordert. Das alles wurde berücksichtigt. Aus diesem Grund kam man auf dieses Luftfahrzeug.
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Vorübergehende Festnahme eines Mitglieds des Deutschen Bundestages in der Türkei
FRAGE: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Es geht um die vorübergehende Festnahme der Abgeordneten Akbulut in der Türkei. Der Deutsche Journalisten-Verband rät nun Medienschaffenden von Reisen in die Türkei ab, weil es zu gefährlich sei. Teilt das Auswärtige Amt diese Ansicht?
DESCHAUER (AA): Ich kann sehr allgemein darauf hinweisen, dass uns der Fall der Abgeordneten bekannt ist und dass unsere Botschaft in Ankara sowie das Konsulat in Antalya mit der Abgeordneten in engstem Kontakt standen.
Insgesamt möchte ich darauf hinweisen, dass das Auswärtige Amt grundsätzlich Reise- und Sicherheitshinweise für die gesamte Welt unterhält und pflegt. Auch mit Blick auf die Türkei enthalten diese seit Längerem Informationen zum Risiko einer möglichen Festnahme oder der Verhängung einer Einreisesperre. Diese Information möchte ich hier gern mitteilen.
ZUSATZFRAGE: Sieht das Auswärtige Amt nach dieser Festnahme eine höhere Gefährdung deutscher Medienschaffender in der Türkei?
DESCHAUER: Das kann ich an dieser Stelle nicht bewerten. Sie haben hier auch nach dem Einzelfall gefragt, zu dessen Kenntnis ich mich geäußert habe. Ich habe insbesondere auch den Hinweis gegeben, wie das Auswärtige Amt auch im Rahmen der veröffentlichten Reise- und Sicherheitshinweise die Lage bewertet.
Visavergabe in Afghanistan
FRAGE: Auch meine Frage geht an das Auswärtige Amt. Morgen ist der Jahrestag des Afghanistan-Abzugs oder zunächst der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan. In den letzten Monaten ist im Untersuchungsausschuss auch Kritik am Auswärtigen Amt laut geworden, dass die Vergabe von Visa zu bürokratisch gelaufen sei. Können Sie kurz erläutern, welche Lehren das Auswärtige Amt aus diesen Ereignissen von vor zwei Jahren gezogen hat?
DESCHAUER (AA): Ich kann grundsätzlich sagen, dass die Taliban in den letzten 24 Monaten ihre Kontrolle über Afghanistan gefestigt haben und dass wir insbesondere mit sehr großer Sorge sehen, dass Menschenrechte, insbesondere Rechte von Frauen und Mädchen, aber auch grundsätzlich Freiräume für Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft sehr stark eingeschränkt wurden. Das sehen wir mit sehr großer Sorge.
Den Aufarbeitungen der Ereignisse von 2021 im Rahmen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses, aber auch im Rahmen der Enquetekommission ‑ die Bundesregierung unterstützt beide Vorhaben ‑, kann ich in diesem Moment nicht vorgreifen. Was ich sagen kann, ist, dass die Bundesregierung insgesamt ‑ das betrifft das Auswärtige Amt, aber auch weitere Ressorts, die hier vertreten sind ‑ bemüht ist, durch verschiedene Programme besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen eine Aufnahme in Deutschland zu ermöglichen, und dass bereits ca. 30 000 Personen in Deutschland Aufnahme gefunden haben.
FRAGE: Sie haben jetzt die Zahlen angesprochen. Ich habe eine Frage an das Innenministerium oder an das AA, wenn es sie beantworten kann. Können Sie schildern, wie der aktuelle Stand ist? Wie viele Menschen sind aufgenommen worden, und wie viele Ortskräfte und Familienangehörige haben derzeit noch Anspruch?
DESCHAUER: Ich kann gern beginnen. Grundsätzlich sind wir wie erwähnt dabei, im Rahmen der verschiedenen Verfahren, die es gibt, unter anderem des Bundesaufnahmeprogramms, insgesamt Menschen die Aufnahme zu ermöglichen. Die genannte Zahl bezieht sich auf die ca. 30 000 Personen, die bereits nach Deutschland eingereist sind. In vergangenen Sitzungen haben wir uns an dieser Stelle bereits ausführlich zum Verfahren geäußert.
Vielleicht möchte der Kollege vom BMI noch näher ausführen.
ZUSATZ: Gern auch noch zu der Frage, wie viele denn noch offen sind oder wie viele noch einen Anspruch haben!
KALL (BMI): Ich kann die Zahl insofern präzisieren, als dass von den etwa 30 000 Afghaninnen und Afghanen, die über die bisherigen Aufnahmeverfahren in Deutschland aufgenommen worden sind, etwa 20 000 ehemalige afghanische Ortskräfte und ihre jeweiligen Familienangehörigen sind. Ich weiß nicht, ob sich verlässlich beziffern lässt, um wie viele Personen es insgesamt noch geht, für die eine Aufnahme in Deutschland in Betracht käme, weil sie durch die Talibanherrschaft und die Umstände in Afghanistan besonders gefährdet sind. Ich habe jedenfalls keine Zahl, die sagen würde: So und so viele Personen kommen noch für eine Aufnahme in Betracht.
Was ich noch sagen kann, ist, dass über das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan, mit dem die Aufnahmen besonders gefährdeter Afghaninnen und Afghanen neu strukturiert worden sind, das im Herbst des vergangenen Jahres begonnen hat und in dem jetzt zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen eingezogen wurden, bisher 350 Aufnahmeentscheidungen getroffen worden sind.
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FRAGE: An das AA und BMZ: Die Welthungerhilfe hat angeregt, einen pragmatischen Umgang mit den Taliban zu finden und vonseiten des Westens stärker mit ihnen zusammenzuarbeiten. Wie steht die Bundesregierung dazu?
DESCHAUER: Die Priorität der Bundesregierung ist, insbesondere den notleidenden Menschen – das sind sehr viele in Afghanistan, insbesondere Frauen und Mädchen – Hilfe durch humanitäre Hilfe zuteilwerden zu lassen, die unabhängig und nach humanitären und menschenrechtlichen Standards vonstattengehen muss. Wie Sie wissen, haben wir keine Botschaft vor Ort und arbeiten auch nicht mit dem Regime zusammen, sondern tun alles dafür, dass wir den Menschen vor Ort helfen können.
SCHÖNECK (BMZ): Grundsätzlich keine weiteren Anmerkungen zu diesem konkreten Vorschlag. Wir arbeiten im Rahmen der entwicklungspolitischen Unterstützung vor allem mit multilateralen Organisationen wie den VN zusammen. Diese sind mandatiert, mit allen Akteuren in Afghanistan zu sprechen, um in der Praxis einfach die Unterstützung möglich machen zu können. Darüber hinaus sehen wir aktuell keine Grundlage, von den Verfahren abzuweichen.