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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 19.06.2023

19.06.2023 - Artikel

Reise der Außenministerin und der Bundesentwicklungsministerin zur Wiederaufbaukonferenz für die Ukraine in London

WAGNER (AA): Ich kann Ihnen für morgen Abend eine Reise der Außenministerin zusammen mit der Entwicklungsministerin Svenja Schulze nach London ankündigen, wo sie am Mittwoch ‑ das ist der 21. Juni ‑ an der Wiederaufbaukonferenz für die Ukraine teilnehmen werden. Die Konferenz ist eine Fortsetzung des Zyklus jährlicher Veranstaltungen, der 2017 als Ukraine Reform Conference initiiert wurde. Auf der Konferenz in Lugano wurde 2022 infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine der Schwerpunkt auf den Wiederaufbau der Ukraine gelegt. Lugano stellt somit auch den Startschuss der internationalen Bemühungen für den Wiederaufbau der Ukraine dar. Als Grundlage für den Wiederaufbau einigten sich die internationalen Partner auf die Lugano-Prinzipien. Ich erspare Ihnen jetzt eine Aufzählung, aber unter anderem finden sich darin Reformkurs, Transparenz und Nachhaltigkeit wieder.

Der Schwerpunkt liegt jetzt dieses Jahr in London auf der Mobilisierung privater Investitionen für den Wiederaufbau. Dabei geht es zum Beispiel auch um Investitionsgarantien. Der britische Premierminister Sunak und der ukrainische Präsident Selensky werden die Konferenz eröffnen. Staatspräsident Selensky wird per Videoschalte dabei sein. Außenministerin Baerbock wird im Eröffnungspanel sprechen. Vielleicht wissen Sie auch schon, dass Deutschland dann im Jahr 2024 die Ausrichtung der nächsten URC übernehmen wird. – So weit von mir.

MAY (BMZ): Auch Entwicklungsministerin Svenja Schulze und Entwicklungsstaatssekretär Jochen Flasbarth werden an der Konferenz teilnehmen. Ministerin Schulze wird unter anderem mit der ukrainischen Regierung und internationalen Expertinnen diskutieren, welche politischen Rahmenbedingungen für einen nachhaltigen Wiederaufbau der Ukraine geschaffen werden müssen. Sie wird die gesamte Zeit bei der Konferenz sein, das hießt, am 21. und am 22., und am Ende für die Bundesregierung den Staffelstab für die nächstjährige Konferenz übernehmen. Staatssekretär Flasbarth ist bei der Konferenz in seiner Funktion als Beauftragter der Bundesregierung für die internationale Geberplattform zur Unterstützung der Ukraine.

In London geht es, wie mein Kollege schon sagte, gezielt um die Mobilisierung des Privatsektors für den Wiederaufbau. Das schließt auch eine Stärkung der ukrainischen Wirtschaft mit ein. Hierbei ist das BMZ sehr aktiv, zum Beispiel mit Zuschüssen und verbilligten Krediten, damit vom Krieg betroffene kleine und mittelständische Unternehmen weitergeführt werden können. Zudem unterstützen wir im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, dass für Investitionen benötigte Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dazu gehören zum Beispiel Verwaltungsreformen, die Stärkung von Transparenz und Dezentralisierung.

[…]

FRAGE: Ich habe erst einmal eine Frage an das BMZ: Beziehen sich diese Kredite an Privatunternehmen, die Sie erwähnt haben, auch auf den Zeitraum, in dem der Krieg in der Ukraine noch nicht vorbei ist, oder wird das Geld erst fließen, wenn irgendwie eine Art von Frieden geschlossen sein wird?

Herr Wagner, wird Frau Baerbock in London irgendwelche bilateralen Gespräche mit ihren britischen Counterparts führen?

MAY: Zu Ihrer ersten Frage: Das ist ein laufendes Programm, und es wird im Moment auch umgesetzt. Es ist ja nicht so, dass in der gesamten Ukraine Krieg herrscht. Wir unterstützen zum Beispiel auch Unternehmen, die ihren Standort aufgrund der Kriegshandlungen wechseln mussten und sich dann woanders ansiedeln konnten, sodass sie ihre Unternehmerschaft weiterführen konnten.

WAGNER: Vielleicht sage ich dazu ergänzend, auch noch einmal, weil das ja ein Prozess ist, der wirklich viele Ressorts betrifft: „Wiederaufbau“ steht dabei nicht nur für den kurzfristigen, sondern eben auch für diesen langfristigen Wiederaufbau. Aber es geht eben auch um kurzfristige Maßnahmen im Bereich des Auswärtigen Amtes, zum Beispiel um Stabilisierung, um Entminung ‑ das sind ja auch Maßnahmen, die wir jetzt schon fördern ‑, um eine enge Begleitung von Investitionsgarantien, zum Beispiel im Bereich des BMWK, aber auch um Reformen und Perspektiven mit Blick auf den EU-Beitrittsprozess. Sie sehen: Das ist ein sehr breiter Wiederaufbaubegriff.

Zu Ihrer konkreten Frage: Ich kann jetzt hier keine Termine ankündigen, aber es ist klar, dass die Außenministerin in London eine ganze Reihe ihrer Amtskolleginnen und -kollegen treffen wird. Dort sind ja vor allem auch Kolleginnen und Kollegen aus der G7, der türkische Außenminister etc.

Geplanter Bau neuer Wohneinheiten im Westjordanland durch Israel

WAGNER (AA): Sie haben wahrscheinlich die Berichte darüber gesehen, dass die israelischen Stellen diese Woche die Planungen für mehrere Tausend Wohneinheiten im besetzten Westjordanland vorantreiben wollen. Das ist für die Bundesregierung Anlass zur größten Sorge. Unsere Haltung kennen Sie; die haben wir hier schon öfter vorgetragen. Sie ist eindeutig: Siedlungen sind völkerrechtlich illegal und gefährden eine zukünftige Zweistaatenlösung. Wir haben dies auch jüngst in Gesprächen mit der israelischen Regierung sowohl grundsätzlich als auch im Hinblick auf diese konkreten Vorhaben sehr klar thematisiert.

Zudem haben wir die Entscheidung zur Kenntnis genommen, dass dem zusätzlichen Minister im Verteidigungsministerium Smotrich die Kontrolle über den Siedlungsplanungsprozess übertragen wurde. Wir werden die völkerrechtlichen Implikationen dieser Entscheidungen in Abstimmung mit den Partnern genau prüfen.

Lassen Sie mich vielleicht noch allgemein und unabhängig von dem, was ich eben gesagt habe, noch einmal auf die angespannte Sicherheitslage im Westjordanland eingehen. Sie haben ja vielleicht heute Morgen auch Berichte aus Dschenin gesehen. Die hohe Zahl an Todesopfern, auch von Zivilisten und Minderjährigen, in den letzten Wochen und Monaten erfüllt uns mit großer Sorge. Der Schutz der Zivilbevölkerung sollte immer oberstes Gebot sein. Die genauen Umstände des heutigen Vorfalls in Dschenin sind uns jetzt noch nicht bekannt, aber klar ist, dass in der äußerst angespannten Lage Verhältnismäßigkeit immer das oberste Gebot ist.

[…]

FRAGE: Herr Wagner, beim Treffen im März in Ägypten hatten sich die Israelis und Palästinenser ja verpflichtet, einseitige Maßnahmen für drei bis sechs Monate auszusetzen, und Israel verpflichtete sich nach Angaben der Ägypter auch, vier Monate lang keine Diskussion über den Bau neuer Siedlungen im Westjordanland zu führen. Hatte die Bundesregierung dieses Treffen mitbekommen?

WAGNER: Ja. Wir haben es nicht nur mitbekommen, sondern das ist ja ein Thema, das wir auch immer wieder mit unseren Partnern in der Region besprechen. Sie haben das sogenannte Kleeblattformat, das es vor einiger Zeit hier in Berlin gab, sicherlich auch zur Kenntnis genommen. Es ist halt leider so, dass diese Kontakte zwischen den Konfliktparteien im Moment praktisch nicht vorhanden sind. Insofern wäre es natürlich gut, wenn der unter amerikanisch-jordanisch-ägyptischer Vermittlung in Akaba gestartete Prozess, wie Sie erwähnten, der dann in Scharm el-Scheich fortgesetzt wurde, fortgesetzt werden würde. Insofern unterstützen wir natürlich alles, was in Richtung eines Dialogs geht.

ZUSATZFRAGE: Aber haben Sie eine Erklärung dafür, warum sich die Israelis jetzt nicht an diese Vereinbarung halten?

WAGNER: Danach müssten Sie schon die israelische Seite fragen.

FRAGE: Sie sagten eben, die Angemessenheit sei sozusagen das oberste Kriterium, und meinten, Sie hätten noch nicht genügend eigene Erkenntnisse über die aktuelle Situation, um das weiter bewerten zu können. Dürfen wir daraus schließen, dass, wenn Sie sich diese Erkenntnisse angeeignet haben, es dann auch eine öffentliche Stellungnahme der Bundesregierung dazu geben wird, ob dieser Siedlungsbau aus Ihrer Sicht angemessen ist oder das Kriterium der Angemessenheit nicht erfüllt, oder bleiben Sie ‑ das haben wir ja gelegentlich leider auch schon gehört ‑ dabei, dass Sie sagen, es gebe keine näheren Erkenntnisse, und dann aber auch später nichts folgt?

WAGNER: Ich nehme jetzt sozusagen keinen Dissens in dem wahr, was ich gesagt habe. Ich habe zum einen etwas zu den Plänen gesagt, die Siedlungsvorhaben jetzt voranzutreiben, und dann habe ich noch etwas zu den Berichten gesagt, die es über Vorfälle in Dschenin gibt. Dazu ist unsere Haltung ja auch sehr, sehr klar. Wenn es eine konkrete Bedrohung Israels gibt, dann müssen die Sicherheitskräfte auch entsprechend agieren können. Aber es ist immer klar, dass dabei das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewährleistet sein muss. Ich würde also auch bitten, diese beiden Dinge nicht miteinander zu vermischen.

Zu den Siedlungsgeschichten habe ich ja für die Bundesregierung und für das Auswärtige Amt gesagt, dass wir das mit größter Sorge sehen.

ZUSATZFRAGE: Dann präzisiere ich das. Zu dem Kriterium der Verhältnismäßigkeit sagten Sie, Sie hätten keine weiteren Erkenntnisse, und deswegen könnten Sie nicht sagen, ob das verhältnismäßig sei oder nicht. Deswegen stelle ich die Frage: Wenn Sie sich diese Erkenntnisse angeeignet haben, werden Sie dann Stellung dazu nehmen können, ob Sie das Agieren der israelischen Seite für verhältnismäßig halten oder nicht?

WAGNER: Noch einmal: Das bezog sich nicht auf den Siedlungsbau, zu dem unsere Haltung sehr klar ist, sondern nur auf den Vorfall in Dschenin. Wenn wir darüber mehr wissen, dann werde ich das hier vielleicht auch einordnen können. Aber unsere Grundhaltung dazu ist, wie gesagt, sehr klar, und die habe ich hier ja jetzt sehr explizit genannt.

FRAGE: Herr Wagner, habe ich Sie eben richtig verstanden, dass sozusagen der Zuständigkeitswechsel eine Prüfung der völkerrechtlichen Implikationen auslöst? Vielleicht ist das jetzt nur ein Missverständnis meinerseits, aber das klang für mich danach. Wenn ja, dann würde ich doch um Erläuterung bitten, was Sie damit genau meinen.

WAGNER: Wir haben zur Kenntnis genommen, dass dieser Siedlungsplanungsprozess von den bisher zuständigen Stellen jetzt sozusagen zu einem Minister gekommen ist, der neben seiner Funktion als Finanzminister auch als zweiter Minister im Verteidigungsministerium tätig ist, und das müsste man sich halt noch einmal genau anschauen.

ZUSATZ: Ich habe jetzt noch nicht verstanden, wo die völkerrechtlichen Implikationen eines Zuständigkeitswechsel innerhalb der israelischen Regierung liegen.

WAGNER: Das bezieht sich darauf, dass dann ja sozusagen eventuell auch andere Erwägungen eine Rolle bei diesen Entscheidungen spielen, und das müsste man sich halt noch einmal genau anschauen.

FRAGE: Das wäre auch meine Frage gewesen. Wollen Sie damit sagen, dass, wenn der Siedlungsbau unter der Federführung des Verteidigungsministeriums verläuft, das andere Implikationen im Völkerrecht hätte, als wenn das durch ein ziviles Ministerium gemacht wird?

WAGNER: Nein. Unser Verständnis ist, dass dieser Prozess durch diesen Zustand stark verkürzt und stark beschleunigt wird, und das wäre natürlich etwas, das wir dann sozusagen noch einmal beurteilen und einordnen müssten. Das wäre wahrscheinlich die Hauptimplikation.

ZUSATZFRAGE: In welchem Rahmen wird das jetzt erörtert, intern mit Ihren Juristen oder mit der UNO oder wie?

WAGNER: Nein. Wir schauen uns natürlich an, wie diese Prozesse jetzt verlaufen. Das, was ich jetzt gesagt habe, bezieht sich ja auch auf Ankündigungen der israelischen Regierung mit Blick auf Entscheidungen, die diese Woche getroffen werden sollen. Insofern werden wir die natürlich dann einordnen, wenn sie denn getroffen worden sind und wenn der Prozess abgelaufen ist.

FRAGE: Herr Wagner. Herr Smotrich, der Finanzminister, ist seit Ende Dezember im Amt. Wir hatten danach hier auch schon gefragt, genau nach diesen Zuständigkeiten. Dazu wollten Sie damals nichts sagen. Jetzt, ein halbes Jahr später, fällt Ihnen auf, dass das, was jetzt passiert und damals schon von der Regierung angekündigt wurde, weil das genau so passieren soll, passiert?

WAGNER: Ich glaube, es gibt immer einen Unterschied zwischen abstrakten Ankündigungen und konkreten Ankündigungen. Es gibt jetzt halt konkrete Ankündigungen mit Blick auf konkrete Siedlungsvorhaben, und deshalb habe ich mich jetzt hierzu so eingelassen, wie ich mich eingelassen habe.

ZUSATZ: Sie meinten gerade zu Dschenin, dass es dort um die israelischen Sicherheitskräfte und eine eventuelle Gefahr für Israel gehe. Dschenin liegt aber in der besetzten Westbank und nicht in Israel!

WAGNER: Es gilt das, was ich gesagt habe: Wenn es eine Gefahr für Israel gibt, müssen die israelischen Sicherheitskräfte natürlich einen gewissen Handlungsspielraum haben. Aber es gilt immer das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.

Unsere Position zu den besetzten Gebieten haben wir hier schon öfter sehr klar genannt.

ZUSATZ: Die israelischen Sicherheitskräfte agierten in der besetzten Westbank!

WAGNER: Ja, aber das stellt ja nicht das infrage, was ich hier als grundsätzliche Position der Bundesregierung genannt habe.

FRAGE: Herr Wagner, ist die völkerrechtliche Prüfung, die Sie jetzt angekündigt haben, eine abstrakte oder eine konkrete Ankündigung?

WAGNER: Ich werde mich jetzt nicht auf semantische Spiele mit Ihnen einlassen. Das, was ich gesagt habe, gilt so, wie ich es gesagt habe.

ZUSATZFRAGE: Heißt das, ich darf innerhalb der nächsten Wochen von dem Konkretisierungsgrad ausgehen, dass Sie auch zu einem Ergebnis kommen werden?

WAGNER: Ihnen steht natürlich vollkommen frei, und darauf freue ich mich auch jedes Mal, wenn ich in diese Bundespressekonferenz komme, mich danach zu fragen.

Deutsch-chinesische Regierungskonsultationen

[…]

FRAGE: Ich habe eine Frage an das BMI. In der Vergangenheit wurde die Tätigkeit chinesischer Überseepolizeistationen auch in Deutschland thematisiert. Die Bundesregierung hatte China aufgefordert, diese einzustellen, weil sie erkennbar der Einschüchterung von chinesischen Bürgern auch hier dienen. China hat in der Vergangenheit diese Stationen aber nicht eingestellt, sondern sie weiterbetrieben. Wie ist der aktuelle Stand? Wird die Wiederholung der Einstellungsforderung aus Ihrer Sicht auch Bestandteil der Regierungskonsultationen sein müssen?

BEYLAGE-HAARMANN (BMI): Zu den sogenannten Überseepolizeistationen haben wir uns hier mehrfach geäußert. Ein solches Vorgehen der chinesischen Regierung dulden die Sicherheitsbehörden nicht. Sie selbst haben die Aufforderung erwähnt. Gegebenenfalls kann das Auswärtige Amt etwas ergänzen. Aber selbstverständlich haben die Sicherheitsbehörden die Tätigkeiten der chinesischen Behörden auf deutschem Boden weiter im Blick.

WAGNER (AA): Ich habe nichts zu ergänzen.

[…]

FRAGE: Sie sagten, Herr Büchner, alles komme auf den Tisch. Dann bedeutet das doch logischerweise, dass auch Tibet und die Uiguren dazu gehören, oder nicht?

BÜCHNER (BReg): Ich habe gerade alles dazu gesagt, was ich dazu sagen kann. Das muss ich jetzt nicht wiederholen.

ZUSATZFRAGE: Ich habe ja nur gefragt, ob nach politischer Logik und Themenlogik nicht auch Tibet und die Uiguren zu „alles“ gehören müssen. Sie widersprechen dem nicht, immerhin.

Gehören nach Auffassung des Auswärtigen Amtes Tibet und die Uiguren zu „alles“?

WAGNER (AA): Sie wissen ja ‑ dazu hat sich die Außenministerin auch schon oft eingelassen ‑, dass es mit China Themen gibt, wo wir Differenzen haben, die wir auch offen ansprechen. Es gibt eben auch Themen, wo wir kooperieren und zusammenarbeiten wollen ‑ zum Beispiel beim Thema Klima, das sicherlich auch in diesen Regierungskonsultationen eine Rolle spielen wird. Insofern, glaube ich, ist unsere Haltung da sehr klar.

ZUSATZFRAGE: Ja, das beantwortet aber nicht die Frage, ob nach Ihrer Auffassung Uiguren und Tibet zu „alles“ im Sinne der jetzt stattfindenden Konsultationen gehört.

WAGNER: Wie der stellvertretende Regierungssprecher es schon deutlich gemacht hat, können wir an dieser Stelle den Gesprächen einfach nicht vorgreifen. Sehen Sie uns nach, dass wir es normalerweise auch so halten, aus vertraulichen Regierungsgesprächen nicht zu berichten.

[…]

Erneutes Gerichtsverfahren gegen Alexej Nawalny

FRAGE: Ich hätte eine kurze Frage an Herrn Wagner: Der russische Oppositionspolitiker Alexej Nawalny steht seit heute in Russland wieder vor Gericht. Ihm droht wegen angeblichen extremistischen Vergehen jahrzehntelange Haft, zusätzlich zu den neun Jahren, zu denen er schon verurteilt wurde. Wie beurteilt die Bundesregierung diesen neuen Fall, Herr Büchner?

BÜCHNER (BReg): Im Fall des Oppositionspolitikers Alexej Nawalny suchen die russischen Behörden immer wieder nach neuen Vorwänden, um dessen Haftstrafe weiter zu verlängern. Gegen den bereits Inhaftierten Nawalny beginnt in Russland heute unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein neues Gerichtsverfahren wegen angeblichen Extremismus. Die Bundesregierung hält unverändert an ihrer Forderung an die russischen Behörden fest, Nawalny unverzüglich freizulassen. Nawalnys Inhaftierung beruht auf einem politisch motivierten Urteil, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits 2017 festgestellt hat.

ZUSATZFRAGE: Ist die Bundesregierung denn angesichts der derzeitigen Situation in Beziehung mit Russland irgendwie in der Lage, da zu beobachten, Informationen einzuholen oder im Austausch mit den russischen Behörden zu sein?

WAGNER (AA): Wir setzen uns natürlich in den wenigen Kanälen, die wir haben, ein. Aber Sie deuten in Ihrer Frage schon an, dass das naturgemäß im Moment sehr schwierig ist.

Besetzung des Botschafterpostens in Moskau

FRAGE: Herr Wagner, gibt es zum neuen deutschen Botschafter in Moskau Neuigkeiten zu verkünden?

WAGNER (AA): Das verkünden wir ja normalerweise, wenn wir ein Agrément haben. Insofern habe ich dazu hier jetzt nicht zu verkünden.

ZUSATZFRAGE: Genau das sagten Sie, glaube ich, vor mehreren Wochen schon an dieser Stelle.

WAGNER: Ja, solche Prozesse dauern manchmal. Aber ich habe tatsächlich heute hier nichts Neues mitzuteilen.

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