Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 09.06.2023

09.06.2023 - Artikel

Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

FRAGE: Frau Sasse, wie zufrieden ist das Auswärtige Amt mit diesem Asylkompromiss?

SASSE (AA): Da kann ich es mir ausnahmsweise leicht machen und auf die gestrigen Äußerungen der Außenministerin verweisen, die sich am Rande ihrer Lateinamerikareise zu der erzielten Einigung geäußert hat.

Ansonsten gebe ich an Herrn Kall ab, der bei den Verhandlungen dabei war und die Innenministerin, die die Verhandlungen geführt hat, begleitet hat.

[…]

Berichte über eine Verhaftung eines russischen Staatsbürgers in Russland wegen des Verdachts der Spionage für Deutschland

FRAGE JOLKVER: Ist der Bundesregierung bekannt, dass heute Nacht im Omsker Gebiet in Russland ein russischer Staatsbürger verhaftet wurde, der angebliche für Deutschland spioniert hat oder dies vorhatte und deswegen in Kontakt mit deutschen Behörden stand? Wenn ja, können Sie das kommentieren?

SASSE (AA): Ich kann Ihnen heute nichts darüber berichten. Ich forsche gern nach und werde die Antwort auf die Frage nachreichen.

Erklärung von Volker Perthes zur unerwünschten Person im Sudan

FRAGE: Volker Perthes, der Sonderbeauftragter des UN-Generalsekretärs für Sudan, wird im Sudan jetzt als Persona non grata angesehen. Wie bewertet das Außenministerium diesen Vorgang und wie will man darauf reagieren?

SASSE (AA): Vielen Dank. Es ist richtig, dass Volker Perthes, der UN-Sondergesandte, in Sudan zur unerwünschten Person erklärt worden ist. Wir finden das ganz entschieden nicht den richtigen Schritt und verurteilen diese Erklärung zur unerwünschten Person auf das Schärfste. Herr Perthes hatte sich seit Beginn der Kämpfe, seit Ausbruch der Kämpfe mit sehr viel Energie und Leidenschaft für einen Waffenstillstand, für den Schutz von Zivilisten und auch für humanitäre Zugänge eingesetzt, sodass der notleidenden Bevölkerung vor Ort auch geholfen werden kann. All das wird jetzt natürlich konterkariert, indem er zur Persona non grata erklärt worden ist.

Die internationale Gemeinschaft ‑ das möchte ich an dieser Stelle sagen ‑ einschließlich der Bundesregierung steht weiterhin voll und ganz hinter Herrn Perthes und seinen Bemühungen. In den letzten Tagen haben die Länder der „Friends-of-Sudan“-Gruppe ‑ das ist ein Zusammenschluss von Ländern, die Sudan unterstützen ‑ auch noch einmal sehr deutlich öffentlich gesagt, dass sie Herrn Perthes und seine Bemühungen unterstützen. Ich verweise da auch gerne noch einmal auf die Erklärung dieser „Friends-of-Sudan“-Gruppe; wir können Ihnen diese Erklärung auch gern noch übersenden.

FRAGE: Was bedeutet das denn für die konkreten Weiterarbeitsmöglichkeiten von Volker Perthes? Ich habe das immer so verstanden, dass, wenn ein Staat eine Person zur Persona non grata erklärt, diese Person dort dann zumindest in dem Kontext, um den es geht, nicht mehr weiterarbeiten kann. Ist das so oder ist es anders?

SASSE: Herr Perthes behält natürlich sein Amt. Er hält sich im Moment nicht in Sudan auf, wird sein Amt aber weiterhin ausüben, und zwar im Nachbarland Kenia. Er unterstützt von dort aus die Bemühungen, die in Dschidda laufen, um die Konfliktparteien wieder an einen Tisch zu bekommen und auch zu einem Waffenstillstand in Sudan zu kommen. Er unterstützt außerdem die Bemühungen, die in Addis Abeba und in New York laufen. Er ist also weiterhin vollumfänglich engagiert, aber eben nicht mehr in Sudan, sondern von einem anderen Ort aus.

Schlagworte

nach oben