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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 05.05.2023

05.05.2023 - Artikel

Fall von Julian Assange

FRAGE: Eine der internationalen Symbolfiguren für Pressefreiheit oder deren Einschränkung ist Julian Assange. In Bezug auf den diesjährigen Tag der Pressefreiheit hat die Kulturstaatsministerin, die Sie eben schon angesprochen haben, wörtlich gesagt, eine Freilassung Julian Assanges wäre ein gutes Zeichen, ein gutes Signal.

Hat sie in diesem Fall auch, wie das bei Kabinettsmitgliedern üblich ist, die Position der Bundesregierung zum Ausdruck gebracht?

BÜCHNER (BReg): Die Worte der Staatsministerin stehen für sich. Ich habe mich darüber nicht kürzlich mit dem Bundeskanzler unterhalten. Deshalb kann ich die Frage jetzt nicht beantworten.

ZUSATZFRAGE: Könnten Sie es nachliefern? Es ist ja ein Unterschied, ob die Worte einer Staatsministerin nur für sich stehen, oder ob sie wie bei Äußerungen von Regierungsmitgliedern üblich die Meinung der Regierung zum Ausdruck bringen. Wenn die Bundesregierung der Meinung ist, dass die Freilassung Julian Assanges ein gutes Zeichen wäre, dann wäre es schön, wenn Sie uns das noch bestätigen könnten.

BÜCHNER: Wir können versuchen, es nachzuliefern.

FRAGE: Hat die Staatsministerin die Meinung der Außenministerin zum Fall Assanges zum Ausdruck gebracht?

WAGNER (AA): Sie kennen die Meinung der Außenministerin.

ZUSATZ: Darum frage ich.

WAGNER: Sie hat im Juni des vergangenen Jahres hier von diesem Platz aus ‑ ich kann das gern auch noch einmal wiederholen ‑ auf ihre persönliche Meinung verwiesen und unterstrichen, dass es Diskrepanzen zwischen unserem Rechtsverständnis und dem Rechtsverständnis in den USA gebe, was die Bedeutung der Pressefreiheit in diesem konkreten Fall angehe. Sie wissen auch, dass die Außenministerin das Thema wiederholt gegenüber ihrem britischen Amtskollegen angesprochen hat, zuletzt in ihrem Gespräch mit James Cleverly am 5. Januar. Die Außenministerin betonte aber auch noch einmal ‑ das gilt auch weiterhin ‑, dass das rechtliche Verfahren gegen Julian Assange in Großbritannien noch nicht abgeschlossen sei und dass noch weitere Rechtsmittel offenstünden.

ZUSATZFRAGE: Es ist eine Neuigkeit, dass sie das im Gespräch mit Herrn Cleverly angesprochen hat. Als wir im Januar danach gefragt hatten, wollten Sie sich dazu nicht äußern. War das also tatsächlich so?

WAGNER: Sie hat das Thema gegenüber Herrn Cleverly angesprochen.

Aufruf der Partei Bündnis 90/Die Grünen zur Abwahl des Präsidenten der Türkei

FRAGE: Herr Wagner, die grüne Partei, also die Partei der Außenministerin, hat dazu aufgerufen, den türkischen Präsidenten abzuwählen. Steht die Ministerin hinter ihrer Partei?

WAGNER (AA): Als Sprecher des Auswärtigen Amtes kann ich dazu sagen, dass die Türkinnen und Türken bei den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen, die in der Türkei am 14. Mai anstehen, wichtige Entscheidungen über die zukünftige Politik ihres Landes treffen und ihre demokratischen Rechte ausüben. Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass diese Wahl internationalen Standards entspricht, zu denen sich die Türkei ja selbst verpflichtet hat.

Ich kann Ihnen noch ergänzend mitteilen, dass Deutschland im Rahmen der internationalen Wahlbeobachtungsmission ‑ ich weiß, dass Sie das interessiert; Sie hatten am Mittwoch dazu in anderem Kontext eine Frage gestellt ‑ einen wichtigen Beitrag leistet. Wir werden an der Mission der OSZE, die dorthin Wahlbeobachter entsendet, mit voraussichtlich 45 Kurzzeitbeobachterinnen und drei Langzeitbeobachterinnen und Langzeitbeobachtern aus Deutschland vertreten sein.

ZUSATZFRAGE: Ich habe nicht ganz verstanden, ob die Ministerin hinter ihrer Partei steht.

Die Partei fordert auch, sofort alle politischen Gefangenen freizulassen. Wissen Sie, ob es auch die Forderung der Bundesregierung ist, sofort alle politischen Gefangenen in der Türkei freizulassen?

WAGNER: Für uns ist wie in allen Kontexten wichtig, dass sich unsere Partner an rechtsstaatliche Grundsätze halten. Zu der Frage, wie Sie die Stellungnahme der grünen Partei zur Wahl interpretieren, müssten Sie die Partei fragen.

FRAGE: Wie findet die Bundesregierung diesen Aufruf der Grünen, den Menschen in einem anderen Land zu sagen, welche Partei sie wählen sollen?

WAGNER: Ich verstehe Ihr Interesse. Aber das, was ich zu dem Thema zu sagen habe, habe ich gesagt. Dem werde ich jetzt nichts hinzufügen.

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