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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 17.04.2023

17.04.2023 - Artikel

Lage in Sudan

FRAGE: Ich habe eine Frage zur Lage im Sudan. Es herrscht zurzeit angeblich das Gesetz der Wildnis. Gibt es Sanktionen gegen die beiden Konfliktparteien?

SASSE (AA): Vielen Dank für die Frage. Vielleicht sagen wir einmal grundsätzlich ein paar Worte zur Lage im Sudan. Die Außenministerin ‑ das kann ich an dieser Stelle vielleicht einmal sagen ‑ hat sich am Wochenende auch schon über Twitter zur Lage geäußert und sehr deutlich gemacht, dass sie über die vielen Opfer entsetzt ist, die die Kampfhandlungen im Sudan bereits gefordert haben. Sie hat außerdem die am Konflikt beteiligten Seiten aufgerufen, die Kampfhandlungen einzustellen und weiteres Blutvergießen zu verhindern. Ich kann Ihnen auch mitteilen, dass aktuell, parallel zu dieser Regierungspressekonferenz, erneut der Krisenstab der Bundesregierung im Auswärtigen Amt tagt. Bereits am Wochenende gab es mehrere Sitzungen des Krisenstabs. In diesem Krisenstab wird natürlich die Lage vor Ort genauestens bewertet. Unsere Kolleginnen und Kollegen der Botschaft in Khartum sind zugeschaltet und berichten über die Lage vor Ort an den Krisenstab. Selbstverständlich wird in diesem Krisenstab auch genauestens verfolgt und entschieden, wie sich die Lage für die Deutschen vor Ort gestaltet und ob und welche Maßnahmen mit Blick auf die Deutschen vor Ort zu treffen sind.

Ich kann Ihnen vielleicht auch noch einmal sehr deutlich sagen ‑ das hat die Außenministerin in ihrem Thread am Wochenende ja schon betont ‑, dass wir natürlich die Kampfhandlungen auf das Schärfste verurteilen. Vielleicht nenne ich auch da noch einmal die Einordnung: Es handelt sich ja um die Eskalation eines Machtkampfes, der schon längere Zeit sozusagen zwischen zwei Zweigen des Militärs schwelt. Dass diese beiden Generäle, um die es hier geht, nun, anstatt die Macht wie vorgesehen an eine zivile Regierung abzugeben, ihren Machtkampf mit militärischen Mitteln auf dem Rücken der Zivilbevölkerung in Karthum und natürlich auch in anderen Städten des Landes austragen, ist für uns erschütternd. Wir beobachten, wie gesagt, die Lage genau. Der Machtkampf hat inzwischen, wenn man den Berichten von vor Ort Glauben schenkt, mittlerweile mehr als 100 Tote und viele, viele Verletzte gefordert, und nicht umsonst wird sich der UN-Sicherheitsrat vor diesem Hintergrund heute ja auch mit der Lage beschäftigen. Wir rufen beide Seiten auf, auch das noch einmal sehr deutlich, sofort die Waffen ruhen zu lassen und Gespräche aufzunehmen.

FRAGE: Frau Sasse, könnten Sie einmal schildern, welche Rückmeldungen Sie bekommen und wie die Lage vor Ort tatsächlich ist? Was schildert das Botschaftspersonal? Wo ist es sicher, wo nicht mehr? Was wird den deutschen Staatsbürgern dort geraten? Um wie viele Leute geht es, die eventuell Hilfe bräuchten?

SASSE: Da muss ich Sie mit Blick auf die parallel laufende Krisenstabssitzung leider noch ein bisschen vertrösten. Ich gebe dazu gerne bei nächster Gelegenheit Auskunft. Die Lage vor Ort ist ‑ so waren die Informationen, die uns heute Morgen vorlagen ‑ weiterhin unübersichtlich. Die Kämpfe dauern an.

Was die betroffenen Deutschen vor Ort angeht, wissen Sie ja, dass es die freiwillige Möglichkeit für Deutsche im Ausland gibt, sich auf der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes zu registrieren, sodass sie in solchen Fällen wie diesem dann auch kontaktiert werden können. Allerdings ist diese Registrierung, wie gesagt, freiwillig. Das heißt, die Angaben über Deutsche vor Ort sind reine Schätzungen. Ich kann Ihnen sagen, dass auf der Liste, auf der sich die Deutschen registrieren können, eine niedrige dreistellige Zahl deutscher Staatsangehöriger registriert ist. Aber erfahrungsgemäß schwankt in solchen Konfliktsituationen und Krisensituationen die Zahl sehr stark und kann jederzeit auch noch weiter nach oben gehen.

FRAGE: Frau Sasse, auf welcher Seite steht denn die Bundesregierung in diesem Konflikt? Sie hatten die beiden Generäle ja schon genannt.

SASSE: Ja, und ich habe auch gesagt, was die Außenministerin am Wochenende zu dem Konflikt gesagt hat, nämlich dass sie beide Seiten dazu aufruft, weiteres Blutvergießen zu verhindern. Ich habe auch deutlich gemacht, dass wir auch heute beide Seiten dazu aufrufen, dringend zu deeskalieren.

ZUSATZFRAGE: Heißt das, die Bundesregierung steht auf keiner Seite und hält sich offen, welche Seite gewinnt? Und dann?

SASSE: Es ist, wie gesagt, im Moment wichtig, eine Deeskalation herbeizuführen, und da sind beide Seiten gefordert.

Verurteilung des russische Oppositionellen Wladimir Kara-Mursa in Russland

FRAGE: Kurz vor Beginn der Regierungspressekonferenz war bekannt geworden, dass der russische Oppositionelle Kara-Mursa zu 25 Jahren Straflager in Russland verurteilt worden ist. Ich frage mich, ob Sie das kommentieren mögen.

SASSE (AA): Ja, wir haben das natürlich auch zur Kenntnis genommen. Ich kann Ihnen für die Bundesregierung sagen, dass wir dieses Urteil auf das Schärfste verurteilen. Auch dieses Urteil ist wie viele weitere auf die Abschreckung, Ausgrenzung und Unterbindung jeglicher kritischer Stimmen gerichtet. Wir fordern die umgehende Freilassung von Wladimir Kara-Mursa und natürlich auch aller anderen zu Unrecht politisch Inhaftierten. Das Verfahren gegen Wladimir Kara-Mursa zeigt, wie die russische Justiz gegen ihn und viele seiner Landsleute instrumentalisiert wird und welch ein erschütterndes Ausmaß auch die Repression in Russland inzwischen erreicht hat.

Medienbericht über die gegenseitige Ausweisung von Diplomaten aus Deutschland und Russland

FRAGE: Wie OstWest TV aus zwei unabhängigen Quellen erfahren hat, haben sich Deutschland und Russland auf die gegenseitige Ausweisung von Diplomaten geeinigt, ohne sie offiziell zu unerwünschten Personen zu erklären. Eine Gruppe russischer Diplomaten soll Deutschland letzte Woche auch schon nach Moskau verlassen haben. Können Sie diese Information bestätigen oder dementieren?

SASSE (AA): Da kann ich Sie auf Äußerungen an dieser Stelle aus den vergangenen Regierungspressekonferenzen verweisen und vielleicht noch einmal ganz grundsätzlich bestätigen, dass wir im Austausch mit der russischen Seite zu Fragen der personellen Besetzung der jeweiligen Botschaften stehen.

ZUSATZFRAGE: Wer sind diese Personen, die auf der Liste der nicht mehr in Deutschland arbeitenden Diplomaten sind?

SASSE: Das, was ich Ihnen an dieser Stelle heute mitteilen kann, ist, dass wir im Austausch mit der russischen Seite zu Fragen der personellen Besetzung der jeweiligen Botschaften stehen. Weitere Auskunft kann ich leider an dieser Stelle heute nicht erteilen.

FRAGE: Können Sie uns sagen, ob deutsche Diplomaten in den vergangenen Tagen Moskau verlassen haben?

SASSE: Da muss ich leider auf meine vorherige Antwort verweisen und Ihnen sagen, dass wir mit der russischen Seite zu Fragen der personellen Besetzung der jeweiligen Botschaften im Austausch stehen.

Vergabe humanitärer Visa an belarussische Staatsbürger

FRAGE: Es häufen sich im Moment, Frau Sasse, Berichte über Menschen, die kein humanitäres Visum in Deutschland bekommen haben, obwohl auf den ersten Blick die Gründe dafür vorhanden wären. Zum Beispiel berichtete letzte Woche ein Bürger aus Belarus, ein Stand-up-Comedian, der tatsächlich als persönlicher Feind von Lukaschenko bezeichnet wird und gegen den auch ein Strafverfahren in Belarus läuft, dass er kein humanitäres Visum bekommen habe. Der Konsul soll das damit begründet haben, er wäre ja in Russland relativ sicher, wo er vor Kurzem noch lebte. Meine Frage ist: Sind Menschen, die in Belarus verfolgt werden, ihrer Einschätzung nach in Russland sicher?

SASSE (AA): Zum einen muss ich leider wie bei meiner vorherigen Antwort noch einmal darauf verweisen, dass wir das Thema letzte Woche auf Frage eines Ihrer Kollegen hin an dieser Stelle schon behandelt haben. Ich kann die Grundsätze jetzt gerne noch einmal ansprechen. Was Ihren konkreten Einzelfall angeht, müsste ich Sie aber bitten, das außerhalb dieser Regierungspressekonferenz bilateral mit uns zu klären, weil wir hier an dieser Stelle auf Einzelfälle natürlich nicht eingehen können.

Aber was das Grundsätzliche angeht, habe ich in der vergangenen Woche Ihrem Kollegen schon erläutert, was wir schon mehrfach an dieser Stelle erklärt haben: Die EU-Kommission hat im vergangenen Jahr das Visa-Erleichterungsabkommen zwischen der EU und Russland ausgesetzt und hat im Zuge dieser Aussetzung Leitlinien herausgegeben, die erläutern, wie Schengen-Visa bearbeitet werden. Diese Leitlinien wenden unsere Auslandsvertretungen konsequent an. Das bedeutet, dass natürlich die Voraussetzungen für die Schengen-Visa genauestens geprüft werden. Dabei wird ein sehr strenger Maßstab angelegt. Dafür haben Sie sicherlich Verständnis. Vor dem Hintergrund des aktuell laufenden russischen Angriffskriegskriegs in der Ukraine müssen wir da einen strengen Maßstab anlegen, und so sehen es eben die Leitlinien der EU-Kommission auch vor.

Aber ich kann Ihnen auch sagen, und das hatte ich Ihrem Kollegen auch gesagt, dass in diesem Jahr bisher rund 5.500 Schengen-Visa für russische Staatsangehörige ausgestellt wurden. Es werden also durchaus noch Visa ausgestellt. Aber die Entscheidung über Visa wird, wie gesagt, vor dem Hintergrund geltender europäischer Regelungen getroffen.

ZUSATZFRAGE: Wie viele humanitäre Visa wurden an belarussische Staatsbürger gegeben?

SASSE: Diese Zahl kann ich Ihnen aktuell nicht nennen, aber ich kann sie gerne nachliefern.

ZUSATZFRAGE: Wie werden im Allgemeinen Entscheidungen über die Vergabe von humanitären Visa in strittigen oder schwierigen Fällen getroffen? Gibt es da eine besondere Kommission oder zum Beispiel ein Vier-Augen-Prinzip?

VORS. DETJEN: Lesen Sie dazu gern das Protokoll der letzten Pressekonferenz. Da haben wir uns ausführlich mit diesem Thema und auch mit den Grundsätzen beschäftigt. ‑ Frau Sasse, Sie können das gern ergänzen, wenn Sie das wollen, ansonsten würde ich aus Zeitgründen auf das Protokoll verweisen, das Sie ja abrufen können.

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