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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 05.04.2023

05.04.2023 - Artikel

Zusammenstöße zwischen der israelischen Polizei und Palästinensern in der Al-Aksa-Moschee

FRAGE: In der Nacht hat die israelische Polizei die Al-Aksa-Moschee gestürmt. Wie bewertet die Bundesregierung die Erstürmung und den Angriff auf Gläubige in der Moschee?

BURGER (AA): Die Ausschreitungen der vergangenen Nacht am Tempelberg, Al-Haram Asch-Scharif, erfüllen uns mit Sorge. Die Raketenangriffe von Gaza auf Israel in der Nacht verurteilen wir klar. Damit alle Gläubigen die anstehenden Feiertage ‑ Ramadan, Pessach, Ostern ‑ in Würde und Frieden begehen können, darf es jetzt zu keiner weiteren Eskalation kommen. Dafür ist es essenziell, dass die zuständigen israelischen, palästinensischen und jordanischen Stellen weiter im engen Austausch bleiben. Das war im Übrigen auch Thema der Gespräche, die die Außenministerin am Montag mit ihrem jordanischen Amtskollegen hier in Berlin geführt hat.

In den letzten Wochen konnten teils mehrere Zehntausend muslimische Gläubige täglich in Ruhe und Sicherheit auf den Tempelberg, Al-Haram Asch-Scharif, Gebete und Festlichkeiten im Zuge des Ramadan begehen, auch dank einer engen Absprache zwischen den beteiligten Behörden. Dies gilt es aus Sicht der Bundesregierung fortzuführen. Alle, die Einfluss auf die Lage haben, stehen in der Verantwortung, dass jetzt kein weiteres Öl ins Feuer gegossen wird und alles zu tun, um die Lage zu beruhigen.

ZUSATZFRAGE: Sie haben die Erstürmung der Moschee jetzt nicht verurteilt. Haben Sie die Bilder gesehen, wie die Polizei dort gegen die Gläubigen, also Frauen und Kinder, vorgegangen ist?

BURGER: Vielleicht noch einmal sehr, sehr grundsätzlich: Aufgrund seines Status als besetztes Gebiet gilt für das Handeln israelischer Stellen in Ostjerusalem das humanitäre Völkerrecht, das sowohl die Pflicht zur Sicherung der öffentlichen Ordnung als auch das Gebot der Verhältnismäßigkeit beinhaltet. Zugleich wissen wir, dass auch am Tempelberg, Al-Haram Asch-Scharif, immer wieder leider auch Akteure bzw. Gruppen mit provokativen Absichten zugange sind, sowohl von palästinensischer als auch von israelischer Seite. In jedem Fall sollte Gewalt immer das letzte Mittel sein und insbesondere der Schutz von Zivilpersonen im Vordergrund stehen. Für den Tempelberg, Al-Haram Asch-Scharif, als politisch und religiös besonders sensiblen Ort gilt das natürlich in ganz besonderem Maße.

FRAGE: Herr Burger, um noch einmal auf die Frage des türkischen Kollegen zurückzukommen: Sie verurteilen also explizit nicht diese Erstürmung?

BURGER: Ich habe mich so geäußert, wie ich das heute für die Bundesregierung getan habe, und habe mich bemüht, das in sehr differenzierter Art und Weise zu tun.

Aufnahme von Geflüchteten aus Afghanistan

FRAGE: Die Bundesregierung hat die Aufnahme von Geflüchteten aus Afghanistan ausgesetzt. Der Grund sind angeblich Lücken bei der Sicherheitsüberprüfung oder Hinweise auf diese Lücken. Wenn das AA selbst sagt, dass es Hinweise auf Lücken bei der Sicherheitsüberprüfung gab, was sagt uns das über die Sicherheitsüberprüfung in den letzten Monaten?

Es gab ja einen Brief des Botschafters aus Pakistan dazu, dass da reihenweise Scharia-Richter nach Deutschland gekommen seien. Wie sieht das AA das?

BURGER (AA): Vielleicht zuerst zum letzten Punkt: Nein, es sind nicht reihenweise Scharia-Richter nach Deutschland gekommen. Seit der Machtübernahme durch die Taliban hat die Bundesregierung mehr als 30 000 Menschen, denen Verfolgung durch die Taliban droht, nach Deutschland in Sicherheit gebracht, darunter ehemalige deutsche Ortskräfte, Journalistinnen und Journalisten, Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, Frauen, Mädchen und LGBT-Personen, denen Verfolgung droht, sowie deren engste Angehörige. Insgesamt wurde bisher etwa 44 000 Menschen eine Aufnahme in Deutschland zugesagt.

Mit Beginn dieses Bundesaufnahmeprogramms haben die beteiligten Ressorts immer betont: Sicherheit hat oberste Priorität. Deswegen haben wir im Rahmen dieses Auswahlverfahrens gemeinsam mit dem BMI hier ein mehrstufiges Prüfverfahren etabliert. Auch bei den bisher laufenden Aufnahmen etwa im Ortskräfteverfahren hatten wir solche Prüfmechanismen schon etabliert. Eine dieser Prüfstellen im Verfahren umfasst zum Beispiel Dokumentenprüfungen und anlassbezogen auch vertiefte Gespräche im Rahmen des Visumsverfahrens. Dafür hat das Auswärtige Amt die Auslandsvertretungen in Islamabad und Teheran verstärkt und sie in Abstimmung mit dem BMI eigens auch mit Verbindungsbeamten der Bundespolizei und zum Teil auch des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge verstärkt.

Es ist richtig, dass es in den vergangenen Wochen vereinzelte Hinweise auf mögliche Missbrauchsversuche gegeben hat. Ich möchte aber hier betonen: „Missbrauch“ heißt nach derzeitigem Kenntnisstand in fast allen Fällen, dass sich die Person beispielsweise in der Zwischenzeit in einen sicheren Drittstaat begeben hatte, also dass sie nur deshalb nicht mehr für das Aufnahmeprogramm sozusagen in Betracht kam, weil sie sich inzwischen der Bedrohung durch die Taliban durch eigenständige Flucht schon entziehen konnte, oder in einzelnen Fällen gab es unklare Familienstrukturen. Es hat zum Beispiel jemand eine Nichte als Tochter ausgegeben, damit sie im Rahmen der Kernfamilie mitberücksichtigt würde.

Diese Art von Missbrauchsfällen und überhaupt Betrugsversuche sind für uns an unseren Visastellen weltweit, ehrlich gesagt, unser täglich Brot. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind täglich damit konfrontiert, dass Menschen versuchen, mit falschen Angaben Aufnahme oder eben Visa für Deutschland zu bekommen. Deswegen gibt es in solchen Verfahren grundsätzlich hohe Sicherheitsstandards. Wir verlassen uns nicht auf einzelne Aussagen, sondern es gibt mehrere Prüfstufen.

Was Aufnahmeverfahren angeht, wie sie bisher für Afghanistan gelaufen sind, also das Ortskräfteverfahren bzw. auch das sogenannte Überbrückungsprogramm zur Aufnahme von beispielsweise Menschenrechtsverteidigern, haben wir in einzelnen Fällen auch schon Aufnahmezusagen zurückgenommen, wo so ein Missbrauch festgestellt wurde. Nach derzeitigem Kenntnisstand gehen wir lediglich in einem einzelnen Fall davon aus, dass es sich hier um einen Gefährder handelte. Ich möchte aber noch einmal betonen: Hier haben unsere bereits etablierten Prüfmechanismen funktioniert. Diese Person ist nicht eingereist, und das Verfahren wurde vor seinem Abschluss gestoppt.

Trotzdem haben wir diese Hinweise zum Anlass genommen, gemeinsam mit dem Innenministerium noch einmal die Abläufe an der Botschaft Islamabad zu überprüfen. Als Ergebnis dieser Reise haben wir beide vereinbart, dort optimierte Sicherheitsmaßnahmen zu ergänzen. Dazu werden in Zukunft eben auch Sicherheitsinterviews gehören, wie das in anderen Aufnahmeverfahren, etwa beim Resettlement, der Fall ist. Bis zur Etablierung dieser zusätzlichen Prüfstufen werden keine weiteren Einreisen stattfinden. Damit ist aber kein Stopp der Aufnahme des Bundeaufnahmeprogramms verbunden. Die Schritte, die unabhängig von diesem Ausreiseverfahren erfolgen können ‑ insbesondere die Meldung, Erfassung neuer Fälle akut gefährdeter Personen ‑, können weitergehen.

Nur wird, wie gesagt, die Erteilung von Visa, die Ausreise, erst dann fortgesetzt werden, wenn diese zusätzliche Prüfstufe etabliert ist. Wir arbeiten gemeinsam mit Hochdruck daran, dass wir das so schnell wie möglich umsetzen können, weil wir genau wissen, dass es auch jetzt schon Menschen gibt, die akut bedroht sind, die dringend raus müssen, die sich möglicherweise schon auf der Ausreise aus Afghanistan befinden. Wir möchten deshalb, dass die Unterbrechung so kurz wie möglich, aber so lange wie nötig ist, damit diese Sicherheitsstandards auch etabliert werden können.

ZUSATZFRAGE: Es gibt da ein Beispiel einer Frauenrechtlerin und ihrer Angehörigen, die trotz erteilter Visa in Teheran festsitzen. Wie passt das zu der proklamierten feministischen Außenpolitik der Ministerin, wenn das jetzt auch Frauenrechtlerinnen betrifft?

BURGER: Ich glaube, ich habe gerade erklärt, dass dieses Programm genau für solche Personen da ist. Wir haben dieses Programm dafür geschaffen, genau dieser Personengruppe, die akut in Afghanistan gefährdet ist, eine sichere Reise nach Deutschland zu ermöglichen, damit sie in Deutschland Zuflucht und Sicherheit bekommen. Das stellen wir überhaupt nicht grundsätzlich infrage. Ganz im Gegenteil. Wir sind sehr stolz darauf, dass es dieses Programm gibt. Wir müssen nur jetzt, wie gesagt, sicherstellen, dass das Programm den höchsten Sicherheitsansprüchen genügt. Bis wir das umgesetzt haben ‑ wir tun das so schnell es irgend geht ‑, sind die Ausreisen nach Deutschland angehalten. Sobald wir diesen Sicherheitsstandard garantieren können, wird das weitergehen. Darüber sind sich die beteiligten Ressorts sehr einig. Meine Kolleginnen und Kollegen und die Kolleginnen und Kollegen aus dem BMI und den nachgeordneten Behörden arbeiten mit Hochdruck daran, dass das so schnell wie möglich geht.

FRAGE: Wer auch immer berufen ist, vielleicht BMI oder AA: Erstens hätte ich natürlich gerne eine Quantifizierung der Aussage „so schnell wie möglich“.

Zweitens würde ich gerne wissen: Was für Zusatzaufwände entstehen dort? Muss ich mir vorstellen, dass 20 spezialisierte Sicherheitsinterviewer nach Islamabad geflogen werden? Wie funktioniert das praktisch?

BURGER: Dazu ist derzeit noch zwischen den Ressorts und den beteiligten nachgeordneten Behörden in Klärung. Wie gesagt, unser gemeinsames Ziel ist es, dass das so schnell wie möglich läuft, weil wir wissen, dass für die Menschen, die dort im Moment festsitzen, jeder Tag zählt. Wie das genau ausgestaltet sein wird, kann ich Ihnen heute noch nicht sagen. Das werden wir sehr bald tun.

Ja, Sie haben recht: Es wird dort eigens Personal eingesetzt werden müssen, um diese Interviews durchzuführen. Wir sind gerade in der Prüfung, ob es mögliche technische Lösungen gibt, das noch schneller zu machen. Wie gesagt, aus unserer Sicht zählt erstens, dass die entsprechenden Sicherheitsstandards gewährleistet werden können und zweitens die Verzögerung, die sich ergibt, so kurz wie möglich ist.

ZUSATZFRAGE: Gibt es diese entsprechenden Personen, die das durchführen können, oder müssen die jetzt erst – ich sage es einmal so – für diesen speziellen Fall Afghanistan angelernt werden?

BURGER: Meinem Verständnis nach gibt es die schon. Sie sind möglicherweise gerade an anderen Orten im Einsatz. Das gehört, wie gesagt, zu den vielen Fragen, an denen die Kolleginnen und Kollegen jetzt sehr intensiv arbeiten, dass das innerhalb weniger Tage und Wochen umgesetzt wird.

FRAGE: Kämen diese zusätzlichen Kräfte auch nach Teheran?

BURGER: Dazu kann ich Ihnen im Moment noch nichts sagen.

ZUSATZFRAGE: Dieses Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan war im November angekündigt. Ist das schon angelaufen?

BURGER: Es ist in dem Sinne angelaufen, dass dort bereits Meldungen von gefährdeten Personen eingespeist wurden und die Bundesregierung auf Basis der Informationen, die insbesondere aus der Zivilgesellschaft eingespeist werden, Auswahlentscheidungen getroffen hat. Es sind aber noch keine Personen im Zuge dieses Verfahrens nach Deutschland gekommen.

Medienberichte über die Neubesetzung von Botschafterposten

FRAGE: Ich muss zum Kabinett zurückkommen. Es gibt einen Bericht von “The Pioneer”, wonach es Neubesetzungen von Botschafterposten gab oder gibt. Der bisherige deutsche Botschafter von Geyr in Moskau soll demnach Vertreter bei der NATO werden, und der Pariser Botschafter soll nach Rom wechseln. Hat das Kabinett dazu heute Entscheidungen getroffen?

BURGER (AA): Vielen Dank für die Frage. Es ist in der Tat so, dass es jedes Jahr im Auswärtigen Amt eine Rotation gibt und auch Stellen von Botschafterinnen und Botschaftern neu besetzt werden. Die diplomatischen Usancen gebieten es aber, dass wir solche Entscheidungen erst dann öffentlich machen, wenn auch die Regierung, bei der ein Botschafter/eine Botschafterin akkreditiert werden soll, darüber im sogenannten Agrémentverfahren informiert worden ist, also das Ersuchen über ein Agrément gestellt wurde. Deswegen bitte ich Sie um Verständnis, dass wir diese Personalien heute noch nicht bestätigen können.

Vorwürfe gegen das “Rapid Action Battalion” in Bangladesch

FRAGE: Herr Burger, es geht um Bangladesch. Der Polizeieinheit in Bangladesch werden von zwei ehemaligen Kommandeuren schwere Verbrechen vorgeworfen, inklusive außergerichtliche Tötungen. Die USA haben ihre Mitglieder schon sanktioniert, Deutschland noch nicht. Gibt es Überlegungen, diese Sanktionen auch hier umzusetzen? Ist das in Berlin überhaupt ein Thema?

BURGER (AA): Vielen Dank für die Frage. Die Antwort darauf muss ich Ihnen nachreichen.

Klage der EU-Kommission gegen Ungarn wegen des Gesetzes zur Einschränkung von Informationen über Homosexualität und Transsexualität

FRAGE: Herr Burger, eine Frage zum Umgang mit dem ungarischen Anti-LGBT-Gesetz: Die EU-Kommission klagt dagegen. Eine Reihe von EU-Staaten hat sich dieser Klage angeschlossen bzw. Unterstützung signalisiert. Es läuft eine Petition, die offenbar morgen endet. Die Frage an die Bundesregierung und das Auswärtige Amt ist, ob sich Deutschland auf dem letzten Drücker noch dieser Unterstützungskampagne anschließt.

BURGER (AA): Dazu läuft im Moment innerhalb der Bundesregierung noch die Abstimmung. Wenn es ein Ergebnis gibt, werden wir Ihnen das gerne mitteilen.

ZUSATZFRAGE: Ist bis morgen mit einem Ergebnis zu rechnen, wenn die Frist endet?

BURGER: Wie gesagt, wenn es ein Ergebnis gibt, teilen wir es Ihnen gerne mit.

ZUSATZFRAGE: Allgemein gefragt: Wie schätzen Sie als Auswärtiges Amt gegenwärtig in Ungarn die Lage für diese Minderheit ein?

BURGER: Ich würde hier einfach ganz grundsätzlich noch einmal darauf verweisen, dass die Bundesregierung sich in all ihrem Handeln dafür einsetzt, dass Menschenrechte umfassend gewahrt werden. Das gilt natürlich insbesondere für diejenigen Länder, die sich als EU-Mitgliedstaaten einem besonders hohen Standard in Sachen Menschenrechtsschutz verpflichtet haben. Dazu gehört Ungarn.

Selbstverständlich sind LGBTQ-Rechte Menschenrechte. Deswegen ist das ein Thema, dem wir hohe Aufmerksamkeit widmen, das wir sehr, sehr aufmerksam verfolgen und bei dem wir uns in den geeigneten Gremien immer dafür einsetzen, dass die Rechte umfassend gewahrt werden.

Festnahme eines US-Korrespondenten in Moskau

FRAGE: Herr Burger, nach der Festnahme eines Journalisten des „Wall Street Journal“ in Russland hat das Auswärtige Amt neue Reisehinweise veröffentlicht und hat den Deutschen von Reisen nach Russland abgeraten.

Gilt das auch für deutsche Journalisten? Sieht das AA zurzeit eine Gefahr für deutsche Journalisten in Russland?

BURGER (AA): Vielen Dank. Wir sind hier immer sehr zurückhaltend, den Text, den wir in den Reise- und Sicherheitshinweisen auf unserer Website veröffentlichen, noch weiter umfassend zu kommentieren, weil wir uns eigentlich schon große Mühe geben, die Bewertungen, die wir abgeben können, und die Ratschläge, die wir geben können, dort so präzise und differenziert zu formulieren, wie das eben für uns machbar und vertretbar erscheint. Deswegen würde ich Sie in erster Linie auf den Text der Reise- und Sicherheitshinweise verweisen.

Es ist in Russland wie auch in vielen anderen Ländern so, dass für Journalistinnen und Journalisten dadurch eine besondere Gefährdung vorliegt, dass es beispielsweise Zensurgesetze gibt, die sehr unscharf formuliert sind, wo für Tatbestände, die bei uns als normaler Teil von Journalismus verstanden werden, teilweise drastische Strafen angedroht werden.

Wir haben jetzt mit der Verhaftung von Evan Gershkovich noch einmal erlebt, dass hier eine Schwelle überschritten wurde, die es bisher so nicht gegeben hat. Das verfolgen wir natürlich sehr genau. Wir nehmen das sehr, sehr ernst und sind dazu auch mit den Redaktionen, die Korrespondentinnen und Korrespondenten vor Ort in Russland haben, in einem sehr, sehr engen Austausch, aber natürlich auch mit den Korrespondentinnen und Korrespondenten in Moskau selbst und im Rest Russlands, um im Einzelfall so gut wie möglich zu beraten.

Zum anderen ist es natürlich so, dass die Aufgabe von Journalistinnen und Journalisten oft ist, auch an Orten zu arbeiten und von dort zu berichten, wo normale Bürgerinnen und Bürger sagen würde: Es gibt für mich keinen guten Grund mehr, dort zu sein, da folge ich dem Ausreiseaufruf der Bundesregierung, da höre ich auf die Reisewarnungen. Wir verstehen, dass für Journalistinnen und Journalisten die Abwägung manchmal anders ist. Deswegen können wir da auch nur, so gut es geht, versuchen, Informationen bereitzustellen. Aber diese Entscheidung, die in diesem Fall wirklich eine sehr, sehr schwierige und folgenreiche ist, können wir letztlich natürlich niemandem abnehmen. Deswegen sind wir da, wie gesagt, in engem Kontakt und in engem Dialog mit den Redaktionen und bemühen uns, so gut wie möglich Informationen bereitzustellen.

Abschließend möchte ich dazu vielleicht auch noch auf die Äußerungen der Ministerin zur Verhaftung von Evan Gershkovich hinweisen. Sie hat dazu vor einigen Tagen auf Twitter mitgeteilt:

„Journalismus ist kein Verbrechen. Russland muss Evan Gershkovich umgehend freilassen. Seine Festnahme ist völlig inakzeptabel. Journalist*innen dürfen nicht zum Spielball perfider politischer Manöver und der Willkür des Kremls werden.“

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