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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 22.03.2023

22.03.2023 - Artikel

Reise der Außenministerin nach Nordmazedonien und Georgien

WAGNER (AA): Ich darf Ihnen eine Reise der Außenministerin nach Nordmazedonien und Georgien ankündigen. Die Außenministerin reist heute Abend zunächst nach Skopje. Sie trifft in Skopje ihren Amtskollegen. An dieses Gespräch schließt sich morgen gegen 12 Uhr mitteleuropäischer Zeit eine Begegnung mit der Presse an. Neben weiteren politischen Gesprächen mit Regierungsvertretern trifft die Ministerin auch den Oppositionsführer und spricht mit dem Auswärtigen Ausschuss des Parlaments.

Sie wissen, das Nordmazedonien ein Schlüsselland für den EU-Erweiterungsprozess ist. Die Reise der Ministerin unterstreicht noch einmal das Engagement der Bundesregierung für die Region, für den westlichen Balkan. Vor dem Hintergrund des Kompromisses mit Bulgarien über die nächsten Schritte in den EU-Beitrittsverhandlungen sind noch einige bestimmte Schritte zu gehen. Deshalb wird die Ministerin bei ihren Gesprächen in Skopje auch für die Annahme der dafür nötigen Verfassungsänderung werben.

Morgen reist die Außenministerin von Skopje nach Tiflis in Georgien weiter. Dort wird Außenministerin Baerbock ebenfalls ihren Amtskollegen treffen. Im Anschluss daran ist eine gemeinsame Pressebegegnung für ca. 11.30 Uhr Ortszeit vorgesehen. Daneben sind weitere politische Gespräche mit Regierungsvertretern geplant. Außerdem wird die Außenministerin mit Studierenden und Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft und der Opposition zusammentreffen. Sie wissen, dass der Europäische Rat Georgien vergangenes Jahr eine Beitrittsperspektive eröffnet hat, womit die Gewährung des Kandidatenstatus an die Erfüllung von zwölf Reformprioritäten geknüpft wurde. Diese werden auch im Fokus der Gespräche stehen.

FRAGE: Die Reise nach Tiflis ist ja nicht ohne. Wie bewertet das Auswärtige Amt denn die jüngsten Ereignisse in Tiflis? Ich meine die Sache mit den ausländischen Agenten, das Hin und Her und die Proteste vor dem Parlament.

WAGNER: Dazu hatten wir uns an dieser Stelle, wie ich meine, eingelassen. Ich würde Sie auf die Äußerungen verweisen.

ZUSATZFRAGE: Wird das ein Thema der Gespräche sein?

WAGNER: Ich habe ja gerade unterstrichen, dass es darum geht, mit Georgien auch über den Pfad in die Europäische Union zu sprechen, und dass das natürlich ein wichtiger Teil der Gespräche sein wird.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR Med Irini

[…]

FRAGE: An Herrn Wagner zur Mission Irini: Ministerin Baerbock hat vor ein paar Tagen in einem Interview gesagt: „Das Sterben im Mittelmeer ist eine offene Wunde“. Ist die Verlängerung der Mission Irini als ein erneutes deutsches Engagement im Mittelmeer zu verstehen?

WAGNER (AA): Der Regierungssprecher hat ja eingangs sehr detailliert ausgeführt, was die Kernaufgaben und die Nebenaufgaben dieser Mission sind. Es ist natürlich so, dass Seenotrettung eine völkerrechtliche Verpflichtung ist, und die gilt natürlich auch für die Schiffe, die da im Einsatz sind. Im Übrigen ist es auch so ‑ dazu kann die Kollegin vom BMVg gegebenenfalls noch weiter ausführen ‑, dass die Operation Irini im letzten Jahr auch zwei direkte Seenotrettungsmaßnahmen durchgeführt hat, wozu sie ja verpflichtet war. Schiffe der Operation retteten dabei im Juni und September insgesamt 156 Personen aus der Seenot. Es ist aber eben nicht die Kernaufgabe dieser Mission, die ja in einem Teil des Mittelmeers unterwegs ist, der sich weiter östlich befindet.

ZUSATZFRAGE: Gibt es eine Verbindung zwischen dem, was Frau Baerbock gesagt hat, und der neuen Verlängerung der Mission?

WAGNER: Sie verweisen ja auf Äußerungen, die die Ministerin in einem Zeitungsinterview gemacht hat, in dem sie sozusagen nach dem Umgang der Europäischen Union mit Migration und vor allen Dingen Migration im Mittelmeer gefragt worden ist. Da hat sie ja noch einmal festgestellt, dass das natürlich ein ganz wichtiges Thema ist, das wir innerhalb der Europäischen Union diskutieren müssen, und vor allen Dingen auch mit den Ankunftsländern. Es gibt da jetzt keinen bestimmten Bezug zu der heutigen Mandatsverlängerung im Kabinett. Die Mission Irini nimmt eben die hier vom Regierungssprecher schon aufgeführten Aufgaben wahr, die sie wahrzunehmen hat.

KRÜGER (BMVg): Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Seenotrettung im Mittelmeer

FRAGE: Herr Wagner, ich würde das Thema Seenotrettung gern auf die zivile Ebene bringen: Hat sich die Außenministerin mittlerweile mit dem Verkehrsminister ausgetauscht? Sie werden ja sicherlich von dem Referentenentwurf zur Änderung der Schiffsicherheitsverordnung gehört haben. Dort versucht Herr Wissing oder sein Haus, es mit neuen Regularien zu erschweren, dass NGOs, die auf dem Mittelmeer Seenotrettung durchführen, überhaupt in See stechen können.

WAGNER (AA): Ich habe dazu an dieser Stelle nichts, was ich Ihnen mitteilen kann.

ZUSATZFRAGE: Aber wenn die Ministerin für Seenotrettung ist ‑ ich habe in Erinnerung, dass sie auch für zivile Seenotrettung ist ‑ und jetzt ein Teil der Bundesregierung Seenotrettung durch NGOs bekämpfen will ‑ und das ist in diesem Referentenentwurf ganz offensichtlich ‑, dann frage ich mich, ob die Ministerin da irgendeinen Einblick hat. Gibt es einen Austausch zwischen AA und Verkehrsministerium zu diesem Thema?

WAGNER: Das ist jetzt Ihre Interpretation

ZUSATZ: Schwarz auf weiß.

WAGNER: Zur Frage, was die Intention dieses Entwurfs ist, müssten Sie den Kollegen vom BMDV befragen. Ich habe dazu jetzt nichts weiter zu sagen.

ALEXANDRIN (BMDV): Dazu haben wir uns hier vor zwei Wochen sehr ausführlich geäußert; darauf würde ich Sie gerne verweisen. Da bin ich auch explizit dem Vorwurf entgegengetreten, dass wir hier etwas verhindern wollen. Selbstverständlich gilt auch für uns das Ziel des Koalitionsvertrags, die zivile Seenotrettung nicht zu behindern, und das tun wir auch nicht. Vielmehr setzen wir uns dafür ein, dass die hier verwendeten Schiffe sicher sind. Dazu stehen wir im Austausch mit den NGOs. Das können Sie gerne noch einmal nachschauen.

Grenzschutzabkommen zwischen Iran und Irak

FRAGE: Herr Wagner, die beiden Länder Irak und Iran haben am Sonntag mitgeteilt, dass sie jetzt offiziell einen Grenzdeal gemacht haben. Es geht um die Grenzregion im Irak und Iran, wo die Kurden leben. Hintergrund soll sein, dass quasi der Irak den Iranern erlaubt, dort im Fall der Fälle fleißig zu bombardieren. Ich hatte dazu vor ein paar Monaten schon einmal gefragt; da haben Sie gesagt, dass Sie davon nichts wüssten. Jetzt ist das ja offiziell gemacht worden. Wie bewerten Sie diesen irakisch-iranischen Deal?

WAGNER (AA): Wir haben diese Medienberichte auch zur Kenntnis genommen. Es ist ja öffentlich bekannt, dass der Iran und der Irak über Fragen der Grenzsicherung im Nachgang zu den iranischen Angriffen im vergangenen Herbst im Kontakt waren. Dass Irak da grundsätzlich ein Interesse an einer Deeskalation mit seinen Nachbarn hat, ist ja sehr nachvollziehbar, aber Staaten sind eben in ihrer Gestaltung von Verträgen frei, und solange diese nicht zum Nachteil von Drittstaaten getroffen werden, ist das natürlich völkerrechtliches Grundrecht. Insofern können Sie diese Vereinbarung treffen, und ich habe die hier auch nicht zu kommentieren.

ZUSATZFRAGE: Aber es scheint ja zum Nachteil der Kurden zu sein? Das sagen Kurden auf beiden Seiten.

WAGNER: Diese Äußerungen gibt es vielleicht, aber das kann ich nicht kommentieren. Das ist letztlich ein Vertrag zwischen diesen beiden Regierungen.

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