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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 01.03.2023
Reise der Bundesaußenministerin zum G20-Treffen in Indien
BURGER (AA): Außenministerin Baerbock bricht heute nach New Delhi auf, wo sie morgen am Treffen der G20-Außenministerinnen und ‑Außenminister teilnehmen wird. Auf der Agenda des Treffens stehen unter anderem die Themen Multilateralismus, Nahrungsmittel und Energiesicherheit, Bekämpfung der Klimakrise und Nachhaltigkeitsthemen. Es wird zwei Sitzungen bei dem Treffen geben; die Außenministerin wird bei beiden sprechen. Aber natürlich wird dort auch der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine eine wichtige Rolle spielen. Die Ministerin wird außerdem am Rande des Treffens bilaterale Gespräche führen. Dazu kann ich Ihnen noch keine konkreten Termine mitteilen, weil die Terminplanung noch läuft. Darüber hinaus ist auch eine Begegnung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit dem indischen Premierminister Modi geplant. ‑ Vielen Dank.
FRAGE: Herr Burger, Herr Lawrow wird dort offenbar auch erwartet. Wie wird die Ministerin mit der Anwesenheit des russischen Außenministers umgehen?
BURGER (AA): Die Bundesregierung hat entschieden, dem G20-Treffen in den verschiedenen Formaten nicht fernzubleiben, auch wenn Russland mit am Tisch sitzt. Indonesien letzter G20-Vorsitz und jetzt auch Indien gehen im Rahmen ihres Vorsitzes sehr pragmatisch mit der Präsenz russischer Vertreter um. Es sind daher mit Russland reine Arbeitssitzungen geplant, kein feierliches Begleitprogramm. Außenministerin Baerbock wird Russland nicht die Bühne überlassen und wird russischer Propaganda, wenn nötig, entschieden entgegentreten, so wie das in der Vergangenheit auch der Fall war.
Die Außenministerin möchte diese Gelegenheit auch nutzen, um über die Folgen des russischen Angriffskriegs zu sprechen, den Schaden, den er gerade auch in Schwellen- und Entwicklungsländern anrichtet, etwa bei Energie- und Lebensmittelversorgung ‑ denn das ist ja explizit Thema der G20 ‑, und auch darüber, wie sehr dieser Krieg die multilaterale Ordnung angreift, die wir so sehr brauchen, um globale Probleme wie zum Beispiel den Klimawandel, die Ernährungskrise oder die humanitäre Unterstützung der Erdbebenopfer anzugehen.
Ausweisung deutscher Diplomaten aus Iran
FRAGE: Herr Burger, ich habe eine Frage zur Ausweisung deutscher Diplomaten aus dem Iran. Darauf gab es ja eine Reaktion aus Ihrem Hause. Sehen Sie dennoch die Sicherheit deutscher Diplomaten in Teheran gewährleistet? Ich frage auch vor dem Hintergrund einer Zeitung, die dem iranischen Revolutionsführer nahesteht, die gefordert steht, dass deutsche Diplomaten das Land nicht verlassen können. Der Iran würde den deutschen Diplomaten gewissermaßen verbieten, das Land zu verlassen.
BURGER (AA): Ja, solche Meinungsäußerungen haben wir zur Kenntnis genommen. Das ist natürlich vollkommen inakzeptabel. Die iranische Regierung hat vollumfänglich die Verantwortung für die Sicherheit der dort akkreditierten Diplomatinnen und Diplomaten. Wir haben auch keine Signale von der iranischen Seite erhalten, dass das infrage gestellt werden würde.
Prozess gegen einen deutsch-iranischen Staatsbürger in Iran
ZUSATZFRAGE: Zum deutsch-iranischen Staatsbürger Djamshid Sharmahd, der die Todesstrafe erhalten hat: Die Bundesaußenministerin hat ja mit Konsequenzen gedroht. Wurden diese Konsequenzen auch der iranischen Seite gegenüber kommuniziert?
BURGER (AA): Selbstverständlich! Sie haben ja die Entscheidung mitbekommen, dass wir zwei Angehörige der iranischen Botschaft hier in Berlin ausgewiesen haben. Das geschieht ja in der Form, dass man der iranischen Botschaft mitteilt, dass sie das Land verlassen müssen.
Im Übrigen, wie Sie wissen, war das nun ein Urteil in erster Instanz. Diese Ausweisung war nun auch die Reaktion auf dieses erstinstanzliche Urteil. Die Außenministerin hat ja auch sehr deutlich gemacht, dass wir weiterhin alle Mittel, die uns zur Verfügung stehen, nutzen, um uns so für Herrn Sharmahd einzusetzen, wie wir das auch seit seiner Festsetzung schon getan haben.
Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der UN-Mission MINUSMA in Mali
FRAGE: Ich habe eine Frage zu Mali und der Mandatsverlängerung an das AA und das BMVg. Frau Routsi, der Minister hat sich immer ein bisschen unterschiedlich geäußert, wenn man die Agenturen verfolgt hat. Er hat sich einmal eher kritisch gegenüber einer Verlängerung bis Mai 2024 ausgesprochen, und dann hat er sich wieder auf den Kompromiss bezogen. Will man denn den Kompromiss, den man noch unter der alten Verteidigungsministerin mit dem AA gefunden hat, beibehalten, oder möchte man die Soldatinnen und Soldaten vielleicht bis Ende 2023 aus Mali herausholen?
ROUTSI (BMVg): Sehr gerne beantworte ich das. Oberst Collatz hat sich ja bei der letzten RegPK dazu eingelassen, und das ist allgemein auch der Sachstand. Die Bundesregierung hat entschieden, den Einsatz der Bundeswehr bis spätestens Ende Mai 2024 und damit auch die deutsche Beteiligung an MINUSMA in Mali zu beenden. Wir sind im Moment im Planungsprozess für das strukturierte Auslaufmandat, und so ist der Stand der Dinge.
ZUSATZFRAGE: Es gibt Diskussionen im parlamentarischen Raum. Wenn es denn dazu käme, dass man im Bundestag entscheiden würde, bis Ende des Jahres aus Mali abzuziehen, wäre das überhaupt innerhalb dieses Zeitfensters umsetzbar, oder braucht man tatsächlich bis Mai 2024, um das ganze Gerät und auch die Menschen letztlich abzuziehen?
ROUTSI (BMVg): Dass es diese Diskussion gibt, ist, glaube ich, selbstverständlich. Das ist der parlamentarische Prozess. Den möchte ich hier nicht kommentieren. Ich bitte auch um Verständnis, dass ich mich zu hypothetischen Fragen jetzt nicht näher einlassen kann.
ZUSATZFRAGE: Das AA bleibt bei seiner Haltung, dass man weiterhin zu dem Kompromiss steht?
BURGER (AA): Frau Routsi hat ja gerade gesagt, dass es hier keinen neuen Stand zu verkünden gibt, und das gilt selbstverständlich auch für das Auswärtige Amt.