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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 20.01.2023

20.01.2023 - Artikel

Resolution des Europäischen Parlaments zur Ausweitung der Sanktionen gegen den Iran

FRAGE: Herr Burger, das EU-Parlament hat gestern für die Aufnahme der iranischen Revolutionsgarden auf die EU-Terrorliste gestimmt. Gibt es dazu schon eine Stellungnahme?

BURGER (AA): Die Resolution des Europäischen Parlaments kann ich hier nicht kommentieren. Unsere Haltung zu diesem Thema haben wir mehrfach dargestellt. Auch die Außenministerin hat schon mehrfach unterstrichen, dass wir eine solche Listung für politisch sinnvoll halten.

Wir haben aber auch immer wieder darauf hingewiesen, dass an eine solche EU-Terrorlistung nicht nur politische, sondern auch hohe rechtliche Hürden geknüpft sind. Dazu hat sich gestern eine Sprecherin des Europäischen Auswärtigen Dienstes noch einmal ausführlich eingelassen. Denn es ist eine Entscheidung des Rates und nicht des Europäischen Parlamentes, eine solche Listung vorzunehmen.

Bisher liegen in keinem EU-Mitgliedsstaat Ermittlungen oder Urteile gegen die Revolutionsgarden vor, die eine Listung unter dem EU-Antiterrorsanktionsregime begründen würden. Deswegen habe wir die Frage, inwieweit auch Urteile in Drittstaaten eine Rechtsgrundlage für etwaige Listungsentscheidungen der EU sein könnten und unter welchen Bedingungen, an den Juristischen Dienst in Brüssel weitergegeben und sind darüber auch weiterhin mit den zuständigen Stellen in der EU in Kontakt.

Grundsätzlich will ich dazu noch einmal sagen, dass es uns auch weiterhin immens wichtig ist, den Druck auf das iranische Regime auch angesichts der Vollstreckung weiterer Todesurteile aufrechtzuerhalten. Wir haben deswegen in den vergangenen Monaten schon Dutzende Anführer der Revolutionsgarden individuell nach dem Menschenrechtssanktionsregime gegen Iran gelistet. Denn das ist der rechtliche Schritt, der dazu führt, dass diese Personen tatsächlich nicht mehr in die EU einreisen oder Gelder in der EU parken können. Wir werden diesen Weg auf dem kommenden Rat der EU-Außenministerinnen und ‑Außenminister am kommenden Montag in Brüssel weitergehen und beabsichtigen, dort auch weitere hochrangige Mitglieder der Revolutionsgarden, die für diese brutale Repression verantwortlich sind, mit entsprechenden Sanktionen zu belegen.

ZUSATZFRAGE: Hat sich also aus Ihrer Sicht mit dieser Resolution des EU-Parlaments nichts verändert, was den Standpunkt zu den Revolutionsgarden angeht?

BURGER: Wie gesagt denke ich, dass man für die Bundesregierung in der politischen Bewertung dessen, was wünschenswert ist, natürlich einen Gleichklang sehen kann. Was die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Listung angeht, ändert sich dadurch nichts, weil das Europäische Parlament nicht die zuständige Behörde ist, um solche Entscheidungen vorzunehmen. Das muss im Rat passieren, und dafür gibt es hohe rechtliche Voraussetzungen. Wir sind nach wie vor daran, mit der EU darüber zu sprechen, ob und wie diese Voraussetzungen erfüllt werden können.

FRAGE: Das EU-Parlament hat in der Resolution auch gefordert, Raissi und Khamenei zu sanktionieren. Dafür bräuchte es keine Ermittlungen. Wird sich die Außenministerin am Montag dafür einsetzen?

BURGER: Wie gesagt haben wir ein Sanktionspaket vorbereitet. Wir hoffen, dass es am Montag von den EU-Außenministerinnen und ‑Außenministern beschlossen wird. Aus, wie ich denke, nachvollziehbaren Gründen können wir aber nicht im Voraus vor solchen anstehenden Beschlüssen im Detail Auskunft darüber geben, welche Namen sich auf dieser Liste finden werden.

ZUSATZFRAGE: Sie haben den Europäischen Auswärtigen Dienst angesprochen und ‑ so habe ich es verstanden ‑ angefragt, ob auch Urteile in Drittstaaten rechtlich mit einbezogen werden könnten. Gab es darauf schon eine Reaktion? Wenn ja, welche? Wenn es noch keine gab, warum gab es keine?

BURGER: Vielleicht kurz zur Differenzierung: Gestern hat sich eine Sprecherin des Europäischen Auswärtigen Dienstes dazu geäußert. Darauf habe ich Bezug genommen. Ansprechpartner für diese Frage ist aber der Juristische Dienst des Rates.

Dazu hat es, wie gesagt, Gespräche und erste Bewertungen gegeben, aber noch keine so umfassende und abschließende Bewertung, dass diese Frage aus unserer Sicht hinreichend geklärt wäre.

FRAGE: Herr Burger, können Sie uns ein paar Informationen über diese Drittstaatenurteile geben? Auf welche Länder bezieht sich das, und welche Länder haben die Revolutionsgarden bereits auf eine Terrorliste gesetzt?

BURGER: Ich denke, es würde meine Kompetenz als Sprecher des Auswärtigen Amtes überfordern, abschließend darüber Auskunft zu geben, welche Sanktionslistungen andere Staaten vorgenommen haben. Ich denke, dass Sie diese Informationen wahrscheinlich ähnlich gut recherchieren können wie ich. Ich habe in der Presseberichterstattung der letzten Tage auch schon einige Hinweise auf konkrete Entscheidungen gesehen, die es in anderen Staaten gegeben hat und die natürlich auch von uns dabei in Betracht gezogen und entsprechend gewürdigt worden sind.

ZUSATZ: Ich stelle die Frage deswegen, weil Sie dem Juristischen Dienst, wie Sie uns eben gesagt haben, quasi ein Papier mit den Informationen übergeben haben, damit er das prüft.

BURGER: Nein, das stimmt nicht.

ZUSATZFRAGE: Wer hat denn dann den Juristischen Dienst beauftragt?

BURGER: Wir haben den Juristischen Dienst gebeten. Ich weiß nicht, woher die Behauptung stammt, wir hätten dem Juristischen Dienst ein Papier übergeben.

ZUSATZ: Sie haben eben gesagt, dass der Juristische Dienst überprüfen solle, inwieweit die Urteile in Drittstaaten Grundlage dafür sein könnten, die Revolutionsgarden einzustufen. Deswegen bin ich davon ausgegangen, dass Sie auch die entsprechenden Informationen mitlieferten.

BURGER: Nein. Wir haben den Juristischen Dienst gebeten, diese Frage zu prüfen. Wir haben kein Papier übergeben.

JCPOA

FRAGE: Herr Burger, gibt es eigentlich auf irgendeiner Ebene Verhandlungen zum JCPOA, also zur Weiterführung des Atomabkommen?

BURGER (AA): Derzeit nicht.

ZUSATZFRAGE: Warum nicht?

BURGER: Weil aus unserer Sicht derzeit ‑ das habe ich hier auch schon mehrfach erklärt ‑ im Mittelpunkt unserer Politik gegenüber dem Iran die Frage steht, wie wir die Menschen am besten unterstützen können, die sich auf der Straße und in anderer Form gegenüber dem Regime für ihre Freiheitsrechte einsetzen, und das derzeit für uns der Fokus der Politik gegenüber Iran ist.

FRAGE: Vergrößern diese Nichtgespräche denn nicht die Gefahr, dass die Iraner eine Atombombe entwickeln oder bekommen?

BURGER: Das JCPOA ist ja in Kraft. Iran hat aus diesem JCPOA eine ganze Reihe von rechtlich bindenden Verpflichtungen, die Iran derzeit nicht einhält. Daran hat sich Iran nicht gehalten, während wir sehr intensiv Verhandlungen geführt haben, und daran hält sich Iran auch derzeit nicht.

ZUSATZFRAGE: Aber wie wollen Sie denn dann eine iranische Atombombe verhindern?

BURGER: Wie gesagt ist derzeit der Fokus unserer Politik, den Druck auf das iranische Regime zu erhöhen. Selbstverständlich erwartet die gesamte internationale Gemeinschaft von der iranischen Führung, dass sie sich an die rechtlich bindenden Verpflichtungen hält, die rechtlich bindenden Einschränkungen aus dem JCPOA für das iranische Atomprogramm.

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