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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 18.01.2023

18.01.2023 - Artikel

Auftritt eines türkischen Politikers in einer Moschee

FRAGE: An Herrn Burger zu den Aussagen der Außenministerin in Bezug auf einen Wahlkampfauftritt bzw. einen anderen Auftritt eines türkischen Politikers in einer Moschee. Da ging es um die Frage, ob dieser Konsequenzen hätte, und es soll auch ein Gespräch mit dem türkischen Botschafter geben. Meine Frage ist: An welche Konsequenzen ist da gedacht? Das ist jetzt ja sicherlich kein formales Zitieren des Botschafters, sondern eher ein Gespräch. Wie soll das Ganze aussehen, wie soll also das Gespräch aussehen und was sollen die Konsequenzen sein?

BURGER (AA): Vielen Dank. ‑ Ich würde Sie das gerne kurz korrigieren: Es geht hier nicht um Äußerungen der Ministerin, sondern das Auswärtige Amt hat sich auf seinem Twitterkanal dazu geäußert, und auf diesen Tweet würde ich Sie auch gerne verweisen, weil da eigentlich schon alles drinsteht. Wir haben die türkische Botschaft bereits zu einem Gespräch ins Auswärtige Amt gebeten, um ihm unmissverständlich klar zu machen, dass sich Äußerungen wie die eines türkischen Abgeordneten vor Kurzem in Neuß nicht wiederholen dürfen, und auch noch einmal sehr deutlich auf die geltenden Regeln für Wahlkampfveranstaltungen im Kontext mit Wahlen anderer Staaten in Deutschland hinzuweisen. Das sind Regeln, die für alle anderen Staaten gelten, deren Vertreterinnen und Vertreter sich in offizieller Funktion in Deutschland an Wahlkampfveranstaltungen beteiligen möchten. Solche Veranstaltungen sind zehn Tage im Voraus beim Auswärtigen Amt anzumelden und zu beantragen. Das hat in diesem Fall nicht stattgefunden. Wir erwarten selbstverständlich, dass sich alle Staaten an diese Regeln halten; denn das ist auch eine Frage der Souveränität in Deutschland.

ZUSATZFRAGE: Das heißt, Sie werten die Rede in der Moschee als Wahlkampfveranstaltung? Man kann das ja auch als einen anderen Auftritt werten.

BURGER: Wie gesagt, wir haben noch einmal sehr deutlich auf die Regeln für Wahlkampfveranstaltungen hingewiesen, und wir haben gesagt, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederholen darf ‑ auch mit Blick auf die Inhalte dieser Äußerungen. Wir haben klar gemacht, dass für Hassreden und für Hetze in Deutschland kein Raum ist und dass deswegen bei der Frage, ob solche Veranstaltungen genehmigt werden, natürlich auch ein maßgebliches Kriterium ist, ob dort Beeinträchtigungen der öffentlichen Ordnung in Deutschland zu befürchten sind.

Ich weiß nicht, ob der Kollege vom BMI dazu noch etwas ergänzen möchte. Wie gesagt, die Funktion des Auswärtigen Amts ist hier in erster Linie der Kontakt mit den ausländischen Staaten, das Vermitteln dieser Regeln und auch das Antragsverfahren für solche Veranstaltungen. Die Frage, ob dort im Einzelnen durch Äußerungen auch geltendes Recht verletzt worden ist, ist natürlich eine Frage, die die Justiz- und Innenbehörden prüfen.

FRAGE: Sie haben jetzt mehrfach gesagt, dass Sie die türkische Botschaft zu einem Gespräch eingeladen haben. Ein Gebäude lädt man ja nicht ein. Wer kam denn da von der türkischen Botschaft?

BURGER: Ein Vertreter der türkischen Botschaft.

ZUSATZFRAGE: Nicht der Botschafter?

BURGER: Nicht der Botschafter.

ZUSATZFRAGE: Wer denn sonst?

BURGER: Ein Vertreter der türkischen Botschaft.

ZUSATZFRAGE: Ist das geheim?

BURGER: Es ist nicht üblich, dass wir, wenn es sich nicht um den Botschafter handelt, hier einzelne Personen benennen. Es ist ein Vertreter der türkischen Botschaft. Die türkische Botschaft ist ja nicht nur ein Gebäude, sondern sie ist eine Institution. Das ist im Gesandtschaftsrecht geregelt, und die Person, die dort zu diesem Gespräch eingeladen wurde, ist ja auch nicht als Person eingeladen, sondern als Vertreter oder Vertreterin des türkischen Staates. An den türkischen Staat richtet sich auch unsere Botschaft, und nicht an eine Person.

ZUSATZFRAGE: Und warum wurde der Botschafter nicht ‑ ‑ ‑

Verhaftung eines deutschen Staatsangehörigen in Israel

FRAGE: Herr Burger, vier Studierende der Hebräischen Universität Jerusalem wurden vor zwei Tagen im Rahmen von Demonstrationen gegen die israelische Regierung festgenommen, darunter ein Deutscher. Was können Sie uns dazu sagen?

BURGER (AA): Dazu muss ich Ihnen die Antwort nachreichen. Mir liegt dazu nichts vor.

[…]

BURGER: Einer Ihrer Kollegen hatte mich nach der Verhaftung eines deutschen Staatsangehörigen in Israel gefragt. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass unsere Botschaft in Tel Aviv den Betreffenden konsularisch betreut hat und er sich wieder auf freiem Fuß befindet. Ich bitte um Verständnis, dass ich weitere Einzelheiten konsularischer Einzelfälle hier ganz grundsätzlich aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht bekannt geben kann.

Lieferung von Kampfjets an die Türkei

[…]

FRAGE: Es gibt ja Gerüchte, dass diese Kampfjets eingesetzt werden sollen. Herr Burger, erwarten das Auswärtige Amt und die Ministerin eine Invasion der Türken in Syrien noch vor dem Wahlkampfende?

BURGER (AA): Sie haben jetzt gerade mit dem Wort „Gerüchte“ angefangen. Gerüchte kommentieren wir hier natürlich grundsätzlich nicht. Sie wissen, dass die Ministerin und die gesamte Bundesregierung die Türkei in der Vergangenheit immer wieder davor gewarnt haben, einseitige Schritte in diese Richtung zu unternehmen, einseitige Militäraktionen in anderen Staaten, die das Völkerrecht verletzen würden. Deswegen bleibt es die Haltung der Bundesregierung, dass wir alle Schritte, die die Region weiter destabilisieren würden bzw. die dort durch militärisches Handeln Menschenleben in Gefahr bringen würden, ablehnen und davor warnen.

ZUSATZFRAGE: Haben Sie Erkenntnisse über türkische Invasionspläne in Nordsyrien?

BURGER: Keine, die ich an dieser Stelle mit Ihnen teilen könnte.

FRAGE: Ich würde noch einmal eine Frage an Herrn Burger richten: War dieses Thema denn auch im Gespräch mit dem Vertreter der türkischen Botschaft ein Thema?

BURGER: Ich kann Ihnen nicht im Einzelnen sagen, ob bei diesem Gesprächstermin noch andere Themen als die Frage der Wahlkampfveranstaltung besprochen wurden. Sie können aber davon ausgehen, dass in Gesprächen, die die Bundesregierung mit der türkischen Regierung führt und die ja häufig und auch auf vielen verschiedenen Ebenen stattfinden, natürlich auch die Frage der Stabilität an der türkisch-syrischen Grenze immer eine Rolle spielt.

COP28

FRAGE: Herr Stolzenberg, die letzte Klimakonferenz liegt noch nicht lange zurück, die nächste wirft aber schon ihren Schatten voraus. Die wird ja in den Vereinigten Arabischen Emiraten stattfinden. Wie bewerten Sie die Ankündigung, dass der Chef der dortigen nationalen Ölgesellschaft die Klimakonferenz leiten wird? Ist das ein gutes Zeichen?

STOLZENBERG (BMUV): Klimakonferenzen liegen ja in der Zuständigkeit des Auswärtigen Amtes, und insofern würde ich an den Kollegen verweisen.

BURGER (AA): Ich kann Sie da zum einen auf einen Tweet der Beauftragten der Bundesregierung für Klimaaußenpolitik, Jennifer Morgan, verweisen, die Sultan Al Jaber zu diesem Amt gratuliert und ihm eine gute Zusammenarbeit anbietet. Die Vereinigten Arabischen Emirate haben die Gastgeberrolle im COP-Prozess übernommen, und der Vorsitzende hat angekündigt, dieses Amt auch mit großem Ehrgeiz auszufüllen. Wir werden von unserer Seite alles dafür tun, dass möglichst ehrgeizige Fortschritte im COP-Prozess auch unter Leitung der Vereinigten Arabischen Emirate stattfinden.

ZUSATZ: Wenn Sie gratulieren, dann finden Sie es in Ordnung, dass so ein Ölmensch eine Weltklimakonferenz leitet.

BURGER: Wenn wir gratulieren, dann ist das Ausdruck der Tatsache, dass wir uns eine gute Zusammenarbeit wünschen und dass wir von unserer Seite alles dafür tun werden, dass dieser Prozess dieses Jahr so erfolgreich wie möglich verlaufen kann.

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