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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 16.01.2023

16.01.2023 - Artikel

Lage in Iran

FRAGE: Herr Burger, ich habe eine Frage zum Thema Iran. Die Außenministerin hatte ja am Wochenende erklärt, dass der iranische Botschafter heute einbestellt wird. Können Sie bestätigen, dass er schon heute in Ihrem Ministerium war?

Die Bundesaußenministerin wird heute am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag sein. Wird Sie da auch das Thema Iran erwähnen? Es geht dabei ja um massive Menschenrechtsverletzungen und die Hinrichtungswelle. Wird das auch ein Thema sein?

BURGER (AA): Vielen Dank für die Frage. – Ja, ich kann bestätigen, dass der iranische Botschafter heute zu einem Gespräch im Auswärtigen Amt einbestellt war. Den Hintergrund dessen haben Sie ja schon dargestellt.

Was Ihre zweite Frage angeht, wissen Sie ja, dass der Außenministerin das Thema der “accountability”, also dass schwere Menschenrechtsverletzungen für Verantwortliche nicht straflos bleiben dürfen, sondern dass sie zur Rechenschaft gezogen werden müssen, weltweit ein großes Anliegen ist. Das war gerade bei ihrer Reise in Äthiopien ein großes Thema. Das ist jetzt ein zentrales Thema ihres Besuchs in Den Haag, unter anderem beim Internationalen Strafgerichtshof, wo es heute in ihrer Rede unter anderem auch um die Frage der Strafverfolgung für Völkerstraftaten im Kontext des russischen Angriffskriegs in der Ukraine geht. Ich kann mir vorstellen, ohne dem jetzt vorgreifen zu wollen, dass natürlich auch die Frage der „accountability“, also des zur Rechenschaft Ziehens von Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen, im Iran eine Rolle spielt. Dabei ist natürlich die Ausgangslage ‑ die rechtliche Ausgangslage und die völkerrechtliche Ausgangslage ‑ wieder eine etwas andere als im Fall des russischen Angriffskriegs. Aber das war ja unter anderem einer der Gründe, warum die Außenministerin gemeinsam mit ihrer isländischen Amtskollegin im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen die Initiative für eine Resolution ergriffen hatte, mit der eine Untersuchungskommission des Menschenrechtsrats eingesetzt wird, die jetzt zunächst einmal das Mandat hat, Beweise für solche Menschenrechtsverletzungen und ‑verbrechen zu sammeln, damit die Verantwortlichen dafür zu einem späteren Zeitpunkt vor Gericht zur Rechenschaft gezogen werden können. In diesem Zusammenhang hatte die Ministerin damals in Genf auch gesagt: Wir können jetzt noch nicht absehen, ob das in Zukunft vor einem iranischen Gericht der Fall sein wird, vor irgendeiner Form von internationaler Gerichtsbarkeit oder auch vor einem nationalen Gericht in einem Drittstaat wie in Deutschland, wo es das Prinzip der „universal jurisdiction“, also des Weltrechtsprinzips für bestimmte Straftaten, gibt. Aber dass das Thema der Außenministerin und der ganzen Bundesregierung sehr, sehr wichtig ist, haben wir immer wieder deutlich gemacht.

Geplante Justizreform in Israel

FRAGE: Meine Frage richtet sich an das Auswärtige Amt, das Justizministerium oder auch an Frau Hoffmann. Ist für die Bundesregierung eine Justizreform, die zum Ergebnis hat, dass die staatliche Gewaltenteilung dadurch aufgehoben wird, dass ein Parlament Beschlüsse der Judikative mit einfacher Mehrheit überstimmen kann ‑ das ist Inhalt der in Israel geplanten Rechtsreform ‑, mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar?

HOFFMANN (BReg): Wir haben das natürlich zur Kenntnis genommen und schauen uns das an. Wir haben auch die Proteste gegen diese geplante Reform am Wochenende gesehen. Aber wir kommentieren das von dieser Stelle aus jetzt nicht.

ZUSATZ: Aber zu den rechtsstaatlichen Prinzipien, denen auch die Bundesrepublik durch die Verfassung verpflichtet ist, gehört doch die Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive, Judikative.

HOFFMANN: In dieser allgemeinen Form kann man diesen Satz ‑ ‑ ‑ Aber ich will das in Bezug auf Israel nicht kommentieren.

ZUSATZFRAGE: Auch dann nicht, wenn dieses Prinzip durch die anstehenden Beschlüsse zunichte gemacht würde?

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