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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 11.01.2023

11.01.2023 - Artikel

Reise der Bundesaußenministerin nach Äthiopien

WAGNER (AA): Ich hatte Ihnen schon am Freitag angekündigt, dass die Außenministerin heute eine Reise nach Äthiopien antreten werde. Ich kann Ihnen jetzt noch ein paar Details zum Programm mitteilen. Außenministerin Baerbock wird heute Abend nach Äthiopien aufbrechen und dort morgen und übermorgen zusammen mit ihrer französischen Amtskollegin einen Besuch durchführen. Es wird Gespräche mit der Staatspräsidentin, Premierminister Abiy, dem Außen- und dem Justizminister Äthiopiens geben. In den Gesprächen wird es auch um die Umsetzung des kürzlich geschlossenen Abkommens über eine friedliche Beilegung des Tigraykonflikts gehen. Die beiden Ministerinnen werden außerdem ein Lager für Hilfsmaterial und Getreide des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen besuchen und dort mit humanitären Helferinnen und Helfern über Ernährungssicherheit am Horn von Afrika und speziell in Äthiopien sprechen.

Am zweiten Tag, am Freitag, wird es Gespräche mit den Vorsitzenden der Kommission der Afrikanischen Union geben. Außerdem ist ein Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der äthiopischen Zivilgesellschaft vorgesehen.

[…]

FRAGE: Herr Wagner, Sie haben erwähnt, dass die französische Außenministerin auch da ist. Wird das ein Auftakt für gemeinsame Aktivitäten beider Ministerinnen in diesem Jahr sein? Wird es also noch weitere gemeinsame Besuche geben?

Wie sehr spielt auch das Thema des Ukrainekriegs bei diesem Besuch eine Rolle?

WAGNER: Sie wissen, dass es gute Praxis zwischen Deutschland und Frankreich ist, dass auch die Außenminister und Außenministerinnen gemeinsame Reisen durchführen. Das ist jetzt in diesem Jahr tatsächlich die erste dieser beiden. Wir arbeiten natürlich sehr, sehr eng mit unserem wahrscheinlich engsten Partner und Freund Frankreich zusammen. Insofern gibt es sicherlich in diesem Jahr noch vielerlei gemeinsame Aktivitäten und Initiativen.

Zu dem zweiten Punkt: Ich habe ja erwähnt, dass ein Programmpunkt dieses Besuchs auch ein Besuch in einem Lager für Ernährungsmittelhilfen des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen sein wird. Das deutet schon darauf hin, dass natürlich auch bei diesem Besuch die dramatischen globalen Konsequenzen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine eine Rolle spielen werden.

Medienberichte über eine Neubesetzung der Botschafterposten in Moskau und Washington

FRAGE: Ich wollte noch einmal zum Anfang zurückkommen, nämlich zum Kabinett und einem Punkt, den Sie nicht genannt haben. Es hat ja um die Weihnachtszeit herum Meldungen über die Neubesetzung von Botschafterposten in Moskau und Washington gegeben. Kann es sein, dass darüber heute eine Entscheidung im Kabinett gefallen ist? Würden Sie dann sagen, wer denn diese beiden Posten erhalten wird?

HEBESTREIT (BReg): Wenn ich mich richtig erinnere ‑ ich mache den Job ja noch nicht so lange ‑, dann berichten wir hier nie über das, was unter dem Punkt „Personal“ vom Kabinett besprochen oder nicht besprochen wird. Ich müsste mich einmal erkundigen, ob ich das irgendwann machen kann, aber generell reden wir hier eigentlich nicht über Personalien. Insofern kann ich auch in diesem Fall nicht aus mir heraus eine Ausnahme machen. Ich kann mich gerne darum bemühen, herauszufinden, wie da der Usus ist, und wenn ich das machen darf, dann teile ich Ihnen das auch gerne mit.

ZUSATZ: Das sind ja nicht ganz unbedeutende Posten.

HEBESTREIT: Die Bundesregierung trifft eine ganze Reihe von bedeutenden Entscheidungen, immer wieder.

WAGNER (AA): Da das ja auch den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes betrifft, ist es guter Usus, dass wir über Nachbesetzung von Botschafterrinnen- und Botschafterposten erst informieren, wenn das Agrément erteilt worden ist.

ZUSATZFRAGE: Dann hätte ich jetzt doch noch eine Nachfrage: Wann sollen denn die Wechsel auf diesen beiden Posten stattfinden? Dann wüssten wir auch, wann das Agrément für die Nachfolge erteilt wird.

WAGNER: Es gibt im Auswärtigen Amt ein schönes Monster, das sich „einheitlicher Versetzungstermin“ nennt. Das passiert normalerweise zum Sommer hin. Aber es ist tatsächlich so, wie Herr Hebestreit sagte: Zu Personalpositionen lassen wir uns hier nicht ein, und zu Botschafterpostennachbesetzungen tatsächlich erst, wenn das Agrément erteilt worden ist. – Ich habe „erteilt“ gesagt und gemeint „wenn das Agrément beantragt ist“ ‑ sorry, das ist ein feiner Unterschied ‑, das heißt, wenn das Gastland darüber informiert ist, wen wir als Botschafterin oder Botschafter zu entsenden planen; tut mir leid.

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