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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 09.01.2023
Menschenrechtslage in Iran
HEBESTREIT (BReg): Herzlich willkommen auch von mir! Ich möchte mit einem Blick auf die jüngsten Ereignisse und auf die Menschenrechtslage im Iran beginnen. Mit Entsetzen haben wir von den Hinrichtungen des 22 Jahre alten Mohammad Mehdi Karami und des 39-jährigen Sejjed Mohammad Hosseini Kenntnis genommen. Damit sind insgesamt vier Personen im Zusammenhang mit den jüngsten Protesten hingerichtet worden. Die Bundesregierung verurteilt auf das Schärfste, dass das iranische Regime weiterhin auf die Todesstrafe als Mittel der Unterdrückung setzt. Die Bundesregierung ruft das iranische Regime erneut und eindringlich auf, keine weiteren Todesurteile zu vollstrecken und die Todesstrafe unverzüglich abzuschaffen. Gemeinsam mit unseren internationalen Partnern werden wir den Druck auf das iranische Regime weiter erhöhen und auf die Achtung der Menschenrechte im Iran hinwirken. Wir fordern Iran auf, alle zu Unrecht Inhaftierten unverzüglich freizulassen. – Vielen Dank.
FRAGE: Herr Wagner, die Bundesaußenministerin hatte sich dahingehend geäußert, dass sie den Druck erhöhen möchte. Herr Hebestreit hat es auch gerade noch einmal erwähnt. Würde das auch die Auflistung der Revolutionsgarden im Rahmen der Terrorliste beinhalten?
In ähnlichen Fällen war es auch schon so, dass der Botschafter des Landes einbestellt worden ist. Gibt es Pläne, den iranischen Botschafter einzubestellen?
WAGNER (AA): Vielen Dank. Ich fange einmal mit der zweiten Frage an. Ich habe Ihnen hier im Moment keine Einbestellung anzukündigen.
Was die Terrorlistung angeht, nehme ich Ihre Frage vielleicht noch einmal zum Anlass, ein bisschen ausführlicher auszuführen, was wir ja hier auch schon getan haben. Ich nehme in der Berichterstattung oft wahr, dass die Sache vielleicht nicht immer so klar ankommt, wie wir sie zu kommunizieren probieren. Wir haben ja schon gesagt, dass im Moment die rechtlichen und formalen Voraussetzungen, die für eine Terrorlistung der Revolutionsgarden nötig wären und die ja im Gemeinsamen Standpunkt der Europäischen Union, der dafür einschlägig ist, verbindlich vorgegeben sind, nicht vorliegen. Dazu gehört, dass es in mindestens einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat ein Urteil, wenigstens aber Ermittlungen wegen terroristischer Handlungen und wegen des Versuchs einer solchen geben muss. Nur einmal zur Klarstellung: Es geht hierbei nicht um Urteile oder Ermittlungen gegen Einzelpersonen, sondern gegen die fragliche Entität als Ganzes, also als Vereinigung oder als Verein. Zudem ist daneben der politische Konsens innerhalb der EU Voraussetzung. Das gilt vor allem dann, wenn sich die Listungen auf Ermittlungen oder Urteile in einem Drittstaat stützen sollen. Einem umfassenden Beweispaket, das vorher erforderlich ist und das sich auf offen zugängliche und damit vor Gerichten verwertbare Informationen stützen muss, müssen alle EU-Mitgliedstaaten zustimmen. Das ist also der aktuelle Stand, den ich hier heute mitteilen kann.
Ganz grundsätzlich ist es natürlich so, dass wir neue Entwicklungen und neu gewonnene Erkenntnisse immer wieder in die Prüfung unserer Möglichkeiten einbeziehen werden. Deshalb stehen wir ja auch mit unseren Partnern innerhalb und außerhalb der EU in engem Kontakt und schauen, wo sich neue Anhaltspunkte ergeben.
Zur Wirkung der Folgen einer solchen Listung, sozusagen einer Terrorlistung, erlaube ich mir noch die folgende Zusatzbemerkung, die ja in der Debatte auch öfter einmal untergeht: Die Konsequenzen einer EU-Anti-Terror-Listung wären ein Einfrieren von Vermögenswerten und ein Bereitstellungsverbot, und diese sanktionsrechtlichen Konsequenzen sind, wie Sie vielleicht wissen, ja bereits im Rahmen eines anderen Regimes in Kraft.
Abschließend mache ich noch die Bemerkung: Wir haben ja seit Beginn der Proteste immer geschaut und schauen, wie Herr Hebestreit es hier auch gerade schon beschrieben hat, was wir noch tun können, um sozusagen auf das Vorgehen des iranischen Regimes zu reagieren. Wir haben ja jetzt unter dem Menschenrechtssanktionsregime gegen den Iran drei Listungspakete verabschiedet, die vor allem Verantwortliche für Repression und Gewalt in den Revolutionsgarden und verbundenen Milizen treffen, und diese Arbeit geht natürlich mit dem Ziel weiter, auch beim nächsten Rat für Außenbeziehungen ein weiteres Paket zu beschließen.
ZUSATZFRAGE: Was haben Sie jetzt konkret für ein Druckmittel, wenn Sie sagen, das mit den Revolutionsgarden klappe nicht? Was gibt es für Möglichkeiten?
WAGNER: Das war ja der letzte Punkt, den ich gerade genannt habe: Sanktionen sind natürlich ein Mittel in diesem Katalog, und das verfolgen wir natürlich weiter.
FRAGE: Herr Hebestreit, Sie haben eben auch gesagt: „Wir werden den Druck auf den Iran weiter erhöhen“. Vielleicht können Sie noch einmal ausführen, was das bedeutet. Wie eng sind dabei die Abstimmungen zum Beispiel mit europäischen Verbündeten wie Frankreich?
HEBESTREIT: Ich glaube, ich habe dem, was Herr Wagner dargelegt hat, gar nicht viel hinzuzufügen. Es gibt natürlich eine enge Absprache zwischen den europäischen Partnern und auf Ebene der Europäischen Union. Die setzen wir auch fort. Ich glaube, es geht vor allem auch um den Fokus, den die internationale Gemeinschaft im Augenblick auf den Iran richtet. All das, was dort geschieht, geschieht nicht abseits des Lichtes der Öffentlichkeit und auch nicht der internationalen Öffentlichkeit, sondern wir thematisieren das, wir weisen auch immer wieder darauf hin und wir zeigen Iran auch, dass es einen Preis haben wird, wenn es weiterhin so agiert, ohne dass wir jetzt klar definieren, wie dieser Preis aussehen wird. Was wir aber nicht wollen, ist, dass jetzt, wo das Protestgeschehen so ein wenig aus dem Licht der Öffentlichkeit rückt, die Sanktionsmechanismen, die gegen das iranische Regime wirken, unkommentiert bleiben und abseits der Öffentlichkeit geschehen. Insofern ist es auch Teil der Öffentlichkeitsarbeit, wenn Sie so wollen, dass wir immer wieder darauf hinweisen. Dabei sehen wir uns auch eng an der Seite unserer europäischen und auch internationalen Partner.
FRAGE: Herr Wagner, das Auswärtige Amt hat ja schon eine Ausreiseaufforderung ausgesprochen. Sozusagen die nächste Stufe im bilateralen Verhältnis wäre es ja, das Level der diplomatischen Kontakte zu verringern. Gibt es Planungen oder Überlegungen, den deutschen Botschafter aus Teheran abzuziehen oder umgekehrt den iranischen Botschafter aus Deutschland auszuweisen?
WAGNER: Wir haben ja an dieser Stelle verschiedentlich darauf hingewiesen, dass es einen gewissen Mehrwert hat, eine funktionierende Botschaft vor Ort in Teheran zu haben, gerade auch mit Blick auf die konsularische Betreuung vor allem von Doppelstaatler und unseren Staatsangehörigen dort. Ich habe hier darüber hinaus jetzt zu diesem Zeitpunkt nichts Konkretes zu vermelden.
Möglicher Beitritt Schwedens zur NATO
FRAGE: Es geht um die Erweiterung der NATO. Gestern hat der schwedische Premierminister gesagt, dass es Forderungen der Türkei gebe, die Schweden nicht erfüllen könne oder wolle. Steigt die Verteidigungsministerin bzw. das Auswärtige Amt jetzt noch einmal vertieft in Gespräche mit der Türkei bzw. mit Schweden ein, damit dieser wichtige Partner doch in die NATO hineinkann?
WAGNER (AA): Das kann ich gern übernehmen. Sie wissen, dass am Rande des NATO-Gipfels in Madrid zwischen Schweden, Finnland und der Türkei der trilaterale Koordinierungsmechanismus vereinbart worden war. Die Gespräche laufen in diesem Mechanismus.
Aus unserer Sicht ‑ das haben wir schon mehrfach betont ‑ erfüllen beide Länder die Vorgaben, die in Madrid vereinbart wurden. Unsere Erwartung an die Türkei ist, dass der Beitritt ohne weitere Verzögerungen ratifiziert wird. Natürlich sind wir mit unseren Partnern und auch mit der Türkei im Austausch zu dem Thema und verdeutlichen immer wieder die Wichtigkeit und Dringlichkeit des Beitritts und, wie geschlossen wir in der Allianz stehen sollen.
ZUSATZFRAGE: Sind jetzt akut Treffen geplant?
WAGNER: Über das, was ich jetzt gesagt habe, habe ich nichts Weiteres zu verkünden. Wir sind in laufenden Gesprächen. Diese Gespräche finden sozusagen auf allen Ebenen die ganze Zeit statt.
MINUSMA
FRAGE: Herr Collatz, Herr Wagner, das Einsatzführungskommando hat am Freitag gesagt, dass die Drohnen in Mali seit dem 23. September ‑ ich glaube, das war es ‑ wieder nicht hätten aufsteigen dürfen. Ich war auf der Reise mit dabei, an der auch Sie teilgenommen haben, Herr Collatz, auf der die Ministerin gesagt hat, die Voraussetzung für den weiteren Verbleib bis zu dem vereinbarten Zeitpunkt im Mai 2024 sei, dass die Drohnen aufsteigen dürften und dass die Wahlen abgehalten würden. Jetzt steigen die Drohnen nicht auf. Das heißt: Voraussetzung Nummer eins scheint zu wackeln.
Bleibt die Ministerin dabei, dass jetzt quasi ein Abzug angedroht werden müsse?
Was sagt das Auswärtige Amt dazu.
COLLATZ (BMVg): Das ist natürlich, genauso wie die Ministerin es gesagt hat, keine gute Entwicklung. Wichtig ist, dass die Aufklärungsarbeit geleistet werden kann, sodass der Auftrag wahrgenommen wird. Allein aus dem Umstand, dass eine Drohne für einen gewissen Zeitraum nicht fliegt, erwächst noch keine Auswirkung auf den operativen Bereich. Das spiegeln wir natürlich auch beständig mit der Truppe und dem Einsatzführungskommando zurück. Man muss aber diesen Link herstellen, um es dann auch politisch bewerten zu können. Aber die Entwicklung ist nicht gut.
WAGNER (AA): Ich kann dem nur hinzufügen, dass wir in der Bundesregierung uns immer darüber einig waren, dass die Sicherheit eine klare Voraussetzung für diesen Einsatz ist. Aber wir schauen uns das jetzt natürlich genau an und bewerten es dann.
ZUSATZFRAGE: Bis wann schauen Sie sich das an?
WAGNER: Das ist ein laufendes Prüfverfahren.
FRAGE: An das Auswärtige Amt: Ist das Nichtaufsteigen der Drohnen auch für Sie eine rote Linie? Würden Sie also, wenn diese Aufklärungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist, auch sagen: „Ja, dann müssen wir früher raus als Mai 2024“?
WAGNER: Danke für die Frage. Im Moment gilt doch das, was wir in Bezug auf MINUSMA und die Mission hier immer wieder deutlich gemacht haben, die Rolle, die diese Mission spielt, und die deutsche Rolle bei dieser Mission. Ich kann nur wiederholen, was ich eben gesagt habe. Wir haben auch immer wieder gesagt, dass Sicherheit eine wichtige Voraussetzung für diese Mission und unseren deutschen Beitrag dort ist. Aber wir schauen uns das jetzt ganz genau an, und dann werden wir es bewerten und daraus die Schlüsse ziehen, die zu ziehen sind.
Neue israelische Regierung
FRAGE: Wie wird die Bundesregierung mit der neuen, extremistischen israelischen Regierung umgehen?
WAGNER (AA): Vielen Dank für die Frage. Dazu haben wir uns hier in der vergangenen Woche schon sehr ausführlich eingelassen. Insofern würde ich Sie auf diese Äußerungen verweisen.
Stürmung der Gebäude mehrerer staatlicher Institutionen in Brasilien durch Bolsonaro-Anhänger
FRAGE: Wie bewertet die Bundesregierung bzw. das Auswärtige Amt die Vorfälle in Brasilien seitens der Bolsonaro-Anhänger?
HEBESTREIT (BReg): Dazu haben sich ja sowohl die Außenministerin als auch schon der Bundeskanzler auf Twitter geäußert. Wir haben die schlimmen Bilder, die uns gestern Abend aus Brasilien erreicht haben, mit Entsetzen zur Kenntnis genommen. Das ist ein Angriff auf demokratische Institutionen und damit auch eine Attacke auf die Demokratie. Wir stehen da an der Seite der Brasilianerinnen und Brasilianer und natürlich auch des demokratisch gewählten Präsidenten Lula da Silva. Es zeigt sich, wie wehrhaft die Demokratie sein muss, um sich auch gegen so etwas zu wehren.
FRAGE: Zu diesem Thema an das Kanzleramt, und zwar in Bezug auf die Kanzlerreise nach Lateinamerika: Wird das irgendetwas an der Agenda oder an den Tagen, die der Kanzler in Brasilien bleiben wird, ändern?
An das Bundesinnenministerium: Inwiefern werden mögliche Verbindungen zwischen Reichsbürgern sowie der ultrarechten Szene hier in Deutschland und der ultrarechten Szene in Brasilien jetzt besonders aufmerksam verfolgt?
HEBESTREIT: Meines Wissens haben wir über Reisen des Bundeskanzlers nach Südamerika an dieser Stelle noch nicht informiert; insofern kann ich darüber auch keine größere Auskunft geben. Grundsätzlich ist es so, dass wir natürlich immer sehr genau beobachten, wie die Lage in den einzelnen Ländern, die man womöglich besuchen möchte, ist. Ich kann aber nicht erkennen, dass das irgendeine Änderung der jetzigen Planung ‑ von der ich hier noch nicht berichte ‑ nach sich ziehen wird.
BEYLAGE-HAARMANN (BMI): Ich kann auf Ihre Frage nur sehr allgemein antworten: Die Sicherheitsbehörden beobachten die von Ihnen angesprochene Szene sehr genau, und zwar mit sämtlichen Implikationen, also auch mit Blick auf internationale Verbindungen.