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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 04.01.2023
Reise der Außenministerin nach Großbritannien
BURGER (AA): Morgen, am 5. Januar, wird Außenministerin Baerbock nach Großbritannien reisen. Dort wird sie mit ihrem Amtskollegen James Cleverly zum ersten deutsch-britischen strategischen Dialog zusammentreffen. Eine gemeinsame Pressebegegnung ist geplant. Sie soll um ca. 17 Uhr deutscher Zeit stattfinden.
Außenministerin Baerbock holt mit der morgigen Reise ihren Antrittsbesuch im Vereinigten Königreich nach, der im vergangenen Jahr mehrfach verschoben werden musste, zuletzt am 9. Dezember wegen eines Unwetters beim Abflug in Dublin.
Besuch des israelischen Polizeiministers auf dem Tempelberg
FRAGE: Herr Burger, der Besuch des israelischen Polizeiministers auf dem Tempelberg hat große internationale Kritik entfacht und wurde als provokant empfunden. Selbst die Vereinigten Staaten haben diesen Besuch kritisiert. Wie steht die Bundesregierung dazu?
BURGER (AA): Sie haben vielleicht gesehen, dass auch unsere Botschaft in Tel Aviv gestern darauf reagiert hatte. Die Bundesregierung lehnt einseitige Schritte, die den historischen Status quo auf dem Tempelberg gefährden, ab, und das haben wir immer wieder deutlich gemacht. Der gestrige Besuch ist eine Provokation, und deshalb lehnen wir dieses Vorgehen ganz klar ab. Wir erwarten, dass die neue israelische Regierung sich zu einem Fortbestand der erprobten Praxis rund um die heiligen Stätten in Jerusalem bekennt und weiteren bewussten Provokationen Einhalt gebietet. Das wichtigste Element dieses historischen Status quo am Tempelberg Haram al-Scharif ist es, einerseits allen Gläubigen und Interessierten Zugang zu diesem Areal zu ermöglichen und zugleich eine ungestörte würdevolle Ausübung muslimischer Feierlichkeiten und Gebete in und um die al-Aqsa-Moschee zu gewährleisten. Um dies zu gewährleisten, braucht es eine enge Zusammenarbeit zwischen den zuständigen israelischen und jordanischen Stellen sowie auch enge und direkte Kontakte zwischen Israel und den Palästinensern.
FRAGE: Herr Burger, der israelische Premierminister Benjamin Netanjahu hat ja betont, dass keine Änderung des Status angestrebt ist. Mir ist aus Ihren Äußerungen auch noch nicht klar geworden, in welcher Form dieser Besuch gegen den Status quo verstößt; denn der Besuch von israelischen Staatsangehörigen auch jüdischen Glaubens auf dem Tempelberg ist ja in diesem Status vorgesehen, lediglich das Gebet dort ist untersagt.
BURGER: Wenn Sie genau zugehört haben: Ich habe gesagt, dass es um einseitige Schritte geht, die den historischen Status quo auf dem Tempelberg gefährden, und dazu gehören eben auch Provokationen. Deswegen sehen wir die israelische Regierung und vor allem Premierminister Netanjahu in der Pflicht, dass solche Provokationen insgesamt, vor allem aber natürlich aus dem Kabinett, unterlassen werden. Der Premierminister ‑ das haben Sie richtig gesagt ‑ hat nach dem Besuch seines Ministers auf dem Tempelberg Haram al-Scharif auch noch einmal bekräftigt, dass unter seiner Regierungsführung der Status quo an den heiligen Stätten in Jerusalem nicht infrage gestellt wird. An diesen Aussagen wird die Bundesregierung das Handeln der israelischen Regierung messen.
Reparationsforderungen Polens für im Zweiten Weltkrieg erlittene Schäden
FRAGE: Herr Burger, eine Frage zu polnischen Reparationsforderungen. Es gibt heute eine Pressemeldung, nach der gestern Ihr Ministerium eine diplomatische Note nach Warschau gesendet hat und die Reparationsforderungen Polens abgelehnt hat. Können Sie so eine Meldung bestätigen und vielleicht Näheres dazu sagen?
BURGER (AA): Ich kann bestätigen, dass die Bundesregierung die Verbalnote Polens vom 3. Oktober 2022 beantwortet hat. Ich bitte aber um Verständnis, dass ich zu einzelnen Inhalten des diplomatischen Schriftverkehrs öffentlich keine Auskunft geben kann. Sie kennen unsere Haltung zu dieser Frage.