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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 23.11.2022

23.11.2022 - Artikel

Sondersitzung des UN-Menschenrecht­srats zu den Menschenrechts­verletzungen in Iran / iranisches Nuklearprogramm

BURGER (AA): Ich möchte Ihnen die morgige Reise von Außenministerin Baerbock zur Sondersitzung des UN-Menschenrechtsrats in Genf ankündigen. Diese Sondersitzung zu den Menschenrechtsverletzungen im Zuge der landesweiten Proteste in Iran hat Deutschland gemeinsam mit 50 weiteren Staaten beantragt. In die morgige Sitzung soll eine Resolution eingebracht werden, die Iran auffordert, die Repression und Gewalt gegen die eigene Bevölkerung einzustellen.

Unser Ziel ist es, dass die Mitglieder des Menschenrechtsrats Iran aufrufen, den menschenrechtlichen Verpflichtungen gegenüber der eigenen Bevölkerung nachzukommen und die Menschenrechte insbesondere von Frauen und Mädchen zu respektieren und zu schützen. In der angestrebten Resolution soll zudem eine unabhängige Untersuchungskommission beauftragt werden, die Menschenrechtsverletzungen in Iran im Zusammenhang mit den Protesten zu dokumentieren. Damit kann der Grundstein dafür gelegt werden, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, indem Fakten über Menschenrechtsverletzungen nicht nur gesammelt, sondern auch aufgearbeitet werden.

FRAGE: Herr Lawrenz, liegen Ihnen neue Zahlen zu den Personen ‑ Männer, Frauen ‑ aus dem Iran, die in Deutschland Asyl beantragen, vor? Sehen Sie ein Ansteigen? Gibt es neue Regeln im Umgang mit diesen Personen?

LAWRENZ (BMI): Sie wissen, dass das BAMF jeden Monat die sogenannte Asylgeschäftsstatistik veröffentlicht. Darin werden auch die Herkunftsstaaten von Asylantragsstellern veröffentlicht. Ich habe die Zahlen jetzt nicht bei mir, reiche sie Ihnen aber gern nach.

FRAGE: Herr Burger, ich habe eine Frage zu dem iranischen Nuklearprogramm. Gestern hat der Iran angekündigt, dass er die Urananreicherung in seiner unterirdischen Anlage Fordo auf 60% erhöhen und auch modernere und schnellere Zentrifugen benutzen wird. Wie ist Ihre Stellungnahme dazu?

BURGER: Sie haben vielleicht gesehen, dass wir uns dazu bereits gestern gemeinsam mit Frankreich und Großbritannien als E3 geäußert und dieses iranische Vorgehen verurteilt haben. Wir haben gesagt: Es gibt keinerlei zivile Rechtfertigung für diese Schritte, und vor dem Hintergrund, dass Iran bereits vor Monaten transparenzbezogene Verpflichtungen aus dem JCPOA ausgesetzt hatte, sind diese Schritte umso besorgniserregender. Dass vonseiten Irans diese Eskalation jetzt so dargestellt wird, als sei das eine Reaktion auf die Annahme der Iran-Resolution im Gouverneursrat der IAEO, mit der Iran zur Zusammenarbeit bei Sicherungsmaßnahmen aufgerufen wird, ist nicht hinnehmbar und auch nicht glaubwürdig.

ZUSATZFRAGE: Was wäre der nächste Schritt, wenn der Iran nichts ändert?

BURGER: Darüber, wie mit solchen fortdauernd nuklearen Eskalationen des Iran weiter umzugehen ist, beraten wir mit unseren internationalen Partnern.

FRAGE: Herr Burger, ich springe noch einmal zum Menschenrechtsrat zurück. Vielleicht können Sie uns eine Einschätzung geben, wie die Abstimmung dort verläuft. Sie werden sich wahrscheinlich ein Bild gemacht haben. Sie haben eben gesagt, wie viele Nationen die Sondersitzung beantragt haben. Ist die Verurteilung des Irans zum einen sicher, und erwarten Sie ‑ wenn ja, von wem ‑ Gegenstimmen?

BURGER: Nein, es ist nicht sicher, ob es gelingt, eine Mehrheit im Menschenrechtsrat für einen solchen Mechanismus zu erreichen. Wie gesagt, haben 50 Staaten diesen Antrag mit uns eingebracht. Nun ist es aber so, dass diese 50 Staaten nicht deckungsgleich mit der Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat sind. Nur die Staaten, die derzeit Mitglied im Menschenrechtsrat sind, können an der Abstimmung teilnehmen. Es wird noch ein erhebliches Stück Arbeit, eine Mehrheit zustande zu bringen. Vor Ort noch einmal Überzeugungsarbeit zu leisten, ist einer der Gründe, warum die Außenministerin dorthin reist. Aber ob das gelingt, ist noch offen.

ZUSATZFRAGE: Reisen außer Frau Baerbock andere Außenministerinnen oder Außenminister an?

BURGER: Ich weiß zumindest von einem anderen Fall, aber es obliegt den Regierungen selbst, dies bekanntzugeben. Sie ist meines Wissens nicht die Einzige, aber ich bitte, das anderswo zu erfragen.

FRAGE: Herr Burger, es ist außergewöhnlich, dass sich die Außenministerin dieses Themas selbst annimmt und sagt, sie verhandele dort ganz persönlich. Zeigt das nicht die Erwartungshaltung an die anderen Partner, mit denen Sie diese Resolution einbringen und die Mitglieder im Menschenrechtsrat sind, dass diese auf ähnlich hoher Ebene und nicht ‑ ich will es nicht abwerten ‑ mit irgendwelchen Beamten dort vertreten sind?

BURGER: Ich glaube, die Erwartung an die Partner ist, dass sie sich an dem Versuch beteiligen, Mehrheiten zu generieren. Dafür gibt es ganz unterschiedliche Möglichkeiten. Eine Möglichkeit ist die persönliche hochrangige Anwesenheit dort. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass wir ‑ das tun wir die ganze Zeit, seit wir diesen Antrag gemeinsam mit 50 anderen Staaten eingebracht haben ‑ auf Ebene der Hauptstädte über unsere Netzwerke von Botschaften versuchen, Überzeugungsarbeit zu leisten. Das ist das diplomatische Brot-und-Butter-Geschäft. Daran beteiligen sich sehr viele Partner. Das ist, glaube ich, auch sehr wichtig.

Der Ehrlichkeit halber muss man dazusagen, dass es von Berlin nach Genf nicht sehr weit ist. Für andere Partner wäre es ein größerer logistischer Aufwand als für uns. Aber Sie haben schon recht. Für die Außenministerin ist dieses Thema sehr wichtig, und sie hat sich auch persönlich sehr dafür engagiert, es in den Menschenrechtsrat zu bringen. Deswegen ist es jetzt auch ein Ausdruck dieser Priorität, dass sie persönlich dorthin reist.

Aktuelle Krise zwischen Kosovo und Serbien

FRAGE: Wie schätzt die Bundesregierung die Lage im Norden Kosovos im Allgemeinen und den Streit zwischen dem Außenbeauftragten der EU, Borrell, und Premierminister Kurti im Besonderen ein?

HEBESTREIT (BReg): Die Bundesregierung ist enttäuscht, dass sich der kosovarische Ministerpräsident Kurti und Serbiens Präsident Vučić am Montag nicht auf eine Beilegung der aktuellen Krise haben einigen können. Die Gespräche mit dem EU-Außenbeauftragten Borrell, aber auch mit dem Sondergesandten Lajcak über den Austausch alter serbischer Kfz-Kennzeichen im Kosovo ging leider ergebnislos zu Ende. Es ist gut, dass die Regierung des Kosovo beschlossen hat, exekutive Maßnahmen, also die Verhängung von Bußgeldern, für 48 Stunden auszusetzen. Diese Frist gilt es unbedingt zu nutzen, um eine dauerhafte Lösung in diesem Streit und damit auch eine Deeskalation zu erreichen.

Wir rufen in diesem Zusammenhang die kosovarische Regierung nachdrücklich dazu auf, von allen exekutiven Maßnahmen abzusehen, die im Zusammenhang mit dem Austausch von Kfz-Kennzeichen stehen, um eine tragfähige Lösung nicht zu verhindern.

Die gegenwärtige Zuspitzung belegt abermals, wie dringend nötig Fortschritte zwischen Serbien und Kosovo sind, um ein umfassendes Abkommen zwischen beiden Staaten zu erreichen. Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen des EU-Außenbeauftragten und auch des Sondergesandten, den Dialog dieser beiden Länder genau darauf auszurichten. Unser Appell an die Regierungen beider Länder lautet: Bitte engagieren Sie sich konstruktiv in dieser Frage. Dabei muss auch die bislang nicht umgesetzte Dialogvereinbarung zur Schaffung eines Gemeindeverbandes von serbischen Mehrheitsgemeinden in Kosovo auf die Agenda kommen.

FRAGE: Herr Hebestreit, da sich die Bundesregierung und der Bundeskanzler sehr um den Westbalkan bemüht hatten und schon beide Kontrahenten im Kanzleramt in Berlin empfangen haben: Gibt es denn in diesem Streit neben dem Vermittlungsversuch des EU-Außenbeauftragten auch einen gesonderten deutschen?

HEBESTREIT: Auch wir sind in diesem Zusammenhang in engen Gesprächen mit allen Seiten, es gibt aber nichts, was ich von dieser Stelle genauer ausführen könnte. Im Augenblick, auch jetzt am Montag, sind vor allem die Gespräche mit Lajcak und Borrell vorangetrieben worden, aber auch wir sind im Kontakt.

FRAGE: Ich weiß nicht, inwiefern Sie wissen, dass die tschechische EU-Ratspräsidentschaft heute die Frage der Visa-Liberalisierung von der Tagesordnung genommen hat. Ist das ein Druckmittel gegen Kurti, und wenn ja, ist es gerechtfertigt, dass man diese Frage, was die Bürger des Kosovo anbelangt, mit den Statusgesprächen in Verbindung bringt?

HEBESTREIT: Ich glaube, diese Frage müssten Sie in der tschechischen Hauptstadt stellen und nicht hier.

ZUSATZFRAGE: Dann frage ich andersherum: Bedauert Deutschland diese Tatsache? Was ist Ihre Position?

HEBESTREIT: Im Augenblick sind wir dafür, dass sich sowohl der Kosovo als auch Serbien in Fragen, die beide Seiten besonders angehen, zu einer Einigung bereitfinden.

FRAGE: Ich habe eine Frage zu diesem Thema an Herrn Burger. Die Bundesregierung hatte sich ja bereits, was Kosovo angeht, für die Visa-Liberalisierung eingesetzt. Wird die Bundesregierung, da dieses Thema jetzt von der Tagesordnung genommen worden ist ‑ vielleicht auch auf Botschafterebne ‑ versuchen, dass es wieder in die Tagesordnung aufgenommen wird?

BURGER (AA): Die grundsätzliche Haltung der Bundesregierung zur Frage der Visa-Liberalisierung haben Sie korrekt dargestellt. Was die Fragen der Tagesordnung angeht, so kenne ich die Hintergründe nicht und kann deswegen auch nichts dazu sagen.

Angriffe der Türkei auf kurdische Stellungen in Nordsyrien

FRAGE: Herr Burger, es gibt seit Tagen Angriffe der Türkei auf Stellungen der Kurden in Nordsyrien. Wie verhält sich die Bundesregierung dazu? Bisher hat man von Ihnen nicht viel gehört. Oder täusche ich mich vielleicht?

BURGER (AA): Ich hätte gedacht, dass Sie die Regierungspressekonferenz auch an Tagen verfolgen, an denen Sie sie nicht leiten.

ANTWORT: Das ist manchmal nicht der Fall. Shame on me.

BURGER (AA): Ich habe mich zu dieser Frage am Montag ausführlich geäußert, tue das aber gern noch einmal, weil es dazu inzwischen weitere Äußerungen von türkischer Seite gegeben hat.

Ich möchte noch einmal unterstreichen, dass unsere Forderung an die Türkei klar ist. Die Türkei trägt die Verantwortung, nichts zu unternehmen, was die Zivilbevölkerung gefährdet. Das Völkerrecht hat den Schutz von Menschen im Blick. Dass Not und menschliches Leid und vor allem auch zivile Opfer eine Folge von militärischem Handeln sind, haben die letzte Tage mit Opfern auf beiden Seiten auf sehr tragische Weise gezeigt. Deshalb hat die Außenministerin schon bei ihrem Besuch in der Türkei auch im Kontext möglicher Militäroperationen in Syrien vor einer Eskalation gewarnt. Sie hat betont, es gebe ein Recht auf Selbstverteidigung im Völkerrecht, das Völkerrecht setze diesem Recht aber auch sehr enge Grenzen. Genau das habe ich am Montag hier auch betont.

Nicht erst seit dem schrecklichen Anschlag in Istanbul wissen wir, dass die Türkei von Terror bedroht ist. Die PKK ist eine Terrororganisation, auch in der EU, auch in Deutschland. Menschen in der Türkei haben ein echtes Bedürfnis nach Schutz und Sicherheit, aber nicht nur in der Türkei, sondern auch in Syrien und im Irak haben Menschen dieses Schutzbedürfnis. Wir sind auch aus diesem Grund im Nordirak Teil der Anti-IS-Koalition, um ein Wiedererstarken der Terrororganisation IS zu verhindern, und bleiben dort auch engagiert.

ZUSATZFRAGE: Präsident Erdoğan hat in einer Rede offenbar angekündigt oder zumindest darüber spekuliert, dass er Bodentruppen in Nordsyrien einsetzen will, um die Kurden zu bekämpfen. Würde er damit die Grenze überschreiten, die die Außenministerin benannt hat?

BURGER: Auf genau diese Äußerungen bitte ich meine Ausführungen von eben zu beziehen.

FRAGE: Herr Burger, Sie haben uns am Montag schon gesagt, dass diese Vergeltung der Türkei mit § 51 der Charta der Vereinten Nationen nicht kompatibel ist, dass diese Angriffe völkerrechtswidrig sind. Damit wurde jetzt noch keine Grenze überschritten? Habe ich das richtig verstanden?

BURGER: Sie hatten mich am Montag gefragt, ob es im Völkerrecht ein Recht auf Vergeltung gibt, und ich hatte gesagt, dass das Selbstverteidigungsrecht kein Recht auf Vergeltung umfasst.

ZUSATZFRAGE: Genau. Demnach sind diese Vergeltungsangriffe der Türkei völkerrechtswidrig. Die genannte Grenze ist für die Bundesregierung also noch nicht überschritten? Das ist erst dann der Fall, wenn der türkische Präsident Bodentruppen schickt? Ist das korrekt?

BURGER: Das ist nicht das, was ich gesagt habe. Ich habe gesagt, es gibt kein Recht auf Vergeltung. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass sich die Türkei meines Wissens auf ihr Recht auf Selbstverteidigung beruft. Wie gesagt: Im Völkerrecht gibt es ein Recht auf Selbstverteidigung in ganz eng definierten Grenzen, und Vergeltung gehört nicht dazu.

ZUSATZFRAGE: Halten Sie jetzt diese Angriffe für völkerrechtswidrig oder nicht?

BURGER: Ich bleibe bei dem, was ich gesagt habe. Es gibt ein Recht auf Selbstverteidigung. Aber der Schutz von Zivilisten muss gewahrt werden, und es muss alles getan werden, um zivile Opfer zu vermeiden. Ob das bei dem bisherigen Vorgehen der Türkei in hinreichendem Maße geschehen ist, können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilen. Wir sind aber in sehr großer Sorge über die Berichte, dass es dort in größerer Zahl zu zivilen Opfern gekommen ist. Genauso habe ich das am Montag auch gesagt. Es ist zuallererst an der Türkei selbst, zu belegen, dass ihr Vorgehen im Einklang mit dem Völkerrecht steht.

Geplantes Ende der Beteiligung der Bundeswehr an MINUSMA

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Verteidigungsministerium zu Mali: Wie sollen denn die Wahlen im Februar 2024, zwölf Wochen vor dem Abzug, abgesichert werden? Bei solchen Missionen werden die Truppen dann normalerweise aufgestockt.

THIELS (BMVg): Ich kann mich nicht entsinnen, dass die Absicherung der Wahlen ein Auftrag ist, über den wir im Moment reden. Vielmehr geht es um die Unterstützung der Wahlen, selbstverständlich im Rahmen dessen, was möglich ist. Insoweit sind wir noch im engen Gespräch. Das muss die malische Regierung überhaupt wollen. Wir können ja nicht unsere Hilfe aufzwingen. Aber ich bin sicher, dass das Auswärtige Amt hierzu ergänzen kann.

BURGER (AA): Das tue ich sehr gern. Zunächst muss im Mandat des Sicherheitsrats für die Mission dargelegt werden, wie genau der Auftrag der Mission MINUSMA im Kontext der Wahlen auszugestalten ist. Aus unserer Sicht war das Signal wichtig, dass wir die Entscheidung zur Teilnahme der Bundeswehr an der Mission und zum strukturierten Auslaufenlassen dieser Mission so treffen und so kommunizieren, dass unsere Partner, dass die Vereinten Nationen, Planungssicherheit haben, um sich darauf einzustellen und ihre Maßnahmen so anzupassen, dass es nicht zu einem Vakuum kommt. Darüber haben wir gestern mit den Partnern in New York, mit der malischen Regierung, mit anderen Truppenstellern gesprochen. Die Reaktionen waren überall so, dass es viel Anerkennung dafür gab, dass wir uns verantwortungsbewusst verhalten und den Partnern Planungssicherheit geben.

Gerade auch in Bezug auf den Wahltermin gilt, dass jene Stellen, die sich an der Vorbereitung dieser Wahlen beteiligen und dafür auch einen Auftrag und ein Mandat haben, wissen, in welchen Zeiträumen sie mit einer Beteiligung der Bundewehr an der Mission MINUSMA rechnen können. Gleichzeitig ist es so, dass MINUSMA eine sehr große Mission, eine sehr robuste Mission mit über 10 000 Soldatinnen und Soldaten ist. Diese Mission besteht auch über das Ende der Teilnahme der Bundeswehr an der Mission hinaus.

ZUSATZFRAGE: Wie ist denn derzeit die Notfallfallevakuierung aus Mali gesichert, und wie soll sie bis zum Mai 2024 gesichert werden?

THIELS: Die Rettungskette steht natürlich. Das ist ja einer der wesentlichen Punkte. Die Verteidigungsministerin hat immer wieder betont, dass die Sicherheit unserer Soldatinnen und Soldaten an erster Stelle steht.

Ich kann Ihnen sagen, dass die Rettungskette auch weiterhin sichergestellt sein wird. Im Moment muss in einem solchen Fall immer der Kontingentführer die Entscheidung treffen. Eine ausbleibende Genehmigung für diese sogenannte Tactical Aeromedical Evacuation zwischen Gao und Niamey in Niger hat natürlich auch Auswirkungen auf die Operationsführung des deutschen Einsatzkontingents. Die malische Regierung muss uns also eine Genehmigung dafür geben. Wenn diese nicht vorliegt, hat dies Auswirkungen auf das, was wir tun. Denn dann werden wir sicherlich das Risiko für die Truppe minimieren. Das haben wir in der Vergangenheit auch schon getan.

Aber selbstverständlich ist es das Ziel, dass wir zum Beispiel mit unseren Hubschraubern, den CH-53, bis zum Ende unseres militärischen Engagements in Mali vor Ort bleiben. Diese sind ja gerade auch dazu da, zur Sicherstellung der Rettungskette und zum Personentransport eingesetzt zu werden. Im Moment ist es klare Absicht, dass wir das machen werden. Wir werden natürlich keine für die Sicherheit der Soldatinnen und Soldaten essenziellen Fähigkeiten ‑ dazu gehört die eingangs erwähnte Rettungskette ‑ vorher abziehen. Das ist ja klar.

FRAGE: Herr Burger, gibt es mit der russischen Regierung eigentlich auch Gespräche über Mali? Über andere Themen mag das sehr schwierig sein. Russland spielt ja nun eine zunehmend wichtige Rolle in Mali. Gerade wenn wir über die Wahlen und die Absicherung von Wahlen sprechen, würde mich interessieren, ob man auch da den Kontakt mit Moskau sucht.

BURGER: Das wäre mir nicht bekannt.

FRAGE: Ich probiere es einmal bei Herrn Thiels. Herr Thiels, wie viele malische Ortskräfte arbeiten direkt oder indirekt für die Bundeswehr? Wird man sich um die jetzt quasi anders kümmern als um die afghanischen?

THIELS: Das haben Sie ja hier schon sehr, sehr oft gefragt. Ich kann Ihnen mit Stand vom 7. November sagen, dass wir von 62 lokal Beschäftigten sprechen, zu denen wir allesamt Kontakt haben. Aber natürlich – das muss man auch sagen – ist die Lage in Mali nicht mit der in Afghanistan zu vergleichen.

Aber zu dem ganzen sogenannten Ortskräfteverfahren und der Gefährdungslage kann Ihnen sicherlich das Auswärtige Amt und vielleicht auch das BMI noch mehr sagen.

BURGER: Ich kann ergänzend dazu sagen, dass wir uns unserer Verantwortung für unsere lokal Beschäftigten natürlich sehr bewusst sind und uns schon in den letzten Monaten intensiv mit der Frage beschäftigt haben, wie wir sie schützen und unterstützen können. Die gesamte Bundesregierung ist sich einig, dass Malierinnen und Malier nicht in Gefahr geraten dürfen, weil sie für Deutschland gearbeitet haben.

Wir sind gerade dabei, ein Schutzkonzept zu erarbeiten. Dafür gibt es schon entsprechende Entwürfe mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen, was auch der Tatsache Rechnung trägt, dass sich die Situation beispielsweise für Ortskräfte an der Botschaft, die in Bamako ganz regulär geöffnet bleibt, anders darstellt als für Ortskräfte für lokal Beschäftigte der Bundeswehr, die über einen gewissen Zeitraum abziehen wird. Da stellen sich natürlich Fragen, angefangen von der Frage der sozialen Absicherung bis hin zum Schutz von Leib und Leben. Wir möchten das so differenziert in den Blick nehmen, wie es der Lage vor Ort entspricht, und natürlich gemeinsam in Verantwortung für unsere jeweiligen Beschäftigten.

ZUSATZFRAGE: Hat das BMZ auch noch Ortskräfte? Wenn ja, wie viele?

ROCK (BMZ): Das BMZ hat keine eigenen Ortskräfte. Aber die Durchführungsorganisationen der staatlichen deutschen Entwicklungszusammenarbeit, sprich GIZ und KfW, haben in Mali etwas über 300 lokal Beschäftigte.

BURGER: Mich hatten Sie nicht gefragt, aber ich sage trotzdem der Vollständigkeit halber dazu, dass 15 Kolleginnen und Kollegen an unserer Botschaft in Bamako lokal beschäftigt sind.

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