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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 31.10.2022

31.10.2022 - Artikel

Lage in Iran

HEBESTREIT (BReg): Die Bundesregierung beobachtet die Lageentwicklung in Iran mit großer Sorge. Wir sind darüber bestürzt, dass bei den nun schon wochenlang anhaltenden Protesten wegen des Todes von Mahsa Amini zahlreiche friedlich demonstrierende Menschen ums Leben gekommen sind. Wir verurteilen die unverhältnismäßige Gewalt der iranischen Sicherheitskräfte gegen die Demonstrantinnen und Demonstranten mit aller Schärfe.

Des Weiteren verurteilen wir die staatlichen Repressalien gegen Journalistinnen und Journalisten im Iran. Meinungs- und Pressefreiheit sind im Iran nicht gegeben. Wir nutzen unsere Möglichkeiten, um den Menschen beizustehen, die im Iran für ihre Rechte auf die Straße gehen. Wir begrüßen, dass die EU weitere Sanktionen gegen Iran erlassen hat, nicht zuletzt auch auf deutsche Initiative. Aktuell prüft die Bundesregierung weitere Maßnahmen, die allerdings zu diesem Zeitpunkt nicht spruchreif sind. Deswegen kann ich das auch nicht weiter ausführen.

FRAGE: Meine Frage geht eher an das Auswärtige Amt als an Herrn Hebestreit. In der vergangenen Woche war die Frage inhaftierter deutscher Staatsbürger, teilweise Doppelstaatler, teilweise mit allein deutscher Staatsbürgerschaft, Thema. Haben Sie inzwischen überprüfen können, in welcher Relation das ist, also wie viele Doppelstaatler inhaftiert sind, wie viele allein deutsche Staatsangehörige, und wie der Stand der konsularischen Betreuung ist?

SASSE (AA): Es bleibt bei meiner Aussage von vergangener Woche, Herr Jessen, dass sich die Zahl der inhaftierten deutschen Staatsangehörigen im mittleren einstelligen Bereich bewegt. Ich will an dieser Stelle auch noch einmal hervorheben ‑ ich hatte das schon vergangene Woche ausgeführt ‑, dass die Iraner zwar möglicherweise eine doppelte Staatsangehörigkeit nicht anerkennen und diese Betroffenen ausschließlich als Iraner ansehen, aber für uns die Betroffenen natürlich auch deutsche Staatsangehörige sind und sie dementsprechend von uns auch konsularisch betreut werden, wo dies möglich ist.

Zu einem Verhältnis kann ich Ihnen im Moment keine weiteren Angaben machen. Wie gesagt, bleibt die Lage in Iran unübersichtlich. Wir sind daran, aber genau ins Verhältnis setzen kann ich diese Zahlen im Moment nicht.

ZUSATZ: Aber es müsste Ihnen doch eigentlich möglich sein, bei den Namen, die Sie als Inhaftierte kennen, festzustellen und dann auch mitzuteilen, ob es sich um doppelte Staatsangehörigkeit oder einfache Staatsangehörigkeit handelt.

SASSE: Mit den Fällen inhaftierter deutscher Staatsangehöriger, von denen wir wissen, ist unsere Botschaft befasst. Dieses Befasstsein beinhaltet auch, dass man genau weiß, ob eine doppelte Staatsangehörigkeit vorliegt oder nur eine deutsche Staatsangehörigkeit.

FRAGE: Herr Hebestreit, Frau Sasse, noch einmal zu den Sanktionen, zum Zeitplan, damit wir das einordnen können, auch wenn Sie sagen, dass Sie dazu jetzt keine weiteren Angaben machen könnten: Auf welches Zieldatum steuert eine Entscheidung hin, auf die nächste Sitzung der Außenminister? Wie ist da der Stand?

HEBESTREIT: Ich verstehe Ihr Interesse, aber dazu kann ich nichts Konkreteres mitteilen.

SASSE: Ich kann dem, was Herr Hebestreit gerade gesagt hat, nicht viel hinzufügen. Sie wissen, dass wir bei dem Thema sehr engagiert sind, alle Optionen prüfen und hierüber mit unseren europäischen Partnern im Gespräch sind.

ZUSATZFRAGE: Ich habe nach einem Zeitplan gefragt. Gibt es noch keinen Plan, bei welchem Treffen man eine Entscheidung haben will?

SASSE: Über einen Zeitplan können wir Ihnen nichts berichten.

FRAGE: Frau Sasse, noch einmal zu den Inhaftierten: Wird aktuell im Iran ein deutscher Staatsangehöriger konsularisch betreut?

SASSE: Vielleicht noch einmal zur Klarstellung ‑ ich weiß nicht, ob ich die Message nicht so ganz deutlich formuliert habe ‑: Unsere Botschaft in Teheran bemüht sich selbstverständlich um konsularischen Zugang zu allen deutschen Staatsangehörigen, die inhaftiert sind, seien es anerkannte Doppelstaater oder allein deutsche Staatsangehörige. Konsularischer Zugang bedeutet, dass man mit den Betroffenen, wo dies möglich ist, in direktem Kontakt ist oder Kontakt über Angehörige oder Anwälte hat.

ZUSATZ: Das ist mir klar.

SASSE: Dann verstehe ich Ihre Frage nicht.

ZUSATZ: Sie haben immer gesagt, bei Doppelstaatlern sei das Problem, dass der Iran diese Menschen ausschließlich als Iraner ansieht, sodass die konsularische Betreuung dieser Menschen schwierig sei. Aber bei nur Deutschen ist die Sache ja klar. Da muss es ja konsularische Betreuung geben. Dementsprechend möchte ich wissen, ob aktuell konsularisch betreut wird. Denn das bringt uns dann ein bisschen.

SASSE: Unsere Botschaften in aller Welt,‑ das muss ich vielleicht noch einmal ganz breit formulieren ‑, leisten deutschen Staatsangehörigen immer konsularische Betreuung. Das betrifft auch Fälle, in denen deutsche Staatsangehörige inhaftiert sind. Selbstverständlich ist vor dem Hintergrund unsere Botschaft in Teheran mit Fällen befasst, in denen deutsche Staatsangehörige in Iran als ausschließlich deutsche Staatsangehörige oder als Doppelstaater inhaftiert sind. Soweit es möglich ist, bemüht sich die Botschaft um Zugang und betreut die Betroffenen konsularisch.

FRAGE: Frau Sasse, ich denke, die Frage Herrn Jungs war weniger spektakulär als Sie dachten. Daher will ich sie aus meiner Perspektive konkretisieren. Die Frage ist doch, ob sich der Iran dem klassischen konsularischen Verfahren grundsätzlich entgegenstellt oder ob momentan eine konsularische Betreuung auch von Deutschen dort überhaupt möglich ist.

SASSE: Das kann man so pauschal nicht sagen, weil es natürlich auch davon abhängt, wo sich die betroffenen Personen aufhalten. Das Land ist nicht klein. Es geht darum, dass es sich um verschiedene Institutionen handelt, in denen die Betroffenen inhaftiert sind. Es geht um Zugangsfragen, die ich, denke ich, schon geschildert habe. Das heißt, da, wo es möglich ist ‑ das betrifft örtliche Zusammenhänge ebenso wie inhaltliche Zusammenhänge ‑, leistet unsere Botschaft selbstverständlich wie in allen Ländern der Welt konsularische Hilfe. Das betrifft Betreuung Inhaftierter.

ZUSATZFRAGE: Heißt das, dass sich der Iran dem nicht pauschal versperrt und es also Fälle gibt, in denen das auch weiterhin stattfindet, wenn es um ausschließlich deutsche Staatsbürger geht?

SASSE: Richtig.

FRAGE: Bewertet die Bundesregierung die Proteste in Iran als Volksaufstand?

HEBESTREIT: Nein, eine solche Bewertung nehmen wir nicht vor. Wir beobachten das und sehen die Demonstrationen. Aber wir haben keine Definitionshoheit. Wir beobachten das sehr genau. Alles, was ich dazu zu sagen hatte, habe ich gesagt.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Innenministerium. Haben Sie Erkenntnisse darüber, dass die iranische Führung hier in Deutschland gegen Kritiker des Regimes in Teheran vorgeht?

BEYLAGE-HAARMANN (BMI): Sie wissen, dass wir uns zu nachrichtendienstlichen Erkenntnissen hier nicht äußern. Damit sagen wir nicht, ob Erkenntnisse vorliegen oder nicht.

ZUSATZFRAGE: Es ging mir weniger um die Nachrichtendienste, sondern darum, ob Polizeibehörden Erkenntnisse darüber haben, dass gegen Dissidenten vorgegangen wird, und ob es in diesem Zusammenhang möglicherweise auch Verfahren gibt.

BEYLAGE-HAARMANN: Dazu liegen mir keine Erkenntnisse vor.

FRAGE: Betrachtet das BMI mit seinen nachgeordneten Behörden oppositionell aktive iranischstämmige Menschen in Deutschland als momentan potenziell stärker gefährdet? Raten Sie dort zur Vorsicht, oder wie muss ich das betrachten?

BEYLAGE-HAARMANN: Das Innenministerium spricht keine Warnungen aus. Sie wissen, dass unsere Sicherheitsbehörden generell gegenüber allen Gefahren wachsam sind.

Präsidentschaftswahl in Brasilien

FRAGE: Herr Hebestreit, wir könnten wir bitte eine Reaktion auf die Wahl von Lula da Silva haben?

Gibt es Sorgen, dass Bolsonaro den Sieg von Lula da Silva nicht anerkennen wird?

HEBESTREIT (BReg): Der Bundeskanzler hat heute Morgen bereits Herrn Lula da Silva zu seinem Wahlsieg gratuliert und auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Brasilien seine Freude zum Ausdruck gebracht, insbesondere in Fragen von Handel und Klimaschutz. Die beiden kennen sich auch schon aus der Vergangenheit. Insofern blickt er da guter Zusammenarbeit künftig entgegen.

Natürlich sind wir, wie alle anderen auch, davon überzeugt, dass es dort eine friedliche Übergabe der Macht geben wird, so wie das in Demokratien üblich ist.

FRAGE: In dem Glückwunschtweet des Bundeskanzlers werden ja zwei Themen genannt, nämlich Handel und Klimaschutz, wenn ich es richtig sehe. Können Sie uns bitte einmal sagen, was genau die Hoffnung beim Thema Handel ist?

HEBESTREIT: Ich würde mich darauf zurückziehen, dass die Worte des Bundeskanzlers für sich stehen und ich sie hier nicht interpretiere. Ich glaube, es gibt eine ganze Bandbreite von Themen, die uns zusammen mit Brasilien bewegen. Brasilien ist eine große und wichtige Demokratie in Südamerika. Jetzt muss man abwarten ‑ ich glaube, es sind noch zwei Monate bis zu einer regulären Amtsübergabe ‑, wie sich das weiter gestaltet. Dass man da international weite Felder der Zusammenarbeit hat, ist klar. Es ist aber noch zu früh, um da jetzt einzelne Faktoren auszukoppeln.

ZUSATZFRAGE: Na ja, der Kanzler hat ja zwei Faktoren ausgekoppelt, nämlich Handel und Klimaschutz. Bei Klimaschutz leuchtet es mir ein. Geht es beim Handel möglicherweise um eine weitere Änderung des MERCOSUR-Handelsvertrages?

HEBESTREIT: Ich verstehe Ihr Interesse, dass ich diese zwei Punkte, die er genannt hat, weiter ausdifferenziere. Verstehen Sie aber bitte auch mein Interesse, dass ich das dezidiert im Augenblick nicht tue.

FRAGE: Herr Hebestreit, können Sie uns darlegen, nach welchen Kriterien die Gratulationen des Bundeskanzlers zu Wahlsiegen erfolgen? Bei einer Präsidentschaftswahl bzw. der Wahl einer Premierministerin vor Kurzem erfolgte die Gratulation in Richtung Italien erst nach der Vereidigung, glaube ich. Hier erfolgte sie offenbar sehr direkt nach der Bekanntgabe des relativ knappen Wahlergebnisses. Gibt es da unterschiedliche Kriterien, oder warum ist es mal so und mal so mit der Gratulation?

HEBESTREIT: Erst einmal ‑ um meiner Besserwisserei einmal nachgeben zu dürfen ‑ war das in Italien eine Parlamentswahl, und nach dieser Parlamentswahl gibt es noch die Wahl der eigentlichen Premierministerin, die man im Parlament gewärtigen muss. Das ist bei einer Präsidentschaftswahl anders, da gibt es Direktkandidaten, die gewählt werden.

Zum Zweiten werden wir das immer von Fall zu Fall entscheiden. Sie haben sicherlich auch gesehen, dass viele andere Staats- und Regierungschefs in der Welt Herrn da Silva sehr frühzeitig zum Wahlsieg gratuliert haben, und das hat auch der Bundeskanzler.

FRAGE: Ja, das habe ich zur Kenntnis genommen. Im Fall von Italien hatte ich mich übrigens noch selbst korrigiert, dass es sich da am Ende um die Wahl zu einer Premierministerin handelt. Aber diesem Entscheiden von Fall zu Fall ‑ mal so, mal so ‑ müssen doch Kriterien zugrunde liegen?

HEBESTREIT: Ich habe Ihnen gerade ja auch dargelegt, dass die Ministerpräsidentin Meloni erst durch ihre Wahl im italienischen Abgeordnetenhaus bzw. der Deputiertenkammer Ministerpräsidentin geworden ist, und erst dann gratulieren wir auch.

Im Fall von Brasilien ist es so, dass es eine Direktwahl war, bei der es zwei Kandidaten gab und sich der eine Kandidat durchgesetzt hat ‑ wenn auch knapp. Insoweit braucht das da nicht zurückzustehen. Ich könnte Ihnen auch sagen, dass wir, glaube ich, auch dem französischen Präsidenten sehr früh zu seiner Wiederwahl gratuliert haben, der ebenfalls als Präsident direkt gewählt worden ist ‑ Anfang Mai, wenn ich das richtig weiß.

Da muss man sich also die jeweiligen Stellen angucken, und da kommt es darauf an, ob es dann noch einen formalen Akt innerhalb des Regierungssystems braucht oder nicht.

FRAGE: Frau Sasse, Herr Hebestreit hat gerade die brasilianische Demokratie angesprochen. Bolsonaro gilt und galt als rechtsextrem. Wie froh ist denn die Außenministerin darüber, dass Herr Bolsonaro offenbar nicht weiter dieses Land regieren wird?

SASSE (AA): Da kann ich es einfach machen: Zu den Wahlen und dem Ergebnis der Wahlen in Brasilien hat sich die Außenministerin heute Morgen auf ihrer Reise in Kasachstan geäußert. Insofern verweise ich Sie da auf diese Äußerung und außerdem auf einen Tweet, den wir auf dem Namenskanal der Außenministerin abgesetzt haben.

ZUSATZFRAGE: Anders gefragt: Hat das Auswärtige Amt in den letzten Jahren einen Abbau von Demokratie in Brasilien unter Bolsonaro festgestellt?

SASSE: Wie gesagt, ich verweise Sie auf die Äußerungen der Außenministerin zum Thema Brasilien einschließlich dem Stand der brasilianischen Demokratie.

Getreideexporte aus der Ukraine

FRAGE: Es geht um die Getreideexporte aus der Ukraine. Ich bin mir nicht ganz sicher, wer dafür das richtige Ministerium ist. Die französische Regierung hat gesagt, dass sie einen Export auf dem Landweg ermöglichen möchte. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob die Bundesregierung in diese Planungen involviert ist und ob es entsprechende Planungen auch auf EU-Ebene gibt.

HEBESTREIT (BReg): Ich kann vielleicht einmal anfangen, und dann können wir etwas ergänzen. - Ich weiß, dass es auch vor dem Zustandekommen dieses Getreideabkommens immer wieder Diskussionen gegeben hat, auch auf europäischer Ebene. Das hat unter anderem damit zu tun, dass man auf unterschiedlichen Spurweiten unterwegs ist, wenn man auf Eisenbahntransporte setzt. Es gibt einen Transport, der relativ bald über, glaube ich, Rumänien und dann über die Donau abgewickelt werden wird, und es gibt auch Überlegungen, andere, eher an der Ostsee beheimatete Häfen zu nutzen.

Grundsätzlich ist zum Getreideabkommen zu sagen, dass es sehr erfolgreich gewesen ist, dass auf diese Weise 9,8 Millionen Tonnen ‑ 9,8 Millionen Tonnen scheinen mir zu wenig zu sein; ich schaue gleich noch einmal nach, wie viele es genau sind ‑ transportiert werden konnten und außer Landes geschafft wurden, dass, Hunger als Waffe einzusetzen, etwas zutiefst Verabscheuenswürdiges ist, dass unser Aufruf auch an die russische Seite geht, die ja zunächst von einem Aussetzen dieses Getreideabkommens gesprochen hat, zu diesem Abkommen zurückzukehren und auch dem Gedanken einer Verlängerung dieses Abkommens nahezutreten. Das sind die Punkte, die ich Ihnen im Augenblick nennen kann. Jetzt werde ich Ihnen gleich noch die Zahl nennen, damit die nicht falsch im Raum steht. Dafür muss ich mich einmal schlaumachen. – Frau Sasse kann ergänzen, umso besser!

SASSE (AA): Ich glaube, ich kann hinsichtlich der Zahl aushelfen. Nach aktuellem Stand hat das von den Vereinten Nationen vermittelte Getreideabkommen mehr als 7 Millionen Tonnen Getreide auf die Weltmärkte gebracht. An der schieren Menge erkennen Sie, wie wichtig es ist, dass Getreide auf dem Seeweg aus der Ukraine heraus transportiert werden kann. Auch dazu hat sich die Außenministerin sowohl über Twitter als auch gestern Abend in einer Sendung im Fernsehen geäußert.

Herr Hebestreit hat ausgeführt, welche Herausforderungen es auf dem Landweg gibt. Die gibt es weiterhin, auch wenn wir uns natürlich bemühen, solche Möglichkeiten, also die dieses Landwegs, eben auch zu nutzen. Aber wichtig ist vor allem, dass jetzt Weitertransporte über den Seeweg möglich bleiben, und dafür setzen wir uns mit aller Kraft ein. Wir begrüßen insofern auch sehr, dass sich der Generalsekretär der Vereinten Nationen umgehend eingeschaltet hat, um hier zu vermitteln und eine Ausfuhr wieder möglich zu machen.

ALEXANDRIN (BMDV): Dann bleibt mir gar nicht mehr so viel zu ergänzen. Die EU-Initiative, die Sie bereits angesprochen haben, nennt sich „Solidarity Lanes“. Hieran ist auch Deutschland beteiligt. Es geht eben darum, alle verfügbaren Möglichkeiten zu nutzen, das Getreide auf den Weltmarkt zu bekommen. Dazu zählt eben auch der Landweg. Dazu zählt insbesondere die Schiene. Da stehen wir aber, wie Herr Hebestreit auch schon gesagt hat, eben vor verschiedenen Herausforderungen, die aber sich im Lösen befindlich sind.

Letztendlich bleibt aber gesagt: Der Weg, aus der Ukraine die Nordseehäfen anzusteuern, ist eben der längste und damit auch der aufwändigste und teuerste Weg. Das heißt, die kürzeren Wege sind die, die hier eben aktuell bevorzugt werden. Das ist zum einen der über den Hafen Constanta in Rumänien und von dort weiter über das Binnenschiff. Hauptaufgabe ist, das Getreide aus dem Land zu bekommen und von dort aus dann zu verteilen. Das geht logistisch immer am schnellsten mit der nächstgelegenen Option.

ZUSATZFRAGE: Ich habe eine kurze Nachfrage, um es richtig zu verstehen: Gibt es jetzt also keine neue Initiative? Das ist der Eindruck, den die französische Regierung nach den jetzigen Kündigungen erweckt hat.

ALEXANDRIN: Ich kann jetzt nicht für die französische Initiative sprechen. Ich kann nur sagen, dass permanent an den europäischen „Solidarity Lanes“ gearbeitet wird, und es finden auch weiterhin Transporte auf dem Landweg statt. Was ich nur sagen will, ist, dass wir eben die neue Möglichkeit über den Seeweg hatten. Die wird eben genutzt, weil sie eben die effizienteste Lösung ist. Es ist wesentlich effizienter, dort direkt die Häfen zu nutzen, als das Getreide erst auf dem Landweg zu den Nordseehäfen zu schaffen, um von dort aus dann wieder beispielsweise in den afrikanischen Markt zu gehen. Aber diese Landwegoption der „Solidarity Lanes“ besteht weiterhin.

FRAGE: Herr Alexandrin, können Sie uns irgendetwas zu den Volumina der bisherigen Landwegtransporte sagen, also insbesondere der Schienentransporte?

ALEXANDRIN: Bestimmt! Das muss ich aber nachreichen.

HEBESTREIT: Dazu habe ich auch nur den Hinweis zu machen, dass man das bei den Vereinten Nationen genau abrufen kann. Meine Zahl ist etwas höher als die von Frau Sasse. Das mag aber auch der Aktualisierung geschuldet sein. Aber sie lag etwa in dem Bereich, den ich genannt habe, nämlich 9,x.

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