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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 10.10.2022

10.10.2022 - Artikel

Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine

HEBESTREIT (BReg): Erstes Thema: Die Bundesregierung verurteilt aufs Schärfste die schweren russischen Raketenangriffe heute auf die Ukraine. Wohl mehr als 40 Raketen sind heute bis zum Vormittag in mehreren ukrainischen Städten eingeschlagen. Insbesondere Einrichtungen der zivilen Infrastruktur sind dabei zerstört bzw. schwer beschädigt worden und es hat auch Tote und Verletzte gegeben.

Bundeskanzler Scholz hat am Vormittag bereits mit dem ukrainischen Präsidenten Selensky dazu telefoniert. In dem Gespräch hat er sich über die Lage in Kiew unterrichten lassen. Der Bundeskanzler hat dem Präsidenten der Ukraine die Solidarität Deutschlands und der anderen G7-Staaten versichert. Deutschland werde alles tun, um zusätzliche Hilfe zu mobilisieren und insbesondere bei der Reparatur und der Wiederherstellung der beschädigten und zerstörten zivilen Infrastruktur wie beispielsweise der Strom- und Wärmeversorgung zu helfen.

Bereits gestern hat der Bundeskanzler, wie berichtet, mit US-Präsident Biden telefoniert. Sie verurteilten einhellig die jüngste Eskalation des Krieges durch die russische Seite. Die Teilmobilmachung in Russland sei ein schwerwiegender Fehler. Der russische Präsident Putin bleibe aufgefordert, die Kriegshandlungen in der Ukraine sofort einzustellen und seine Truppen aus der gesamten Ukraine zurückzuziehen.

Morgen, am Dienstag, dem 11. Oktober, werden die G7-Staaten um 14 Uhr hiesiger Zeit in einer Videoschalte über die Lage beraten. Der ukrainische Staatschef Selensky wird am Anfang an dieser Schalte teilnehmen.

Soweit von mir dazu.

FRAGE: Herr Hebestreit, wenn Sie sagen, der Bundeskanzler möchte da zusätzliche Hilfe mobilisieren: Können Sie schon weitere Auskünfte geben, wann das IRIS-T-Flugabwehrsystem ankommen soll? Es wurde ja vom Bundeskanzler am 1. Juni im Bundestag verkündet, dass es kommen solle. Nun sind wir vier Monate weiter, das System ist noch nicht da. Können Sie schon Genaueres über die Lieferung sagen? Ist angesichts der vielen Toten jetzt vielleicht kritisch zu sehen, dass dieses System noch nicht eingetroffen ist?

HEBESTREIT: Das gibt mir die Gelegenheit, mit dem einen oder anderen Irrtum abermals aufzuräumen ‑ vielen Dank deswegen für die Gelegenheit.

Zwischen einer Zusage zur Lieferung eines Systems und der Auslieferung vergehen manchmal viele Monate, was unter anderem damit zu tun hat, dass diese Dinge erst hergestellt werden müssen. Das geht nicht von heute auf morgen. Wir haben immer gesagt, dass es im Herbst so weit sein kann oder so weit sein wird. Zusätzlich muss man das dazugehörige Personal schulen; das passiert in den allernächsten Tagen und Wochen. Gleichzeitig sind wir im Moment sehr, sehr zurückhaltend, über Liefertermine zu sprechen, weil auch solche Lieferungen auf dem Weg in die Ukraine abgefangen oder zerstört werden können. Deswegen ‑ auch das haben wir hier an verschiedener Stelle schon besprochen ‑ bleiben wir dabei sehr zurückhaltend.

Um aber auf den Ursprung Ihrer Frage zu kommen: Das, was mit Hilfe gemeint ist und was der Bundeskanzler heute im Telefonat mit Wolodymyr Selensky angedeutet hat, ist die Wiederherstellung der zivilen Infrastruktur. Da geht es um Mobilfunkmasten, da geht es um Anlagen für die Strom- und Wärmeversorgung, die dort in Mitleidenschaft gezogen worden sind. In der Ukraine beginnt jetzt, ähnlich wie bei uns, die kalte Jahreszeit. Insofern ist das natürlich eine kritische Infrastruktur, die möglichst schnell wiederhergestellt werden muss. Da wird Deutschland zusammen mit anderen Ländern alles Mögliche tun, um mit Ersatzteilen und ähnlichem hilfreich wirken zu können.

[…]

FRAGE: Wenn ich noch einmal kurz zur Ukraine zurückkommen dürfte: Ist es denn richtig ‑ meine Frage geht wahrscheinlich an das AA ‑, dass die Visastelle der deutschen Botschaft auch bei den Angriffen beschädigt wurde oder gibt es auch Erkenntnisse über weitere Schäden von deutscher Seite?

WAGNER (AA): Ich kann bestätigen ‑ die Videos und Bilder kann man ja auch in den sozialen Medien sehen ‑, dass es offensichtlich Beschädigungen an dem 101 Tower in Kiew gab, in dem auch die deutsche Visastelle untergebracht ist. In dem Gebäude findet seit Monaten kein Dienstbetrieb mehr statt. Auch heute Morgen waren keine Kolleginnen und Kollegen vertreten.

Sie wissen ja auch, dass es im Moment keine Visumspflicht für aus der Ukraine fliehende Menschen gibt. Insofern erklärt sich daraus, warum es da keinen Dienstbetrieb gibt. Ansonsten sind wir natürlich in enger Abstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen, die in Kiew vor Ort sind, um das Ausmaß der Schäden weiter zu eruieren.

[…]

FRAGE: Ich hätte noch eine Frage an Herrn Wagner. Es gibt jetzt Berichte, dass es im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee der EU einen Vorabbeschluss gab, was die Einrichtung einer EU-Ausbildungsmission für die Ukraine betrifft, und zwar mit einem Ausbildungszentrum in Polen und dann auch in Deutschland. Können Sie das schon bestätigen? Was können Sie dazu sagen?

WAGNER: Ich kann vielleicht sozusagen vor dem BMVg sagen, dass es sich in der Tat bei dieser EU-Mission um eine Unterstützungsmission zur Ausbildung der ukrainischen Streitkräfte handelt. Der Beschluss zu ihrer Einsetzung soll beim nächsten EU-Außenrat getroffen werden, der ja am 17. Oktober, also in einer Woche, stattfinden wird.

Was ich vielleicht noch grundsätzlich zum Ziel sagen kann, ist, dass die Mission einen wichtigen Beitrag dazu leisten soll, die bereits laufenden Unterstützungsmaßnahmen zu koordinieren, zu ergänzen und neue Maßnahmen noch gezielter auf den ukrainischen Bedarf auszurichten.

COLLATZ (BMVg): So viel kann ich inhaltlich gar nicht mehr beitragen. Herr Wagner hat das gut skizziert. Seitens der Verteidigungsministerinnen und Verteidigungsminister hat man sich ja schon weitgehend geeinigt. Letzte Gespräche laufen. Ein Beschluss in der kommenden Woche auf der skizzierten Tagung der Außenminister im RfAB-Format wird dann sicherlich auch zu erwarten sein.

ZUSATZFRAGE: Was die Aufteilung zwischen Polen und Deutschland angeht, ist das so korrekt? Es scheint ja schon einen Vorabbeschluss auf Diplomatenebene zu geben.

COLLATZ: Ich glaube, alle beteiligten Parteien sind guten Mutes, dass es nächste Woche zu einer Einigung kommt.

FRAGE: Das erste Luftabwehrsystem wird jetzt in den nächsten Tagen ausgeliefert, heißt es, Herr Collatz. Können Sie uns sagen, wann die anderen drei kommen sollen? Über welchen Zeitraum sprechen wir jetzt also für die Ukraine?

Herr Hebestreit, welche Auswirkungen haben die Ereignisse in der Ukraine und die Anschläge auf Kiew und die anderen Regionen auf die Planungen in Deutschland, ein Flugabwehrsystem zu errichten?

COLLATZ: Vielleicht starte ich. – Ministerin Lambrecht hat ja bei ihrem Besuch in Odessa schon deutlich gemacht, dass sie sehr froh darüber ist, dass die Lieferung des ersten Systems vorgezogen erfolgen kann. Geplant war sie ja bis Ende dieses Jahres, dann stand der November im Raum, und tatsächlich ist es so, dass das sehr bald vor Ort verfügbar sein wird. Näher kann ich mich jetzt und hier dazu nicht äußern. Aber Sie wissen ja, wo sie dann nachschlagen können, wenn die Lieferung vor Ort abgeschlossen sein wird. Das wird aber, wie gesagt, sehr bald der Fall sein.

Bezüglich der dann folgenden drei Systeme schauen wir auf das nächste Jahr. Da gilt es natürlich noch Koordinationen mit der Rüstungsindustrie und mit weiteren Nationen, die dort bestellen, durchzuführen und das muss erst in ein definitives Format gebracht werden. Aber es bleibt bei „im Laufe des nächsten Jahres“.

Konflikt zwischen Aserbaidschan und Armenien

FRAGE: Die Frage geht an das Auswärtige Amt und betrifft den Aserbaidschan-Armenien-Konflikt oder -Krieg. Die EU wird eine Mission in die Grenzregion entsenden. Wird sich Deutschland an dieser Mission beteiligen? Wenn ja, in welcher Weise?

WAGNER (AA): Vielen Dank, für die Frage. – Ich kann dazu sagen, dass wir das Treffen zwischen Armenien und Aserbaidschan, das dieser Ankündigung, auf die Sie jetzt Bezug nehmen, voranging, sozusagen begrüßen. Die prinzipielle Zustimmung am Donnerstag von Aserbaidschan und Armenien zu einem Einsatz einer Mission ist ein kleiner Durchbruch und ein Erfolg für die Diplomatie der EU. Jetzt müssen natürlich erst einmal die Einzelheiten im Rahmen der EU geklärt werden. Aus unserer Sicht ist es aber wichtig, dass diese Mission dann schnell einsatzfähig ist. Das werden wir uns jetzt anschauen.

ZUSATZFRAGE: Die Mission soll offenbar nur auf der armenischen Seite der Grenze stationiert werden. Warum nicht auch in Aserbaidschan?

Hat das Auswärtige Amt Zweifel daran, dass in diesem Fall aserbaidschanische Truppen auf armenisches Gebiet vorgestoßen waren, das heißt, diesen aktuellen Stand des Krieges oder Konfliktes initiiert haben?

WAGNER: Ich habe ja gerade gesagt, dass die Einzelheiten dieser Mission und dessen, wie sie dann ausgestaltet wird, jetzt erst geklärt werden müssen. Insofern werden wir uns das dann anschauen, wenn diese Details bekannt sind.

FRAGE: (ohne Mikrofon; akustisch unverständlich)

WAGNER: Ich verstehe Ihre zweite Frage so, dass Sie noch einmal fragen, wie der Stand der Gefechte vor Ort ist. Vielleicht wiederholen Sie Ihre Frage noch einmal, damit sie klarer wird.

FRAGE: Ja, ich wiederhole sie gerne: Bezweifelt das Auswärtige Amt oder entspricht es Ihrem Kenntnisstand, dass in diesem Fall die Verschärfung des Konflikts durch den Einmarsch aserbaidschanischer Truppen nach Armenien erfolgte? Bezweifeln Sie das, oder ist das auch Ihr Kenntnisstand?

WAGNER: Wir haben uns ja zu dem Konflikt oder den Kampfhandlungen, die dem Waffenstillstand, über den wir gerade gesprochen haben, vorausgingen, hier schon länglich eingelassen. Insofern habe ich dem nichts hinzuzufügen.

FRAGE: Bisher haben Sie ja nicht gewusst, von wem Armenien angegriffen wurde. Es ist ja eindeutig, dass Aserbaidschan auf armenisches Gebiet vorgestoßen ist. Haben Sie das mittlerweile anerkannt und räumen Sie das ein, oder tun Sie immer noch so, als ob das Gefechte zwischen beiden Seiten sind?

WAGNER: Das ist ja nicht ganz richtig. Wir haben uns ja breit zu dem Konflikt eingelassen und haben ‑ ich habe in der Erinnerung nicht genau präsent, wann es war, aber es war letzte Woche ‑ uns auch zu den Videos eingelassen, die in den sozialen Medien zu sehen waren, in denen es offensichtlich zu Übergriffen auf armenische Soldaten durch aserbaidschanische Truppen kam, und wir haben das auch verurteilt. Insofern mache ich mir Ihre Bewertung da nicht zu eigen, dass wir dazu keine Bewertung abgegeben haben.

ZUSATZFRAGE: Aber Ihre Bewertung, dass Sie eben nicht anerkennen, dass Aserbaidschan der Aggressor ist, steht ja stark in der Kritik. Das tun Sie weiterhin nicht, korrekt?

WAGNER: Sie kritisieren meine Bewertungen. Aber ich habe zu dem Konflikt jetzt hier nichts Weiteres zu sagen. Ich verweise auf das, was wir hier ohnehin schon gesagt haben.

Tod ehemaliger deutscher Ortskräfte in Afghanistan

FRAGE: Herr Collatz, aber auch Herr Wagner und gegebenenfalls andere Ministerien, die sich angesprochen fühlen, die Bundesregierung musste ja einräumen, dass mittlerweile Dutzende von ehemaligen Ortskräften und anderen gefährdeten Menschen, die eigentlich noch aus Afghanistan evakuiert werden sollten, inzwischen ums Leben gekommen sind. Herr Collatz, gibt es dazu ein Statement vonseiten des Verteidigungsministeriums? Herr Wagner, Sie hatten ja auch ein paar Ortskräfte. Vielleicht auch das BMZ?

COLLATZ (BMVg): Tatsächlich haben wir die Berichterstattung zum Anlass genommen, auch die uns vorliegenden Informationen zu prüfen. Es ist so, dass wir im Geschäftsbereich des BMVg Informationen haben, dass 25 ehemalige Ortskräfte für die Bundeswehr im infrage stehenden Zeitraum verstorben sind. Zwölf starben eines natürlichen Todes und in Folge eines Unfalls, sechs starben durch einen gewaltsamen Tod, und eine Ortskraft starb durch Suizid. Das sind die uns vorliegenden Informationen.

ZUSATZ: Ich wollte aber ursprünglich wissen, was Sie zu dieser Berichterstattung und dem Fakt sagen, dass Menschen, denen Sie helfen wollten, tot sind.

COLLATZ: Das ist die Folge der Kenntnisnahme der Berichterstattung. Wir haben uns bemüht, darüber haben wir uns ja schon häufig hier an dieser Stelle unterhalten, dem Versprechen bestmöglich nachzukommen. Wir bemühen uns auch weiter um die Einreise aller berechtigten afghanischen Ortskräfte der Bundeswehr. Insgesamt gehen wir davon aus, dass etwa 1430 ehemalige Ortskräfte bereits in Deutschland sind, davon sind allein seit Mai letzten Jahres 811 nach Deutschland eingereist. Die Zahlen habe ich, glaube ich, hier schon einmal genannt.

Nach wie vor stehen wir im bestmöglichen Kontakt. Wir haben hierzu in Potsdam ein Callcenter eingerichtet und versuchen, soweit das möglich ist, bestmöglich die Verbindung zu halten. Wir stehen nicht mit allen noch ausstehenden Ortskräften in Verbindung. Es bleibt aber auch angesichts der jetzt in der Öffentlichkeit bekanntgewordenen Berichterstattung dabei, dass wir uns nach Kräften und bestem Willen bemühen, dem entsprechend nachzukommen.

WAGNER (AA): Ich kann gerne für das Auswärtige Amt ergänzen.

Ihre Frage zeigt ja, wie brutal und schwierig die Lage in Afghanistan ist. Das hat, wenn ich das beispielhaft herausgreifen kann, der Anschlag am 30. September auf eine Schule in Kabul gezeigt, wo es viele Tote und Verletzte gab, mehrheitlich aus der Ethnie der Hazara.

Zu der Frage in Bezug auf die Ortskräfte kann ich für den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes die Antwort der Bundesregierung, auf die ja die Medienberichterstattung zurückgeht, heranziehen und sagen, dass in unserem Geschäftsbereich sechs Todesfälle bekanntgeworden sind. In Bezug auf Ortskräfte ist eine Person eines natürlichen Todes gestorben, zwei Personen eines gewaltsamen Todes. In keinem der Fälle ist ein Zusammenhang der Tötung mit früheren, Deutschland zugerechneten Tätigkeiten erkennbar. In Bezug auf die sogenannte Menschenrechtsliste, wo also besonders gefährdete Personen erfasst sind, sind es auch drei Fälle. In einem Fall starb ein Familienmitglied eines natürlichen Todes; in einem weiteren Fall handelte es sich um einen Familienangehörigen einer besonders gefährdeten Person, die bei einem Anschlag auf eine Passbehörde in Afghanistan ums Leben kam, und in einem dritten Fall handelt es sich ebenfalls um eine besonders gefährdete Person, wo uns die Todesursache im Einzelfall noch nicht bekannt ist. Aber die Informationen, die wir haben, deuten darauf hin, dass es auch hier keinen Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Deutschland gab.

SCHÖNECK (BMZ): Ich denke, zum Verfahren selbst ist alles gesagt. Dazu kann ich nichts ergänzen.

Was die Berichterstattung zu ehemaligen Ortskräften angeht, die für das BMZ tätig waren, ist uns bekannt, dass eine ehemalige Ortskraft eines natürlichen Todes gestorben ist, bevor sie die Ausreise antreten konnte.

Ansonsten engagieren wir uns auch weiterhin in Afghanistan, um die Lage vor Ort für die Bevölkerung zu erleichtern, und zwar insbesondere in den Bereichen Ernährungssicherung und Gesundheitsversorgung, um für die Menschen vor Ort entsprechende Unterstützung in der immer kritischer werdenden Lage zu leisten.

FRAGE: Herr Collatz, Herr Wagner, wie nehmen Sie diese Toten, die man im weitesten Sinne zu Schutzbefohlenen Deutschlands zählen könnte, zur Kenntnis? Ist da das Gefühl oder die Erkenntnis, man hätte das in dem einen oder anderen Fall verhindern können, oder finden solche Untersuchungen gar nicht statt?

COLLATZ: Im Grunde hat Herr Wagner den Schluss, den man ziehen kann, schon gezogen. Wir bemühen uns aus dem jetzigen Stand heraus weiter, allen Menschen zu helfen, die uns um Hilfe ersuchen und auch eine entsprechende Grundlage haben. Ich wüsste nicht, wie jetzt für die Praxis ein weiterer Schluss hilfreich wäre.

ZUSATZ: Die Frage war ‑ Sie kennen die Fälle und untersuchen sie ja auch ‑, ob es bei Ihnen jemals die Erkenntnis gab: In dem oder dem Fall hätten wir diesen Tod verhindern können, wenn wir anders agiert hätten.

COLLATZ: Ich glaube, es ist reine Spekulation, das jetzt nachträglich bewerten zu wollen. Auch bei uns gibt es keine harten Hinweise, dass die Fälle, bei denen es sich um gewaltsame Tötungen handelt, im direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit in früherer Zeit standen. Ich sehe zumindest für den Geschäftsbereich des BMVg auch keine Möglichkeit, da nachzurecherchieren.

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