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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 26.09.2022

26.09.2022 - Artikel

Mobilmachung in Russland

FRAGE: An das BMI: Es geht um die geflüchteten oder vielleicht auch noch nicht geflüchteten MilitärdienstentzieherInnen: Gibt es mittlerweile eine konkrete Anweisung des BMI an das BAMF, dass auch bei Menschen, die sich dem Militärdienst entziehen, davon ausgegangen werden soll, dass eine politische Verfolgung droht, wie eben auch bei Menschen, die desertiert haben?

KOCK (BMI): Einer solchen Anweisung bedarf es nicht, denn das Asylrecht bei politischer Verfolgung ist ein in unserer Verfassung verankertes Grundrecht; das ist kein Angebot, das die Politik einmal macht oder auch nicht macht. In diesem Fall heißt das wie in allen anderen Fällen auch, dass jeder Einzelfall sehr sorgfältig geprüft wird. Daher bedarf es keiner konkreten Anweisung an das BAMF.

ZUSATZFRAGE: Das irritiert mich jetzt ein bisschen, weil Herr Kall sich am Freitag eben auf diese angepasste Praxis berufen hat. Mich würde als Nachfrage noch interessieren: Wie können diese Menschen denn im praktischen Fall geltend machen, dass sie sich dem Militär dort nach der Teilmobilmachung entzogen haben? Reicht es zu sagen „Ich bin nicht hingegangen“? Muss man den Bescheid haben? Wie kann man das wirklich nachweisen?

KOCK: Wenn Sie das so konkret wissen möchten, müsste ich mich schlau machen und müsste Ihnen das nachreichen.

FRAGE: Eher zum größeren Kontext: Frau Kock, können Sie uns sagen, ob es bereits Anzeichen dafür gibt, dass eine größere Zahl an, ich sage einmal, russischstämmigen Menschen derzeit den Weg nach Deutschland sucht und findet?

KOCK: Wenn Sie jetzt auf Feststellungen der Bundespolizei oder so etwas Bezug nehmen: Wir haben hier in Deutschland konkret noch keine Anzeichen dafür. Alles andere ist Spekulation.

FRAGE: An das Auswärtige Amt: Merken die diplomatischen Vertretungen in den Anrainerstaaten Russlands ‑ Georgien, Armenien, Kasachstan oder vielleicht auch in der Türkei ‑ einen Anstieg von Visaanträgen von russischen Staatsbürgern?

Zweite Frage: Einige Länder des Schengen-Abkommen steigen jetzt aus diesem Abkommen aus ‑ Finnland annulliert Visa an den Grenzen, Polen verbietet die Einreise mit Schengen-Visa für russische Staatsbürger. Wird in dieser Richtung an einer gesamteuropäischen Lösung gearbeitet oder bleibt es bei nationalen Regelungen?

WAGNER (AA): Vielen Dank für die Frage. ‑ Ich kann Sie zum einen noch einmal auf das verweisen, was die Außenministerin auch in New York in einem Interview ‑ ich glaube, mit RTL war es ‑ zu dem Gesamtkomplex gesagt hat, nämlich dass das eine komplexe Frage ist. Zum einen muss natürlich das legitime Interesse von Menschen betrachtet werden, die sich gegen diesen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands stellen, und diesen Menschen muss geholfen werden. Zum anderen müssen wir aber natürlich auch die Sicherheitsbedenken unserer Partner ‑ Sie haben die Balten selbst genannt; auch der polnische Ministerpräsident und die Finnen haben sich entsprechend eingelassen ‑ sehr ernst nehmen. Insofern muss es da in der Tat eine gesamteuropäische Lösung geben. Nach meinen Informationen finden dazu heute auch schon Gespräche in Brüssel statt.

FRAGE: Gibt es Überlegungen, dass man auf europäischer Ebene auch versucht, ein Kontingent zu schaffen, um zum Beispiel gerade in diesen bestimmten Einzelfällen die Menschen, die vor Putins Militär geflohen sind, aus Georgien, aus Aserbaidschan oder aus der Türkei direkt nach Deutschland zu holen?

WAGNER: Ich kann nur sagen, dass jetzt die Gespräche in Brüssel laufen und ich keine Details vorwegnehmen kann.

FRAGE: Können Sie eine ungefähre Zahl nennen, wie viele Russinnen und Russen seit dem 24. Februar nach Deutschland gekommen sind?

WAGNER: Noch zur ersten Frage Ihres Vorfragestellers, die ich eben übergangen habe: Konkrete Visazahlen müsste ich Ihnen nachreichen, die habe ich jetzt tatsächlich nicht vorliegen. Ich kann, bevor ich an das BMI abgebe, nur sagen: Bei den humanitären Visafällen nach § 22 findet eine statistische Erfassung der Visaanträge erst seit Mai 2022 statt, und seitdem wurden ca. hundert Visa aus humanitären Gründen erteilt. Diese Zahl habe ich jetzt konkret vorliegen.

Zum Thema Einreise müsste ich an das BMI verweisen.

KOCK: Ich habe die konkrete Zahl jetzt nicht vorliegen. Auch das würde ich nachreichen.

FRAGE: Über eine Nachlieferung dazu würde auch ich mich freuen. Ich glaube, das Ausländerzentralregister ist da zumindest ein Anhaltspunkt für uns alle.

Zu meiner Frage: Menschen, die aus Russland kommen, kommen momentan selten auf dem direkten Weg, da die Verbindungen ja doch etwas eingeschränkt sind. Welche von den Fluchtstaaten, die wir momentan rund um Russland sehen, gelten denn momentan als sichere Drittstaaten?

KOCK: Es tut mir leid, auch das müsste ich nachliefern. Ich schreibe es mir auf.

FRAGE: Ich habe eine Frage sowohl an das Auswärtige Amt als auch an das BMI. Das deutsche Asylrecht definiert ja vor allem in § 3a als einen Asylgrund, wenn Menschen Verfolgung zu befürchten haben, wenn sie sich weigern, an einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg teilzunehmen. Das passt ja nun sehr präzise auf russische Menschen, die der Mobilisierung nicht folgen wollen. Welche Chance haben diese Menschen, diesen Asylanspruch geltend zu machen. Können sie, wenn sie sich in Russland befinden, in die deutsche Botschaft nach Moskau gehen und dort einen Antrag stellen, oder wäre es erst möglich, einen solchen Asylantrag an der deutschen Grenze zu stellen?

KOCK: Nach meinem Kenntnisstand ist es so, dass in den Botschaften vor Ort das Interesse bekundet werden kann und dass dann das weitere Prozedere folgt.

Was auch klar ist: Es ist momentan sicherlich schwierig, von Russland aus in die EU einzureisen. Das muss man sich dann in der Folge noch einmal genauer angucken.

ZUSATZFRAGE: Herr Wagner?

WAGNER: Beim Asylrecht ist es ja so, dass ein Asylantrag tatsächlich nur in Deutschland gestellt werden kann; insofern müsste man sich nach Deutschland begeben. Es gibt für Russinnen und Russen nach wie vor Wege, nach Deutschland zu kommen.

ZUSATZFRAGE: Das bedeutet, wenn ich Sie beide jetzt richtig verstehe: Es besteht für Russen die Möglichkeit, sich in die deutsche Botschaft in Moskau zu begeben, dort ein Interesse an Asyl in Deutschland vorzutragen und es nach dem zitierten Passus des deutschen Asylrechts auch begründen zu können, aber gestellt werden kann ein Antrag erst dann, wenn man in Deutschland ist? Wie passt das zu den anderen Regelungen, die es in Afghanistan gab, wo ja dann, wenn ich das richtig sehe, Anträge auch von Kabul aus gestellt werden konnten? Wird da mit zweierlei Maß gemessen?

WAGNER: Ich glaube, man muss da auseinanderhalten: Zum einen gibt es das Asylrecht, zum anderen gibt es die Möglichkeit einer Visumerteilung auf Grundlage von § 22 des Aufenthaltsgesetzes, in dem es heißt, dass aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Diese Aufenthaltserlaubnis erteilt das BMI, und das sind Einzelfallprüfungen, wie die Kollegin ja auch schon gesagt hat.

FRAGE: Nur ganz kurz für mein Verständnis: Rät das Auswärtige Amt momentan Russinnen und Russen, die ein entsprechendes Verfahren in Anspruch nehmen wollen, in die russische Botschaft respektive in Konsulate in der Russischen Föderation zu gehen, oder raten Sie davon aus naheliegenden Gründen derzeit eher ab?

WAGNER: Ich glaube, da gehen jetzt viele Sachen zusammen. Noch einmal grundsätzlich: Diese Frage stellt sich mit Bezug auf Dissidentinnen, Journalistinnen und Journalisten sowie Aktivistinnen, die aufgrund ihres Engagements in Russland der Verfolgung ausgesetzt sind, ja nicht erst seit gestern. Da haben wir ja ‑ das haben wir hier auch schon mehrfach betont ‑ immer wieder probiert, einen pragmatischen Weg zu beschreiten und diese Menschen auch zu den aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten in Deutschland zu beraten. Jetzt stellt sich diese Frage mit der Teilmobilisierung in Russland ja sozusagen noch einmal anders, und da habe ich Ihnen zu Anfang auch schon gesagt, dass es aus unserer Sicht notwendig ist, dass wir dazu eine gesamteuropäische Lösung finden.

FRAGE: Herr Wagner, weil Sie meinten, Asyl könne man nur in Deutschland beantragen: Wenn man sich auf dem Grundstück der deutschen Botschaft befindet, dann ist man doch quasi in Deutschland, also auf deutschem Staatsgebiet, oder?

WAGNER: Ich bin kein Völkerrechtler, insofern würde ich Ihnen das gerne sauber nachreichen. Meiner Kenntnis nach ist es aber so, dass man Asyl tatsächlich nur in Deutschland beantragen kann.

ZUSATZFRAGE: Wenn jetzt ein Russe in die deutsche Botschaft kommt, um sein Interesse an Asyl anzumelden, kann der dann auch in der deutschen Botschaft verbleiben und dort in Sicherheit sein? Es kann ja sein, dass draußen russische Agenten warten und den gleich mitnehmen.

WAGNER: Das ist ein sehr hypothetischer Fall. Ich reiche Ihnen dazu gern die Antwort nach.

FRAGE: Soweit ich weiß, ist es so, dass die Russen, die dann kommen, selten Asyl beantragen. Sie kommen meistens mit den sogenannten touristischen Visen ‑ also einem Schengen-Visum der Kategorie C, glaube ich ‑ und versuchen dann, hier irgendwelche Möglichkeiten zu finden, dieses Visum zu ändern und einen Aufenthaltstitel zu bekommen, damit sie auch weiterarbeiten können. Gibt es eine gemeinsame Grundlinie, wie man mit diesen Fällen umgeht und ob es in allen solchen Fällen möglich ist, einen Aufenthaltstitel von hier aus zu beantragen?

WAGNER: Das müsste ich an das BMI abgeben, denn dabei geht es um das Aufenthaltsrecht.

KOCK: Was den Aufenthaltstitel betrifft, so müsste ich das noch einmal nachschauen. Ich weiß auf jeden Fall: Sie können Asyl beantragen, und das wird dann eben geprüft. Wie das dann mit dem Wechsel des Aufenthaltstitels wäre, müsste ich nachgucken.

FRAGE: Noch eine Nachfrage zu der erwähnten gesamteuropäischen Lösung: Gibt es dazu irgendeinen Zeitplan, gibt es irgendwelche Fristen, innerhalb derer diese Lösung beschlossen werden könnte?

WAGNER: Ihre Nachfragen hier zeigen ja auch, dass das im Moment ein dringendes Thema ist und dass wir dazu jetzt dringend in Brüssel die Gespräche führen müssen. Ich habe ja gesagt: Mein Kenntnisstand ist auch, dass die ersten Gespräche heute laufen. Einen weiteren Zeitplan kann ich Ihnen hier leider nicht mitteilen.

FRAGE: Gibt es zumindest Überlegungen, in solchen Fällen, wie ich sie eben angesprochen habe, etwas zu ändern? Denn die jetzige Situation wird ja eventuell dazu führen, dass Menschen, die eigentlich arbeiten können und wollen, erst Asyl beantragen müssen. Das wären ja unnötige Ausgaben für Deutschland.

WAGNER: Zu dem Fall, den Sie angesprochen haben, haben wir uns hier ja auch schon öfter eingelassen und gesagt, dass wir natürlich wir ein Interesse daran haben, den Menschen, die sich aus berechtigten Gründen dem Krieg entgegenstellen, hier einen dauerhaften Aufenthalt abzusichern. Das sind ja oft auch Fragen, die aufenthaltsrechtlich von den Länderbehörden bearbeitet werden, und da gibt es meines Erachtens auch Kontakte, um pragmatische Lösungen zu finden. Weiter kann ich jetzt hier zu den aufenthaltsrechtlichen ‑ ‑ ‑

ZUSATZFRAGE: Direkt aus Deutschland dann?

WAGNER: Sie haben ja den Fall geschildert, dass jemand mit einem Visum einreist, das einen ursprünglich anderen Zweck hat und das auch zeitlich begrenzt ist usw. Dann stellt sich natürlich die Frage, was im Weiteren der aufenthaltsrechtliche Status dieser Person ist.

[…]

WAGNER: Ich liefere gerne noch etwas nach, zum einen zu der Frage von Ihnen, ob man auf dem Gebiet einer deutschen Botschaft in Deutschland ist. Das ist tatsächlich ein Hollywood-Mythos. Das ist kein extraterritoriales Gebiet. Ich habe gesehen, dass Sie jetzt ja auch schon etwas getwittert haben. Das, was Sie da getwittert haben, ist nicht ganz richtig. Es gibt die Kategorie, Interesse an Asyl zu bekunden, sozusagen rechtlich nicht, sondern im Asylrecht ist es so, dass der Asylantrag in Deutschland und nicht an einer deutschen Botschaft gestellt wird.

Zu den Visazahlen kann ich gerne noch etwas nachliefern, wenn ich die Nachricht jetzt schnell finde. Es ist natürlich so, dass die Zahl der beantragten Visa nicht statistisch erfasst wird. Aber im fraglichen Zeitraum ‑ das ist der 1. Februar 2022 bis heute ‑ wurden insgesamt und weltweit ‑ das ist jetzt also nicht nur auf die Botschaften begrenzt, die Sie da genannt haben, sondern gilt weltweit ‑ 53 861 Visumsanträge russischer Staatsangehöriger abschließend bearbeitet.

FRAGE: Ich hatte nur das BMI zitiert, Herr Wagner, das uns gesagt hat, dass man in die deutsche Botschaft kommen kann, um dort Interesse an Asyl anzumelden.

WAGNER: Falls da ein Missverständnis aufgekommen ist, war es mir deshalb jetzt ein Anliegen, auch noch einmal klarzustellen, dass es tatsächlich so ist, dass man Asyl nicht in deutschen Botschaften beantragt, sondern Asyl wird in Deutschland beantragt.

ZUSATZ: Ja, aber das BMI hat ja gesagt: Man kann in die deutsche Botschaft gehen und dort das Interesse anmelden, Asyl in Deutschland zu erhalten.

WAGNER: Das widerspricht sich nicht. Ich wollte das nur klarstellen, damit nicht das Missverständnis aufkommt, dass das sozusagen eine klare rechtliche Kategorie sei. Es gibt da sozusagen keine Vorstufe zu einem Asylantrag. Es gibt den Asylantrag, und der wird in Deutschland gestellt.

ZURUF: Das habe ich auch nicht suggeriert!

Proteste im Iran

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Sie betrifft die Proteste im Iran. Die USA haben am Wochenende Sanktionen gegen die Moralpolizei und auch gegen einzelne Personen verhängt. Herr Borrell hat gesagt, die EU werde alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, was als Hinweis gewertet worden ist, dass schon bei der nächsten Sitzung des Außenrats Sanktionen verhängt werden könnten. Was ist die Haltung des Auswärtigen Amtes und auch Ihrer Ministerin persönlich dazu?

WAGNER (AA): Vielen Dank für die Frage. Ich kann Sie noch einmal auf das verweisen, was Außenministerin Baerbock schon in New York zu den Protesten gesagt hat. Das haben Sie sehr wahrscheinlich zur Kenntnis genommen. Sie hat dort ja auch noch einmal gesagt, dass das sozusagen ein brutaler Angriff auf diese mutigen Frauen im Iran und eben auch ein Angriff auf die Menschheit ist und dass das sozusagen nicht konsequenzlos sein kann. Deswegen hatte sie ja auch schon in New York angekündigt, dass wir das heute im Menschenrechtsrat auf die Agenda setzen.

Sie haben sehr richtig die Erklärung vom Hohen Vertreter zitiert, in der er ja sagt, dass wir jetzt sehr schnell innerhalb der EU beraten werden, wie wir sozusagen nicht nur auf diesen Todesfall, sondern auch auf das brutale Vorgehen der iranischen Polizei reagieren werden. In der Tat ist dabei die Formel, dass wir alle Optionen prüfen werden.

Ich kann Ihnen an dieser Stelle auch noch bestätigen, dass wir den iranischen Botschafter heute einbestellt haben. Das wird jetzt passieren. Er ist also einbestellt worden, und das Gespräch wird heute Nachmittag stattfinden.

Generalversammlung der Vereinten Nationen

FRAGE: Herr Wagner, es gab Berichte, wonach in New York ein Treffen der Ministerin mit dem russischen Außenminister Lawrow geplant war, das dann aber nicht zustande gekommen sei. Können Sie uns dazu etwas sagen?

WAGNER (AA): Ich kann Ihnen bestätigen, dass es im Vorfeld der Generalversammlung oder der Generaldebatte, wie man die letzte Woche ja nennt, tatsächlich einen Kontakt zwischen der deutschen und der russischen Delegation in New York gegeben hat, und zwar mit Blick auf ein mögliches Gespräch über die Lage und die Sicherheit des Atomkraftwerks in Saporischschja. Es ist dann tatsächlich so gekommen, dass dieses Gespräch in New York nicht zustande gekommen ist.

ZUSATZFRAGE: Können Sie sagen, warum?

WAGNER: Ich würde es einmal dabei belassen, dass es nicht zustande gekommen ist, aber vielleicht noch mit dem Hinweis verbunden, dass ja auch der kurze Auftritt von Herrn Lawrow im Sicherheitsrat ‑ sie haben ja sicherlich verfolgt, dass er sozusagen eine Minute, bevor er sprach, kam und eine Minute, nachdem er sprach, wieder ging ‑ sozusagen zeigt, welche Dialogbereitschaft auf dieser Seite besteht und dass es natürlich auch so ist, dass der Fakt, dass diese Gesprächspläne öffentlich gemacht wurden, auch zeigt, dass da instrumentalisiert wird.

Reise des Bundeskanzlers in die Golfstaaten

FRAGE: Ich wollte das Thema Saudi-Arabien thematisieren. Herr Büchner, es war auf die Frage nach dem Treffen mit MBS unklar, ob Herr Scholz das Thema Khashoggi-Mord angesprochen hat oder nicht. Er hat nicht mit „Ja“ oder „Nein“ geantwortet, sondern nur gesagt: „Wir haben alle Fragen besprochen, die sich um Fragen von Bürger- und Menschenrechten drehen.“ Ist dieses Thema expliziert angesprochen worden? Gehört der Khashoggi-Mord zu Bürger- und Menschenrechten?

BÜCHNER (BReg): Ich kann Ihnen nur das sagen, was der Kanzler auch selbst gesagt hat, nämlich dass die Fragen der Bürger- und Zivilrechte natürlich alle zur Sprache gekommen sind. Er hat sich auf der Reise ja dazu geäußert, auch auf die konkrete Frage. Dem kann ich hier nichts hinzufügen.

ZUSATZFRAGE: Herr Wagner, Herr Scholz hat bezogen auf den Jemen-Krieg, den Saudi-Arabien mit seinen Alliierten führt, auch gesagt, dass „beide Länder, sowohl Saudi-Arabien als auch die Vereinigten Arabischen Emirate, hierzu eine Position einnehmen, die sehr aktiv auf eine friedliche Entwicklung des Jemen setzt.“ Ist bezogen auf den Jemen-Krieg auch die Einschätzung des Auswärtigen Amtes, dass es um eine friedliche Entwicklung im Jemen geht?

WAGNER (AA): Man muss zumindest einmal zur Kenntnis nehmen, dass es in den letzten Wochen zu einem Waffenstillstand im Jemen gekommen ist. Daran haben diese Staaten natürlich auch einen Anteil.

ZUSATZFRAGE: Aber diese Staaten führen ja Krieg gegen den Jemen. Das ist eine Verquerung der Lage, oder?

WAGNER: Es gibt jetzt einen Waffenstillstand. Offensichtlich ist es ja so, dass die Parteien, die daran beteiligt sind, sich an diesen auch halten. Insofern sind, glaube ich, die Äußerungen des Kanzlers so einzuordnen.

Prüfung der Verlegung der britischen Botschaft nach Jerusalem

FRAGE: Zum Thema Nahostkonflikt. Herr Wagner, die britische Premierministerin hat angekündigt, dass man überprüfen werde, die britische Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem zu verlegen. Wie bewertet die Bundesregierung das?

WAGNER (AA): Ich habe die Ankündigung der Briten nicht zu kommentieren.

ZUSATZFRAGE: Warum nicht? Es wird ja immer betont, dass es beim Nahostkonflikt um eine europäische gemeinsame Linie geht. Da würde man ja ausbrechen. Man hat ja auch die amerikanische Verlegung der Botschaft nach Jerusalem massiv kritisiert.

WAGNER: Wenn Sie von einer gemeinsamen europäischen Linie mit den Briten sprechen: Die Briten sind meinen Informationen nach aus der Europäischen Union ausgetreten.

ZURUF: Aber immer noch ein Europa!

WAGNER: Ja, aber die gemeinsame Linie Europas und der Europäischen Union wird halt unter den 27 und nicht mit Großbritannien verhandelt.

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