Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­­pressekonferenz vom 18.07.2022

18.07.2022 - Artikel

Russischer Angriff auf die Ukraine

FRAGE: Frau Hoffmann, die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Frau Strack-Zimmermann, hat einen Brief an den Kanzler geschrieben, in dem sie eine nationale Ukrainekonferenz fordert hat, mit der sie Rüstungsindustrie, Bundeswehr, Politik und Gewerkschaften an einen Tisch bringen will, um zu sehen, wie man der Ukraine weiterhelfen will. Ist der Brief angekommen? Wie reagieren Sie darauf?

HOFFMANN (BReg): Wir werden jetzt auf den Brief nicht reagieren. Ich kann sagen, dass wir zu allen Themen, die die Ukraine betreffen, ständig im Austausch sind, sowohl im parlamentarischen Raum als auch die Minister, das Verteidigungsministerium usw. Diese Forderung müssen wir jetzt nicht noch weiter kommentieren.

ZUSATZFRAGE: Teilen sie die Einschätzung, dass es jetzt insbesondere auf Deutschland ankomme, was die Unterstützung der Ukraine angehe ‑ das bezieht sich auf Waffenlieferungen ‑, damit sie sich gegen den russischen Angriff ‑ sie ist ja im Osten des Landes sehr unter Druck ‑ zur Wehr setzen könne?

HOFFMANN: Natürlich spielt der deutsche Anteil an den internationalen Waffenlieferungen für die Ukraine eine wichtige Rolle. In dem Sinne: Ja, aber natürlich nicht auf Deutschland allein. Viele andere Länder unterstützen die Ukraine mit Waffenlieferungen, die USA, weitere Verbündete in der NATO, Großbritannien usw. Deutschland spielt eine wichtige Rolle, aber viele andere auch.

[…]

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Sie kennen die Berichte, denen zufolge Russland im Ukrainekrieg vermehrt Truppen der Söldnerorganisation Wagner einsetzt. Haben Sie eigene Erkenntnisse darüber? Wie bewerten Sie diese Form des Militäreinsatzes auch vor dem Hintergrund, dass bei Wagner offenbar auch rechtsradikale Kräfte mitwirken?

BURGER (AA): Wir kennen solche Berichte natürlich. Aus Gründen, die Sie sicherlich verstehen, kann ich hier nicht über unsere Erkenntnisquellen im Einzelnen Auskunft geben.

Grundsätzlich bewerten wir das Handeln der Truppen, die sozusagen auf Befehl, auf Veranlassung Russlands in der Ukraine oder anderswo vorgehen, und zwar ganz unabhängig davon, wie Russland sie kategorisiert, ob es reguläre russische Truppen sind oder Truppen, die einen anderen Status haben, oder Truppen, die als Truppen sogenannter Volksrepubliken deklariert werden. Dort, wo auf Veranlassung der russischen Regierung gehandelt und Völkerrecht gebrochen wird ‑ der gesamte Angriffskrieg ist eine Völkerrechtsverletzung ‑, lehnen wir das natürlich rundheraus ab. Dort, wo sich Truppen oder Truppenteile, gleich welchen Status sie haben, an Kriegsverbrechen, an Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligen, ist unser Anliegen, das wir mit einem erheblichen Teil der internationalen Gemeinschaft teilen, sehr eindeutig, dass solche Fälle nicht ungestraft bleiben dürfen. Deswegen unterstützen wir ganz konkret die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs in der Ukraine. Wir unterstützen auf unterschiedliche Weise auch die Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine bei ihrer eigenen Arbeit, solche Fälle zu dokumentieren, aufzuklären und zu verfolgen. Das ist für uns der Maßstab. Der Maßstab ist das humanitäre Völkerrecht. Daran messen wir das Verhalten all dieser verschiedenen Formationen.

ZUSATZFRAGE: Macht es aus Ihrer Sicht keinen Unterschied, ob es sich um sogenannte reguläre Truppen oder sogenannte Söldnertruppen handelt?

BURGER: In der politischen Einordnung kann man darüber natürlich ausführlich diskutieren. Auch der Bundeskanzler hat sich gerade noch einmal dazu geäußert, dass wir eine eindeutig imperiale Motivation vonseiten der russischen Regierung sehen. Dazu passt es natürlich in einem sehr furchtbaren Sinne, wenn es Berichte gibt, dass sich Menschen, die einer entsprechenden Ideologie anhängen, da freiwillig melden.

Natürlich gibt es auch internationale rechtliche Vereinbarungen, was den Einsatz von Söldnern angeht. Natürlich kann im humanitären Völkerrecht die Tatsache, ob jemand regulärer Kombattant ist oder nicht, eine Rolle dafür spielen, welche Behandlung er erfährt, wenn er in Kriegsgefangenschaft gerät.

Aber völlig unabhängig davon, welchen Status diejenigen haben, die sich als Täter an solchen Taten beteiligen, sind Kriegsverbrechen, Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, Verbrechen gegen die Menschlichkeit völlig inakzeptabel. Völlig unabhängig davon, welchen Status diejenigen haben, die diese Verbrechen begehen, müssen sie aufgeklärt und verfolgt werden.

Schlagworte

nach oben