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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­­pressekonferenz vom 06.07.2022

06.07.2022 - Artikel

Besuch der Außenministerin in Japan

VORS. BUSCHOW: Eine online gestellte Frage an das Auswärtige Amt zum Besuch der Außenministerin in Japan: Es sei angekündigt worden, dass die Außenministerin in Japan Nagasaki besucht. Sie fragt: Was ist der Grund, dass sie Nagasaki besucht?

WAGNER (AA): Das hatte ich am Montag schon ausgeführt. Sie wird am Sonntag, dem 10. Juli, in Nagasaki sein, um dort das Atombombenmuseum zu besuchen und mit Überlebenden des Atombombenabwurfs auf Nagasaki zu sprechen.

Inhaftierung eines indischen Journalisten in Indien

FRAGE: Herr Wagner, in Indien sitzt seit anderthalb Wochen der prominente Fact-Checking-Journalist Mohammed Zubair in Haft. Er wurde genau an dem Tag inhaftiert, als die G7 mit Herrn Modi hier in Deutschland eine Erklärung zu resilienten Demokratien veröffentlicht hat und wo es viele Worte über die Pressefreiheit gab. Gerade wurde seine Inhaftierung um zwei Wochen wegen neuen Vorwürfen verlängert, die als äußerst fragwürdig betrachtet werden. Journalistenverbände haben das Ganze als politisch motiviert verurteilt. Herr Burger hat hier vor einer Woche gesagt, dass das AA diesen Fall sehr genau verfolgen wird. Können Sie uns bitte ein Update geben, wie Sie diesen Fall bewerten und was Sie tun?

WAGNER (AA): Ergänzend zu dem, was Herr Burger gesagt hat, will ich noch einmal ganz grundsätzlich sagen ‑ das haben wir ja schon oft betont ‑: Natürlich setzen wir uns überall auf der Welt für die Meinungs- und Pressefreiheit ein. Das ist für ein ganz wichtiges und hohes Gut. Das ist auch in Indien so. Freie Berichterstattung ist ein Mehrwert für jede Gesellschaft, und Einschränkungen sind etwas Besorgniserregendes. Journalisten sollten für das, was sie sagen und schreiben, nicht verfolgt und eingesperrt werden.

In der Tat ist es so, dass wir diesen spezifischen Fall kennen, unsere Botschaft in Neu-Delhi den Fall deswegen sehr genau beobachtet und wir hierzu auch mit unseren EU-Partnern vor Ort im Austausch stehen. Die EU führt mit Indien einen Menschenrechtsdialog. Die allgemeine Meinungs- und Pressefreiheit ist Thema und Gegenstand des Austauschs mit Indien. Indien bezeichnet sich ja selbst als größte Demokratie der Welt. Insofern kann man schon erwarten, dass demokratische Werte wie auch die Meinungs- und Pressefreiheit dort den nötigen Raum bekommen.

ZUSATZFRAGE: Welche konkreten Kontakte gab es zwischen der deutschen und der indischen Seite, was diesen Fall angeht?

WAGNER: Das sind, wie Sie wissen, diplomatische Kontakte, die wir pflegen. Wir sprechen oft und viel mit unseren indischen Partnern. Sie haben das Forum G7 genannt. Es bestehen aber auch vor Ort bilaterale Kontakte mit der Regierung. Es ist aber auch gute Praxis, dass wir aus diesen konkreten Gesprächen hier nicht berichten.

ZUSATZFRAGE: Deutschland kritisiert oft sehr offen und sehr genau und präzise Länder, in denen journalistische Freiheit beeinträchtigt wird und Journalisten inhaftiert werden. Was ist in diesem Fall mit Indien anders? Warum sind Sie nicht in der Lage, anderthalb Wochen, nachdem er inhaftiert wurde, das wirklich konkret zu kritisieren?

WAGNER: Ich würde nicht sagen, dass ich in meiner Kritik nicht präzise war, sondern ich habe mich sehr grundsätzlich zu der Bedeutung eingelassen, die wir der Meinungs- und Pressefreiheit zumessen. Insofern steht das für sich.

ZUSATZFRAGE: Frau Hoffmann wollte letzte Woche nicht über einen konkreten Fall sprechen. Herr Hebestreit, sind Sie jetzt in der Lage, diesen konkreten Fall aus Sicht des Kanzleramts zu bewerten, der sich genau an Tag der Beratungen in Elmau zugetragen hat?

HEBESTREIT (BReg): Ich glaube, die Kollegin Hoffmann hat genauso gesagt, dass wir uns von dieser Seite und von der Regierungsbank grundsätzlich nie zu Einzelfällen einlassen. Wir sind eine so eng zusammenarbeitende Regierung, dass wir füreinander sprechen. Wenn das Auswärtige Amt, das federführend ist, gesprochen hat, dann ist das im Namen der Bundesregierung der Fall. Dann gibt es keine eigene Position des Bundeskanzlers oder irgendeines anderen Ministers oder einer Ministerin dazu, sondern das ist unsere Haltung und die wurde umfangreich dargelegt. Ich verstehe Ihr Interesse an dem Einzelfall. Aber, wie gesagt, in Bezug auf Einzelfälle ist es, gerade wenn man sich in Gesprächen befindet, nicht hilfreich, sich von dieser Stelle dazu zu äußern.

Pressefreiheit in Albanien

VORS. BUSCHOW: Ich habe noch eine Onlinefrage zur Pressefreiheit. Das Auswärtige Amt wird um eine Stellungnahme gebeten, nachdem der albanische Premierminister Edi Rama erneut gegen einen Journalisten mit einem dreimonatigen Ausschluss von den Pressekonferenzen der Regierung als Umerziehungsmaßnahme vorgegangen sei.

WAGNER (AA): Dazu liegt mir nicht vor. Das müsste ich gegebenenfalls nachreichen.

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