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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­­pressekonferenz vom 13.06.2022

13.06.2022 - Artikel

Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrages

FRAGE: Ich habe eine Frage zum Atomwaffenverbotsvertrag. Nächste Woche wird in Wien eine Vertragsstaatenkonferenz stattfinden. Die Bundesregierung wird einen Vertreter des Auswärtigen Amtes zu dieser Konferenz schicken.

Was war der Beweggrund dafür, dass die Regierung daran teilnimmt und einen Vertreter dorthin entsendet?

Was will die Bundesregierung damit erreichen? Welche Absicht steht dahinter?

BÜCHNER (BReg): Vorweg kann ich gern sagen, dass die Position der Bundesregierung zu Atomwaffen unverändert ist. Die Bundesregierung bleibt dem Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt verpflichtet. „Global Zero“, also die vollständige nachprüfbare weltweite Abschaffung von Nuklearwaffen ist unser Ziel, ein Ziel, das wir im Übrigen mit all unseren EU- und auch NATO-Partnern teilen.

Zur konkreten Frage nach der Konferenz gebe ich gern an Sie ab.

WAGNER (AA): Ich kann vielleicht noch einmal grundsätzlich sagen: Die Außenministerin hatte sich dazu Mitte März bei der Auftaktveranstaltung zur Nationalen Sicherheitsstrategie eingelassen. Ich denke, es ist für die Einordnung ganz hilfreich, Sie kurz zu zitieren:

Die nukleare Abschreckung der NATO muss glaubhaft bleiben. Daher hat die Bundesregierung sich jetzt für die Beschaffung der F-35 entschieden. Dennoch gilt: Unser Ziel bleibt eine nuklearwaffenfreie Welt. Über dieses Ziel wollen wir mit unseren Partnern im Rahmen des Nichtverbreitungsvertrages sprechen, aber auch als Beobachter mit den Mitgliedern des Atomwaffenverbotsvertrags.

Herr Büchner hat gerade schon erwähnt, dass sich das auch im Koalitionsvertrag wiederfindet. Insofern wird ein Vertreter des Auswärtigen Amtes dort als Beobachter teilnehmen.

ZUSATZFRAGE: Sie haben gesagt, Ihr Ziel bleibe es, eine atomwaffenfreie Welt zu schaffen. Hat sich das nicht geändert, zum Beispiel nach dem 24. Februar? Bleibt die Haltung der Bundesregierung allgemein zu Atomwaffen oder zur nuklearen Teilhabe genau so? Hat sich das gar nicht geändert, oder gibt es eine Korrektur?

BÜCHNER: Nein, es ist so, wie ich es gerade gesagt habe. Das Ziel bleibt unverändert.

FRAGE: Nur zum Verständnis: Sie nehmen an dieser Konferenz nicht teil, sondern beobachten nur, oder?

WAGNER: Wir nehmen als Beobachter teil. Jemand fährt physisch hin und beobachtet die Diskussionen auf der Konferenz.

ZUSATZFRAGE: Warum fahren Sie denn überhaupt hin und beobachten das? Das könnten Sie ja auch über die Presse machen. Sie sind ja nicht Teil dieses Atomwaffenverbotsvertrags. Sie sind ja für Atomwaffen.

WAGNER: Sie kommen ja auch in die Bundespressekonferenz und beobachten sie nicht aus der Ferne, sondern wollen ja sozusagen sehen, wie hier die Diskussionen und die Antworten laufen. Insofern ist es international geübte Praxis, dass man an Konferenzen auch als Beobachter teilnehmen kann.

ZUSATZFRAGE: Aber was ist denn jetzt der Unterschied zu vorher, zur alten Bundesregierung? Sie hat ja nicht beobachtet.

WAGNER: Das ist die erste Vertragsstaatenkonferenz. Insofern stellt sich die Frage jetzt erstmals.

Russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine

FRAGE: Ich habe eine Frage an Herrn Büchner, aber auch an Herrn Wagner. Es gibt Vorwürfe von Amnesty International gegen Russland, dass es in der Ukraine auch Streumunition verwendet. Gleichzeitig gibt es Vorwürfe der ukrainischen Seite, dass aus Wohngebieten heraus agiert wird, was völkerrechtwidrig ist. Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse dazu? Wie werten Sie das?

BÜCHNER (BReg): Wir haben diese Berichte natürlich zur Kenntnis genommen und betrachten all das, was dort berichtet wird, mit großer Sorge. Zu eigenen Erkenntnissen kann ich jetzt nichts berichten. Möglicherweise können Sie assistieren, Herr Wagner.

WAGNER (AA): Ich kann auch nur sagen, dass wir diese Berichte mit Sorge zur Kenntnis genommen haben. Es passt natürlich irgendwie ins Bild. Die Berichte, die wir aus der Ukraine kennen, haben ja schon in den vergangenen Tagen und Wochen nahegelegt, dass Russland sich in vielen Bereichen nicht an das humanitäre Völkerrecht hält. Insofern muss man das mit Besorgnis zur Kenntnis nehmen. Ich kann dazu auch nichts weiter ausführen.

ZUSATZFRAGE: Wenn Sie sagen, Sie beobachten das, wertet die Bundesregierung eigene Beobachtungen und Erkenntnisse auch aus?

BÜCHNER: Wie wir gerade schon gesagt, nehmen wir diese Berichte zur Kenntnis. Die Berichte sagen, dass in der Stadt Charkiw ein Wohngebiet mit internationaler geächteter Streumunition beschossen worden ist und dabei auch Hunderte von Zivilisten getötet worden sind. Soweit diese Berichte bestätigt werden, müssten die Verantwortlichen für diese Angriffe vor Gericht gestellt und die Verletzten sowie die Angehörigen der Opfer auch entschädigt werden. Das ist an der Stelle die Position der Bundesregierung.

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