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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­­pressekonferenz vom 18.03.2022

18.03.2022 - Artikel

Angriff Russlands auf die Ukraine

FRAGE: Ich habe eine Frage an das BMI. Seit Beginn der Woche wird nach Aussage von Frau Faeser der Königsteiner Schlüssel für die Verteilung auf die Länder wieder angewandt bzw. soll er angewandt werden. Können Sie Zahlen dazu nennen, wie viele Kriegsflüchtlinge über diesen Mechanismus bereits auf die Länder verteilt wurden?

LAWRENZ (BMI): Wir haben diesbezüglich keine Zahlen, die wir mitteilen können. Die Verteilung findet nach dem Königsteiner Schlüssel statt. Sie können sich vorstellen, dass sich die Zahlen täglich verändern. Aber momentan können wir dazu keine Zahlen zur Verfügung stellen.

ZUSATZFRAGE: Wer ist für die Koordination bzw. Verteilung verantwortlich, und wer organisiert das?

LAWRENZ: Beim Bundesamt für Güterverkehr wurde eine Stabsstelle zwischen BMI und Verkehrsministerium eingerichtet. Von dort aus wird die Koordinierung und auch die Lenkung von Verkehren für die bessere Verteilung koordiniert.

FRAGE: Frau Hoffmann, Herr Hebestreit nannte am Mittwoch eine aktuelle Zahl, wie viele Flüchtlinge bisher in Deutschland aufgenommen wurden. Haben Sie eine aktualisierte Zahl? Am Mittwoch waren es, meine ich, 175 000.

HOFFMANN (BReg): Nein, das habe ich im Moment nicht. Ich weiß nicht, ob das BMI sie eher hat als ich.

LAWRENZ: Ich kann Ihnen gern die Zahlen für den heutigen Tag mitteilen. Wir sind bei 197 423 festgestellten Kriegsflüchtlingen, in Klammern: durch die Bundespolizei; den Hinweis müssen wir machen. Wir haben hier schon sehr häufig über visafreie Einreise berichtet. Deswegen ist es nicht unbedingt möglich, ein vollständiges Bild wiederzugeben. An den Grenzen finden verstärkte Kontrollen statt; es sind aber keine lückenlosen und auch keine vollständigen Grenzkontrollen. Deswegen kann die Zahl derjenigen, die eingereist sind, natürlich höher liegen.

ZUSATZFRAGE: Haben Sie eine Schätzung darüber, wie viele Menschen aus der Ukraine bisher gekommen sind? Ist das ein Faktor von zwei, von drei?

LAWRENZ: Wir haben bereits seit 2017 das Visaabkommen. Es ist auch jetzt noch möglich, mit einem Kraftfahrzeug über die Grenze einzueisen, und theoretisch möglich, nicht erfasst zu werden. Das ist so gewollt. Die Menschen reisen vielleicht auch in andere Mitgliedsstaaten weiter. Deswegen gibt es keine Möglichkeit, verlässliche Prognosen aufzustellen.

Wir haben vom UNHCR insgesamt ein paar Zahlen, die wir allerdings nicht aus eigener Zuständigkeit feststellen können. Das sind Zahlen darüber, wie viele Menschen aus der Ukraine als Binnenflüchtlinge vertrieben wurden und sich noch in der Ukraine aufhalten. Dann gibt es auch Zahlen über diejenigen, die in andere Mitgliedsstaaten der EU weitergereist sind.

ZUSATZFRAGE: Eine Schätzung haben Sie also nicht, oder?

LAWRENZ: Mir liegt kein Schätzwert vor. Wie gesagt, ist es für uns schwer, das zu erfassen. Es gibt Reisefreiheit für ukrainische Staatsangehörige mit einem biometrischen Pass. Deswegen ist das nicht wirklich sicher zu beziffern.

VORS. FELDHOFF: Ich habe eine Frage vorliegen, auch an das BMI: Erkennt die Bundesrepublik Deutschland es als Asylgrund an, wenn Menschen aus der Ukraine respektive aus anderen Ländern, in denen eine Wehrpflicht ausgerufen ist oder gilt, kommen?

LAWRENZ: Die Prüfung des Schutzgesuches Asyl ist eigentlich immer eine Einzelfallprüfung und kann deswegen nicht pauschal beantwortet werden. Es gibt Kriterien, und sie stehen in den entsprechenden Konventionen. Ganz pauschal ist der Wehrdienst wahrscheinlich kein Ausschlussgrund.

VORS. FELDHOFF: Herr Eckstein fragt: Frau Hoffmann, können Sie etwas zum Inhalt des heutigen Telefonats des Bundeskanzlers mit dem russischen Präsidenten Putin sagen?

HOFFMANN: Ja, etwas. Wir haben dazu ja auch eine Pressemitteilung herausgegeben. Der Bundeskanzler setzt mit diesem Gespräch die Gesprächsformate fort. Wir als Bundesregierung versuchen, wirklich alle Gesprächsformate zu nutzen und aufrechtzuerhalten, um möglichst bald eine diplomatische Lösung an die Stelle dieses Krieges zu setzen. Der Bundeskanzler hat darüber heute mit dem russischen Präsidenten gesprochen und darauf gedrungen, dass Russland einen Waffenstillstand in der Ukraine einleitet und auch eine Verbesserung der humanitären Lage eintreten kann, damit versucht werden kann, Fortschritte auf diplomatischen Gebiet zu erreichen. Aber im Vordergrund stand das Drängen auf einen sofortigen Waffenstillstand und eine Verbesserung der humanitären Situation.

FRAGE: Frau Hoffman, der Kreml hat heute Morgen nach dem Telefonat darauf hingewiesen, dass es nicht an Herrn Scholz sei, zu bestimmen, wer Russland führe, sondern nur die russische Bevölkerung könne das tun. Herr Habeck hat heute Morgen gesagt, es müsse auch darum gehen, letztendlich die Macht von Putin zu zerstören.

Ist ein Wechsel an der Spitze Russlands oder des Kremls eines der Ziele der Bundesregierung?

HOFFMANN: Das Ziel der Bundesregierung ist es, dass die russische Regierung ihr Verhalten ändert und den Krieg in der Ukraine sofort beendet, ihre Aggression sofort beendet und im Weiteren eine Verhandlungslösung gesucht wird. Dafür hat die Bundesregierung eine ganze Reihe von Maßnahmen erlassen, angefangen mit sehr harten Sanktionen usw. Das ist das Ziel. Das Ziel ist, dass die russische Führung ihr Verhalten ändert.

ZUSATZFRAGE: Das Ziel ist nicht, dass Herr Putin verschwindet, oder?

HOFFMANN: Wie gesagt, ist das Ziel, dass die russische Führung ihr Verhalten ändert.

VORS. FELDHOFF: Dann habe ich eine Frage vorliegen an das BMI zum Stichwort der Spionageabwehr: Der „FOCUS“ meldet, dass der russische Militärgeheimdienst möglicherweise Sabotageziele in Deutschland aufgeklärt habe. Haben Sie Erkenntnisse darüber, ob kurz vor oder seit dem Beginn des Krieges gegen die Ukraine der russische Geheimdienst seine Tätigkeit auf deutschem Boden verstärkt hat?

LAWRENZ: Ich kann Ihnen dazu mitteilen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz jegliche Hinweise auf nachrichtendienstliche Tätigkeiten in Deutschland prüft und ihnen immer nachgeht. Sie können auch den Verfassungsschutzberichten, die wir einmal im Jahr veröffentlichen, entnehmen, dass wir auch die russischen Dienste im Blick haben.

Die jetzt in Presseberichten behaupteten Zusammenhänge zwischen angeblich in der Ukraine festgenommenen Einheiten und Zahlen in Deutschland sind Spekulation und können von hier aus nicht bestätigt werden.

FRAGE: Meine Frage geht an das Wirtschaftsministerium. Es gibt Rechercheergebnisse von Investigate Europe, in denen es heißt, dass Deutschland seit der Annexion der Krim Rüstungsgüter im Werte von 121 Millionen Euro nach Russland exportiert habe, unter anderem Eisbrecher, Gewehre und Sonderschutzfahrzeuge.

Können Sie diese Berichterstattung bestätigen? War das, im Nachhinein betrachtet, ein Fehler?

EINHORN (BMWK): Ich kann darauf hinweisen, wie die Lage ist und wie sie schon seit 2014 ist. Für Russland besteht bereits seit 2014 ein umfassendes Embargo erstens für Rüstungsgüter und zweitens auch für alle Dual-Use-Güter, die für militärische Verwendung in Russland bestimmt sind. Das heißt also, dass die Ausfuhr auch von Dual-Use-Gütern, also von Gütern, die man auch militärisch verwenden kann, gemäß der EU-Dual-Use-Verordnung nach Russland für militärische Zwecke oder für militärische Endverwender seit 2014 aufgrund der EU-Embargoverordnung verboten wurde.

Insofern wurden Genehmigungen für Güter nur dann erteilt, wenn die zivile Verwendung gesichert werden konnte. Bestanden Hinweise auf eine irgendwie

geartete militärische Verwendung, wurden die Ausfuhrgenehmigungen nicht erteilt. Sprich, es gibt seit 2014 keine Ausfuhrgenehmigung für Rüstungsgüter und auch nicht für Dual-Use-Güter, die an militärische Endverwender gehen sollten.

Ansonsten können Sie die Statistiken dazu wie immer in unseren Rüstungsexportberichten nachlesen.

ZUSATZ: Ich habe gerade erwähnt, dass es unter anderem um Gewehre und Sonderschutzfahrzeuge geht. Da versteht man ja gemeinhin nicht Dual Use und zivilen Nutzen, sondern Gewehre sind zum Schießen da.

Sie haben nicht beantwortet, ob diese Berichterstattung stimmt.

EINHORN: Es wurden keine Genehmigungen für Rüstungsgüter und keine Genehmigungen für Dual-Use-Güter erteilt, die für militärische Zwecke verwendet werden sollten.

ZUSATZFRAGE: Dann präzisiere ich noch einmal: Es gab ja die Ausnahme seit der Annexion der Krim, dass Verträge, die vor der Annexion abgeschlossen wurden, nicht unter diese Regelung fallen. Fallen diese Exporte von Gewehren unter diese Regelung?

EINHORN: Ich kann zu diesem Einzelfall jetzt nichts sagen. Wir müssten schauen, ob wir dazu noch etwas nachreichen können. Aber wie gesagt: Wenn EU-Sanktionen und Embargos gelten, dann werden sie selbstverständlich umgesetzt. Insofern wurden seitdem keine Genehmigungen mehr erteilt.

BURGER (AA): Ich würde gern kurz ergänzen. Ich kann zwar zu den Einzelfällen nichts sagen, aber ich glaube, dass es wichtig ist, den Kontext solcher Statistiken zu verstehen. Beispielsweise taucht ein Sonderschutzfahrzeug auch dann in der Statistik für Russland auf, wenn es zum Beispiel für eine UN-Institution, die in Russland tätig ist, bestimmt ist, oder für eine europäische Botschaft, die in Russland ist. Wenn das von Russland aus bestellt wird, taucht es trotzdem in der Statistik für Russland auf.

FRAGE: Frau Einhorn, es hat vor zwei Tagen Berichte gegeben, dass sich Teile von Bosch in russischem Militärgerät befinden sollen. Deswegen möchte ich zusätzlich zu der Antwort, die Sie gegeben haben, dass es keine Genehmigung gegeben hat, gerne fragen: Prüfen Sie denn auch, ob jenseits der erteilten Genehmigungen Dual-Use-Teile oder Rüstungsgüter nach Russland geliefert wurden?

EINHORN: Wie gesagt, der Endzweck eines Guts wird ja ermittelt und dann überprüft, und eine Genehmigung wird im Fall von Russland seit 2014 nur dann erteilt, wenn sichergestellt ist, dass es ein ziviler Empfänger war. Wenn es jetzt Verdachtsfälle gibt, dann gehen wir denen natürlich nach, keine Frage.

ZUSATZFRAGE: Gibt es Verdachtsfälle?

EINHORN: Über Einzelfälle kann ich, wie immer in diesen Bereichen, nichts sagen. Wenn es welche gäbe, würden wir denen aber nachgehen.

FRAGE: Ich frage jetzt nicht nach Genehmigungen, sondern nach Lieferungen, Frau Einhorn. Gab es seit 2014, seit der russischen Annexion der Krim, Exporte von Gewehren nach Russland?

EINHORN: Ich kann immer nur zu den Ausfuhrgenehmigungen Stellung nehmen. Das, was über die Grenze geht, betrachtet dann der Zoll. Wie gesagt, wie halten uns an alle Embargovorschriften und es wurde seitdem nichts genehmigt.

ZUSATZFRAGE: Das hilft uns jetzt aber nicht weiter, denn es kann ja sein, dass die Genehmigungen für diese Exporte vor der Annexion der Krim erteilt wurden und die Lieferung eben nach der Annexion der Krim stattfand. Können Sie uns diese Frage beantworten?

EINHORN: Ich kann diese Frage jetzt nicht beantworten.

ZUSATZFRAGE: Können Sie das nachreichen?

EINHORN: Ich muss schauen. Wie gesagt, das ist eigentlich eine Frage des Zolls.

VORS. FELDHOFF: Ich würde den Vorschlag machen, dass wir einmal das Finanzministerium fragen, weil das Finanzministerium für den Zoll zuständig ist.

ZUSATZ: Danke!

HARTMANN (BMF): Ich kann dazu auch nur ergänzen, dass der Zoll natürlich die Embargovorschriften beachtet. Weiteres müsste ich eventuell nachliefern.

FRAGE: Ich hätte zu diesem Themenkomplex eine Frage an das Wirtschaftsministerium: Können Sie bestätigen, dass die Regierung eine Untersuchung im Fall des TUI-Großaktionärs Mordaschow eingeleitet hat? Der soll möglicherweise seine TUI-Anteile an seine Ehefrau transferiert haben. Das gucken sich die deutschen Behörden jetzt offenbar an, weil das in das Sanktionspaket fällt.

EINHORN: Ich kann bestätigen, dass es hier ein Investitionsprüfverfahren gibt und dass die Transaktion, auf die Sie sich beziehen, jetzt so lange, wie dieses Verfahren läuft, in einem schwebenden Zustand ist.

VORS. FELDHOFF: Dann habe ich eine Frage vorliegen zu diesem Komplex an das BMVg: Wäre Deutschland bereit, Patriot-Batterien an die Slowakei abzugeben, wenn die Slowakei dann ihrerseits S-300-Systeme an die Ukraine liefern würde? Gibt es dazu eine konkrete Debatte?

COLLATZ (BMVg): Wie immer bei solchen Dingen kann ich Spekulationen in diese Richtung nicht bestätigen, möchte sie aber auch nicht bremsen.

Reise des Bundeswirtschaftsministers nach Katar und in die Vereinigten Arabischen Emirate

VORS. FELDHOFF: Dann habe ich eine weitere Frage, die im Zusammenhang mit der Ukraine steht, und zwar zum Thema Energieeinsparungen an das Wirtschaftsministerium: Die Internationale Energieagentur hat gerade einen Zehn-Punkte-Plan veröffentlicht, in dem es um die Reduzierung des Ölverbrauchs geht. Dazu zählen eine Geschwindigkeitsreduktion auf Autobahnen, autofreie Sonntage und eine Preissenkung beim ÖPNV. Welche dieser Vorschläge will die Bundesregierung umsetzen?

EINHORN (BMWK): Minister Habeck hat sich ja schon dazu geäußert, dass es jetzt mit Blick auf das Entlastungspaket, das aktuell in der Bundesregierung abgestimmt wird, auch Maßnahmen geben muss, um Energie einzusparen. Denn das sind ja zwei Seiten einer Medaille: Einerseits wollen wir unabhängiger von den fossilen Energien werden, indem wir diversifizieren, aber vor allem auch die erneuerbaren Energien ausbauen, und andererseits wollen wir natürlich weiterhin und vermehrt Energie einsparen, weil auch das ein wichtiger Schritt ist, um unabhängiger zu werden. Welche Maßnahmen da jetzt zum Zuge kommen, ist aktuell Gegenstand der Abstimmungen in der Bundesregierung.

FRAGE: Ich habe die Frage, was im weiteren Sinne dazugehört; denn zu dem Thema Ausbau der erneuerbaren Energien und Energieunabhängigkeit gehört ja auch die Beschleunigung von Prozessen. Im Koalitionsvertrag standen einige Beschleunigungskommissionen, nämlich einmal zu dem Ausbau der erneuerbaren Energien. Darüber hinaus soll es eine Beschleunigungskommission Schiene geben, und noch eine zum Mobilitätsplan. An Sie, Frau Eichhorn, und auch an das BMDV: Wie weit ist es mit diesen Beschleunigungskommissionen jetzt gediehen? Stehen die Zusammensetzungen schon fest, und wann beginnen die zu arbeiten?

EINHORN: Zu der Kommission konkret müsste ich Ihnen die Antwort nachreichen; das habe ich jetzt nicht vorliegen. Ich kann aber sagen, dass wir jetzt im Zuge der aktuellen Entwicklungen fortlaufend an der Beschleunigung arbeiten und da jetzt auch auf keine Kommissionen warten, sondern das jetzt selber in die Hand nehmen. Herr Habeck ist vor zwei Tagen in Norwegen gewesen und wird am Wochenende in Katar und in den Vereinigten Arabischen Emirate sein, um einerseits die Diversifizierung der Energieträger voranzutreiben und andererseits natürlich auch immer zu schauen, dass wir möglichst früh auf Wasserstoff umsatteln können und wegkommen vom Gas ‑ und im nächsten Schritt dann auch vom LNG. Insofern läuft die Beschleunigung und bedarf jetzt auch keiner formal eingesetzten Kommissionen. Da sind wir also dran.

NIEKE (BMDV): Zur Ergänzung: Auch für uns ist das Thema Planungsbeschleunigung natürlich von enormer Bedeutung und Wichtigkeit. Für uns sind natürlich zum einen die ganzen Straßenverkehrsprojekte als solche zu beschleunigen, wie der Minister zuletzt auch im Rahmen des Brückengipfels betont hat. Zum anderen sind aber auch das Thema digitale Projekte sowie das Thema Gigabitstrategie, zu dem der Minister gestern ja die Eckpunkte vorgelegt hat, wirklich sehr wichtige und zentrale Themen für uns, die wir auch massiv vorantreiben wollen.

FRAGE: Ich hätte eine Frage bezüglich der Reise von Herrn Habeck nach Katar und in die Emirate: Es ist ja so, dass in Deutschland nicht der Staat Erdgas einkauft, sondern Privatunternehmen. Welche Einflussmöglichkeiten hat Herr Habeck denn überhaupt, wenn er jetzt nach Katar fährt, um sozusagen LNG zu beschaffen?

EINHORN: Sie sagen es richtig: Der Staat kauft jetzt keine Energieträger ein und wird es auch zukünftig nicht tun. Wir sind aber natürlich dabei und unterstützen auch vonseiten der Regierung die Unternehmen, die ja selber auch schon vielfältige Gespräche mit möglichen Anbietern von LNG führen. Herr Habeck wird auf seiner Reise auch von einer Wirtschaftsdelegation von insgesamt 22 Unternehmen begleitet, und dabei sind natürlich vor allem auch Energieunternehmen vertreten. Da geht es um Wasserstoff, da geht es um LNG, und da wird jetzt natürlich geschaut, dass man sich so schnell wie möglich von dem russischen Gas abkoppeln kann, um auf andere Anbieter umzusteigen.

ZUSATZFRAGE: Gibt es Erkenntnisse, inwieweit zum Beispiel Katar überhaupt LNG verfügbar hätte, das umgeleitet werden kann? Sprich, es gibt ja bereits jetzt Abnehmer für das LNG.

EINHORN: Genau darum, das auszuloten und da noch intensiver ins Gespräch zu kommen, geht es ja auf dieser Reise.

ZUSATZFRAGE: Gibt es da bereits irgendwelche Zahlen oder eine Andeutung?

EINHORN: Ich kann der Reise jetzt einerseits nicht vorgreifen; andererseits müssten sich dazu die Unternehmen selber äußern.

FRAGE: Könnten wir die Liste der 22 Unternehmen haben, die da mitreisen, Frau Einhorn?

Wird Herr Habeck in seiner Rolle als Vizekanzler Katars nachweisliches Ausspielen und Bedrängen deutscher Bürger thematisieren? Vor ein paar Wochen ‑ das war hier auch Thema ‑ hatte sich ja herausgestellt, dass Katar Kritiker an der WM-Vergabe hier in Deutschland bedrängt hat, wofür es ehemalige CIA-Agenten angeheuert hat. ‑ Ich hatte auch das Auswärtige Amt danach gefragt, hatte bisher aber noch keine Stellungnahme dazu bekommen, Herr Burger. ‑ Wird Herr Habeck das, was Katar mit deutschen Bürgern macht, ansprechen?

EINHORN: Ich kann Ihnen sagen ‑ wir haben dazu heute auch eine Pressemitteilung versendet ‑, dass es neben dem Austausch über wirtschaftliche Themen natürlich wie immer auch einen Austausch zu gesellschaftlichen Werten geben wird und dass es auf dieser Reise auch um Menschenrechte gehen wird. Zu Einzelfällen kann ich Ihnen jetzt nichts sagen, und ich kann den Gesprächen dort natürlich auch nicht vorweggreifen oder die Inhalte im Detail wiedergeben. Das Thema Menschenrechte steht aber auch dort auf der Tagesordnung der Gespräche.

Was die Wirtschaftsdelegation angeht, so können wir Ihnen die Liste gerne nachreichen. Ich würde jetzt davon absehen, die Unternehmen hier vorzulesen. Es sind 22 mittelständische und große Unternehmen aus den Bereichen Energie, Digitalisierung, Medizinwirtschaft und auch energieintensive Unternehmen, also sozusagen zukünftige Abnehmer von LNG und Wasserstoff in großem Maße. Die Liste können wir Ihnen gerne zuschicken.

BURGER (AA): Es tut mir leid, ich habe den Vorfall, von dem Sie sagen, dass er hier schon thematisiert worden ist, nicht präsent ‑ ich weiß es schlicht nicht. Ich kann Ihnen ergänzend nur sagen, dass der katarische Außenminister vor Kurzem auch in Berlin war und Außenministerin Baerbock ihn zu einem Gespräch empfangen hat. Auch in diesem Gespräch wurde natürlich auch das Thema Menschenrechte angesprochen. Insbesondere das Thema Arbeitnehmerrechte im Kontext der WM ist natürlich immer wieder ein Thema gewesen, über das wir mit der katarischen Seite sprechen. Da hat es in den vergangenen Jahren einige Verbesserungen gegeben, die es auch wahrzunehmen und zu würdigen gilt. Wir verfolgen genauso aber auch kritische Berichte unabhängiger Organisationen, die die Lage dort kritisch beleuchten, und bleiben dazu auch im Gespräch mit der katarischen Seite.

ZUSATZFRAGE: Im Fall Theo Zwanziger geht es ja darum, dass ein deutscher Kritiker der WM hier in Deutschland vom katarischen Regime ausspioniert und bedrängt wurde. Da wollte ich von Ihnen wissen, was Sie darüber denken und ob die Ministerin das vielleicht angesprochen hat.

BURGER: Wie gesagt, ich kenne diesen Fall noch nicht und werde mich darüber informieren müssen.

FRAGE: Noch eine Verständnisfrage zu den LNG-Geschäften, Frau Einhorn: Ist es Ziel der Bundesregierung, dass man bei Flüssiggas, anders als das bisher der Fall ist, auch längerfristige Verträge abschließt? Bisher ist es ja meistens so, dass es da um Tankerladungen geht, wenn ich das richtig sehe. Das wurde ja immer als Nachteil gegenüber Lieferungen über Pipelines, die dann sehr langfristig sind, angesehen. Ist das Ziel und Strategie der Bundesregierung?

EINHORN: Wir verfolgen das Ziel, so schnell wie möglich von russischem Gas unabhängig zu werden. Da ist LNG aktuell natürlich ein wichtiger Faktor, weil LNG eben über Schiffe transportiert werden kann ‑ egal, ob das jetzt längerfristige oder kurzfristige Verträge sind. Die genauen Vertragsausgestaltungen müssen dann die Unternehmen selbst vornehmen. Klar ist aber zum Beispiel: Wenn im Laufe dieses Jahres, also 2022, das Gasspeichergesetz kommt, zu dem jetzt eine Formulierungshilfe in den Bundestag eingebracht wurde, und es dann auch die entsprechenden Vorschriften für Speicherstände gibt, dann werden die Unternehmen umschwenken müssen und Gas auch auf anderen Wegen beschaffen müssen. Wie sie das dann tun, ist weiterhin Sache der Unternehmen.

FRAGE: Anknüpfend an das Thema Rüstungsgüter, das wir eben hatten, wieder an Frau Einhorn: Es gibt einen Vorabbericht des „SPIEGEL“, in dem steht, dass das Wirtschaftsministerium im Falle von Bosch und den Bestandteilen, die es anscheinend in russischen Kriegsgeräten gibt, eine Prüfung eingeleitet habe. Können Sie bestätigen, dass da Ermittlungen eingeleitet wurden?

EINHORN: Ich kann dazu noch ergänzen, dass das Unternehmen selber sich mittlerweile schon dazu geäußert hat ‑ auch vor ein paar Tagen wohl schon. Ich kann jetzt selber von unserer Seite aus nichts ergänzen. Wenn wir das können, dann reichen wir das nach.

ZUSATZFRAGE: Das ist jetzt also keine Bestätigung?

EINHORN: Ich kann das aktuell weder bestätigen noch dementieren.

FRAGE: Ich habe noch eine Frage zum Thema LNG. Falls Katar überhaupt in der Lage sein sollte, kurzfristig mehr Energie zu liefern: Wie sehen denn die Vorbereitungen innerhalb der Bundesregierung aus, das LNG überhaupt importieren zu können? Wir wissen ja, dass in Brunsbüttel ein Terminal geplant ist; es dauert aber drei bis fünf Jahre, bis das steht. Es gibt aber Möglichkeiten, als flexible, kurzfristige Lösung „floating storages“ anzupachten. Können Sie dazu etwas sagen? Wie weit sind die Bemühungen, kurzfristige Import- und Anlandemöglichkeiten zu schaffen?

EINHORN: Es gibt ja schon etliche ‑ über 20 ‑ LNG-Terminals in Europa, die jetzt auch schon genutzt werden und wo auch schon LNG anlanden kann, das dann auch in Deutschland landet. Insofern sind das die kurzfristigen Möglichkeiten, die jetzt vor allem bestehen. Sie haben außerdem das Terminal in Brunsbüttel angesprochen: Das soll jetzt so schnell wie möglich gebaut werden ‑ auch unter Beteiligung der Bundesregierung und der KfW. Das sind die Möglichkeiten, die aktuell bestehen.

Sicherheitsbereitschaft des Braunkohlekraftwerks Jänschwalde

VORS. FELDHOFF: Ich habe noch eine Frage, die auch mit dem Thema Energie zu tun hat. Er bezieht sich auf ein Gerichtsurteil, das angeordnet hat, dass der Braunkohleabbau im Tagebau Jänschwalde Mitte Mai zu stoppen sei. Im anliegenden Kraftwerk Jänschwalde befinden sich zwei Blöcke in der Sicherheitsbereitschaft zur Absicherung der Versorgungssicherheit und weitere Blöcke im Regelbetrieb. Die Frage: Inwiefern wäre dort nach Kenntnis des Bundeswirtschaftsministeriums die Versorgung mit Braunkohle ohne den Tagebau gesichert, damit die Blöcke ihre Verpflichtungen für die Versorgungssicherheit erfüllen können?

EINHORN (BMWK): Diese Frage scheint mir jetzt sehr kompliziert und speziell zu sein; da würde ich die Antwort gerne schriftlich nachreichen. Ich kann nur sagen, dass es die Sicherheitsbereitschaft von Braunkohlekraftwerken gibt und dass auch das ein Mittel ist, um jetzt schneller unabhängiger von Gas zu werden, indem man dieses Instrument der Sicherheitsbereitschaft bei Braunkohlekraftwerken vielleicht noch häufiger zieht, als das bisher geplant war. Zu dem ganz konkreten Fall, zu dem ganz konkreten Kraftwerk müssten wir die Antwort aber nachreichen. Meine Bitte wäre, dass Herr Lochner uns diese Frage noch einmal schriftlich zuschickt.

FRAGE: Ich habe auch noch eine Frage zu den LNG-Terminals. Wenn Sie sagen, es gebe 20 in Europa: Wie groß ist da die Kapazität, wie viel kann Deutschland von dort beziehen und wie ist der Transport organisiert?

EINHORN: Die genaue Kapazität habe ich jetzt nicht vorliegen; tut mir leid. Der Transport von dort ist ja dann eine Frage, die sozusagen auch die Unternehmen klären. Man muss jetzt also schon immer weiter zwischen unserem Bestreben, unabhängig zu werden und die Energiebezüge zu diversifizieren, und der praktischen Umsetzung unterscheiden, die dann auch schon noch in der Hand der Unternehmen liegt. Wir schauen einmal, ob wir auch dazu eventuell noch Angaben vorliegen haben.

ZUSATZFRAGE: Wenn Herr Habeck nach Katar reist, um dort sozusagen die Frage zu klären, wie man LNG nach Deutschland bekommen kann, dann ist ja Europa naheliegend. Die Frage ist, wie involviert ‑ ‑ ‑

EINHORN: Klar, diese Informationen wird es geben, aber ich habe sie jetzt nicht vorliegen. Bisher ‑ bis vor dem Krieg und bevor LNG jetzt so richtig ein Faktor wurde ‑ war es zumindest so, dass die Kapazitäten der Terminals insgesamt bei Weitem nicht ausgelastet waren. Insofern gibt es da also noch Luft nach oben. Perspektivisch werden, wie gesagt, dann ja auch Terminals in Deutschland hinzukommen.

FRAGE: Sind denn in naher Zukunft weitere Reisen von Minister Habeck in energieexportierende Länder geplant, über die Sie Auskunft geben können?

EINHORN: Ich kann jetzt noch keine Auskunft über weitere Reisen geben.

BURGER (AA): Ich könnte noch etwas nachreichen. Zu der Frage des Kollegen nach dem von ihm angesprochenen Fall dieser Berichterstattung über einen Fall im Zusammenhang mit Katar kann ich nur sagen, dass das Auswärtige Amt dazu keine eigenen Erkenntnisse hat. Sie haben dazu in der Vergangenheit aber eine Nachlieferung vom BMI bekommen. Darauf möchte ich gerne verweisen.

FRAGE: Ich hatte, glaube ich, nicht nach eigenen Erkenntnissen gefragt, weil die Erkenntnisse ja durch Investigativarbeit verschiedener Medien aufgedeckt wurden. Ich wollte ja eine Kommentierung dieser Ergebnisse von Ihnen haben.

BURGER: Diese Kommentierung gab es ja durch das zuständige BMI, weil es um einen Fall geht, der sich im Inland abgespielt haben soll.

ZUSATZFRAGE: Na ja, die haben als Sportministerium geantwortet, weil ich gefragt habe, weil Theo Zwanziger der ehemalige DFB-Präsident ist. Ich wollte von Ihnen den katarischen Einfluss hier in Deutschland auf deutsche Bürger kommentiert sehen. Ist das nicht eine Einmischung in innere Angelegenheiten?

BURGER: Wie gesagt: Da mir zu dem Fall keine eigenen Erkenntnisse vorliegen, kann ich das jetzt auch nicht weiter kommentieren. Ich habe Ihnen ja gesagt, dass in den Gesprächen, die wir miteinander führen und die auch die Außenministerin mit Katar führt, Menschenrechtsfragen selbstverständlich immer eine Rolle spielen

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