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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­­pressekonferenz vom 16.03.2022

16.03.2022 - Artikel

Angriff Russlands auf die Ukraine

FRAGE: Mir geht es beim Thema Ukraine um den Aspekt der Flüchtlinge, und ich habe eine Frage an das BMI. Können Sie mir sagen, wer im Moment die Kosten für die Unterbringung und die Versorgung der Kriegsflüchtlinge trägt und wie sich das möglicherweise weiterentwickelt?

Und an Sie, aber auch an Herrn Hebestreit die Frage, ob die Bundesregierung mit spezifischen Vorschlägen in die morgige Ministerpräsidentenkonferenz geht, was den gesamten Komplex der Flüchtlingspolitik angeht.

LAWRENZ (BMI): Zu diesem Themenkomplex muss ich eine Vorbemerkung machen. Wenn Sie fragen, wer für die Kosten für Flüchtlinge aufkommt, so müssen wir zunächst berücksichtigen, dass momentan sehr viele Menschen visafrei nach Deutschland einreisen, zunächst bei Freunden oder Familie untergebracht werden und sich diese Frage deswegen nicht zuerst stellt. Sobald ein Schutzersuchen gestellt wird, ist damit ein Leistungsanspruch verbunden. Für diesen ist dann die Kommune zuständig.

ZUSATZFRAGE: Nun ist ja damit zu rechnen, dass noch sehr viele Menschen kommen werden. Können die Kommunen das leisten? Wenn man zu dem Schluss kommt, dass die Kommunen das nicht leisten können, stellt sich als Nächstes die Frage: Wer übernimmt dann die Kosten? Entsprechende Äußerungen gibt es ja bereits aus dem kommunalen Raum.

LAWRENZ: Soweit ich weiß, sind Bund und Länder dazu im Gespräch und arbeiten an einer Lösung.

HEBESTREIT (BReg): Sie haben auch mit Blick auf die morgige Zusammenkunft der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler gefragt. Genau das ist im Augenblick Gegenstand der Diskussion. Es gab die Flüchtlingssituation in den Jahren 2015 folgende. Insoweit bestehen gewisse eingespielte Verfahren, derer man sich jetzt wieder besinnt. Klar ist, dass man niemanden mit den Kosten alleine lassen will und dass es gerade in einem so immensen Fluchtgeschehen auch nicht um die reine Zuständigkeit gehen kann. Nach aktuellem Stand sind inzwischen 175 000 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland. Da sie keine Registrierungspflicht haben und, wenn sie einen biometrischen Pass haben, für 90 Tage einfach einreisen können, können es auch deutlich mehr sein. Wir wissen also: Da kommt einiges auf uns und auch auf die Kommunen zu. Bund, Länder und Kommunen werden, was die Kosten angeht, zu einem guten Miteinander kommen.

Von dieser Stelle noch einmal der große Dank an die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die sich engagieren. Die Hilfsbereitschaft ist weiterhin enorm, und das wissen wir auch alle zu schätzen. Gleichzeitig sind inzwischen die Hilfen des Technischen Hilfswerks, des Bundes, der Bundespolizei, aber auch der Länder so weit angelaufen, dass man dieser herausfordernden Situation besser gerecht wird.

VORS. FELDHOFF: Nun will ich eine Frage einschieben. Die erste Frage nach der Zahl der Kriegsflüchtlinge, die bislang in Deutschland registriert wurden, haben Sie, Herr Hebestreit, bereits beantwortet. Die zweite Frage lautet: Gibt es Zahlen dazu, wie viele Flüchtlinge bereits mit dem Königsteiner Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer verteilt wurden?

LAWRENZ: Dazu liegen momentan keine Zahlen vor.

HEBESTREIT: Hierzu eine Ergänzung. Der Königsteiner Schlüssel funktioniert erst dann, wenn sich die jeweiligen Personen haben registrieren lassen. Dafür haben sie jede Menge Zeit. Das können sie innerhalb von drei Monaten tun. Dann müssen sie erfasst sein, und dann kann man sie über den Königsteiner Schlüssel aufteilen. Im Augenblick ist es vielfach so, dass die Leute dahin gehen, wo sie Verwandte, Bekannte oder Freunde haben, wo sie sich vielleicht auch auskennen, und das ist ihr Recht. Wir versuchen, das jetzt gerade so weit zu steuern, dass nicht einzelne Kommunen außerordentlich überlastet und in anderen Kommunen noch Kapazitäten vorhanden sind. Aber grundsätzlich ist das nicht ganz einfach.

FRAGE: Herr Hebestreit, zwei Fragen zu der Reise der drei osteuropäischen Regierungschefs in die Ukraine.

Erstens. Wie bewertet der Bundeskanzler diese Reise? Plant er vielleicht etwas Ähnliches?

Zweitens. Was hält die Bundesregierung von dem von dem polnischen Kollegen geäußerten Vorschlag, eine Art NATO-Mission, vielleicht keine Kampfmission, aber eine friedensstiftende NATO-Mission, in der Ukraine zu etablieren?

HEBESTREIT: Ich fange mit der zweiten Frage an. Dazu hat sich der Bundeskanzler ‑ im Übrigen genauso wie der französische und der US-Präsident ‑ mehrfach klar geäußert: Keinerlei NATO-Personal, keine NATO-Soldaten außerhalb der NATO; keine in die Ukraine schicken. - Das ist klar, und das wird auch die rote Linie sein müssen, weil man sonst nicht mehr unterscheiden kann, was ein humanitärer Hilfseinsatz, was eine Rettungsmission und was ein Kampfeinsatz ist. Insoweit ist man klar und entschlossen.

Ansonsten ist diese Reise ein bewundernswerter Akt der Solidarität mit der ukrainischen Führung, mit dem ukrainischen Präsidenten, und jede Form der Solidaritätsbekundung begrüßen wir.

ZUSATZFRAGE: Überlegt sich der Kanzler, diesem Beispiel zu folgen?

HEBESTREIT: Dazu liegen mir keine Informationen vor.

FRAGE: Herr Hebestreit, ich wüsste gern, ob Bundeskanzler Scholz angesprochen und gefragt worden ist, ob auch er sich dieser Reise anschließen wolle. Wissen Sie, ob auch andere, beispielsweise der ungarische Regierungschef, angesprochen wurden und abgelehnt haben?

HEBESTREIT: Auch dazu liegen mir keinerlei Informationen vor. Ich weiß, dass der Bundeskanzler nicht gefragt worden ist. Wie das bei anderen lief, weiß ich nicht.

VORS. FELDHOFF: Jemand fragt: Herr Hebestreit, in Bezug auf die Umsetzung von Sanktionen gegen RT und Sputnik gibt es ein Zuständigkeits-Pingpong. Welche Behörde in Deutschland ist für die Kontrolle der Umsetzung der EU-Verordnung 2022/350 von Anfang März zuständig?

HEBESTREIT: Das Sendeverbot der Europäischen Kommission gegenüber RT gilt in Deutschland durch die EU-Verordnung unmittelbar und bedarf keines nationalen Umsetzungspaktes. Das heißt, dass die Kommunikationsunternehmen und ‑anbieter bereits jetzt alle notwendigen Schritte unternehmen sollen. Das sind beispielsweise sogenannte Netzsperren.

VORS. FELDHOFF: Das heißt, es gibt gar keine Behörde, die das kontrollieren muss?

HEBESTREIT: Es gibt ja unterschiedliche Ausspielungswege. Bei RT DE hatten wir hier schon mehrfach das Thema, dass es keine Sendelizenz gegeben hat und es deswegen gesperrt worden ist. In diesem Zusammenhang ist relevant, dass das Bundeswirtschaftsministerium derzeit eine Anpassung der Außenwirtschaftsverordnung vornimmt, nach der Verstöße gegen das Sendeverbot als Ordnungswidrigkeit zu ahnden sind. Wenn ich das richtig interpretiere, fehlte es offenbar auch noch an einer Strafbewehrung.

Das lineare Angebot, also den Livestream von RT DE, hatten die Landesmedienanstalten bereits mit Beschluss vom 1. Februar untersagt. Rechtsgrund ist die fehlende Lizenz. Insbesondere das Staatsfernegebot hat uns in Deutschland ein konsequentes und rechtsstaatliches Verfahren ermöglicht.

Wir sollten das noch einmal überarbeiten und nachreichen, wie die Zuständigkeit genau ist.

FRAGE: Kurze Verständnisfrage: Herr Hebestreit, warum ist das kein Eingriff in die Pressefreiheit?

HEBESTREIT: In die Pressefreiheit? Warum RT DE ohne Lizenz nicht senden darf?

ZUSATZ: Nein, am Vorgehen der EU gegen Sputnik und RT gibt es ja die Kritik, dass das ein Angriff auf und ein Eingriff in die europäische Pressefreiheit ist. Warum ist das aus Ihrer Sicht nicht so?

HEBESTREIT: Da dieser Rechtsakt von der Europäischen Kommission erlassen worden ist, würde ich Sie bitten, diese Frage bei der Europäischen Kommission zu stellen, weil die dafür zuständig ist.

ZUSATZFRAGE: Aber wenn Sie etwas dagegen hätten, dann würden Sie ja etwas unternehmen. Also unterstützen Sie ja diese Maßnahme. Warum ist das kein Eingriff in die Pressefreiheit?

HEBESTREIT: Ich habe ja gerade gesagt, dass die Europäische Kommission dafür zuständig ist. Sie hat diese Entscheidung getroffen. Über die Gründe dieser Entscheidung müssten Sie sich in Brüssel erkundigen.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das BMI. Herr Lawrenz, es gibt vermehrt Berichte darüber, dass Flüchtlinge, die schon länger in Deutschland leben, derzeit aus ihren Unterkünften, Deutschklassen usw. geworfen werden, um für Ukrainer Platz zu machen, die jetzt in großer Zahl ankommen. Hat das BMI Informationen darüber, und wie steht man dazu?

LAWRENZ: Ich habe dazu keine Erkenntnisse. Vielleicht müssten Sie bei den Ländern oder Kommunen nachfragen, aus welchen Unterkünften Menschen hinausgeworfen werden.

ZUSATZFRAGE: Jetzt hat es auch Berichte über eine junge Ukrainerin gegeben, die von zwei anderen mutmaßlichen Bewohnern in einer Flüchtlingsunterkunft in Düsseldorf vergewaltigt worden sein soll. Es stellt sich die Frage, ob Personen, die in Deutschland Schutz suchen, von den Behörden ausreichend vor solchen Übergriffen geschützt werden. Was tut denn die Bundesregierung, um das sicherzustellen? Gibt es darüber Diskussionen mit den Ländern?

LAWRENZ: Die Bundesregierung und die Sicherheitsbehörden des Bundes sind immer dabei, den Menschen Schutz zu gewähren und ihr Schutzersuchen nicht zu unterlaufen, wenn sie in Deutschland ankommen. Wir haben in den letzten Wochen verschiedene Berichte dazu gesehen und arbeiten daran, dass diejenigen, die bei uns Schutz suchen, ihn auch bekommen und nicht Opfer von Straftaten werden.

FRAGE: Herr Lawrenz, es gibt auch Berichte darüber und die Opposition hat gestern kritisiert, dass unter den Menschen, die über die polnische Grenze kommen, zunehmend Menschen sind, die gar nicht aus der Ukraine kommen, die aber hier nicht erfasst werden, weil es keine Registrierungspflicht gibt.

Haben Sie Hinweise darauf, dass das stimmt? Wenn ja, können Sie uns zumindest schätzungsweise eine Größenordnung nennen?

LAWRENZ: Eine Größenordnung kann ich nicht nennen. Ich kann Ihnen aber das Verfahren noch einmal darstellen. Die Binnengrenzen sind grundsätzlich grenzkontrollfrei. Die Bundespolizei kontrolliert momentan aber im Rahmen der sogenannten intensivierten Schleierfahndung. Das heißt, dass sie in erster Linie Stichproben vornimmt und die Menschen kontrolliert, die dort über die Grenze kommen. Alle Menschen, die ausdrücklich dem Vertreibungshintergrund der Ukraine zuzuordnen sind, werden natürlich durchgelassen. Wenn der Vertreibungshintergrund nicht klar ist, werden identitätsfeststellende Maßnahmen ergriffen. Über solche Mechanismen ist es möglich, auch Kriminelle oder sogenannte Trittbrettfahrer zu erfassen.

ZUSATZFRAGE: Sie würden uns aber nicht sagen, welches Ihre Erfahrungen sind, ob bei diesen Kontrollen ein Anteil von vielleicht fünf oder zehn Prozent dabei ist, oder?

LAWRENZ: Es gibt solche Fälle. Aber ich kann Ihnen das nicht auf eine Prozentzahl oder eine Größenordnung herunterbrechen.

VORS. FELDHOFF: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt: Während die russische Armee die Ukraine bombardiert, bombardiert sie auch weiterhin in Syrien. Gibt es aus Sicht des Auswärtigen Amtes einen Weg, die Tragödie in Syrien zu beenden, oder fällt sie wegen des großen Themas der Ukraine leider einfach hinten runter?

BURGER (AA): Wir haben vor wenigen Tagen den elften Jahrestag des Konflikts in Syrien erlebt. Was dort an Brutalität und gewaltsamem Vorgehen des Assad-Regimes und seiner Verbündeten, darunter auch Russlands, gegen die Zivilbevölkerung seit elf Jahren vor sich geht, hat eine wirklich beispiellose humanitäre Katastrophe über die ganze Region gebracht.

Wir sind gemeinsam mit unseren Partnern mit unverminderter Energie daran, zu versuchen, dem friedliche Lösungen entgegenzusetzen. Dieser Prozess findet unter der Federführung der Vereinten Nationen statt. Man muss feststellen, dass sich dort in den letzten Jahren aufgrund der fundamentalen Verweigerungshaltung des Assad-Regimes, das dabei von seinen Unterstützern gedeckt und nicht unter Druck gesetzt wird, überhaupt keine Fortschritte ergeben haben.

FRAGE: Ich habe zwei Fragen an das Finanzministerium im Zusammenhang mit dem Thema der Sanktionen.

Die erste Frage: Ist Ihnen bekannt, dass verschiedene deutsche Banken ihre Kunden mit russischer Staatsbürgerschaft anschreiben und verlangen, entweder die Aufenthaltstitel vorzulegen oder ihr Konto zu schließen? Wenn ja, wie kommentieren Sie diese Tatsache?

Die zweite Frage: Gibt es schon Beispiele dafür, dass Konten sanktionierter Personen in Deutschland gesperrt oder eingefroren wurden?

NIMINDÉ-DUNDADENGAR (BMF): Diese Berichte kenne ich so nicht. Ansonsten muss ich Sie, wenn es um den Geschäftsbetrieb von Privatbanken geht, an die BaFin verweisen.

Ihre zweite Frage betrifft generell das Sanktionsregime. Dazu hatten sich Kolleginnen und Kollegen hier schon mehrmals geäußert. Finanzsanktionen, insbesondere was das Einfrieren von Vermögenswerten betrifft, auch bezüglich der Banken, liegen in der Zuständigkeit der Deutschen Bundesbank. Dafür würde ich Sie an die Bundesbank verweisen. ‑ Ich weiß nicht, ob die Kollegin dazu noch ergänzen will.

EINHORN: Vielleicht kann ich ganz generell zum Verständnis auch der Sanktionen ergänzen, dass sie unmittelbar gelten, sobald der EU-Rechtsakt in Kraft getreten ist, sprich, dass auch das Einfrieren von Vermögenswerten unmittelbar greift. Auch wenn wir jetzt hier keine Beispiele nennen können ‑ die Größenordnung könnten Sie bei der Bundesbank eventuell noch erfragen ‑, beginnt die Umsetzung, sobald der Rechtsakt in Kraft tritt. Insofern ist davon auszugehen, dass es in diesem Zusammenhang eingefrorene Konten gibt.

ZUSATZFRAGE: Die Frage ist ja: Wenn ein sanktionierter Oligarch bei der Deutschen Bank oder bei der Sparkasse ein Konto hat, wird dieses Konto eingefroren? Gibt es Beispiele dafür, dass solch ein Konto gefunden und entsprechend eingefroren wurde?

EINHORN: Die Umsetzung übernehmen die Geschäftsbanken. Das hat der Kollege ja gerade gesagt. Insofern können wir an dieser Stelle jetzt nicht davon berichten.

NIMINDÉ-DUNDADENGAR: Vielleicht darf ich noch ergänzen. Wie die Kollegin schon gesagt hat, sind die Geschäftsbanken zuständig. Sie sind gegenüber der Bundesbank berichtspflichtig. Bei der Deutschen Bundesbank gibt es ein Servicezentrum Finanzsanktionen. Wie schon mehrmals gesagt, würden wir Sie bitten, sich an die Deutsche Bundesbank zu wenden.

Gespräche über das iranische Atomprogramm

FRAGE: Herr Burger, kann das Auswärtige Amt uns ein Update zum Stand der Verhandlungen zum JCPOA in Wien geben? Da gibt es im Moment ja wohl einige Bewegung.

BURGER (AA): In diesem Prozess geht es jetzt darum, die erforderlichen politischen Entscheidungen in den Hauptstädten zu treffen. Die Arbeit vor Ort ist mit der Erarbeitung einer finalen Textfassung getan, und darin findet sich der Beitrag Deutschlands als Teil der E3 in diesem Format gemeinsam mit Frankreich und Großbritannien. Wir hoffen, dass diese Verhandlungen nun zügig abgeschlossen werden können. Ein umfassendes und faires Paket liegt ja auf dem Tisch, und nach unserem Verständnis haben die Vereinigten Staaten und Iran in intensiven Gesprächen daran gearbeitet, die verbliebenen bilateralen Fragen zu klären.

ZUSATZFRAGE: Wie bewerten Sie denn die parallelen Verhandlungen über die Freilassung von Gefangenen im Iran bzw. den Austausch von festgehaltenen Personen ‑ es geht da um eine Britin und mögliche Iraner ‑ als positives Zeichen, dass da jetzt eine diplomatische Kehrtwende kommt?

BURGER: Dazu habe ich keine eigenen Erkenntnisse, die ich hier teilen könnte.

FRAGE: Auch zum Thema Iran: Sie haben gesagt, das spiele jetzt in den Hauptstädten. Iran hat gestern angekündigt, dass es weiter bei den Atomgesprächen bleiben werde. Wie beurteilen Sie diese Äußerung? Ist das aus Ihrer Sicht eine Selbstverständlichkeit oder ein notwendiger Schritt, damit man jetzt doch wieder gemeinsam zusammenkommen kann?

BURGER: Ich habe die Äußerung, auf die Sie sich beziehen, jetzt ehrlich gesagt nicht präsent; deswegen tue ich mich ein bisschen schwer, das konkret einzuordnen. Wie gesagt, aus unserer Sicht besteht die Hoffnung, dass diese Verhandlungen jetzt zügig abgeschlossen werden können.

FRAGE: Wie bewertet die Bundesregierung oder das Auswärtige Amt den Beitrag der Russischen Föderation bei diesen Verhandlungen derzeit?

BURGER: Tja. Russland ist von Beginn dieses Prozesses an als Ständiges Mitglied im Sicherheitsrat Teil des JCPOA gewesen und hat an diesen Verhandlungen auch immer mitgewirkt. Unsere Position war insbesondere auch zuletzt, dass niemand diese Verhandlungen dahingehend instrumentalisieren darf, dass weitere Zugeständnisse und Garantien erwirkt werden, die außerhalb des JCPOA liegen. Wie gesagt, aus unserer Sicht ist die erforderliche Textarbeit zwischen den JCPOA-Parteien jetzt durch die Vorlage des finalen Textes getan, und wir hoffen, dass der Prozess nun auch zügig abgeschlossen werden kann.

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