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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­­pressekonferenz vom 07.03.2022

07.03.2022 - Artikel

Invasion der Ukraine

HEBESTREIT (BReg): Ich habe eine kurze aktive Ankündigung zu machen: Heute Nachmittag um 14 Uhr wird es eine weitere Sitzung des Sicherheitskabinetts im Bundeskanzleramt unter Leitung von Bundeskanzler Olaf Scholz geben. Thema und Teilnehmer sind klar. Es geht um die völkerrechtswidrige Invasion in der Ukraine durch Russland. Es ist keine Pressekonferenz oder Presseunterrichtung danach geplant, aber dies einfach zu Ihrer Information.

VORS. BUSCHOW: Dann gibt es ein Thema, dass mir im Zusammenhang mit der Ukraine am häufigsten genannt wurde, und das war der Aspekt der Flüchtlinge. Damit würde ich gerne beginnen. Ich starte mit einer Frage an das Innenministerium, die online gestellt wurde: Was sind die Zahlen bezüglich der Flüchtlinge aus der Ukraine, die man bisher erfassen konnte? Sind sie deutlich höher als das, worauf man vorbereitet war?

Ich hänge auch gleich die Frage an: Plant die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen, um diese Menschen besser versorgen zu können?

KALL (BMI): Ja, die aktuellen Zahlen, die die Bundespolizei bisher in Deutschland festgestellt hat, kann ich sehr gerne nennen. Es sind bis jetzt 50 294 aus dem ukrainischen Kriegsgebiet geflüchtete Menschen, die bisher in Deutschland durch die Bundespolizei bei Kontrollen insbesondere und zu einem ganz großen Teil an den Bahnhöfen festgestellt worden sind. Ein ganz großer Teil davon ist mit biometrischen Reisepässen unterwegs, darf sich also auch ganz normal 90 Tage in Deutschland aufhalten und visumsfrei einreisen. Das ist die aktuelle Zahl.

Natürlich stehen wir seit Kriegsbeginn vor zehn Tagen und auch vorher schon zur Vorbereitung in permanentem Kontakt mit den Ländern. Die Bundesinnenministerin tauscht sich permanent mit den Landesinnenministern und Landesinnenministerinnen über eine bestmögliche Versorgung, Unterbringung und Verteilung der Geflüchteten in Deutschland aus. Am Wochenende sind Bustransporte vom Berliner Hauptbahnhof und vom Bahnhof in Frankfurt (Oder) gestartet, um geflüchtete Menschen sehr schnell auch in andere Bundesländer zu bringen und Berlin zu entlasten. Eine große Anzahl von Helferinnen und Helfern des THW ist im Einsatz, auch hier am Berliner Hauptbahnhof und an sehr vielen anderen Orten. Das sind allein mehr als 300 Kolleginnen und Kollegen des THW, und auch die anderen Hilfsorganisationen engagieren sich hier sehr, sehr stark.

Sie werden vielleicht gesehen haben, dass die Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey, heute Morgen darüber informiert hat, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Berlin jetzt auch stark unterstützt, insbesondere mit Kräften in dem Ankunftszentrum in Berlin-Reinickendorf. Es geht natürlich darum, Berlin jetzt stark zu unterstützen, auch seitens des Bundes ‑ das sind alles Hilfen, die auch schon am Freitag angelaufen sind ‑, aber natürlich andere Bundesländer und andere große Städte in Deutschland, wo ebenfalls viele geflüchtete Menschen aus der Ukraine ankommen, ebenso zu unterstützen.

Bei der Unterbringung ‑ vielleicht noch ein Wort ‑ versuchen wir, mit Bundesimmobilien sehr stark zu unterstützen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist dabei, wirklich jegliche Bundesimmobilie darauf zu prüfen, wo auch immer man noch Unterkünfte schaffen kann, und damit eben auch die Unterbringungskapazitäten der Länder ein Stück weit zu entlasten.

VORS. BUSCHOW: Noch eine Online-Frage, die auch nach der Verteilung fragte und die Zusatzfrage hat: Gibt es Bundesländer, die noch keine Unterstützung angeboten haben?

KALL: Nein. Alle Bundesländer haben Unterstützung angeboten, und das wirklich sozusagen von der ersten Minute an bzw. von dem Morgen an, nachdem dieser furchtbare Angriffskrieg Russlands begonnen hat. Da gab es die erste Schalte der IMK, also der Landesinnenministerinnen und Landesinnenminister, mit der Bundesministerin. Von Anfang an haben alle Bundesländer gesagt: Natürlich nehmen wir das auf, natürlich fahren wir all unsere Erstaufnahmekapazitäten hoch und natürlich beteiligen wir uns. - Das ist auch jetzt der Stand. Da sehen wir wirklich ‑ die Bundesinnenministerin hat sich dafür in den letzten Tagen auch immer wieder bedankt ‑ eine überwältigende Hilfsbereitschaft, die jetzt aber natürlich bestmöglich koordiniert werden muss. Wir sind mit allen Behörden des Bundes, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Bundespolizei, dem THW, den Hilfsorganisationen usw. dabei, das eben auch bestmöglich mit den Ländern zu koordinieren.

FRAGE: Herr Kall, anknüpfend an Ihre Ausführungen stelle ich vielleicht einmal die Frage: Gibt es Prognosen im Bundesinnenministerium, wie viele Flüchtlinge jetzt erwartet werden? Plant die Bundesregierung, einen Krisenstab zu diesem Thema einzurichten?

KALL: Es gibt schon längst Krisenstäbe, die dazu tagen, auch im Bundesinnenministerium, und die, wie gesagt, im permanenten Austausch mit den Ländern stehen. Viele Länder haben auch ihre Flüchtlingsstäbe oder Stäbe zur Aufnahme Geflüchteter längst gebildet. Die gibt es alle, und die tagen alle, seit dieser Krieg begonnen hat. Vorbereitungen dazu sind auch schon vorher angelaufen. Insofern gibt es diese Krisenstrukturen schon.

Mit Prognosen halten wir uns auch heute zurück. Wir kennen ja Prognosen der internationalen Organisationen, insbesondere des UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration. Wir kennen natürlich auch die Zahlen, die zum Beispiel der polnische Grenzschutz nennt, und haben eine Ahnung davon, wie viele Menschen in unseren Nachbarstaaten und in den unmittelbaren Anrainerstaaten der Ukraine ankommen. Aber es ist angesichts dieser ja wahnsinnig gefährlichen und dynamischen Lage aus unserer Sicht weiterhin nicht möglich, eine Prognose darüber zu treffen, wie viele Menschen letztlich nach Deutschland kommen werden und wie viele von den Menschen, die jetzt kommen, auch weiterreisen werden. Wir wissen ja, dass es zum Beispiel in Spanien oder Italien große Communities von Ukrainerinnen und Ukrainern sowie von Familien gibt. Wir wissen, dass viele Menschen auch innerhalb der EU weiterreisen wollen, dorthin, wo ihre Familien oder Angehörige sind. Das heißt, das ist ein Geschehen, bei dem man solche Prognosen kaum treffen kann.

ZUSATZFRAGE: Ich habe noch eine Nachfrage zur Aufteilung auf die Bundesländer. Die Flüchtlinge aus der Ukraine dürfen sich ja frei in Deutschland bewegen. Wie soll das so funktionieren, dass diese Aufteilung auch gelingt? Zuletzt hatte sich ja vor allem Berlin gewünscht, dass das besser aufgeteilt wird.

VORS. BUSCHOW: Da ergänze ich noch einmal etwas; Entschuldigung, dass ich unterbreche. Die Frage von Martina Herzog von dpa geht in eine ähnliche Richtung. Sie fragt nämlich: Wer koordiniert die Verteilung?

KALL: Die Verteilung koordiniert die Bundesregierung in ganz engem Kontakt mit den Ländern. Sie haben völlig recht: Ukrainerinnen und Ukrainer reisen erst einmal für 90 Tage visumsfrei nach Deutschland ein. Wenn sie dann hier Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen wollen oder wenn sie beispielsweise einen Schulplatz für ihr Kind brauchen oder wenn sie Zugang zum Arbeitsmarkt haben wollen, dann gehen sie natürlich als eine der ersten Anlaufstellen zu einer Aufnahmeeinrichtung oder den Ausländerbehörden, registrieren sich dort und erhalten dann ihre Aufenthaltserlaubnis.

Die europäischen Rechtsgrundlagen dafür bestehen ja. Die sind Freitagabend auch schon in Kraft getreten. Die gemeinsame schnelle und unbürokratische Aufnahme innerhalb der gesamten Europäischen Union hatten die EU-Innenministerinnen und ‑Innenminister ja beschlossen. Dieser Mechanismus ist Freitag in Kraft getreten und muss auch nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden. Das gilt also bereits. Das bedeutet erst einmal eine visumsfreie Einreise, und sobald sich ukrainische Flüchtlinge hier an die Behörden wenden, werden sie dann eben registriert. Erst dann hat man natürlich auch sozusagen den vollständigen Überblick darüber, wer gerade wo ist, und kann dann eben auch weitere Maßnahmen hinsichtlich der Verteilung treffen.

Zu den Bussen, die wir organisiert haben, auch mit einer starken Unterstützung des Verkehrsministeriums, der Deutschen Bahn und anderer: Das sind freiwillige Angebote, weil man Menschen, die sich hier innerhalb dieser 90 Tage jetzt natürlich auch frei bewegen können, nicht vorschreiben kann, wohin sie jetzt sollen. Ganz viele wollen, wie gesagt, zu Familien, wollen zu Angehörigen, wollen zu Freunden. Das sind im Moment freiwillige Angebote. Je mehr natürlich registriert sind und hier ihre Aufenthaltserlaubnis erlangt haben, desto klarer ist dann auch der Blick darauf, wie viele Menschen wo sind, und desto besser kann dann auch die Verteilung zwischen den Ländern ablaufen.

FRAGE: Herr Kall, was würden Sie denn jetzt Menschen in Deutschland raten, die sagen, dass sie sich in irgendeiner Form für Flüchtlinge aus der Ukraine engagieren möchten? Was ist das Beste, das man tun kann - Wohnraum zur Verfügung zu stellen, Geld zu spenden oder sich an Koordinations- und Hilfsaktionen zu beteiligen?

KALL: Geld an die anerkannten Hilfsorganisationen zu spenden, ist in jedem Fall etwas, was ganz wunderbar ist, wenn Menschen das im Moment machen, was sehr hilft und was tatsächlich meistens auch mehr als Sachspenden hilft, weil bei Sachspenden immer schwer abzusehen ist, wie groß gerade der tatsächliche Bedarf ist. Unsere Hilfsorganisationen und die Bundesregierung helfen ja in Richtung der Ukraine und in Richtung unseren Nachbarstaaten, im Moment zum Beispiel stark mit medizinischer Ausrüstung, mit Ausrüstung für die Flüchtlingsaufnahme in Camps und auch mit Impfstoffen. Das ist etwas, das Privatpersonen sozusagen auch schlecht mit Sachspenden unterstützen können. Daher ist der Rat da tatsächlich eher, Geld zu spenden.

Es gibt wahrscheinlich in den meisten Städten und Bundesländern Anlaufstellen, bei denen man sich mit Hilfsangeboten und auch mit Unterbringungsangeboten melden kann. Es ist natürlich ganz wichtig, dass das auch auf einer kommunalen Ebene organisiert wird. Das kann sozusagen nicht der Bund zentral von hier aus machen. Aber auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat sozusagen eine zentrale Anlaufstelle geschaffen, an die man Hilfsangebote und Unterbringungsangebote melden kann, die dann auch an die Länder weitergegeben werden.

FRAGE: Herr Kall, wird der Königsteiner Schlüssel denn noch irgendwie wieder angewandt werden, damit es eine gerechte Verteilung auf die Länder gibt?

Zweite Frage: Sie sprachen eben von Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz, aber das sind ja gar keine Asylbewerber. Ist das trotzdem der Topf, aus dem das jetzt alles finanziert werden soll?

KALL: Zum Königsteiner Schlüssel: Ja, grundsätzlich gilt er für die Verteilung zwischen den Bundesländern. Ich habe ja schon gesagt, dass das natürlich etwas ist, was dann vor allen Dingen an die Registrierung anschließt und was jetzt auch eine Frage der nächsten Tage und Wochen ist. Aber Bund und Länder koordinieren das gerade sehr eng gemeinsam.

Zum Asylbewerberleistungsgesetz kann vielleicht die Kollegin noch etwas ergänzen. Ich kann nur so viel sagen: Der Status des sogenannten vorübergehenden Schutzes innerhalb der Europäischen Union, der jetzt in allen EU-Staaten gilt ‑ es ist, wie gesagt, seit Freitagabend auch geltendes Recht, dass für die aus der Ukraine geflüchteten Menschen dieser Status gilt ‑, knüpft nach unserem nationalen Recht an die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes an. Mit diesem Schutzstatus führt dann also sozusagen der Weg zu Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Aber vielleicht kann das BMAS das noch ergänzen.

GÖPNER-REINECKE (BMAS): In der Tat wurde es im Großen und Ganzen schon gesagt: Die Kriegsflüchtlinge, die jetzt nach Deutschland kommen, haben nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes sozusagen Zugang zu den Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz, und sie erhalten gleichzeitig nach § 4 des Aufenthaltsgesetz auch Zugang zum Arbeitsmarkt.

KALL: Vielleicht noch ganz kurz: Das BMI hat auch alle Länder informiert, angeschrieben und gebeten, mit der Aufenthaltserlaubnis, die erteilt wird, wenn sich Menschen bei den Ausländerbehörden melden, daneben auch unmittelbar die Arbeitserlaubnis zu erteilen, sodass das sozusagen nicht verschiedene Verwaltungsschritte sind, sondern dann auch unmittelbar der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt besteht.

VORS. BUSCHOW: Ich schließe hier noch einmal eine Frage von Martina Herzog von dpa an, die damit zusammenhängen könnte: Wer trägt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung?

KALL: Unmittelbar ist es eine Aufgabe der Länder, für die Unterkunft zu sorgen. Ich habe ja schon gesagt, dass der Bund die Länder stark unterstützt, insbesondere auch mit eigenen Unterbringungskapazitäten, mit Bundesimmobilien und natürlich mit all dem, was auch die Bundesbehörden leisten. Auch diesbezüglich stehen Bund und Länder in engem Kontakt.

FRAGE: Herr Kall, ich habe eine Frage nach dem Überblick: Wie viele Plätze gibt es bundesweit für Flüchtlinge? Wissen Sie, wie viele von den knapp 50 300, die Sie genannt haben, in Privatunterkünften angekommen sind?

KALL: Wegen der Unterbringungskapazitäten der Länder würde ich Sie bitten, sich unmittelbar an die Länder zu wenden. Es ist auch deren Aufgabe, darüber zu informieren. Da tut sich auch permanent etwas, weil jetzt auch wirklich permanent zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden. Das heißt, wenn ich Ihnen Zahlen nennen würde, dann wären die auch gleich schon wieder veraltet.

Der Bund hat in Bundesimmobilien insgesamt 50 460 Unterbringungsplätze. Die sind aber teilweise schon belegt, auch als Flüchtlingsunterkünfte. Da laufen gerade sehr intensiv die Abfragen, wie viel da verfügbar ist und zusätzlich verfügbar gemacht werden kann. Wir gehen im Moment davon aus, dass der Bund kurzfristig über die 50 460 Plätze hinaus, die ich schon genannt habe, 5000 zusätzliche Plätze schaffen kann.

ZUSATZFRAGE: Von denen einige belegt sind. – Wissen Sie, wie viele privat untergekommen sind? Ich sage Ihnen kurz: Die Länder haben ungefähr 25 000 Plätze gemeldet.

KALL: Wie gesagt: Die Zahlen aus den Ländern erhöhen sich laufend, weil überall ganz starke Anstrengungen laufen, die Erstaufnahmekapazitäten zu erhöhen.

Ich kann ihnen von hier aus keine Zahl dazu nennen, wie viele Menschen in Familien untergekommen sind. Die Bundespolizei hat sich an den Bahnhöfen das Bild gemacht, dass ein relativ großer Teil der Menschen, die da kommen, relativ schnell weiterreist und tatsächlich Angehörige, Bekannte, Familien hat. Aber natürlich meldet sozusagen niemand unmittelbar, wohin er dann gereist ist, sondern erst einmal geht es ja darum, tatsächlich irgendwo unterzukommen. Sobald sich Menschen dann bei Ausländerbehörden registrieren, haben wir natürlich ein wesentlich genaueres Bild.

In Polen ist es übrigens noch viel, viel stärker so, dass die Geflüchteten in Familien unterkommen, weil, wie Sie wissen, ja schon vor dem Krieg ungefähr 1,5 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer in Polen gelebt haben.

FRAGE: Herr Kall, Sie haben, glaube ich, schon gesagt, dass für Drittstaatsangehörige, die in der Ukraine gelebt haben, die gleichen Rechte gelten. Die haben hier dann also auch einen Aufenthaltsstatus. Richtig? Die Frage ist, wie Sie verhindern, dass Menschen, die jetzt eben gerne nach Deutschland einwandern wollen, dies mit dem Hinweis auf die Ukraine tun.

KALL: Die Bundespolizei ‑ darüber haben wir ja hier am Freitag schon informiert, und das ist auch am Wochenende noch einmal deutlich verstärkt worden ‑ ist mit deutlich verstärkten Kräften in der deutsch-polnischen Grenzregion und insbesondere an den Bahnhöfen unterwegs und schaut auch tatsächlich sehr genau hin, wer einreist. Die anderen Sicherheitsbehörden sind natürlich auch sensibilisiert, um Einreisen von möglicherweise Kriminellen oder anderen, deren Einreise wir nicht unbedingt ermöglichen wollen, dann auch zu verhindern. Das ist etwas, was die Sicherheitsbehörden auf dem Schirm haben.

Aber um das vielleicht auch gleich wieder einzuordnen: Was wir im Moment sehen, sind ja ganz überwiegend Frauen und Kinder aus der Ukraine. Da geht es jetzt natürlich darum, denen ganz schnell und unbürokratisch zu helfen.

VORS. BUSCHOW: Zum Thema der Frauen bzw. der Kinder eine Frage von Martina Herzog von dpa: Dürfen aus der Ukraine geflüchtete Kinder hier zur Schule gehen? Spielt die Staatsangehörigkeit dabei eine Rolle?

KALL: Ist das BMBF da? - Das ist natürlich eine Frage, die sich prima an die Länder richtet, die für Schulen zuständig sind.

SCHNEIDEWINDT (BMBF): In der Tat liegt das Bildungswesen in der Zuständigkeit der Länder. Ich kann gerne prüfen, ob ich noch etwas nachreichen kann, aber das wäre jetzt an dieser Stelle meine Antwort.

KALL: Vielleicht noch ergänzend: In den ganzen Gesprächen mit den Ländern und Kommunen sind gerade der Schutz, die Unterbringung und die schnelle Versorgung von Kindern auch immer ein sehr wichtiges Thema. Aber das muss dann natürlich vor Ort geleistet werden und vor Ort erfolgen. Die Bundespolizei, das THW und alle, die jetzt in den Bahnhöfen helfen, haben das natürlich auch besonders im Blick.

SCHNEIDEWINDT: Genau, und wir befinden uns dazu auch in Gesprächen mit den Ländern. Aber das Thema ist, wie gesagt, sehr wichtig, und die Vorbereitungen dazu in den Ländern laufen.

FRAGE: Noch einmal zu den Angehörigen von Drittstaaten: Die wurden doch quasi eigentlich aus dem Beschluss der EU ausgeklammert. Aber Sie sagten, wenn ich das richtig verstanden habe, in Deutschland gälten trotzdem die gleichen Vorgaben bezüglich einer schnellen und unbürokratischen Aufnahme. Habe ich das richtig verstanden?

Haben Sie einen Überblick darüber, wie viele Menschen aus Drittstaaten es sind, die in Deutschland ankommen?

KALL: Nein, die sind nicht ausgeklammert. Die EU-Innenminister und ‑Innenministerinnen haben ja am Donnerstag darüber beraten, und die Drittstaatsangehörigen, die schon in der Ukraine einen rechtlichen Status hatten, also zum Beispiel einen Wohnsitz oder einen Flüchtlingsstatus oder einen anderen sozusagen gesicherten rechtlichen Aufenthalt, bringen diesen Status quasi mit, wenn sie dann in die EU einreisen, und müssen auch kein Asylverfahren durchlaufen. Insofern sind Drittstaatsangehörigen ganz überwiegend mit erfasst, weil es bei den Menschen, die es jetzt aus diesem Kriegsgebiet heraus schaffen, natürlich darum geht ‑ das hat die Bundesinnenministerin auch am Wochenende immer wieder gesagt ‑, tatsächlich Leben zu retten und das nicht vom Pass abhängig zu machen, sondern Drittstaatsangehörigen dort natürlich genauso zu helfen.

Was sich anschließt, ist eine Frage des Verfahrens, die Frage, wer ein Asylverfahren durchlaufen muss und wer nicht. Menschen, die eben diesen sozusagen gesicherten Status aus der Ukraine schon mitbringen, müssen kein Asylverfahren durchlaufen. Andere Drittstaatsangehörige, die nach Deutschland kommen und sich entscheiden, jetzt nicht unmittelbar in ihre Heimat zurückzukehren ‑ das sind auch viele, die dann ganz schnell aus Deutschland weiterreisen ‑ und die dann hierbleiben wollten, müssten dann eben hier einen Asylantrag stellen.

VORS. BUSCHOW: Eine Frage eines Kollegen ist, glaube ich, zum Teil beantwortet worden, was die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angeht. Aber eine Frage stelle ich noch. Er spricht die EU-Entscheidung zum Massenzustrom an. Was bedeutet das konkret für in Deutschland Ankommende? Ist die Dauer des Aufenthalts vorerst unbegrenzt?

KALL: Genau, das kann ich gerne noch einmal erläutern. Der Regelfall sind, wie gesagt, 90 Tage und eine visumsfreie Einreise nach Deutschland und dann eine Registrierung bei den Ausländerbehörden oder in Erstaufnahmeeinrichtungen, also dort, wo Menschen jetzt eben ankommen und um Hilfe bitten. Dort werden sie dann registriert. Daran schließt sich dann eine Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr bis zu maximal drei Jahren an. Das ist in der gesamten EU einheitlich. Das ergibt sich eben aus dem Beschluss, den die EU-Innenministerinnen und ‑Innenminister getroffen haben.

VORS. BUSCHOW: Ich habe eine letzte Online-Frage zum Aspekt der Flüchtlinge. Er schreibt, der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt fordere angesichts der Flüchtlinge reguläre Kontrollen an den deutschen Grenzen zu Polen und Tschechien. Kann das Bundesministerium des Inneren ausschließen, dass Deutschland reguläre Kontrollen an diesen Grenzen einführt?

KALL: Ich habe ja schon gesagt, dass die Bundespolizei die Kontrollen deutlich intensiviert hat und dass wir deutlich genauer hinschauen, wer jetzt nach Deutschland kommt. Das betrifft die östlichen Grenzen und primär natürlich die deutsch-polnische Grenze, aber auch die deutsch-tschechische Grenze. Das ermöglicht auch, dass wir schneller helfen und Menschen schneller registrieren können.

Sie wissen ja: Für Grenzkontrollen gibt es ganz bestimmte europarechtliche Voraussetzungen und europarechtliche Hürden. Die kann man nicht einfach so einführen. Gerade jetzt gibt es natürlich auch humanitäre Gründe dafür, den Frauen und Kindern, die da einreisen, wirklich schnell und so zu helfen, wie das alle EU-Staaten miteinander vereinbart haben. Dafür ist natürlich wichtig, dass sich Menschen im Schengen-Raum auch weiterhin bewegen können.

VORS. BUSCHOW: Eine Frage ist mehrmals gestellt worden. Ich nehme jetzt einmal stellvertretend die des Kollegen auf. Der fragt Herrn Hebestreit: Der ukrainische Präsident hat einen Verzicht auf Energielieferungen aus Russland gefordert. Wie steht die Bundesregierung zu einem solchen Embargo?

Ein Kollege fragt: Wie grundsätzlich ist das Nein der Minister Habeck und Lindner dazu?

HEBESTREIT: Vielleicht gehe ich einen halben Schritt zurück und mache noch einmal deutlich, dass Europa in enger Absprache mit den Vereinigten Staaten und auch mit Großbritannien die schärfsten Sanktionen der Neuzeit, wie ich fast gesagt hätte, verhängt hat, und zwar mit dem „de-SWIFT-ing“ von Banken und mit der Sperrung des Luftraums für russische Fluggesellschaften. Mehr als 500 Personen sind konkret auf die Sanktionsliste gesetzt worden. Es gibt umfangreiche Pakete, die auch immer wieder überprüft werden.

Dezidiert ausgenommen sind bislang Energielieferungen. Weil es dazu aus den USA gewisse Signale gibt, will ich das vielleicht etwas einordnen. Die USA sind Erdölexporteur und haben eine Versorgung in Höhe von etwa 7,2 Prozent, die sie aus Russland importieren, was aber in der Bilanz insgesamt ein Zuwachs ist, während Europa insgesamt ein Erdölimportland ist. Das heißt, etwa ein Drittel des Erdöles, das in Deutschland genutzt wird, stammt aus Russland.

Ich will damit einfach noch einmal die Dimensionen deutlich machen, worüber wir reden und worum es dabei geht. Das ist nicht einfach von heute auf morgen zu ersetzen. Insoweit haben auch die Äußerungen, die in den vergangenen Tagen von Wirtschaftsminister Habeck und auch von Finanzminister Lindner getroffen worden sind, darin ihre Begründung.

Trotzdem schauen wir natürlich sehr genau, wie sich die weitere Entwicklung vollzieht. Wir sind in enger Absprache auf europäischer Ebene. Alle Sanktionen werden auch europäisch gemeinsam miteinander verabschiedet.

FRAGE: Herr Hebestreit, wenn Sie sagen, das könne man jetzt nicht so einfach ersetzen, ist das der Grund, warum sich Deutschland einem möglichen Ölembargo nicht anschließen würde, oder ist die Darstellung, dass man sagt: „Das können wir nicht jetzt sofort machen; aber wir müssen mal sehen, ob wir das in den nächsten Wochen machen könnten“, oder ist das prinzipiell eine Absage an ein Ölembargo?

HEBESTREIT: Ich stand unter dem Eindruck, dass ich alle Ihre Fragen in der letzten Antwort beantwortet hätte. Vielleicht lesen Sie sie im Protokoll nach.

ZUSATZ: Nein. Das war eine Frage zum Zeitraum. Ich frage einfach, ob das generell eine Absage ist.

HEBESTREIT: Ich habe gesagt, dass es erst einmal auf europäischer Ebene diskutiert und gemeinsam beschlossen werden müsste, und ich habe gesagt, dass wir uns die Sache angucken. Wenn wir uns etwas angucken, gucken wir es uns an. Das ist eigentlich die Antwort auf die Frage. Es ist nichts generell ausgeschlossen, es ist aber auch nicht generell zugestimmt.

FRAGE: Herr Hebestreit, wenn Sie sagen, Sie möchten sich die Sache anschauen, können Sie konkretisieren, ob das zum Beispiel auch heute im Sicherheitskabinett oder vermutlich auch auf dem informellen Europäischen Rat Thema sein wird, auf dem ja auch Energiefragen angesprochen werden sollen?

Ist in Ergänzung, also jenseits eines Ölembargos, was bei einer Liefermenge von einem Drittel ja tatsächlich eine Herkulesaufgabe wäre, angestrebt, zumindest den Anteil kurz- oder mittelfristig zu reduzieren?

HEBESTREIT: Grundsätzlich hat die Bundesregierung schon in den letzten Tagen erklärt, dass sie die Unabhängigkeit von russischen Energielieferungen vergrößern will, dass das aber kurzfristig nicht einfach zu machen ist. Das ist eher ein mittel- und langfristiges Ziel.

Langfristig ist klar. Ich erspare Ihnen jetzt all das, was wir zum Thema der Energie- und Klimawende hier in der Regel vortragen. Aber es ist klar, worauf es abzielt. Aber dabei reden wir ja über Jahre bis Jahrzehnte, bis wir so weit sind.

Mittelfristig ist die Versorgung jetzt erst einmal gesichert. Wenn ich es richtig vernommen habe, unter anderem vom Wirtschaftsminister, ist auch für dieses Frühjahr, diesen Winter und diesen Sommer alles geklärt, selbst wenn man auf Lieferungen verzichten müsste, wenn Lieferungen ausfallen würden. Aber ganz grundsätzlich ist es so, dass wir beim Thema der Energieversorgung, der Energiesicherheit in enger Absprache mit europäischen Partnern agieren.

Was Ihre Frage angeht, ob wir das heute Nachmittag oder in den nächsten Tagen besprechen: Im Moment ist kein akuter Handlungsdruck. Gleichwohl bespricht man in diesen Tagen natürlich alle Themen immer wieder in den unterschiedlichen Zusammensetzungen.

Was ich aufgrund Ihrer Frage, der Frage des Kollegen und anderen jetzt nicht auslösen möchte, ist, sich in die nächste Sanktionsspirale hineinzubegeben, nämlich, nachdem man das eine veranlasst hat und das Nächste, am übernächsten Tag zu fragen: Was kommt denn dann?

Ich muss dazusagen: Die Situation in der Ukraine ist furchtbar. Es ergeht weiterhin die Aufforderung an den russischen Präsidenten, die Invasion zu stoppen, seine Truppen zurückzuziehen, die Kampfhandlungen unverzüglich einzustellen. Wir sehen furchtbare Bilder und Informationen aus der Ukraine, was die ukrainischen Städte und die Lage dort angeht, was Artilleriebeschuss, was das Aushungern von Großstädten angeht, was die Versorgung insgesamt angeht. Es werden humanitäre Korridore angekündigt, aber bisher ‑ so auf jeden Fall unsere Information ‑ nicht belastbar eingehalten. Die Situation ist schlimm.

Deshalb haben wir am Anfang dieser Pressekonferenz relativ viel Zeit darauf verwendet und verwenden müssen, wie es geht, jetzt der Flüchtlingsströme in Europa Herr zu werden. Davon kommt übrigens nur ein kleiner Teil nach Deutschland. Der große Teil wird im Augenblick vor allem in Polen, aber auch in Rumänien versorgt. Auch das sollte man würdigen und sehen, was da alles im Augenblick geleistet wird. Aber auch Deutschland übernimmt seinen Teil und steht damit auch an der Seite der europäischen Partner. Die Slowakei habe ich noch nicht genannt, Bulgarien und andere, die ja auch alle Großes leisten, damit wir jetzt versuchen, wenigstens diese humanitäre Katastrophe zu verhindern, die sich daraus ergibt.

FRAGE: Herr Hebestreit, Sie haben nach dem Treffen von Herrn Bennett und Herrn Scholz eine kurze Mitteilung gegeben. Können Sie etwas mehr darüber sagen, was die diplomatischen Bemühungen speziell Israels und Deutschlands sind und welche diplomatischen Pläne vielleicht noch bestehen, was jetzt folgen könnte, wer mit wem spricht und inwieweit der Bundeskanzler daran beteiligt ist?

HEBESTREIT: Dabei muss ich ein bisschen zurückhaltend sein. Denn alles, was man öffentlich bespricht, erschwert manchmal die internen Gespräche. Ich kann so viel sagen, dass wir jegliche diplomatische Initiative begrüßen, die dafür sorgt, diesen furchtbaren Konflikt zu beenden bzw. vielleicht erst einmal so etwas wie eine Waffenruhe, eine Waffenpause herbeizuführen.

Der israelische Premierminister ist am vergangenen Samstag in die russische Hauptstadt gereist und hat dort mehrere Stunden mit dem russischen Präsidenten gesprochen. Darüber hat er im Anschluss ‑ auf der Rückreise hat er in Berlin Halt gemacht ‑ auch den Bundeskanzler informiert. Er hat auch den französischen Präsidenten informiert, den amerikanischen, und meines Wissens auch mit Herrn Selensky länger darüber gesprochen.

Diese Gespräche haben natürlich eines zum Ziel: diesen Konflikt zu lösen. Es geht auch darum, dass die jeweiligen Konfliktpartner ‑ so will ich sie jetzt nennen ‑ auch weiterhin im Gespräch miteinander sind und sich auch die internationale Staatengemeinschaft verantwortlich fühlt. Der Bundeskanzler hat am vergangenen Freitag mit dem russischen Präsidenten gesprochen. Er wird heute im Laufe des Tages auch noch einmal mit dem ukrainischen Präsidenten sprechen. Wie wir den Medien entnehmen konnten, ist auf französischer Seite Herr Macron ebenfalls intensiv mit beiden Seiten im Gespräch. Darum geht es. Das ist eng abgesprochen, koordiniert. Es gibt auch immer wieder Gespräche zwischen Israel, Frankreich, Deutschland, den USA und anderen dazu. Ziel ist klar: Eine Beendigung dieses Konfliktes. Aber über Inhalte oder auch Erfolgsaussichten solcher Initiativen kann ich zu diesem Zeitpunkt von dieser Stelle aus nichts beitragen.

ZUSATZFRAGE: Ist China mit im Augenmerk? Ist mit im Augenmerk, dass man China aus Europa bitten könnte, sich darum zu kümmern?

HEBESTREIT: Nichts wird unversucht gelassen.

[…]

FRAGE: Herr Hebestreit, Sie haben vorhin gesagt, man dürfe sich jetzt nicht in eine Sanktionsspirale bewegen und quasi immer weiter neue Sanktionen beschließen, ohne dass es einen neuen Grund dafür gebe.

Was wäre aus Sicht der Bundesregierung denn eine Entwicklung in dem Konflikt oder eine Handlung seitens Russlands, die dazu führen würde, dass man sagen würde: „Jetzt brauchen wir aber noch einmal ein zusätzliches Sanktionspaket oder noch einmal verschärfte Sanktionen oder müssen darüber noch einmal sprechen“?

HEBESTREIT: Das gibt mir die Gelegenheit, die offenbar vorhandene Fehlinterpretation meiner Worte richtigzustellen. Ich habe nicht gesagt, dass weitere Sanktionen nicht sinnvoll wären, sondern ich habe gesagt, dass man sich über das Reden über den nächsten Schritt, nachdem der erste getan ist, ein bisschen in eine Spirale hineinredet, ohne die Wirksamkeit von Sanktionen zu überprüfen.

Grundsätzlich stellen sich mit jedem weiteren Tag, den dieser schreckliche Krieg andauert, auch die Fragen, die Sie berechtigterweise stellen, wieder neu: Wie kann man noch Einfluss nehmen? Worauf kann man reagieren? ‑ Dafür braucht es keinen einzelnen Auslöser, den man beschreiben kann.

Aber im Augenblick ist die öffentliche Diskussion ab und zu so, dass, nachdem eine Sanktion gefordert wurde und dann erfüllt worden ist, sofort die Frage gestellt wird: „Was kommt als Nächtes?“, ohne die Wirksamkeit der bereits getroffenen Sanktionen zu sehen. Im Augenblick erlebt man einerseits einen schrecklichen Krieg und andererseits sehr, sehr weitreichende, tiefgehende Sanktionen, die weite Teil der Welt weit über Europa und die Vereinigten Staaten hinaus befolgen.

BURGER (AA): Ich will dazu kurz ergänzen und auf etwas hinweisen, was die Außenministerin gestern in einem Fernsehinterview gesagt hat: Wenn es einen Sanktionshebel gäbe, mit dem wir dafür sorgen könnten, dass morgen die Kampfhandlungen in der Ukraine stoppen und morgen die russischen Panzer nicht weiterrollen, dann würden wir diese Sanktionen natürlich sofort verhängen, und zwar relativ unabhängig davon, welchen wirtschaftlichen Preis das beinhaltet. Nur: Einen solchen Hebel gibt es nicht. Diese Sanktionen sind dazu da, wirtschaftlichen und politischen Druck auf die russische Führung auszuüben, und dieser Druck wirkt über die Zeitschiene.

Deswegen ist es wichtig, dass wir uns jetzt, nachdem wir sehr, sehr umfangreiche Sanktionspakete beschlossen haben, gemeinsam mit den Partnern anschauen, wo sie ihre Wirkung erzielen und ob diese Wirkung so ist, wie wir sie uns vorgestellt haben. Gleichzeitig ‑ darauf hat der Regierungssprecher gerade ausführlich hingewiesen ‑ laufen die Gespräche mit unseren Partnern über die Frage weiter, wo wir den Druck weiter erhöhen können. Denn natürlich ist die Situation so, wie sie ist, mit jeder weiteren Bombe, mit jedem weiteren Vormarsch, jedem weiteren unschuldigen Zivilisten, der dort getötet wird, völlig inakzeptabel.

FRAGE: Ich habe eine Frage zur Umsetzung der Sanktionen. Mehrere russische Oligarchen sind ja ebenfalls sanktioniert. Hat die Bundesregierung mittlerweile Kenntnis davon, welche Vermögenswerte diese sanktionierten Personen in Deutschland haben? Wurden gegebenenfalls erste Vermögenswerte beschlagnahmt?

VORS. BUSCHOW: An wen richtet sich die Frage?

ZUSATZ: Sie richtet sich an die Bundesregierung. Zuständig ist wahrscheinlich das Wirtschaftsministerium. Aber geäußert haben sich dazu in der vergangenen Tagen unterschiedliche Ministerien.

GÜTTLER (BMWK): Ich kann noch einmal wiederholen, dass die Umsetzung von Sanktionspaketen in der Bundesregierung in den Ländern und vor allem bei den zuständigen Vollzugsbehörden läuft. Hierfür gibt es etablierte Strukturen und Prozesse. Diese werden jetzt darauf ausgerichtet, die Russland-Sanktionen kurzfristig und effizient umzusetzen. Über die Details wird sich fortlaufend abgestimmt, insbesondere darüber, ob und in welcher Weise Vermögensgegenstände gelisteter Personen von den Sanktionsvorschriften betroffen sind.

Für das Einfrieren von Geldern und von wirtschaftlichen Ressourcen von Personen ist die Deutsche Bundesbank zuständig. Rechtsverstöße verfolgen die zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Auch der Zoll hilft bei der Einhaltung von Sanktionen und Embargovorschriften im Rahmen der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren.

ZUSATZ: Das waren allerdings keine Antworten auf meine Fragen. Das, was Sie gerade vorgetragen haben, ist, glaube ich, der Stand von vergangenem Mittwoch. Damals wurde ja angekündigt, man schaue, welche Vermögenswerte bestünden. Deswegen würde mich interessieren, ob man das mittlerweile getan hat.

HEBESTREIT: Vielleicht darf ich mich kurz einbinden. Ich glaube, es geht um die Zuständigkeit. Die Bundesregierung ist dafür nicht zuständig. Wenn Sie zu den Vermögenswerten einzelner gelisteter Oligarchen oder anderer Personen Informationen haben wollen, müssten Sie bei der Bundesbank nachfragen. Das Entsprechende gilt für Fragen, in denen es um den Umgang mit Beschlagnahmung geht. Dann müssen Sie bei den Strafverfolgungsbehörden der Länder nachfragen.

Als Bundesregierung können wir hier nur darüber Auskunft geben, was uns an Informationen vorliegt.

ZUSATZFRAGE: Beispielsweise in Hamburg liegt die Yacht eines sanktionierten Oligarchen. Aus Hamburg gibt es die Information, zuständig sei die Bundesregierung für die Durchsetzung der Sanktionen.

Wer ist jetzt zuständig, und warum ist es in anderen Ländern möglich, Yachten zu beschlagnahmen, in Deutschland bislang allerdings offensichtlich nicht?

HEBESTREIT: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, hat Hamburg doch eine Yacht beschlagnahmt.

ZUSATZ: Nein. Die Yacht ist nicht beschlagnahmt.

HEBESTREIT: Aber das war eben Ihre Aussage.

Dazu muss ich mich kundig machen. Wie Sie wissen, habe ich eine große Sympathie für Hamburg. Insofern werde ich mich darum kümmern und Ihnen zeitnah eine Antwort bringen. Grundsätzlich gibt es Zuständigkeiten, und ich würde vermuten, dass diese Zuständigkeiten klar geklärt sind. Das sollte nicht lang dauern.

GÜTTLER: Die Bundesbank ist, wie gesagt, für die Vermögenswerte zuständig. Das Bundeswirtschaftsministerium hat keine Eingriffsbefugnisse für die Beschlagnahme. Deshalb wenden Sie sich bitte, wie gesagt, an die zuständigen Stellen.

VORS. BUSCHOW: Ich nehme eine Frage dazu, die sich auch an das Wirtschaftsministerium richtet, vielleicht auch an das Finanzministerium. Als nächstes wird nach der Hilfe für Unternehmen gefragt. Robert Habeck und Christian Lindner hätten anklingen lassen, dass es KfW-Förderkredite für die von den Russland-Sanktionen betroffenen deutschen Unternehmen geben solle.

Welches Volumen soll das Programm haben? Was sind die Konditionen? Ab wann können Unternehmen mit der Unterstützung rechnen?

GÜTTLER: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat sich hierzu bereits am Donnerstag nach seinem Treffen mit der Wirtschaft geäußert. Diese Äußerungen sind auch nachlesbar. Es geht darum, ein Kredithilfsprogramm für Unternehmen auf den Weg zu bringen, um Unternehmen gezielt zu helfen. Denn es kann nicht sein, dass einzelne Unternehmen, die jetzt hart betroffen sind, in die Knie gezwungen werden.

Hierfür soll es ein Hilfsprogramm geben, und das wird jetzt zeitnah auf den Weg gebracht. Nähere Details kann ich heute hier noch nicht nennen.

VORS. BUSCHOW: Kann das Bundesfinanzministerium ergänzen? ‑ Der Vertreter schüttelt den Kopf.

Frage an das Wirtschaftsministerium zu Nord Stream 2: Der Eigentümer und vorgesehene Betreiber der Pipeline befindet sich offenbar in der Abwicklung. Was heißt das für das laufende Genehmigungs- und Zertifizierungsverfahren? Ist dieses damit hinfällig?

GÜTTLER: Zum Stand des Zertifizierungsverfahrens bei der Bundesnetzagentur haben wir uns an dieser Stelle schon geäußert. Auch der Regierungssprecher hat einen Ausblick auf die nächsten Wochen gegeben, zumindest was den weiteren Fortgang dieses Verfahrens anbelangt. Hierzu gibt es aktuell keinen neuen Stand.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Verteidigungsministerium. Der ukrainische Botschafter Melnyk hat gestern im Fernsehen gesagt, deutsche Waffen seien in der Ukraine noch gar nicht angekommen bzw. nicht das, was schon angekündigt wurde, Panzerabwehrraketen und so etwas.

Was können Sie dazu heute aktuell sagen?

ROUTSI (BMVg): Vielen Dank für die Frage. Wir haben das jetzt schon zweimal gesagt; ich sage es auch gern noch ein drittes Mal: Dies sind operative Details. Ich kann und möchte dazu keine Stellung nehmen.

Ich würde aber, wenn Sie mir das erlauben, noch eine kleine Bitte hier an Sie alle richten: Wir haben sehr großes Verständnis dafür, dass Sie sehr detailreich auch über diesen schlimmen Krieg und auch über das, was unser Engagement, was die Hilfe der Bundeswehr angeht, berichten wollen. Aber ich bitte Sie, sehr, sehr genau abzuwägen, wie detailreich und mit welcher Tiefe Sie in Ihren Berichterstattungen arbeiten. Ihnen muss klar sein ‑ bitte bedenken Sie das! ‑, dass das unter Umständen zu einem Sicherheitsrisiko werden kann, und zwar nicht nur für unsere Frauen und Männer, die dort wirklich unterstützen und helfen wollen, sondern im schlimmsten Fall auch für die Ukraine selbst.

Das war mir sehr wichtig zu sagen. Ich würde um einen verantwortungsvollen Umgang bitten. Ansonsten bitte ich auch einfach um Verständnis dafür, dass wir uns nicht zu weiteren Hilfeleistungen äußern werden, außer sie sind abgeschlossen. Dann werden wir das aber auch eigeninitiativ tun.

Danke schön.

ZUSATZFRAGE: Wie positioniert sich das Verteidigungsministerium zu der Frage, ob Kampfjets aus Polen in die Ukraine geliefert werden sollen?

ROUTSI: Herr Hebestreit?

HEBESTREIT: War das Ihre Nachfrage? Denn das ist ja eigentlich ein neues Thema.

Grundsätzlich hat die Bundesregierung klar gesagt, sie sei dafür, defensive Waffen zu schicken. das ist unsere Position, und dazu stehen wir. Gleichzeitig hat der Bundeskanzler mehrfach deutlich gemacht, dass wir alles dafür tun werden, um ein Eingreifen der NATO in diesen Krieg zu verhindern. Das ist oberstes Gebot, so schrecklich es ist. Das ist die Richtschnur unseres Handelns.

VORS. BUSCHOW: Ich bin jetzt etwas im Zwiespalt, weil sich immer mehr Hände zum Thema der Ukraine heben ‑ dafür wollen wir uns natürlich die Zeit nehmen ‑, gleichzeitig aber der Vertreter des Arbeitsministeriums in fünf Minuten weg muss. Ich fände es schräg, das Thema zu unterbrechen, um eine völlig andere Frage zu stellen. Mein Vorschlag ist ‑ ich hoffe, dass der Kollege es mir nicht übel nimmt ‑, dass ich die Frage vorlese, dass das BMAS das vielleicht im Rahmen einer schnellstmöglichen Nachlieferung beantwortet und dass wir dann mit dem Thema der Ukraine fortfahren.

[…]

FRAGE: Meine Frage ist eine Fortführung des Themas der Energiesicherheit, und sie geht an das Finanzministerium und eventuell an das Ministerium für Wirtschaft und Klima.

Finanzminister Lindner hat gestern Abend in dem „Bericht aus Berlin“ die Hausnummer von 200 Milliarden Euro in der mittelfristigen Finanzplanung genannt, die in den nächsten Jahren in die Energiewende investiert werden sollen.

Ist vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges diese Summe in den internen Haushaltsberatungen der Regierung in den letzten Tagen noch einmal eine Steigerung im Vergleich zu dem, was im Koalitionsvertrag ohnehin vorgesehen war? Vielleicht könnten Sie uns einen kleinen Einblick geben, ob das sozusagen eine zusätzliche Stärkung sein soll, um auf das vorhin schon besprochene Ziel einer möglichst baldigen oder langfristigen Energieunabhängigkeit von Russland hinzuwirken.

Im Detail, an das Ministerium für Wirtschaft und Klima oder auch an das Finanzministerium: Können Sie uns sagen, was diese 200 Milliarden Euro genau umfassen? Der Minister hat, glaube ich, gesagt, darin wären die Kosten für den Wegfall der steuerfinanzierten EEG-Umlage, aber auch für die Ladeinfrastruktur etc. Gibt es einen besonderen Schwerpunkt, wohin die Mittel fließen sollen, den Sie uns vielleicht schon nennen können?

NIMINDÉ-DUNDADENGAR ((BMF): Ich würde die Themen trennen wollen.

Zur Energiesicherheit haben sich der Finanzminister und auch andere Mitglieder der Bundesregierung wiederholt geäußert. Diese Worte stehen für sich. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Bezüglich der 200 Milliarden Euro, der Äußerung des Finanzministers gestern und auch von Bundeswirtschaftsminister Habeck kann ich mitteilen, dass eine Verständigung bis zum Jahr 2026 erreicht wurde und dass daraus Maßnahmen zur Dekarbonisierung und zur Entlastung privater Haushalte und Unternehmen bei den Energiekosten sowie zur Erhöhung der Versorgungssicherheit finanziert werden sollen. Zu den Details werden wir uns im Zuge der Vorstellung der Eckwerte für den Bundeshaushalt 2023 und des Finanzplans bis 2026 äußern.

BUSCHOW: Eine Frage dazu hat auch ein Kollege gestellt. Er fragt: Ist das eine Beschreibung der ohnehin geplanten Ausgaben dafür, oder handelt es sich um Geld, das der Bund zusätzlich ausgeben will?

NIMINDÉ-DUNDADENGAR: Dafür möchte ich auf die Worte des Ministers in dem Interview verweisen.

FRAGE: Frau Routsi, vielleicht habe ich es gerade überhört. Es ist eine Tatsache, dass der ukrainische Botschafter sagt, die Hilfe sei noch nicht angekommen. Können Sie das bitte noch einmal sagen? Über 5000 Helme ist ja auch sehr deutlich kommuniziert worden. Könnten Sie das bitte noch einmal beantworten?

Wenn Sie sagen, dass wir nicht tiefgreifende Berichterstattung machen sollten, weil das Leben gefährdet, würde ich das gern noch einmal von einer Antwort auf so eine Frage trennen wollen.

ROUTSI: Ich würde gern mit dem zweiten Anteil beginnen. Es geht nicht darum, dass ich Sie gebeten habe, etwas zu tun oder nicht zu tun. Das war nicht meine Absicht. Meine Absicht war, noch einmal zu sensibilisieren, dass man, wenn man mit einer gewissen Detailtiefe arbeitet, unter Umständen Informationen preisgibt, die schädlich sein könnten, die gefährlich sein könnten, die Menschen ihr Leben kosten könnten. Das ist alles, worum ich gebeten habe. Wie Sie damit umgehen, das obliegt natürlich Ihnen. Mir war es einfach wichtig, das noch einmal zu sagen.

Was den ersten Teil angeht, verweise ich auf das, was ich gerade gesagt habe. Wir werden uns hier zu Hilfspaketen, zu Hilfslieferungen, erst einlassen, wenn sie abgeschlossen sind. Bis dahin sind das operative Details. Deswegen bitte ich um Verständnis, dass meine Antwort nach wie vor so verbleibt.

ZUSATZFRAGE: Das bedeutet ‑ weil Sie jetzt noch nicht abschließend darauf antworten können ‑, die Hilfe ist noch nicht da? Kann man das daraus schließen?

ROUTSI: Ich werde mich dazu nicht weiter einlassen. Das sind operative Details.

VORS. BUSCHOW: Vielleicht sage ich an der Stelle, dass ich für die Mehrheit unserer Mitglieder tatsächlich in Anspruch nehme, dass wir uns der Verantwortung, der Berichterstattung, die wir im Moment machen, durchaus bewusst sind.

Ich nehme zum Komplex Ukraine eine Frage dazu. Sie geht an das Auswärtige Amt: Wie gefährlich ist nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes die Situation für Journalistinnen und Journalisten in Russland nach Verschärfung der Mediengesetze?

BURGER: Das ist eine Frage, die uns seit dem vergangenen Freitag sehr intensiv beschäftigt, zu der wir auch mit sehr vielen, vor allem deutschen Redaktionen, über das Wochenende in sehr engem Kontakt waren. Auch viele von Ihren Kolleginnen und Kollegen waren dazu mit uns und mit unserer Botschaft in Moskau in Kontakt.

Es ist in der Tat so, dass Russland hier sehr, sehr weitgehende Eingriffe in die Presse- und Meinungsfreiheit vorgenommen hat. Wir haben deswegen auch am Samstag in unseren Reise- und Sicherheitshinweisen für Russland einen sehr deutlichen Hinweis aufgenommen, dass Äußerungen sowohl von Journalistinnen und Journalisten in den Medien, aber auch Äußerungen von Privatpersonen in den sozialen Medien, nach dieser neuen Gesetzgebung zu sehr drakonischen Strafen führen können.

Es gibt naturgemäß noch keine Erfahrungen mit der tatsächlichen Anwendung dieser Gesetze. Die Art und Weise, wie sie formuliert sind ‑ sie enthalten sehr viele unbestimmte Begriffe ‑, muss aber dazu führen, dass man sehr sensibel und sehr problembewusst mit dieser Situation umgeht.

Sie haben zur Kenntnis genommen: Eine ganze Reihe von deutschen Medienhäusern hat von sich aus schon bekanntgegeben, dass sie bis auf Weiteres die Berichterstattung aus Russland ruhen lassen, auch eine ganze Reihe von internationalen Medienhäusern. Das ist natürlich aus Sicht einer freien Gesellschaft ein großes Problem, wenn eine freie Berichterstattung über so wichtige Ereignisse nicht möglich ist. Das ist aus unserer Sicht deswegen ein wirklich gravierender Verstoß gegen die Presse- und Meinungsfreiheit.

FRAGE: Ich hätte noch einmal eine Frage an Frau Routsi. Frau Routsi, wenn ich es richtig verstanden habe, dann haben Sie gesagt, dass man mit möglichen detaillierten Veröffentlichungen auch das Leben von Bundeswehrsoldaten vor Ort in Gefahr bringen könnte. Heißt das, dass es Bundeswehrsoldaten gibt, die gerade in der Ukraine sind?

ROUTSI: Ich habe, soweit ich mich erinnern kann, von den Frauen und Männern vor Ort gesprochen.

HEBESTREIT: Vielleicht darf ich mich da an zwei Stellen einmischen. Das eine würde ich gern „unter eins“ sagen, für das andere würde ich ausnahmsweise „unter drei“ gehen, wenn es recht ist.

„Unter eins“ kann ich sagen: Es befinden sich keinerlei Bundeswehrangehörige in der Ukraine. Das ist auch gut so.

[…]

VORS. BUSCHOW: Dann würde ich in diesem Moment wieder auf „unter eins“ zurückgehen.

FRAGE: Noch einmal eine andere Frage an das Auswärtige Amt oder Verteidigungsministerium: Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz hat sich ja am Wochenende dahingehend geäußert, dass aus seiner Sicht ein gezielter Angriff auf Atomreaktoren oder atomare Anlagen der Ukraine seitens Russland eventuell ein Eingreifen der NATO rechtfertigen würde. Wie sehen Sie das seitens der Bundesregierung?

ROUTSI: Grundsätzlich kommentieren wir Äußerungen aus dem politischen Raum nicht. Das wäre meine Position dazu.

HEBESTREIT: Ich kann aber auf ein Statement des Bundeskanzlers verweisen, der sich dazu mehrfach sehr klar geäußert hat.

BURGER: Und ich auf diverse Statements der Außenministerin, die sich dazu auch sehr klar geäußert hat.

Nuklearverhandlungen mit dem Iran

FRAGE: Wurde in dem Gespräch zwischen Bennett und Kanzler Scholz über die Verhandlungen im Zusammenhang mit dem JCPOA in Wien gesprochen?

HEBESTREIT: Grundsätzlich handhaben wir es so, dass wir hier grundsätzlich keine Inhalte aus bilateralen Gesprächen darlegen.

FRAGE: Können die Gespräche über das iranische Atomprogramm in Wien ein Teil der Verhandlungen mit Moskau sein?

HEBESTREIT (BReg): Ich glaube nicht.

ZUSATZFRAGE: Herr Burger?

HEBESTREIT: Über das iranische Atomprogramm reden wir in Wien seit vielen Monaten sehr intensiv. Wir sind dort in der Situation, dass eine finale Textfassung auf dem Tisch liegt. Die Zeit drängt aus unserer Sicht. An diesen Verhandlungen war Russland immer als einer der Teilnehmerstaaten am JCPOA beteiligt.

Wir nehmen die Äußerungen des russischen Außenministers dazu aus jüngster Zeit zur Kenntnis.

Aus unserer Sicht muss jetzt alles dafür getan werden, dass diese Einigung schnell zustande kommt, weil es einfach wichtig ist, dass eine Lösung für das iranische Atomprogramm gefunden wird, die mehr Stabilität und Sicherheit für die Region bringt.

FRAGE: Herr Burger, Sie haben es gerade angesprochen. Russland verlangt Garantien von den USA dafür, dass es uneingeschränkt Handel mit dem Iran betreiben kann. Diese Forderung der Russen wurde von den Amerikanern abgelehnt.

Sehen Sie das JCPOA jetzt gefährdet?

BURGER (AA): Ich werde das im Einzelnen jetzt nicht weiter kommentieren. Alle, die an dieser Vereinbarung beteiligt sind, sind in der Pflicht, dazu beizutragen, dass es wieder zustande kommt.

Aufnahme afghanischer Ortskräfte in Deutschland

Dann stelle ich noch eine letzte Frage: Wie viele afghanische Ortskräfte sind bislang in Deutschland eingereist? Wie viele Visa wurden ausgestellt?

KALL (BMI): Ich hätte Zahlen zu den eingereisten Ortskräften in Deutschland. Das sind bis heute 2444. Inklusive Familienangehörigen sind es 10 628 Personen, die nach Deutschland gekommen sind.

BURGER (AA): Seit dem Fall Kabuls an die Taliban sind 14 000 Visa ausgestellt worden, davon allein 8000 seit Beginn dieses Jahres.

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