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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­­pressekonferenz vom 04.03.2022

04.03.2022 - Artikel

Angriff Russlands auf die Ukraine

FRAGE: Herr Büchner, ich möchte aufgreifen, dass das heute Morgen auch die Außenministerin getan hat, indem sie in Brüssel gesagt hat: Über die drei scharfen Sanktionspakte hinaus, die wir bereits beschlossen haben, werden wir weitere Maßnahmen ergreifen, die gezielt in das Machtzentrum Putins treffen. - Was kann man sich denn darunter vorstellen? Vielleicht antworten auch das Wirtschafts- und das Finanzministerium.

BURGER (AA): Da es um die Äußerung der Außenministerin geht, beantworte ich die Frage. In der Sache werde ich aber nicht über das hinausgehen, was hier gerade schon gesagt wurde. Wir sind im Austausch mit den Partnern in der EU, wir analysieren die Wirkungen der Sanktionen, die wir bisher bereits beschlossen und in Kraft gesetzt haben. Wir schauen uns die weitere Lageentwicklung genau an und beraten in diesem Licht auch mit den Partnern darüber, wie die nächsten Schritte aussehen können.

FRAGE: Mir geht es um eine Meldung der EU, auch wenn sie ist schon ein paar Tage alt ist. Darin geht es darum, dass zusätzliche russische Unternehmen und Personen in die Sanktionslisten aufgenommen wurden, und dies auch auf der Grundlage neuer Kriterien. Welche sind diese neuen Kriterien, nach denen weitere Personen oder Unternehmen auf der Sanktionsliste gelandet sind? Diese habe ich nach der Meldung nicht gefunden.

BURGER: Wenn Sie mir die Meldung, auf die Sie sich beziehen, vielleicht im Nachgang zu dieser Pressekonferenz zeigen, dann helfe ich Ihnen gern, im Amtsblatt der Europäischen Union zu suchen, wo ja die entsprechenden Sanktionsbeschlüsse vollständig aufgeführt sind und wo selbstverständlich auch aufgeführt ist, welche neuen Rechtsakte es gibt.

Was die Sanktionsbegründungen angeht, so ist ein Aspekt, der dazu passen könnte, dass als Listungskriterium in der letzten Woche Personen und Entitäten zusätzlich hinzugekommen sind, die von der Politik der russischen Führung profitieren. Unter diesem Listungskriterium ist unter anderem eine ganze Reihe von Oligarchen zusätzlich gelistet worden. Aber ich bin mir nicht sicher, ob sich diese Meldung tatsächlich hierauf bezieht, weil ich nicht weiß, auf welchen Zeitpunkt und auf welches Timing sich das Prädikat „neues Kriterium“ bezieht.

ZUSATZ: Ich spreche Sie hinterher an. Das klären wir bilateral.

[…]

BÜCHNER (BReg) Wenn es dazu keine Fragen gibt, möchte ich zu den Ereignissen der vergangenen Nacht erwähnen, dass der Bundeskanzler mit dem ukrainischen Präsidenten Selensky telefoniert hat. Präsident Selensky hat angerufen und den Bundeskanzler über die aktuellen Entwicklungen und speziell über die Situation bezüglich des Atomkraftwerks informiert. Ich glaube, Weiteres zu dem Thema kann Herr Stolzenberg vom BMUV beitragen.

STOLZENBERG (BMUV): Das BMUV hat heute Morgen schon kurz über die aktuelle Lage des AKW Saporischschja informiert. Auch die Internationale Atomenergieorganisation hat sich vor etwa einer Stunde in einer Pressekonferenz dazu geäußert. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle unsere aktuellen Informationen vortragen, damit wir alle den gleichen Informationsstand haben.

Nach russischem Beschuss in der Ukraine ist im Atomkraftwerk Saporischschja nach Informationen der Internationalen Atomenergieorganisation ein Feuer ausgebrochen. Das Ausmaß der Schäden ist bislang unklar. Heute am frühen Morgen ist das Feuer von ukrainischen Einheiten des staatlichen Rettungsdienstes gelöscht worden. Laut Meldung der ukrainischen Atomaufsicht sind die für die Sicherheit des AKW wichtigen Systeme und Komponenten funktionsfähig. Alle radiologischen Messwerte an dem Kraftwerk bewegen sich weiter im normalen Bereich. Das BMUV und das Bundesamt für Strahlenschutz beobachten die Lage und informieren über die relevanten Entwicklungen.

Deutschland verfügt seit vielen Jahren über Instrumente zur Bewertung einer radiologischen Lage, beispielsweise über das Integrierte Mess- und Informationssystem IMIS, das beim Bundesamt für Strahlenschutz betrieben wird. Sollte das BMUV Hinweise haben, dass sich ein radiologischer Notfall mit erheblichen Auswirkungen in der Ukraine ereignet, würde das Radiologische Lagezentrum des Bundes beim BMUV die Lage bewerten, die Öffentlichkeit informieren und, soweit erforderlich, Verhaltensempfehlungen geben.

Wer sich über die aktuelle Situation in der Ukraine hinsichtlich der nuklearer Sicherheit und des Strahlenschutzes informieren möchte, kann dies auf den Websites des Bundesumweltministeriums und des Bundesamts für Strahlenschutz tun.

FRAGE: Herr Büchner, hat die Bundesregierung, vielleicht auch das Auswärtige Amt oder das Verteidigungsministerium, eigene Erkenntnisse darüber, dass es sich um russischen Beschuss handelte? Denn dazu gibt es ja durchaus unterschiedliche Aussagen. Herr Selensky sagt, es handele sich um einen russischen Beschuss. Er hat davon gesprochen, dass ein russischer Panzer auf das Atomkraftwerk bzw. auf den Reaktorblock geschossen hat. Das war nun offensichtlich nicht so. Vielmehr ist ein Trainingszentrum getroffen worden. Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse, vielleicht nachrichtendienstlicher Art, dass es sich tatsächlich um russischen Beschuss handelte?

BÜCHNER: Grundsätzlich gilt, dass alle Nachrichten aus dem Kriegsgebiet schwer zu verifizieren sind. Darüber hinaus muss ich aber erneut sagen, dass wir über Quellen unserer Erkenntnisse hier nicht berichten.

ZUSATZFRAGE: Kann vielleicht das Verteidigungsministerium oder das Auswärtige Amt etwas dazu beitragen?

BURGER: Ich glaube, wir würden genau dieselbe Antwort geben.

FRAGE: Herr Büchner, gab es bei dem Gespräch vonseiten Herrn Selenskys weitere Anfragen bezüglich deutscher Waffen?

BÜCHNER: Ich kann hier über das Gespräch nur berichten, dass sich der Bundeskanzler hat informieren lassen, und nichts darüber hinaus.

FRAGE: Zum Thema Atom noch eine Frage an das Umweltministerium, nachdem offensichtlich gerade ein Run auf Apotheken und Jodtabletten stattfindet. Ich weiß, Sie haben sich schon dahingehend geäußert, dass es nicht sinnvoll ist, sie einzeln einzunehmen. Mich interessiert aber: Wer bevorratet denn diese sinnvollen und wirksamen Jodtabletten für den Fall eines Unfalls in einem Atomkraftwerk? Werden sie von den Ländern verwaltet, oder ist der Bund dafür zuständig? Wer gibt sie im Notfall aus?

STOLZENBERG: Die Verteilung erfolgt über das Bundesamt für Strahlenschutz. Ausgegeben werden sie von den Bundesländern. Das heißt, der Bund organisiert die Bevorratung, die Ausgabe erfolgt durch die Bundesländer.

ZUSATZFRAGE: Wie stellt man sich das vor? Werden sie über bestimmte Ausgabestationen verteilt? Wie wird das gemacht?

STOLZENBERG: Wie das im Detail funktioniert, ob das zum Beispiel auch über Apotheken oder Ähnliches geht, kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Das liefere ich Ihnen gern nach. Es ist aber sicherlich auch auf den Seiten des Bundesamts für Strahlenschutz nachzulesen.

BERGER (BMZ): Ich habe eine Reise anzukündigen. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesentwicklungsministerium, Nils Annen, ist gestern Abend zu einem Besuch in der Republik Moldau eingetroffen. Herr Annen übermittelt ein Unterstützungsangebot an die Vertreterinnen und Vertreter der Republik Moldau bei der Bewältigung der aktuellen Lage. Die Republik Moldau mit deutlich weniger als 3 Millionen Einwohnern hat seit Beginn des Krieges aus dem Nachbarland Ukraine mehr als 100 000 geflüchtete Menschen aufgenommen. Herr Annen wird bei seinem Besuch hochrangige politische Gespräche mit den zentralen Partnern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit führen, unter anderem mit Premierministerin Natalia Gavrilița sowie mit Vertretern von internationalen Organisationen und anderen Geberländern. Zudem wird er sich in einem Aufnahmelager an der Grenze zur Ukraine selbst ein Bild vom Umgang mit der Flüchtlingssituation verschaffen und mit Vertretern der Kommunalverwaltung zusammentreffen. Der Besuch endet morgen Vormittag.

FRAGE: Zu Moldau hatte ich am Mittwoch schon gefragt. Ich warte immer noch auf die Nachreichung des Auswärtigen Amts. Herr Burger, ich hatte gefragt, ob man angesichts des Transnistrien-Konflikts erwartet, dass die Russen auch Transnistrien anerkennen und dann quasi über Transnistrien nach Moldau einmarschieren werden, wo es ja keine signifikanten Streitkräfte gibt. Angesichts der gestrigen Beantragung der EU-Mitgliedschaft durch Moldau frage ich, wie die Bundesregierung mit diesem Antrag umgehen möchte.

BURGER: Die Nachlieferung wurde zu Recht angemahnt. Ich kann Ihnen aber in der Sache nicht sehr viel sagen. Das ist eine hypothetische Frage. Deswegen werde ich darüber hier nicht spekulieren. Wir stehen grundsätzlich in einem engen Austausch mit der Regierung von Moldau und in dieser Situation natürlich noch mehr. Wenn es eine weitere Lageentwicklung gäbe, die wir mitzuteilen hätten, würden wir das hier natürlich sehr gerne tun.

BÜCHNER: Zum Beitrittsgesuch der Republik Moldau hat sich der Bundeskanzler in der Fernsehdiskussion am gestrigen Abend geäußert. Ich will ihn zitieren:

„Die Europäische Union ist eine Gemeinschaft demokratischer Staaten, die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Marktwirtschaft als gemeinsame Prinzipien verfolgen. Sozialstaatliche Vorstellungen haben auch eine ganze Reihe von festen Regeln. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass auf der Tagesordnung steht, eine Entscheidung über die Aufnahmeperspektive der Westbalkanstaaten zu treffen. Darüber wird sorgfältig und lange gesprochen, und es gibt weitere Länder, die Interesse haben. Aber man muss auch sehr klar sein, dass das natürlich Voraussetzungen hat, und deshalb ist das natürlich nicht die Frage, um die es gerade geht.“

Lassen Sie mich hinzufügen: Die Bundesregierung unterstützt die georgischen und moldawischen Reformprozesse schon seit Jahren nach Kräften. Vorrangig ist, die Assoziierungs- und Freihandelsabkommen konsequent umzusetzen und alle darin liegenden Chancen zu nutzen. Hieran werden wir weiter mit Moldawien und Georgien arbeiten. Daher haben wir bereits im Koalitionsvertrag festgehalten, dass Staaten wie die Ukraine, Moldau und Georgien, die einen EU-Beitritt anstreben, sich durch konsequente rechtsstaatliche und marktwirtschaftliche Reformen annähern können.

ZUSATZFRAGE: Dann probiere ich es einmal anders: Sieht die Bundesregierung die Republik Moldau militärisch als gefährdet an, und wie ist Ihre Position in Sachen russischer Truppen in Transnistrien? Mein letzter Stand ist, dass die NATO von den Russen fordert, dass die russischen Truppen von dort abziehen. Tut sie das immer noch?

BURGER: An der Position der Bundesregierung zum Transnistrien-Konflikt hat sich nichts geändert.

Zu Ihrer anderen Frage werde ich hier keine Einschätzungen abgeben, weil das wiederum ins Spekulative führen würde. Wir sind, wie gesagt, mit der Regierung von Moldau in einem ganz engen Austausch. Die Reise von Staatssekretär Annen ist ein gutes Beispiel dafür.

VORS. WELTY: Stichwort „Waffenlieferungen“. Frage: Das BMVg hat bei Waffenherstellern nachgefragt, was diese als Soforthilfe für die Ukraine kurzfristig liefern können. Um welche Waffen geht es? Auch um schwere Waffen wie Panzer oder Artillerie?

COLLATZ (BMVg): Solche Gespräche sind mir nicht bekannt.

VORS. WELTY: FRAGE: Kann die Bundesregierung bestätigen, dass weitere Waffen an die Ukraine geliefert werden, und falls ja, in welchem Umfang?

COLLATZ: Ich kann bestätigen, dass sich weitere Güter versandfertig in Lagern befinden. Entscheidungen des Sicherheitsrats stehen aus. Mitteilungen zu Details kann ich nicht machen.

VORS. WELTY: Frage: Der Botschafter der Ukraine fordert weitere Waffenlieferungen, unter anderem von schwerem Gerät. Gibt es dazu schon eine Einschätzung, eine Stellungnahme der Bundesregierung?

COLLATZ: Meinerseits verweise ich auf die Worte, die ich eben gewählt habe.

BÜCHNER: Etwas anderes kann ich auch nicht sagen. Deutschland hat defensive Waffen geliefert und die Ukraine damit unterstützt. Darüber hinaus werden wir uns zu dem Thema hier nicht weiter einlassen.

FRAGE: Ich frage zu dem Strela-Waffensystem nach, das gestern offenbar vom BMWK genehmigt wurde. Danach war hinreichend zu lesen, dass die Bundeswehr selbst es für den Einsatz gesperrt hat, unter anderem wegen Mikrorissen und wegen Korrosion. Können Sie noch einmal darstellen, wie es dazu kam, dass gerade solche Waffen für die Lieferung in die Ukraine ausgewählt wurden?

COLLATZ: Meine Ausführungen zur Bereitstellung von Materialien haben Sie eben gehört. Ich kann ausdrücklich nicht bestätigen, welche Waffentypen oder welche Ausrüstungsgegenstände das sind, ich kann Ihnen aber bestätigen, dass seitens der Bundeswehr natürlich nur handhabungssicheres Material geliefert wird.

ZUSATZFRAGE: Nach meinem Kenntnisstand hat der Bundessicherheitsrat, der gestern getagt hat, das letzte Wort. Können Sie sagen, wie es ausgegangen ist?

COLLATZ: Ich kann dazu nichts sagen.

FRAGE: Direkt daran anschließend: Herr Büchner, können Sie vielleicht etwas dazu sagen? Denn bei dieser Entscheidung stellt sich ja auch die Frage, wann der Zeitpunkt gekommen ist, an dem Waffen nichts mehr ausrichten können. Können Sie in etwa zeitlich sagen, wann die Entscheidung über die Versendung weiterer Waffen an die Ukraine fällt?

BÜCHNER: Nein, dazu kann ich nichts sagen, und dazu werden wir auch nichts sagen. Wie Sie wissen, sind die Beratungen des Bundessicherheitsrats geheim. Über diese werden wir hier nicht informieren.

ZUSATZFRAGE: Würden Sie mir zustimmen, dass es einen gewissen Zeitdruck bei dieser Entscheidung gibt?

BÜCHNER: Dass es sich hier um einen brutalen Angriffskrieg handelt, der mit massiven Angriffen auf ukrainische Städte geführt wird, können wir alle jeden Tag sehen. Wir wachen jeden Morgen mit fürchterlichen Nachrichten aus der Ukraine auf. Selbstverständlich ist das eine Situation, in der die Ukraine immer stärker unter Druck kommt. Aber über das hinaus, was ich hier gesagt habe ‑dass wir die Ukraine mit defensiven Waffen unterstützt haben und sie auf viele andere Arten unterstützen ‑, möchte ich mich hier nicht einlassen.

FRAGE: Herr Collatz, Ihre Bemerkung, dass weitere Waffen versandfertig in den Lagern liegen ‑ ‑ ‑ Sie schütteln den Kopf. Ich glaube, das haben Sie so gesagt.

COLLATZ: Weitere Materiallieferungen!

ZUSATZFRAGE: - Keine Waffen. ‑ Das lässt für mich den Schluss zu, dass es sich, wenn Waffen dabei sind, dann um die gleichen Kategorien wie die bisher gelieferten handelt, also etwa um Panzerfäuste, Flugabwehrraketen. Ist diese Vermutung richtig?

COLLATZ: Ich möchte Ihre Spekulation weder behindern noch fördern.

FRAGE: Soweit ich das verstanden habe, wollen Sie weder bestätigen noch dementieren, dass diese Strelar-Raketen geliefert werden. Aber können Sie zumindest ein bisschen über diese Waffe sagen? Was ist sie? Ist sie eine Art Stinger, 30 Jahre alt, oder etwas ganz anderes?

COLLATZ: Noch einmal: Ich kann und möchte nicht bestätigen, welche Arten von Gegenständen und Materialien sich derzeit in der Absprache und in der Vorbereitung befinden. Zu den in der Bundeswehr genutzten und vielleicht auch vorher einmal genutzten Waffentypen können Sie sich auf unseren Seiten informieren. Eine einfache Recherche im Internet ergibt alle relevanten Daten.

FRAGE: Noch eine Frage zu den bisher gelieferten Waffen. Herr Collatz, ist es richtig, dass diese, also die Stinger-Raketen, vollständig an die ukrainische Seite übergeben wurden?

COLLATZ: Wir haben ja schon bestätigt, dass die erste in Rede stehende Lieferung am Ort des Bedarfs angekommen ist.

ZUSATZFRAGE: Alle Elemente dieser ersten Lieferung? Darum ging es.

COLLATZ: Alle genannten Elemente sind angekommen.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Innenministerium. Herr Kall, es geht um die Ausreisenden, die in der Ukraine mitkämpfen wollen. Haben Sie einen Überblick über die Zahl?

In der letzten Bundespressekonferenz hatten Sie angekündigt, Extremisten unter ihnen an der Ausreise zu hindern, indem ihnen die Pässe entzogen werden. Ist so etwas in der Zwischenzeit schon passiert, und können Sie ungefähr einschätzen, wie viele Menschen ausgereist sind, um dort mitzukämpfen?

KALL (BMI): Hierzu muss man zwei Fallkonstellationen trennen. Zum einen geht es um ukrainische Staatsangehörige oder Deutsch-Ukrainer zurück in die Ukraine, in ihre Heimat, reisen und sich möglicherweise an der Verteidigung ihres Landes beteiligen. Das ist nach deutschem Recht nicht zu untersagen. Das ist also möglich. Dazu kann ich Ihnen keine Zahlen nennen. Zum anderen geht es darum, dass sich möglicherweise deutsche Extremisten, Rechtsextremisten, an Kampfhandlungen beteiligen wollen. Erkenntnisse über Deutsche aus dem rechtsextremistischen Spektrum, die in die Ukraine gereist sind, um sich dort offenbar an Kampfhandlungen zu beteiligen, liegen den Sicherheitsbehörden in einer niedrigen einstelligen Zahl vor. Ich kann Ihnen die genaue Zahl nicht nennen. Es sind deutlich weniger als zehn Fälle.

Noch ganz kurz Folgendes: Die Bundespolizei und die Sicherheitsbehörden sind sensibilisiert, was diese Fälle angeht, sind sehr wachsam, fahnden gegebenenfalls nach ihnen bekannten Extremisten. Pässe zu entziehen, ist eben eine Möglichkeit, Ausreisen zu verhindern. Da sind die Sicherheitsbehörden dran.

ZUSATZFRAGE: Sie sprechen von einer niedrigen einstelligen Zahl, von deutlich weniger als zehn. Aber ich habe Sie richtig verstanden: Die sind schon ausgereist? Das konnte man nicht verhindern?

KALL: Das ist die derzeitige Erkenntnislage der Sicherheitsbehörden. Ja.

ZUSATZFRAGE: Haben Sie Gefährderansprachen gemacht? Waren Sie also schon bei den entsprechenden Menschen und haben an die Tür geklopft?

KALL: Die Sicherheitsbehörden treffen Maßnahmen, aber über Einzelfälle kann ich hier nicht berichten.

FRAGE: Ich möchte den Aspekt ausweiten. Unabhängig davon, ob der deutsche Staat jetzt Extremisten an der Ausreise hindern will, ist es ja aktuell möglich und legal, als Deutscher auf der Seite der Russen zu kämpfen. Warum ist es rein rechtlich überhaupt legal, als deutscher Bürger an einem Angriffskrieg teilzunehmen? Warum ändern Sie das nicht?

KALL: Ich als Jurist kann ich nur sagen ‑ das Justizministerium kann vielleicht eine weitere rechtliche Einschätzung abgeben ‑, was legal ist, hängt natürlich immer von den Handlungen ab, die dort tatsächlich unternommen werden, davon, inwieweit sie mit dem Völkerrecht vereinbar sind usw.

KEITEL (BMJ): Wie mein Kollege gerade schon gesagt hat, kommt es ganz klar immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Ich kann Ihnen nur ganz allgemein aus Sicht des deutschen Strafrechts sagen, was hier in Betracht kommt.

Zunächst ganz grundsätzlich: Ob es deutschen Staatsangehörigen straffrei möglich ist, sich an Kampfhandlungen zu beteiligen, lässt sich pauschal nicht beantworten. Maßgeblich dafür sind zum einen die Rechtsvorschriften des dortigen Landes, beispielsweise der Ukraine, über die das Bundesministerium der Justiz keine Auskunft geben kann. Maßgeblich dafür sind zum anderen auch die Vorschriften des humanitären Völkerrechts wie unter Umständen auch die Vorschriften des deutschen Strafrechts.

Was das deutsche Strafrecht und das humanitäre Völkerrecht anbelangt, kann ich Ihnen noch Folgendes sagen: Wenn sich nicht-deutsche Staatsangehörige an Kampfhandlungen gegenüber nicht-deutschen Staatsangehörigen beteiligen, so ist im Regelfall der Anwendungsbereich des deutschen Strafrechts nicht eröffnet. Schon deshalb kommt eine Strafbarkeit nach deutschem Recht nicht in Betracht. In Bezug auf deutsche Staatsangehörige, die sich an Kampfhandlungen beteiligen, kommt es für die Strafbarkeit maßgeblich auf das humanitäre Völkerrecht an. Wenn eine Tötungs- oder Verletzungshandlung nach dem Völkerrecht erlaubt ist, dann ist sie auch nach dem deutschen Strafrecht nicht strafbar. Dafür kommt es aber bei internationalen Konflikten eben auf das Völkerrecht an, das unter Umständen ein Schädigungsrecht vermitteln kann. Ein solches völkerrechtliches Schädigungsrecht steht nur Kombattanten zu. Diese dürfen im Rahmen des humanitären Völkerrechts rechtskonforme Schädigungshandlungen gegen gegnerische Streitkräfte vornehmen.

Einen Kombattantenstatus haben zum einen regelmäßig die Angehörigen der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Parteien. Darüber hinaus können aber auch Mitglieder von Freiwilligenkorps den Status von Kombattanten haben. Dazu müssen sie in die Streitkräfte einer der beteiligten Parteien eingegliedert sein. Voraussetzung für den Kombattantenstatus ist aber in jedem Fall, dass die Person beispielsweise als Soldat erkennbar ist und sich eben auch an das humanitäre Völkerrecht hält. Wenn Kombattanten aber Taten nach dem Völkerstrafrecht begehen, insbesondere Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit, können sie dafür natürlich strafrechtlich belangt werden, auch nach deutschem Recht. Das wäre das, was ich Ihnen dazu sagen könnte.

ZUSATZFRAGE: Ich hatte ja explizit gefragt, warum deutsche Bürger aufseiten eines russischen Angriffskriegs kämpfen können und wie das überhaupt mit dem Völkerrecht vereinbar sein kann, wenn der Angriffskrieg selbst völkerrechtswidrig ist. Warum erlassen Sie kein Gesetz wie zum Beispiel die Schweiz ‑ das gibt es dort seit fast 100 Jahren ‑, das es verbietet, daran teilzunehmen? Warum ziehen Sie sich jetzt auf den Einzelfall zurück, wenn es hier um einen russischen Angriffskrieg geht? Im Einzelfall kann es also sein, dass ein deutscher Bürger für Russland kämpft, und das ist alles okay?

KEITEL: Wie auch Sie gerade gesagt haben, kommt es sehr auf den Einzelfall an. Allgemein ausgeführt habe ich dazu etwas. In Bezug auf das Völkerrecht kann vielleicht das Auswärtige Amt noch etwas ergänzen.

BURGER: Ich glaube, das sind ja zwei unterschiedliche Kategorien. Im Völkerrecht geht es natürlich darum, was Staaten tun dürfen und nicht tun dürfen. Im Strafrecht geht es ja um die Verantwortung des Einzelnen und die individuellen strafrechtlichen Folgen, die er dafür auf sich nehmen muss. Daran, dass dieser Angriffskrieg völkerrechtswidrig ist, gibt es, glaube ich, überhaupt keinen Zweifel, jedenfalls nicht für die Bundesregierung. Dazu, was das an Konsequenzen für den Einzelnen bedeutet, der in diesem Fall Teil einer regulären oder nicht regulären Streitkraft ist, hat die Kollegin hier ja gerade ausführlich etwas ausgeführt. Es gibt im Völkerstrafgesetzbuch ja auch noch den Straftatbestand der Vorbereitung der Aggression. Dabei geht es aber ausdrücklich darum, diejenigen zu verfolgen, die dafür verantwortlich sind, dass eine solche Aggression überhaupt begangen wird, also diejenigen, die die politischen Entscheidungsträger und militärischen Entscheidungsträger sind. Ob hinsichtlich des Verhaltens des Einzelnen eine individuelle Schuld an Kriegsverbrechen besteht, ist, wie gesagt, eine Frage, die eben sehr individuell nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt wird, wie die Kollegin eben gesagt hat.

FRAGE: Ich möchte noch einmal bei Herrn Kall nachhaken. Haben Sie einen Überblick über die Zahl der Deutschen, ob es nun welche mit einem ukrainischen Hintergrund sind oder nicht, die jetzt in die Ukraine ausgereist sind oder ausreisen wollen, wobei Sie das ja nicht wissen, und die meinetwegen aus idealistischen Gründen an der Verteidigung der Ukraine teilnehmen wollen? Sie haben gesagt, man könne Menschen mit ukrainischem Hintergrund nicht hindern. Aber haben Sie überhaupt eine Vorstellung davon, wie viele Deutsche schon in diese Richtung ausgereist sind?

KALL: Nein, eine solche Zahl kann ich Ihnen leider nicht nennen, was natürlich auch sehr viel damit zu tun hat, dass wir keine Binnengrenzkontrollen ‑ jedenfalls keine regulären Binnengrenzkontrollen ‑ zwischen Deutschland und Polen und an den anderen Grenzübergängen in diese Richtung haben und insofern auch keine reguläre Möglichkeit besteht, solche Feststellungen zu treffen. Bei der Ausreise deutscher Extremisten bzw. Rechtsextremisten geht es um Personen, die Sicherheitsbehörden zum Teil schon länger auf dem Schirm haben, und ein Spektrum, das sie sehr intensiv im Blick haben. Das ist tatsächlich etwas ganz anderes. Deswegen haben wir hinsichtlich Menschen mit einem deutsch-ukrainischen Hintergrund keine näheren Zahlen, jedenfalls nicht bisher.

ZUSATZFRAGE: Deutsche an sich ohne ukrainischen Hintergrund genauso oder noch weniger?

KALL: Wir würden davon ausgehen, dass Menschen, die jetzt in die Ukraine reisen, Männer, die jetzt in die Ukraine reisen, schon einen mindestens teilweise ukrainischen Hintergrund haben, ja.

FRAGE: An das BMI: Beobachten Sie zunehmende Propaganda- und Desinformationsaktivitäten seit dem russischen Angriff auf die Ukraine?

KALL: Ja, die Sicherheitsbehörden beobachten ein deutlich gestiegenes Ausmaß an Desinformation und hybriden Bedrohungen und beobachten das sehr genau.

ZUSATZFRAGE: Können Sie das noch weiter ausführen, also sagen, was Sie da konkret beobachten?

KALL: Das kann ich gerne ausführlicher nachreichen. Es gibt natürlich insbesondere Rechtfertigungsversuche für diesen russischen Angriffskrieg, Lügen, die dort verbreitet werden, angebliche Anlässe für diesen Krieg. Aber ich reiche das gerne nach.

ZUSATZFRAGE: Was tut denn die Bundesregierung gegen gesteuerte Desinformationskampagnen infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine?

KALL: Das ist vielleicht zunächst eine Frage an den Regierungssprecher.

BÜCHNER: Allgemein beobachtet die Bundesregierung alle Entwicklungen sehr genau. Wir nehmen auch die Berichterstattung, wie gerade schon erwähnt wurde, über ein sehr hohes Aufkommen von Falschmeldungen und Desinformation in dieser angespannten Lage wahr. Das hat ja auch Bundesinnenministerin Faeser bereits in ihrer Pressekonferenz in der letzten Woche betont. Die Bedrohungslage ist derzeit real, und deshalb tauschen sich die zuständigen Ministerien und Behörden sehr intensiv und explizit über verschiedene möglichen Hybridbedrohungen aus, was Cyberangriffe angeht. Sie stehen zudem permanent mit den Sicherheitsbehörden in Kontakt, die die Lage sehr genau beobachten. Wir sind hier sehr wachsam.

Die zuständigen Behörden haben die betroffenen Stellen, insbesondere die Betreiber kritischer Infrastrukturen, für die erhöhte Gefährdungslage sensibilisiert und umfangreiche Handlungsempfehlungen zur Verfügung gestellt. Betreiber kritischer Infrastrukturen und Unternehmen mit Bezügen zur Ukraine sind schon länger gebeten worden, ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen zu erhöhen. Alle Informationen laufen im Nationalen Cyber-Abwehrzentrum zusammen, das die aktuelle Entwicklung eng verfolgt.

KALL: Ich kann jetzt auch noch etwas ergänzen, nachdem ich in meinen Unterlagen noch einmal nachgeschaut habe. Die Sicherheitsbehörden beobachten also ein deutlich gestiegenes Ausmaß an russischer Propaganda und Desinformation seit Beginn dieses zwischen Angriffskriegs. Russische Staatsmedien und Desinformationsportale, Webseiten und kremlnahe Twitter-Accounts bedienen nach Beobachtung unserer Sicherheitsbehörden unterschiedlichste Narrative, die darauf abzielen, das Vorgehen der russischen Regierung zu legitimieren und Rechtfertigungsversuche für diesen Krieg zu schaffen. Die Sicherheit Russlands und der russischen Minderheit in der Ukraine sei bedroht, wird dort verbreitet. Dafür sei der Westen verantwortlich. Das legitime russische Bedürfnis nach Sicherheitsgarantien würde nicht akzeptiert. Das sind sozusagen die Narrative, die dort bedient werden. Auch nach Ansicht der Sicherheitsbehörden soll damit natürlich die Meinungsbildung hierzulande beeinflusst werden.

FRAGE: Herr Büchner, wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, dass ab heute die Deutsche Welle, BBC und andere westliche Medienanstalten in Russland nicht mehr über das Netz zu empfangen sind?

Vielleicht sagen Sie auch noch etwas zu dem russische Gesetz, das bis zu 15 Jahre Straflager vorsieht, wenn jemand einen russischen Soldaten beleidigt.

BÜCHNER: Wir beobachten all diese Entwicklungen mit großer Sorge. Es ist aber noch etwas zu früh, um das alles genau zu bewerten. Wir müssen einmal schauen, was dann tatsächlich passieren wird. Die Meldungen sind ja noch relativ frisch.

VORS. WELTY: Mir liegen ganz viele Online-Fragen nach Sanktionen vor: Minister Habeck hat gestern gesagt, er lehne momentan dezidiert ein Embargo von russischen Energieimporten ab. Gilt das für die gesamte Bundesregierung? Schließt das aus, dass dies ein Thema bei weiteren Sanktionen gegen Russland wird?

GÜTTLER (BMWK): Die Äußerung des Wirtschaftsministers ist ja schon genannt worden. Minister Habeck hat sich dafür ausgesprochen, sich nicht für ein Embargo russischer Importe fossiler Energien einzusetzen, sondern er sagt, wenn das auf dem Tableau wäre, dann würde er sich dagegen aussprechen.

BÜCHNER: Die Bundesregierung stimmt sich in diesen Fragen engstens ab, und deshalb habe ich dem nichts hinzuzufügen.

VORS. WELTY: Frage: Ist inzwischen klar, wer innerhalb der Bundesregierung dafür zuständig ist, das Vermögen russischer Oligarchen in Deutschland einzufrieren?

GÜTTLER: Für die Umsetzung von Sektionspaketen bestehen innerhalb der Bundesregierung, der Länder und auch der zuständigen Vollzugsbehörden etablierte Strukturen und Prozesse. Diese werden jetzt auf eine zügige und effiziente Umsetzung der Russland-Sanktionen ausgerichtet.

VORS. WELTY: Hierzu die Zusatzfrage: Wird die Taskforce dem Finanz- oder dem Wirtschaftsministerium unterstellt? Wann nimmt sie ihre Arbeit auf? Mit wie vielen Mitarbeitenden?

GÜTTLER: Wenn die Frage auf die Taskforce anspielt: Da laufen, glaube ich, meines Wissens noch die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung. Dazu kann ich noch keinen neuen Stand mitteilen.

VORS. WELTY: Ergänzungen, Herr Büchner?

BÜCHNER: Keine Ergänzungen.

VORS. WELTY: Eine Online-Frage: Es gab Berichte darüber, dass deutsche Behörden in Hamburg die Yacht „Dilbar“, die dem russischen Multimilliardär Usmanov gehören soll, beschlagnahmt hat. Das Weiße Haus hat gestern auch offiziell angekündigt, dass dies geschehen sei. Haben aufgrund der Sanktionen deutsche Behörden diese Yacht oder andere beschlagnahmt oder festgesetzt, oder ist das geplant?

GÜTTLER: Die Beschlagnahme von Vermögensgütern liegt nicht in unserer Zuständigkeit. Dafür müsste ich an die Kollegen verweisen.

VORS. WELTY: An welche Kollegen?

KALWEY (BMF): Ich kann ganz allgemein dazu sagen, dass die zuständigen Bundesressorts und die nachgeordneten Behörden natürlich in enger Absprache mit den zuständigen Stellen der Länder stehen, um konsequent gegen Sanktionsverstöße vorzugehen. Wir machen wie üblich keine Details bezüglich operativer Details öffentlich. Bezüglich eventueller sanktionsrechtlicher Einzelfälle im Hamburger Hafen würde ich Sie bitten, sich mit Ihren Anfragen an den Hamburger Senat zu wenden.

WELTY: Zusatzfrage: Hat die Regierung andere russische Vermögenswerte wie Flugzeuge oder Häuser, die unter die Sanktionen fallen, beschlagnahmt oder will es tun?

BÜCHNER: Es wurde ja gerade ausgeführt, dass Details operativer Maßnahmen wie üblich nicht öffentlich gemacht werden können.

VORS. WELTY: Frage: Die staatliche russische Nachrichtenagentur SNA hat die Einstellung ihrer Arbeit beschlossen. Der EU-Sanktionsbeschluss besagt, dass er nur für die Zeit des Kriegs in der Ukraine gilt. Die russische Regierung argumentiert, die Sanktionen erlaubten keine Überweisung von Gehältern. Ist dies eine Verletzung der Pressefreiheit durch die Hintertür?

BÜCHNER: Ich glaube, wir haben uns hier zu diesem EU-Verbot von RT und Sputnik schon geäußert. Ich kann gerne noch einmal sagen: Das ist der einstimmige Beschluss des EU-Rats. Das ist Teil des Gesamtpakets der Sanktionen, mit denen die EU in aller Entschlossenheit sehr rasch und sehr wirksam auf den russischen Angriffskrieg in Europa reagiert. Bei beiden handelt es sich nicht zuletzt um Wirtschaftsunternehmen des russischen Staates, und sie sind damit Teil der von den weitreichenden Sanktionen Betroffenen.

VORS. WELTY: Frage: Minister Habeck hat gestern gesagt, wenn man Putin ein bisschen schaden wolle, dann spare man Energie. Wie werden die Bundesregierung und ihre Behörden jetzt konkret Energie sparen?

BÜCHNER: Ich kann den Minister hier jetzt nicht weiter interpretieren. Können Sie dazu etwas ergänzen?

GÜTTLER: Die Äußerung des Ministers steht natürlich wie immer für sich. Minister Habeck hat gestern in einer Pressekonferenz gesagt, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen Beitrag leisten könnten, Putin ein bisschen zu schaden, wenn man Energie spare. Aber er hat auch deutlich gemacht, dass das jetzt kein wirklicher Appell an die Bürger ist, sich einzuschränken, sondern das ist natürlich eine vor allem politische Verpflichtung auch für ihn selbst, die notwendigen Rahmenbedingungen zu setzen.

BÜCHNER: Zu der Frage nach der Einschränkung der Pressefreiheit würde ich gerne noch einmal etwas nachliefern. Wir möchten hier noch einmal ganz unmissverständlich klarstellen: Bei dem Beschluss hat die Europäische Union insbesondere die Rechte, Freiheiten und Grundsätze in Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union einschließlich der Charta der Grundrechte sowie in den Verfassungen der Mitgliedstaaten fest im Blick. Die Grundsätze zur Sicherung unabhängiger und vielfältiger Medien in der Europäischen Union bleiben von diesem Verbot von RT und Sputnik unberührt. Journalistische Arbeit einzelner Personen wird explizit nicht eingeschränkt. Diese bleibt unter Wahrung der journalistischen Sorgfaltspflichten selbstverständlich geschützt. Es kann weiterhin frei recherchiert werden. Es können weiterhin Interviews geführt werden. Das Verbot gilt ‑ das wurde ja gerade schon erwähnt ‑ zudem zeitlich begrenzt und wird aufgehoben, sobald der Grund für die Sanktionen ‑ natürlich der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine ‑ nicht mehr gegeben ist.

FRAGE: An das Wirtschaftsministerium: Vor 50 Jahren bei der Ölpreiskrise hat die deutsche Bundesregierung ein Tempolimit mit dem expliziten Ziel des Einsparens von Öl eingeführt. Warum nehmen Sie das jetzt nicht in die Hand? Was spricht dagegen?

GÜTTLER: Die Maßnahmen des Bundeswirtschaftsministeriums sind ja bekannt. Bezüglich des Tempolimits müsste ich an ein anderes Ressort abgeben.

ZUSATZFRAGE: Vielleicht könnte uns das Verkehrsministerium bestätigen, dass ein Tempolimit Öl einsparen würde. Wenn ja, warum tun Sie da nichts?

HERZOG (BMDV): Zum Tempolimit hatte sich der Regierungssprecher, glaube ich, diese oder letzte Woche ‑ ich weiß es nicht ‑ schon geäußert, und ich habe nichts zu ergänzen.

ZUSATZFRAGE: Können Sie bestätigen, dass ein Tempolimit zum Einsparen von Öl in Deutschland führen würde?

HERZOG: Dazu liegen mir jetzt keine Erkenntnisse vor.

ZUSATZFRAGE: Das wissen Sie nicht?

HERZOG: Mir persönlich liegen dazu jetzt keine Erkenntnisse vor.

ZUSATZFRAGE: Ihrem Ministerium?

VORS. WELTY: Entschuldigung, eine Frage, eine Nachfrage, bitte!

FRAGE: Ich würde gerne tatsächlich noch einmal nach der Frage von Energieeinsparungsplänen der Bundesregierung an sich fragen. Ich meine, da gibt es ja auch Gebäude, Fahrzeuge usw. Deswegen finde ich die Frage durchaus legitim, ob es Pläne gibt, da etwas einzusparen oder zu sagen „Leute, dreht die Heizung in den Büros niedriger“. Gibt es da Überlegungen?

BÜCHNER: Konkret habe ich darauf im Moment keine Antwort. Das müssten wir nachliefern.

BURGER: Ich glaube, man kann zumindest einmal allgemein darauf hinweisen, dass wir ohnehin überall extrem ehrgeizige Energieeffizienzpläne für die Bundesregierung und für die Bundesbehörden haben. Schon um unsere Klimaziele zu erreichen, sind alle Bundesressorts nicht erst seit gestern dabei, mit sehr großem Ehrgeiz ihre Energieeffizienz zu erhöhen. Das auszuführen, ist jetzt natürlich nichts, wofür ich hier als Sprecher des Auswärtigen Amtes besonders qualifiziert wäre. Ich weiß nicht, ob andere Kollegen mehr darüber wissen.

FRAGE: Ich habe eine Frage zu dem 100-Milliarden-Paket. Ich wüsste gerne etwas vom BMF. Das soll ja offensichtlich zusammen mit den Haushaltseckpunkten am 16. März in das Kabinett. Wie weit sind Sie denn schon bei der konkreten Ausgestaltung? Besonders würde mich interessieren, ob es da einen Tilgungsplan geben wird oder nicht.

KALWEY: Vielen Dank für Ihre Frage. – Ich kann Ihnen jetzt keine konkreten Auskünfte über einen Zeitplan geben. Ich kann Ihnen dazu sagen, dass die Arbeiten an der Konzeption des Sondervermögen innerhalb der Bundesregierung natürlich mit Hochdruck laufen und dass wir zeitnah einen Vorschlag mit den Details vorlegen werden. Das betrifft auch die Frage nach einem Tilgungsplan.

ZUSATZFRAGE: Herr Büchner, ist es denn sozusagen im Sinne des Kanzlers, dass bei diesem Sondervermögen auch gleich geklärt wird, wann und wie es getilgt wird, oder würde er das mit Blick auf den Kernhaushalt, der dadurch ja dann auch stärker eingeschränkt werden würde, eher zu vermeiden versuchen?

BÜCHNER: Sie haben ja gerade die Ausführungen der Kollegin vom Bundesfinanzministerium gehört. Die Frage befindet sich in der Abstimmung und wird auch kurzfristig entschieden werden. Dann werden wir Sie darüber informieren, wie das organisiert wird.

FRAGE: Herr Regierungssprecher, Herr Merz hat verlangt, dass es keine Zweckentfremdung des 100-Milliarden-Euro-Pakets geben dürfe, sonst könne die Union dabei nicht mitmachen.

Schließt der Bundeskanzler aus, dass dieses Geld zum Beispiel auch für die Energiesicherheit oder für andere Themen und nicht ausschließlich für die Stärkung der Bundeswehr verwendet wird?

BÜCHNER: Genau das hat der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung ja gesagt. Er hat gesagt, dieses Sondervermögen werde für die Ausstattung der Bundeswehr eingerichtet werden. In dem Zusammenhang kann man aber auch einmal darauf hinweisen, dass es sehr, sehr positiv ist, dass die Union und auch Herr Merz ihre Bereitschaft signalisieren, an dieser Stelle konstruktiv mitzuwirken.

VORS. WELTY: Im Zusammenhang mit dem Sondervermögen wird gefragt: Wie werden zivile Hilfsdienste, Katastrophenschutz etc. finanziell ertüchtigt, denen ebenfalls finanzielle Mittel fehlen?

KALWEY: Das ist eine sehr weitgehende Frage und würde in die Zuständigkeit des jeweiligen Ressorts fallen.

BÜCHNER: Ich kann an der Stelle noch einmal sagen, dass die Mittel umgehend und in voller Höhe zur Finanzierung militärischer Investitionen zur Verfügung stehen werden, zusätzlich zu den allgemeinen Verteidigungsausgaben im Bundeshaushalt. Es geht jetzt also nicht darum, über dieses Sondervermögen auch noch alle denkbaren Bedarfe mitabzudecken.

KALL: Genau. Deswegen kann ich mich für den Bereich des BMI jetzt auch gar nicht zu dem Sondervermögen äußern, sondern natürlich generell dazu, dass wir das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und das Technische Hilfswerk natürlich auch angesichts der aktuellen Lage, die ja zeigt, wie wichtig der Bevölkerungs- und Katastrophenschutz ist, weiter stärken wollen. Wir sind ja in laufenden Haushaltsverhandlungen. Deswegen will ich mich jetzt nicht zu Details äußern. Aber dem BMI ist es natürlich wichtig, die Katastrophenschutzstrukturen, soweit sie wie das THW in der Hand des Bundes sind, auch zu unterstützen. Im Übrigen ist der Katastrophenschutz ja im Wesentlichen in Länderhand.

FRAGE: Noch einmal zum Thema der Ukraine und zum Aspekt des Atomkraftwerks: Herr Büchner, Friedrich Merz hat eben in einem Interview gesagt, dass für den Fall, dass Russland weiterhin gezielt Atomkraftwerke angreifen sollte, die NATO darüber nachdenken müsse, Putin zu stoppen.

Gibt es in der Bundesregierung schon eine Haltung zu diesem Szenario, und, falls ja, wie sieht sie aus?

BÜCHNER: Zum einen will ich hier eine Interviewäußerung von Herrn Merz, die hereinkommt, während wir hier miteinander diskutieren, nicht kommentieren. Zum anderen ist, denke ich, all das, was der Bundeskanzler gestern Abend in seinem Interview gesagt hat, völlig unmissverständlich. Die NATO und damit auch Deutschland werden nicht in diesen Krieg eingreifen.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Es geht um die Westbalkanländer, die Beitrittskandidaten oder die Länder, die im Beitrittsverfahren sind. Gibt es eigentlich eine Erwartung der Bundesregierung, dass sich alle diese Beitrittskandidaten der europäischen Position anschließen, was Russland angeht, sowohl was die Verurteilung, aber auch was die Durchsetzung oder Verhängung von Sanktionen angeht, oder wird ein Abweichen keine Auswirkungen auf die Beitrittsgespräche haben?

BURGER: Ganz grundsätzlich ist mit dem EU-Beitrittsprozess auch eine Konvergenz in der Außenpolitik verbunden. Das wird von den Beitrittskandidaten erwartet. Insofern: Ja, es gibt die Erwartung an die Beitrittskandidaten, die Politik, die gemeinsame Haltung der Europäischen Union mitzutragen und sich zumindest nicht dagegen zu wenden.

Es ist, denke ich, sehr bemerkenswert, wie sich die Länder des westlichen Balkans beispielsweise in der Abstimmung über die Resolution in der Generalversammlung am Mittwoch verhalten haben. Das zeigt, dass es auch dort eine enorme Besorgnis darüber gibt, was die russische Aggression für die Friedensordnung in Europa bedeutet. Insofern wird der Dialog darüber auch ein Thema in den Gesprächen sein, die wir dort in der Region führen.

Sie haben mitbekommen, dass die Außenministerin die Beziehung zu den Ländern des westlichen Balkans zu einer ihrer Prioritäten erklärt hat. Wir haben in den vergangenen Tagen mit Herrn Sarrazin einen Sondergesandten der Bundesregierung für diese Region ernannt. Eine der Aufgaben im Dialog mit diesen Ländern wird es natürlich auch sein, uns in dieser für unser aller Interessen entscheidenden Frage eng abzustimmen.

ZUSATZFRAGE: Ein Land, nämlich Serbien, hat sich den Sanktionen nicht angeschlossen. Wie beurteilen Sie diesen Schritt?

BURGER: Ich habe ja gerade auf das Abstimmungsverhalten in der Generalversammlung hingewiesen. Wie gesagt, besteht ganz allgemein die Erwartung gegenüber allen Beitrittskandidaten, die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union entsprechend zu begleiten und zu unterstützen.

ZUSATZ: Das beantwortet eigentlich nicht die Frage. Das Abstimmungsverhalten der Serben in der UN kenne ich. Aber es geht jetzt ‑ speziell danach hatte ich gefragt ‑ um die Umsetzung der Sanktionen, darum, ob man sich anschließt oder nicht. Das ist anscheinend ‑ so interpretiere ich das, was Sie sagen ‑ kein relevanter Grund, solange man in der UN für die Verurteilung Russlands stimmt.

BURGER: Ich weiß nicht, wie Sie zu dieser Interpretation kommen. Ich dachte, das, was ich gesagt habe, wäre deutlich, dass nämlich mit dem Beitrittsprozess, mit der Kandidatur natürlich die Erwartung nicht nur der Bundesregierung, sondern der gesamten Europäischen Union gegenüber den Kandidaten verbunden ist, die außen- und sicherheitspolitische Grundausrichtung der Europäischen Union mitzutragen.

FRAGE: In den sozialen Medien wird berichtet, dass Züge, die von der ukrainisch-polnischen Grenze kämen, an der deutsch-polnischen Grenze angehalten würden. Die Passagiere seien aufgefordert worden, auszusteigen. Ihre Dokumente seien überprüft worden. Diejenigen, die keine Papiere hätten vorweisen können, seien angehalten worden, insbesondere Drittstaatsangehörige.

Kann das Innenministerium bestätigen, dass die Grenzkontrollen in einigen Fällen wiedereingeführt worden sind? Kann man die Berichte bestätigen?

KALL: Nein, es sind keine Binnengrenzkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze wiedereingeführt worden. Die Bundespolizei kontrolliert jetzt verstärkt. Aber das sind immer noch sozusagen einzelne Kontrollen und keine regulären Grenzkontrollen.

Eine Antwort in Bezug auf den konkreten Vorfall, den Sie gerade geschildert haben, müsste ich gegebenenfalls nachreichen. Darüber habe ich jetzt gerade keine Informationen.

VORS. WELTY: In diesem Zusammenhang die Frage: Wie sollen Flüchtlinge, die sich aus anderen Staaten, etwa über Belarus nach Polen, in die ukrainischen Flüchtlingszüge mogeln, erkannt werden?

KALL: Wie gesagt, gibt es jetzt verstärkte Kontrollen der Bundespolizei. Das dient natürlich gerade der Registrierung. Insofern schaut die Bundespolizei jetzt schon genauer hin, um ein Bild zu bekommen.

Ich kann in dem Zusammenhang vielleicht sagen, dass wir bis vor dieser Regierungspressekonferenz von 18 436 Einreisen von aus der Ukraine geflüchteten Menschen in Deutschland wissen, eben durch Feststellungen der Bundespolizei, dass das zum ganz überwiegenden Teil Familien ohne die Väter, ohne die Männer sind. Es sind zu einem großen Teil Frauen und Kinder. Von diesen 18 436 sind ca. 15 000 ukrainische Staatsangehörige, also zu einem sehr deutlich kleineren Teil Drittstaatsangehörige.

Vielleicht das noch: Sie wissen ja, dass das gestern auf dem Rat der EU-Innenministerinnen und ‑Innenminister war. Da ging es nicht um die Frage, wer in die EU einreisen darf. Menschen, die jetzt aus dem Kriegsgebiet flüchten, können natürlich in die EU einreisen, unabhängig davon, ob sie ukrainische Staatsangehörige oder Drittstaatsangehörige sind. Es ging immer nur um das Verfahren, um die Frage, wer dann doch ein Asylverfahren durchlaufen muss. Ukrainer müssen das nicht. Drittstaatsangehörige, die in der Ukraine zum Beispiel schon einen festen Wohnsitz, einen Status hatten, gegebenenfalls auch einen Flüchtlingsstatus, bringen diesen Status sozusagen mit und müssen auch kein Asylverfahren in der EU durchlaufen, sodass es nur in sehr wenigen Fällen erforderlich sein wird, dass es ein Asylverfahren gibt.

FRAGE: Eine Frage an den Regierungssprecher: Die Wehrbeauftragte Högl hält es für sinnvoll, über eine allgemeine Dienstpflicht zu sprechen. Hält der Bundeskanzler das ebenfalls für sinnvoll?

BÜCHNER: Die neuen Diskussionen hierüber haben wir zur Kenntnis genommen. Auch die Verteidigungsministerin hat sich hierzu kürzlich geäußert. Dem ist aktuell nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE: Aber die Haltung des Bundeskanzlers war das jetzt nicht, oder?

BÜCHNER: Die Haltung des Bundeskanzlers ist, dass wir die aktuelle Diskussion zur Kenntnis nehmen.

FRAGE: Wann wird die gestern beschlossene Massenzustromrichtlinie in Deutschland umgesetzt? Haben die Menschen aus der Ukraine ab heute einen Anspruch auf diesen Status, oder befindet sich das noch in der Klärung? Wann wird das der Fall sein?

KALL: Die Innenministerinnen und Innenminister der Europäischen Union haben gestern die politische Einigung getroffen, sodass der Kommissionsvorschlag für diese EU-Richtlinie jetzt finalisiert werden kann. Damit rechnen wir in wenigen Tagen. Bundesinnenministerin Frau Faeser hat gestern nach der Einigung schon gesagt, dass wir jetzt schnellstens die praktische Umsetzung in Deutschland regeln. Das wird auch innerhalb der nächsten Tage geschehen.

Wir haben mit diesen wenigen Tagen kein Zeitproblem, weil sich Ukrainerinnen und Ukrainer ja ohnehin 90 Tage legal visafrei in Deutschland aufhalten können. Aber so lange wird es natürlich nicht dauern, sondern es ist jetzt, wie gesagt, eine Frage von Tagen, die entsprechenden Regelungen zu treffen.

ZUSATZFRAGE: Es gibt ja Menschen, die trotzdem finanzielle Unterstützung brauchen, gesundheitliche Unterstützung. Kriegen sie die jetzt trotzdem, auch wenn sie keinen Asylantrag in den entsprechenden Ankunftszentren stellen?

KALL: Natürlich geht es darum, jetzt ganz unmittelbar zu helfen und zu unterstützen. Das geschieht in den Erstaufnahmen, die die Länder und Kommunen jetzt einrichten, auch hier in Berlin. Sie haben ja gesehen, wie da geholfen wird. Der Bund unterstützt das sehr stark. Das ist nicht unbedingt vom rechtlichen Status abhängig. Aber wenn Leistungen vom Status abhängig sind ‑ ‑ ‑ Das ist ja ein Grund dafür, warum wir das, wie gesagt, schon innerhalb der nächsten wenigen Tage regeln wollen.

Lage ehemaliger deutscher Ortskräfte in Afghanistan

VORS. WELTY: online wird gefragt: In dieser Woche häufen sich die Berichte darüber, dass die Taliban in Afghanistan gezielte Suchen nach ehemaligen Ortskräften durchführten. Wie ist der Stand der Ausreisen? Wie wird den in Verstecken ausharrenden ehemaligen Beschäftigten geholfen?

BURGER (AA): Die aktuellen Zahlen zum Stand der Ausreisen muss ich Ihnen nachliefern. Das tue ich sehr gern.

Unsere Möglichkeiten, in Afghanistan selbst Unterstützung zu leisten, sind natürlich extrem begrenzt ‑ das haben wir hier immer gesagt ‑, weil wir vor Ort keine Präsenz haben und nicht handlungsfähig sind.

Nuklearverhandlungen mit Iran

FRAGE: Herr Burger, es gibt widersprüchliche Einschätzungen dazu, ob man in Wien jetzt vorangekommen sei oder nicht. Ein positives Szenario sieht sogar ein mögliches Außenministertreffen am Samstag vor, zu dem Herr Lawrow anreisen könnte.

Wie beurteilen Sie im Moment den Stand der Gespräche? Rechnen Sie damit, dass ein solches Treffen am Samstag möglich sein könnte?

BURGER (AA): Vielen Dank. Wir wollen gemeinsam als E3, also mit Frankreich und Großbritannien, schnellstmöglich zu einer vollständigen Umsetzung des JCPOA zurückkehren. Die Zeit dafür drängt. Eine finale Textfassung liegt auf dem Tisch. Gleichzeitig geht Irans nukleartechnische Eskalation bislang ungebremst weiter. Deshalb drängt die Zeit so. Wir wollen den nichtverbreitungspolitischen Mehrwert des JCPOA zügig wiederherstellen und Irans Nuklearprogramm wieder zuverlässig einhegen und vor allem der strikten Aufsicht durch die IAEO unterwerfen. Deshalb haben wir wiederholt gesagt, dass wir schnellstmöglich einen Abschluss benötigen und diese Gespräche schnell abschließen können wollen. Die volle Konzentration in Wien gilt einem positiven Abschluss. Die Gespräche dafür laufen, und auf dieses Ziel bleiben wir fokussiert.

Ich kann Sie noch auf Äußerungen des EAD von gestern verweisen, der diese Gespräche koordiniert. Herr Mora hat sich auf Twitter dazu geäußert und geschrieben:

“We are at the final stages of the #ViennaTalks on #JCPOA. Some relevant issues are still open and success is never guaranteed in such a complex negotiation. Doing our best in the coordinator’s team. But we are definitely not there yet.”

Das ist, glaube ich, der Stand, den wir von hier aus auch nicht anders darstellen können.

ZUSATZFRAGE: Können Sie um der Klarheit willen sagen, was mit dem morgigen Treffen ist? Halten Sie es für wahrscheinlich oder eher für unwahrscheinlich?

BURGER: Ich werde darüber nicht spekulieren. Die Einigung ist dann da, wenn diese Dokumente offiziell angenommen werden.

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