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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­­pressekonferenz vom 02.03.2022

02.03.2022 - Artikel

Angriff Russlands auf die Ukraine

VORS. WELTY: Ich möchte beginnen mit einer Online-Frage an das Bundesinnenministerium: Können Sie uns ein Update zu den Zahlen von Menschen geben, die bislang aus der Ukraine nach Deutschland gekommen sind?

KALL (BMI): Ich kann Ihnen sagen, dass die Bundespolizei bislang 5 309 Einreisen von aus der Ukraine geflüchteten Menschen in Deutschland festgestellt hat. Aber wie Sie wissen, gibt es keine Binnengrenzkontrollen, jedenfalls keine regelmäßigen Binnengrenzkontrollen, sondern nur stichprobenartige. Deswegen ist es sehr gut möglich, dass schon wesentlich mehr Menschen Deutschland erreicht haben, aber natürlich nicht in der Dimension wie unsere Nachbarstaaten, wie Polen, wie die anderen Anrainerstaaten der Ukraine, die Slowakei, Ungarn, Rumänien, bereits Fluchtbewegungen in ihre Länder verzeichnen.

FRAGE: Herr Kall, eine Nachfrage: Es gab zuletzt sehr unterschiedliche Prognosen, wie viele Flüchtlinge nach Deutschland kommen werden. Das Bundesamt für Migration hatte sich geäußert, der Städte- und Gemeindetag, glaube ich, auch. Von welchen Szenarien, welchen Zahlen gehen Sie zurzeit aus?

KALL: Aus Sicht des Bundesinnenministeriums ist es nach wie vor nicht möglich, verlässliche Prognosen zu treffen, verlässlich zu berechnen, wie viele Menschen Deutschland erreichen werden. Sie kennen die Zahlen des UN-Flüchtlingshilfswerks und der Internationalen Organisation für Migration, die die Berechnungen machen. Aus unserer Sicht ist das in der derzeit sehr unübersichtlichen, sehr gefährlichen Lage in der Ukraine ganz schwierig. Deswegen wollen wir als BMI auch weiterhin da keine Zahlen nennen.

Natürlich bereiten wir uns sowohl mit den anderen EU-Mitgliedstaaten, mit unseren Nachbarn als auch mit den Ländern ‑ gestern gab es wieder eine IMK mit der Bundesinnenministerin und den Landesinnenministerinnen und Landesinnenministern ‑ darauf vor, dass Menschen Deutschland erreichen. Das tun sie ja auch. Aber wir nennen da nach wie vor keine Prognose.

ZUSATZFRAGE: Könnten Sie ein wenig schildern, wie diese Vorbereitungen aussehen?

KALL: Die Vorbereitungen laufen natürlich in den Ländern und Kommunen, was Aufnahmekapazitäten in Deutschland angeht; da kann ich Ihnen auch noch keine Zahl nennen. Die Abfragen und die Abstimmungen dazu laufen, und überall wird geschaut, wo die Kommunen und Länder Plätze haben, wie viele Plätze frei sind, wo neue geschaffen werden können. Der Bund unterstützt dabei sehr stark. Das sind mehrfach tägliche Abstimmungen im Rahmen der Innenministerkonferenz, zum Teil auf Ministerebene, zum Teil auf den verschiedenen Fachebenen. Da laufen sehr intensive Vorbereitungen für die Aufnahme in Deutschland. Viele Kommunen und Länder, der Deutsche Städtetag und viele andere haben sich ja dazu auch geäußert.

Wir sehen da eine ungeheure Hilfsbereitschaft und eine ungeheure Solidarität, was die Aufnahme, die Versorgung und die bestmögliche Unterstützung von Kriegsflüchtlingen, was ja hauptsächlich Frauen und Kinder sind, die jetzt unsere Nachbarstaaten und auch Deutschland erreichen, angeht. Die Bundesinnenministerin hat sich bei den Ländern und Kommunen und auch bei ganz vielen zivilgesellschaftlichen Initiativen für diese Bereitschaft sehr herzlich bedankt.

Wir versuchen jetzt, diese Hilfen und diese Unterstützungsangebote bestmöglich zu bündeln, um dann vorbereitet zu sein, wenn auch mehr Menschen Deutschland erreichen.

HOFFMANN (BReg): Ich würde einmal allgemein ganz gern noch ergänzen, dass bisher die allergrößte Zahl der Flüchtlinge, die die EU erreichen, nicht in Deutschland ankommt, sondern vor allen Dingen in Polen, aber auch in Ungarn, der Slowakei und Rumänien, und dass sie dort mit einer wirklich beispiellosen Hilfsbereitschaft aufgenommen werden.

Dieses Engagement verdient ‑ so sieht die Bundesregierung das ‑ explizit eine große Anerkennung und sehr viel Respekt. Europa steht hier zusammen. Alle EU-Staaten sind zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen bereit, was gerade im Lichte dessen, was wir in der Vergangenheit gesehen haben, nicht unbedingt immer selbstverständlich gewesen ist. In diesem Fall haben wir aber wirklich eine sehr starke Antwort Europas.

KALL: Ich kann noch kurz etwas zu unserer Unterstützung für die Nachbarstaaten ergänzen, weil Frau Hoffmann die Nachbarstaaten noch mal genannt hat. Das Technische Hilfswerk hat gerade eine Pressemitteilung zu den ersten Transporten, der ersten logistischen Unterstützung herausgegeben, mit mehr Details. Dem will ich gar nicht vorgreifen, nur darauf hinweisen.

Deutschland beteiligt sich insbesondere daran, Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen, das nötige Material dafür bereitzustellen, logistisch zu unterstützen, aber auch gerade mit Medikamenten und mit Impfstoffen zu unterstützen, und zwar sowohl die Ukraine als auch unsere Nachbarstaaten, die im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens inzwischen auch um Unterstützung gebeten haben.

FRAGE: Herr Kall, können Sie die Prozedur schildern, die die Flüchtlinge aus der Ukraine durchlaufen müssen? Welche Papiere müssen sie vorzeigen? Müssen sie einen Asylantrag stellen? Welchen Status bekommen sie?

KALL: Wir haben ja schon am Sonntag nach den Beratungen der EU-Innenministerinnen und ‑Innenminister in Brüssel darüber informiert, dass es innerhalb der EU erstmals einen Schulterschluss aller Staaten der Europäischen Union zu einer gemeinsamen, schnellen und unbürokratischen Aufnahme von Kriegsflüchtlingen gibt, und zwar aufgrund einer EU-Richtlinie, die nach den Balkankriegen für einen solchen Fall geschaffen worden ist, bisher noch nicht angewandt wurde und jetzt erstmals angewandt werden soll.

Die Europäische Kommission macht jetzt einen Vorschlag zur genauen rechtlichen Ausgestaltung, und morgen werden die EU-Innenministerinnen und ‑Innenminister darüber in Brüssel wieder beraten, sodass das wirklich sehr schnell gehen kann. Dieses Verfahren bedeutet, dass kein Asylverfahren notwendig ist, es also keine aufwendigen Verfahren sind. Die Einreise ist visafrei nach Deutschland möglich, jedenfalls wenn Ukrainerinnen und Ukrainer, Menschen aus der Ukraine ‑ ich will das ein bisschen weiter fassen ‑ über einen biometrischen Reisepass verfügen.

Auch ansonsten gibt es einen sehr pragmatischen Umgang. Es scheitert nicht an einem fehlenden Reisepass, möchte ich damit sagen. Sie können nach Deutschland und in unsere Nachbarstaaten einreisen. Dann ist kein Asylverfahren notwendig, sondern auf dieser rechtlichen Grundlage werden Aufenthaltserlaubnisse erteilt werden; ein Asylverfahren ist nicht notwendig.

ZUSATZFRAGE: Für wie lange bekommen sie eine Aufenthaltserlaubnis?

KALL: Üblicherweise für ein Jahr, verlängerbar auf bis zu drei Jahre. Deswegen sprechen wir von einem vorübergehenden Schutz ‑ so heißt es im internationalen Sprachgebrauch und im europäischen Recht ‑ von bis zu drei Jahren in der Europäischen Union.

FRAGE: Können Sie sagen, wann diese Richtlinie in Kraft treten würde?

KALL: Wie gesagt, die EU-Innenministerinnen und ‑Innenminister beraten morgen wieder darüber in Brüssel, sodass das sehr schnell gehen kann. Die grundsätzliche Verständigung gab es ja schon am Sonntag. Jetzt gibt es heute den Vorschlag der Kommission.

Ich kann alldem nicht vorgreifen, zumal Deutschland nicht die Ratspräsidentschaft innehat. Das ist Frankreich; Frankreich treibt das sehr stark voran. Deswegen wenden Sie sich vielleicht an die französische Ratspräsidentschaft oder an die EU-Kommission, wo jetzt die Vorschläge liegen. Aber wir sind sehr optimistisch, dass das morgen oder in den nächsten Tagen klappt.

Da die Einreise, wie gesagt, visafrei möglich ist und für die ersten 90 Tage gilt, haben wir in keinem Fall jetzt ein Zeitproblem, sondern die Einreise ist in jedem Fall sichergestellt. Anschließend folgt ein ganz unbürokratisches Verfahren.

FRAGE: In den letzten Tagen gab es Berichte, auch in deutschen Medien, dass Menschen an der Grenze zur Ukraine nach ihrem Aussehen selektiert werden und nicht in die EU gelassen werden. Welche Informationen hat die deutsche Regierung darüber?

SASSE (AA): Wir kennen diese Meldungen natürlich. Die Außenministerin selbst hat gestern in ihrer Rede bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen auch darauf verwiesen. Diese Berichte, sofern sie stimmen, sind erschreckend; ein derartiges Verhalten ist für uns völlig inakzeptabel. Für Flüchtlinge gelten die gleichen Regeln unterschiedslos.

KALL: Ich kann ergänzen, dass im Rahmen der Beratungen der EU-Innenministerinnen und ‑Innenminister es auch von den anderen Mitgliedstaaten das Bekenntnis dazu gab, dass Einreisen selbstverständlich für alle Menschen, die aus der Ukraine flüchten, möglich sind und Menschen dort durchgelassen werden.

ZUSATZFRAGE: Wer kontrolliert, dass so etwas nicht geschieht?

SASSE: Wie gesagt, wir kennen diese Berichte. Wir haben unsere Position dazu sehr deutlich gemacht. Sofern es da konkrete Vorfälle gibt, nehmen wir sie selbstverständlich auch auf. Aber mehr als das kann ich Ihnen dazu im Moment nicht pauschal zu Kontrollen sagen. Es gibt diese Berichte, wir reagieren entsprechend darauf und verurteilen das natürlich entschieden.

FRAGE: Herr Kall, unter diesen 5 309 Einreisen, die Sie festgestellt haben, können Sie das ein bisschen aufschlüsseln? Sind das alles Ukrainer gewesen? Es gibt ja durchaus Berichte, dass Studenten mit anderen Nationalitäten kommen.

Könnten Sie sagen, wie viele Asylanträge im Zusammenhang mit der Einreise aus der Ukraine in Deutschland gestellt worden sind? Es gibt ja Berichte, dass das schon passiert ist.

KALL: Wir gehen von einem ganz überwiegenden Anteil ukrainischer Staatsangehöriger aus. Ich kann Ihnen dazu aber jetzt keine Aufschlüsselung nennen.

Zu Asylanträgen: Es ist ja nicht erforderlich, jetzt einen Asylantrag zu stellen. Ich habe keine aktuelle Zahl des BAMF, wie viele Asylanträge in den letzten Tagen möglicherweise trotzdem gestellt worden sind oder bis hinein in die letzten Tage gestellt worden sind. Das reichen wir aber gerne nach.

ZUSATZFRAGE: Es ging bei der Frage nicht um die Asylanträge, die die Ukrainer nicht stellen müssen, sondern um die Zahl der Menschen aus Drittstaaten, die aus der Ukraine hierherkommen und in Deutschland einen Asylantrag stellen, zum Beispiel afrikanische Studenten oder wo auch immer sie herkommen. Könnten Sie diese Zahlen bitte nachliefern?

KALL: Ja, das können wir über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfragen und nachliefern. Bei Studierenden, die in der Ukraine zu Studienaufenthalten waren, gehen wir aber natürlich davon aus, dass viele nach Hause zurückkehren wollen und nicht unbedingt Deutschland um Asyl ersuchen werden.

FRAGE: Sie haben Polen und anderen Ländern Hilfe zugesagt. Stand gestern sind in Polen 350 000 Migranten angekommen. Worin besteht die Hilfe im Moment? Sie erwähnten Medikamente und Impfstoff, aber ich könnte mir vorstellen, dass noch andere Kapazitäten gebraucht werden.

KALL: Insgesamt geht es um den Aufbau und den Betrieb von Aufnahmeeinrichtungen und Materialien, Bedarfsartikel, die dafür notwendig sind, zusätzlich medizinisches Sanitätsmaterial, Medikamente, Impfstoff, wie schon gesagt. Diese Hilfen laufen jetzt an.

ZUSATZFRAGE: Fährt das Technische Hilfswerk mit Zelten, mit Sanitätskapazitäten hin und baut das dort auf, oder wie sieht das konkret aus?

KALL: Wie gesagt, das THW hat dazu gerade eine Pressemitteilung herausgegeben. Darauf möchte ich hinweisen. Es sind schon THW-Kräfte unterwegs, zum Teil, um zu erkunden, wo man solche Zentren aufbauen kann, wo man Hilfsmaterial bündeln kann. Aber darüber hat das THW gerade informiert; das kann ich jetzt hier nicht komplett vortragen.

FRAGE: Herr Kall, können Sie sagen, ob Polen an der Grenze zur Ukraine von den einreisenden Menschen dort eine Identitätsfeststellung macht? Weiß Polen, dass das Ukrainer sind, die dort kommen? Machen sie eine Feststellung der Nationalität an der Grenze, wenn die Flüchtlinge kommen?

KALL: Frau Sasse, haben Sie dazu nähere Informationen? Es gibt ja auch Konsularteams.

SASSE: Was die Konsularteams angeht, kann ich sagen, dass unsere Auslandsvertretungen in den Ländern, die betroffen sind, auf die Situation vorbereitet waren und sind und in dem Grenzgebiet jeweils Konsularteams, wie der Kollege erwähnt hat, sozusagen stationiert haben, die bereit sind, die Menschen, die hereinkommen, insbesondere den deutschen Staatsangehörigen, in Empfang zu nehmen und ihnen zu helfen. Da geht es im Wesentlichen um deutsche Staatsangehörige, weil sie unter unserem Schutz stehen.

Was die Kontrolle von Passpapieren auf ukrainischer Seite angeht, gehen wir bisher davon aus, dass dies erfolgt. Ich kann allerdings im Moment keine genaueren Angaben dazu machen, weil es in der aktuellen Lage sehr schwierig ist, den genauen Überblick zu wahren und die Ukrainer natürlich mit dem Kriegsgeschehen in ihrem Land sehr stark beschäftigt sind.

Wir gehen, wie gesagt, davon aus, dass das ordnungsgemäß kontrolliert wird. Wir haben keine anderweitigen Anhaltspunkte dafür.

ZUSATZ: Ich meinte aber nicht die Kontrollen auf ukrainischer Seite bei der Ausreise, sondern die Kontrollen auf polnischer Seite bei der Einreise nach Polen.

KALL: Ich kann Ihnen dazu gerade auch nicht mehr sagen. Wir können über die Bundespolizei gerne auch die polnischen Grenzschutzbehörden fragen. Vielleicht wenden Sie sich aber auch unmittelbar an die polnischen Behörden, für die wir uns hier schwierig äußern können.

FRAGE: Frau Sasse, was ist denn mit männlichen ukrainischen Staatsbürgern, die für deutsche Organisationen, zum Beispiel die Deutsche Welle, gearbeitet haben und die jetzt nicht aus der Ukraine herausdürfen, weil sie in die Armee sollen?

SASSE: Es ist uns natürlich bewusst, dass männliche Ukrainer zumeist nicht ausreisen dürfen. Aber wie gesagt, ist es so, dass wir als Bundesregierung natürlich in erster Linie für die deutschen Staatsangehörigen Verantwortung tragen und eine Fürsorgepflicht haben.

Uns ist die Situation, wie gesagt, bewusst. Ehrlich gesagt, sind da unsere Möglichkeiten allerdings sehr begrenzt. Wir unterstützen die Ukraine in vielerlei Hinsicht im humanitären Bereich. Das haben wir an dieser Stelle ausgeführt. Aber was die Bedingungen innerhalb des Landes angeht, zur Wehrpflicht und Ähnlichem, haben wir natürlich keine Einflussmöglichkeiten.

Um auf die Frage von vorhin zu Einreisen an der polnischen Grenze zurückzukommen: Es ist natürlich so, dass Polen für diese Einreisen verantwortlich ist. Polen ist Teil der EU. Wir gehen davon aus, dass sie sich an die EU-Regeln halten, und haben auch da bisher keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass das nicht der Fall ist. Aber wie gesagt, dafür ist in erster Linie Polen verantwortlich und nicht die Bundesregierung.

VORS. WELTY: Mir liegen online etliche Fragen zum Thema Energiesicherheit und Energieversorgung vor: Bei wem hat die Regierung für 1,5 Milliarden Euro Gas gekauft?

SÄVERIN (BMWK): Ich kann bestätigen, dass die Bundesrepublik der Trading Hub Europe finanzielle Mittel in Höhe von 1,5 Milliarden Euro zum Ankauf von Flüssiggas zur Verfügung gestellt hat. Es ist jetzt Sache der Trading Hub Europe, zu entscheiden, wo dieses Flüssiggas eingekauft wird. Das wird aber sehr kurzfristig geschehen, wobei ich mich da nicht auf Tage festlegen möchte.

VORS. WELTY: Der Kollege möchte auch noch wissen, auf welcher haushaltsrechtlichen Basis das geschehen ist.

KUHN: Es handelt sich hier um eine außerplanmäßige Ausgabe, und nach dem normalen Verfahren würde vorher eine Information an den Haushaltsausschuss gehen. Aufgrund der Dringlichkeit hat man jetzt auf Grundlage von Artikel 112 des Grundgesetzes davon abgesehen ‑ das ermöglicht das Grundgesetz in einigen Fällen ‑ und diese 1,5 Milliarden direkt bewilligt.

FRAGE: Robert Habeck hat in den USA von einer dienenden Führungsrolle Deutschlands gesprochen, die dort erfreut zur Kenntnis genommen werde. Das bezieht sich auf Militär- wie auf Ausgaben für Energieversorgung gleichermaßen. Ist das eine Habecksche Wortschöpfung, oder ist das eine offizielle Position der Bundesregierung? Was haben wir uns unter einer dienenden Führungsrolle vorzustellen?

SÄVERIN: Ja, Herr Habeck hat das gesagt. Diese Äußerungen stehen für sich. Ich kann sie nicht paraphrasieren und nicht kommentieren.

ZUSATZFRAGE: Dann darf ich nachfragen, wenn sie für sich stehen: Bei der Frage nach Dienen und Führen fallen einem auch Wortbeispiele wie „Koch und Kellner“ ein. Wo eine Dienerschaft ist, ist auch eine Herrschaft. In diesem Sinne bitte ich um Aufklärung: Was bedeutet „dienen“? Wem oder was dient Deutschland in seiner Führungsrolle? Und wer ist die Herrschaft bei der Annahme der dienenden Führungsrolle?

SÄVERIN: Minister Habeck hat in den USA immer wieder betont, dass wir auf allen Gebieten sehr enge Beziehungen zu den USA unterhalten, dass es Fragen gibt, die geklärt werden müssen, aber dass wir uns in der Welt um dieselben Werte sorgen. In diesem Rahmen hat er diesen Begriff gebraucht. Wenn Sie möchten, kann ich dazu etwas nachreichen, aber die Äußerung steht für sich.

HOFFMANN: Ich glaube, es ist sehr klar, dass die Führungsrolle, die Deutschland aufgrund seiner Größe in Europa übernimmt, der europäischen Gemeinschaft und der transatlantischen Gemeinschaft dient. Ich glaube, so kann man das verstehen.

Deutschland führt wie auch andere Nationen in dieser Gemeinschaft für die gemeinsamen Interessen, die hier ja auch benannt worden sind: Freiheit, Demokratie und in diesem ganz konkreten Fall eine Beendigung des russischen Angriffskrieges in der Ukraine.

VORS. WELTY: Eine Frage wendet sich noch mal an das Wirtschaftsministerium und fragt nach: Wer ist die Trading Hub Europe?

SÄVERIN: Die Trading Hub Europe ist ein Gashändler.

FRAGE: Mir ist die Reihenfolge der Ereignisse nicht ganz klar. Sie haben die Trading Hub Europe beauftragt, Gas zu kaufen, aber einen dringlichen Finanzbedarf angemeldet, obwohl das Gas noch gar nicht gekauft ist und Sie gar nicht wissen, wo die das kaufen, und Sie haben keine Zeit, bei einer doch relativ erheblichen Ausgabe das Parlament zu fragen.

SÄVERIN: Ich habe die Frage akustisch nicht vollständig verstanden.

ZUSATZFRAGE: Sie haben gesagt, Sie wissen noch nicht, wo die Trading Hub Europe dieses Gas einkauft. Es sind aber bereits Mittel bereitgestellt worden für eine Transaktion, die noch gar nicht erfolgt ist, und zwar unter Ausschluss des Parlamentes oder mit einer Sonderregelung, die das Parlament ausschließt.

Es muss ja erst mal gekauft werden, und dann muss es bezahlt werden. Dann muss das Geld bereitstehen. Warum macht man diesen Vorgang ohne das Parlament?

SÄVERIN: Die erste Frage bezog sich darauf, auf welche Weise das Geld bereitgestellt worden ist, wenn ich das richtig verstanden habe. Der Trading Hub Europe ist dieses Geld als Liquiditätsunterstützung zugesagt worden. Das Gas wird im Auftrag der Bundesregierung eingekauft.

Wie dann die Eigentumsverhältnisse zu diesem Gas gestaltet sind, weiß ich nicht. Das müsste ich nachreichen. Der Vorgang ist ja nicht abgeschlossen; er ist nur angekündigt. Das Geld steht bereit. Die Trading Hub Europe ist bereit, es zu übernehmen. In welcher Weise das vollzogen wird und wer dann Eigentümerin des Gases ist, weiß ich nicht. Das muss ich nachreichen.

KUHN: Zu der Reihenfolge: Sie können natürlich nur dann Verpflichtungen eingehen, wenn Sie die Zusage haben, dass das Geld da ist. Deswegen ist schon der erste Schritt immer, zu schauen, dass die Mittel verfügbar sind. Sie können nicht den Auftrag erteilen, dass es gekauft werden kann, und nachher stellen Sie fest: Das Geld wird gar nicht bewilligt.

Sie brauchen zuerst die Bewilligung, und dann können Sie den nächsten Schritt machen, dass Sie jemanden beauftragen und das Gas einkaufen.

ZUSATZFRAGE: Gibt es für Artikel 112, der ja nur sagt, dass das Finanzministerium bei diesen außerplanmäßigen Ausgaben entscheidet, irgendwelche Limits? Oder könnte das unbegrenzt sein?

KUHN: Dazu gibt es wahrscheinlich weitere Vorgaben in der Bundeshaushaltsordnung. Die muss ich gegebenenfalls nachliefern. Das habe ich jetzt nicht parat.

FRAGE: Polen fordert ein Embargo auf die Einfuhr von russischer Kohle, vor allem aber auch Gas und Öl. Schließt sich dem die Bundesregierung an?

SÄVERIN: Die Sanktionsverordnungen sind auf Grundlage des EU-Rechts verhängt worden. Das ist bekannt. Seit dem 28. Februar abends haben wir alle Rechtstexte vorliegen, die zurzeit gelten. Darin sind verschiedene Dinge, die jetzt diskutiert werden, nicht enthalten. Wenn auf der EU-Ebene eine andere Beschlusslage entsteht, dann werden natürlich auch solche Sanktionen umgesetzt. Das ist aber eindeutig eine Sache des EU-Rechts.

ZUSATZFRAGE: Frau Hoffmann, nachdem es ein Vorstoß von Herrn Morawiecki war, würde man sich jetzt nicht bilateral zunächst mal mit Polen zusammentun, um möglicherweise auf EU-Ebene eine andere Einstellung zu erreichen?

HOFFMANN: Nein, das wird tatsächlich auf der EU-Ebene entschieden. Ich habe da im Grunde nicht viel hinzuzufügen. Wir haben jetzt drei Sanktionspakete gegen Russland gesehen, und es ist nicht ausgeschlossen worden, dass Weiteres in Planung ist und dass das weitergeht. Grundsätzlich ist da nichts ausgeschlossen worden.

VORS. WELTY: Zum Stichwort Kohle die Frage, energate: Es gibt Berichte, dass Russland aktuell Lieferungen mit Steinkohle zurückhält. Können Sie dies bestätigen? Wie wollen Sie mögliche geringere Steinkohlelieferungen aus Russland kompensieren?

SÄVERIN: Wir haben zurzeit keine Hinweise darauf, dass Russland seine Lieferverpflichtungen, was Energierohstoffe betrifft, nicht erfüllt. Die Versorgungssicherheit ist natürlich ein hohes Gut, was ständig und in zunehmendem Maße beachtet und diskutiert wird, auch in der Bundesregierung.

Minister Habeck hat verschiedene Maßnahmen angekündigt, um die Versorgungssicherheit weiterhin zu gewährleisten. Sie ist gewährleistet, sie soll weiterhin gewährleistet werden. Dazu gehören die Anlage einer strategischen Kohlenreserve, einer strategischen Gasreserve ‑ eine Ölreserve gibt es bereits ‑ und verschiedene andere Maßnahmen, um die Versorgungssicherheit weiterhin zu gewährleisten.

Heute Morgen hat Minister Habeck im Deutschlandfunk gesagt, dass für diesen Winter Entwarnung besteht und dass, um für den kommenden Winter besser gewappnet zu sein als für diesen, ein Gesetz über eine Gasreserve, vorgeschriebene Füllstände in den Speichern und verschiedene andere Maßnahmen vorgesehen sind.

FRAGE: Eine technische Frage zu diesem Einkauf von Flüssiggas: In Deutschland gibt es ja kein einziges LNG-Terminal. Wie kann man gewährleisten, dass der Einkauf, wenn er in Polen oder in Spanien angekommen ist, in das deutsche Gasnetz eingespeist wird? Gibt es da einen Verbund, dass das relativ schnell gemacht werden kann?

SÄVERIN: Der europäische Gasmarkt ist ja weitgehend liberalisiert. Die Gasinfrastruktur wurde in den letzten zehn Jahren sehr intensiv ausgebaut, und zwar auch mit dem Ziel, Liefereintrittspunkte zu diversifizieren, dass also Gas, das in Rotterdam eingespeist wird, auch bis Rumänien fließen kann. Es geht also nicht nur darum, aus einer Richtung Gas zu empfangen und an gewissen Punkten anzulanden, sondern es gibt auch Querverbindungen, die dafür sorgen, dass, wenn Gas an einem Punkt ankommt, es gleichmäßig im Netz verteilt werden kann.

KUHN: Noch zur Frage von vorhin, wo das außerhalb von Artikel 112 des Grundgesetzes noch näher geregelt ist: In § 37 der Bundeshaushaltsordnung finden Sie nähere Angaben.

FRAGE: Ich habe die Bitte an das Wirtschaftsministerium, wenn Sie die Informationen wie angekündigt nachreichen, dass Sie auch Ausführungen dazu machen, ob dieses Gas erst mal nur gelagert wird oder auch verkauft werden soll und ob die entsprechenden Einnahmen wieder zurück an die Bundesregierung gehen, also wofür dieses Geld dann tatsächlich konkret verwendet wurde.

SÄVERIN: Ich werde dazu etwas zusammentragen und es nachreichen.

FRAGE: Ist an die 1,5 Milliarden eine Auflage gekoppelt, wo das Gas gekauft, respektive wo es nicht gekauft werden darf?

SÄVERIN: Ich werde dazu noch Informationen zusammenstellen, die Ihnen allen zugänglich gemacht werden.

ZUSATZFRAGE: Zu Sanktionen: Wann, Frau Hoffmann, ist denn für die Bundesregierung der Punkt erreicht, an dem die Sanktionsschraube noch weiter angezogen werden muss und man als Sanktionsmechanismus auf Erdgas und Kohle aus Russland aktiv verzichtet?

HOFFMANN: Ich glaube, Sie werden verstehen, dass man da jetzt keine Tage, Stunden oder Wochen festlegt, sondern dass das nach der aktuellen Situation entschieden wird, jeweils im Gespräch und in Verhandlungen mit unseren europäischen Partnern und transatlantischen Partnern.

FRAGE: Können Sie sagen, ob über den Hub auch verflüssigtes Gas aus US-Frackingproduktion gehandelt oder gekauft wurde? Der Wirtschaftsminister hat in seiner politischen Vergangenheit an dieser Art der Gasgewinnung starke Kritik geübt.

SÄVERIN: Wie gesagt, ich werde die Informationen, die uns dazu zurzeit vorliegen, zusammentragen und Ihnen nachreichen. Ich bin nicht vollständig informiert über diesen Vorgang; das muss ich zugeben.

FRAGE: Die USA wollen ihre Ölreserven auf den Markt bringen. Plant auch die Bundesregierung, das mit den deutschen Ölreserven zu tun?

SÄVERIN: Die Internationale Energieagentur hat mitgeteilt, dass sie beschlossen hat, Ölreserven im Umfang von 60 Millionen Barrel Öl auf den Markt zu bringen; das sind 8,2 Millionen Tonnen. Wir prüfen jetzt, was für Deutschland daraus folgt. Wenn Öl auf den Markt geworfen wird, ist das ja schon mal eine Entlastung des Ölmarktes. Die Bundesregierung prüft jetzt, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.

FRAGE: Deutschland hat ja sehr wohl Speicherkapazitäten für Gas, hat aber einen großen Teil davon unter die Kontrolle von Gazprom gestellt. Großbritannien hat das schon früh zu einer Frage der nationalen Sicherheit gemacht und so etwas ausgeschlossen. Bereuen Sie jetzt Ihre frühere Haltung? Wie wollen Sie damit in Zukunft umgehen?

SÄVERIN: Die Gasspeicher sind in Deutschland im Eigentum der Gasversorger, der Gashändler, also in Privateigentum. Minister Habeck hat klargemacht, dass wir dort mit Regulierung stärker eingreifen wollen, mit dem Ziel, dass wir im Oktober eines jeden Jahres etwa 80 bis 90 % Füllstand haben.

Nun gibt es zum neuen Gasreservegesetz ‑ so heißt das, glaube ich ‑ Überlegungen und Eckpunkte. Da wird darauf eingegangen, auf welche Weise das realisiert wird, unter der Voraussetzung, dass die Gasspeicher in privater Hand sind. Die Einzelheiten sind mir noch nicht bekannt. Das wird sich in der Diskussion um dieses Gesetz herausstellen.

ZUSATZFRGE: Verstehe ich es aber richtig, dass die bisherige Lösung für Sie jetzt nicht mehr sehr ideal aussieht?

SÄVERIN: Genau so ist es. Dass nun an dieser Stelle etwas geändert werden muss, dass in die Vorratshaltung staatlich eingegriffen werden muss, das ist politischer Beschluss, und das wird in dem Gasreservegesetz auch reflektiert.

FRAGE: Die EU-Finanzminister haben heute Nachmittag, offensichtlich kurzfristig ein Gespräch angesetzt. Hat das etwas mit Energie zu tun oder möglicherweise mit Sanktionen oder noch mit einem anderen Thema?

KUHN: Es ist richtig: Die EU-Finanzministerinnen und ‑minister treffen sich heute Nachmittag zu einer Videoschalte auf Einladung der französischen Ratspräsidentschaft. Es wird unter anderem natürlich um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges gegen die Ukraine und der Sanktionen gehen. Es wird auch um Auswirkungen auf Energiepreise gehen und darum, wie sich das insgesamt auf die Wirtschaft auswirkt. Das wird alles dort Thema sein.

Natürlich wird auch über Sanktionen gesprochen werden, einerseits darüber, wie sie sich auswirken, und man wird auch darüber beraten, welche weiteren Maßnahmen da denkbar sind.

FRAGE: In Hamburg liegt derzeit die Yacht eines sanktionierten Oligarchen, von Herrn Usmanow. Plant die Bundesregierung, diese Yacht und auch ähnliche Vermögenswerte von sanktionierten Russinnen und Russen zu beschlagnahmen?

SÄVERIN: Die Rechtstexte für die Sanktionen liegen uns seit noch nicht mal 48 Stunden vor. Die Bundesregierung ist jetzt intensiv dabei, Maßnahmen zu treffen, um diese Sanktionen effizient und effektiv umzusetzen. Das wird sich nachher auch auf die Einzelfälle auswirken. Wenn man in die Verordnung schaut, dann sieht man, dass in Artikel 2 der Verordnung von 2014 auf sehr einfache Weise beschrieben ist, was aus den Sanktionsverordnungen für gelistete Personen und deren Eigentum folgt. Dort gibt es zwei Verbote, zum einen ein Verfügungsverbot, volkstümlich „Einfrieren“ genannt, und zum anderen ein Bereitstellungsverbot. Das Verfügungsverbot bedeutet, dass die gelistete Person über das Vermögen nicht verfügen darf. Das Bereitstellungsverbot bedeutet, dass der gelisteten Person keine wirtschaftlichen oder finanziellen Ressourcen zugeführt werden dürfen. Es sind Konstellationen denkbar, in denen zur Durchsetzung dieser beiden Verbote auch Beschlagnahmungen erforderlich sein können.

Was die Yachten betrifft, so kann ich über den Sachverhalt hier natürlich nichts sagen, weil er im Einzelnen geprüft werden muss. Aber die zuständigen Vollzugsbehörden werden entscheiden, was damit passiert. Ich kann hier nur auf die allgemeine Rechtslage hinweisen.

ZUSATZFRAGE: Eine Nachfrage, vielleicht auch an Frau Hoffmann: US-Präsident Biden hat heute Nacht in seiner Rede angekündigt, dass eine Taskforce aufgestellt werde, die Vermögenswerte aufspüren solle. Man würde das gemeinsam mit den europäischen Partnerinnen und Partnern machen. Frankreichs Wirtschaftsminister hat, glaube ich, auch schon erklärt, dass man solche Listen erstelle.

Wird sich die Bundesregierung daran beteiligen?

HOFFMANN: Das will ich doch auch gern abgeben.

SÄVERIN: Es soll eine transatlantische Taskforce ‑ so heißt sie ‑ eingerichtet werden, an der die Europäische Kommission, Frankreich, Deutschland, Italien, das Vereinigte Königreich, Kanada und die USA teilnehmen ‑ darüber gibt es Vorgespräche ‑, um die weltweite Durchsetzung der Sanktionen sehr gut zu koordinieren, effizient und effektiv.

JUNG: Ich habe eine Frage an das BMF zu den Sanktionen. Es gibt Berichte, wonach massive russische Staatsreserven bei der Bundesbank lagerten. Können Sie das bestätigen? Wenn ja: In welcher Höhe?

KUHN: Ich kann bestätigen, dass es in Deutschland Reserven gibt. Ich kann aber jetzt weder etwas zur Höhe noch darüber sagen, wo genau sie lagern. Das hat auch mit Geschäftsgeheimnissen, mit Bankgeheimnissen zu tun. Darüber kann ich keine weitere Auskunft geben.

ZUSATZFRAGE: Haben die aktuellen Sanktionen Auswirkungen auf die russischen Reserven in Deutschland?

KUHN: Ich kann ganz allgemein ausführen, dass diese Reserven Teil eines Sanktionspaketes gegen die russische Zentralbank sind und dass die Reserven, die in Europa oder in den USA und in anderen beteiligten Staaten sind, dann nicht genutzt werden können.

ECKSTEIN: Gibt es nach Erkenntnis der Bundesregierung Vermögenswerte von Herrn Putin oder auch von Herrn Lawrow in Deutschland? Die Sanktionen sind ja seit einigen Tagen verkündet.

SÄVERIN: Nein. Wir haben als Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber. Wie gesagt, stehen wir ganz am Anfang der Umsetzung der Sanktionen. Es gibt noch keine Aufstellung darüber, welche Vermögenswerte in Deutschland bestehen.

FRAGE: Wie wollen Sie sie denn finden? Die Investigativjournalisten sagen, Deutschland sei ein schwarzes Loch, weil keine Informationen darüber herausgegeben würden, wem was gehöre. Wie und auf welcher juristischen Grundlage wollen Sie denn feststellen, ob Herr Medwedew, Herr Putin, Herr Lawrow oder ihre Familienangehörigen etwas hier in Deutschland haben?

SÄVERIN: Das ist ja nicht das erste Sanktionspaket, das in Deutschland umgesetzt wird. Es gibt andere Pakete gegen andere Länder. Dort gibt es etablierte Strukturen und Prozesse, die seit sehr vielen Jahren eingespielt sind. Es gibt Vollzugsbehörden. Dazu gehören die Behörde gegen Geldwäsche, die BaFin, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, die Bundesbank, die alle zusammenarbeiten, um solche Sanktionspakete umzusetzen.

Das ist auch in diesem Fall so. Diese Strukturen werden aktiviert. Möglicherweise muss man dort noch einmal eine Arbeitsgruppe bilden und noch einmal Maßnahmen treffen, die speziell auf dieses Sanktionspaket gerichtet sind. Aber das ist kein Neuland für unsere Vollzugsbehörden, die Ministerien, die daran beteiligt sind, und die Länderbehörden.

FRAGE: Frau Hoffmann, wie stellen sich die Beziehungen zu Polen, Ungarn, aber auch der Türkei dar? Die beiden erstgenannten Länder ‑ Sie sagten es selbst ‑ leisten Großes bei der Aufnahme von Flüchtlingen. Gleichzeitig hat man enorme innereuropäische Konflikte. Die Türkei fährt in der aktuellen Krise einen ausgewogenen Kurs.

Kann diese Krise ein Anlass, ein Startpunkt sein, um die festgefahrenen Beziehungen zu verbessern?

HOFFMANN: Für die EU, also damit, was Ihre Frage betrifft, für Polen und Ungarn, sieht man ja ‑ das sieht natürlich die Bundesregierung auch so ‑ eine ungeheure Geschlossenheit in diesem Moment, die vielleicht gar nicht unbedingt von Anfang an so zu erwarten gewesen wäre. Diese Geschlossenheit bezieht sich in erster Linie auf die Sanktionen, also auf das wichtigste Instrument, das Putin dazu bringen soll, diesen Krieg zu beenden. Sie bezieht sich aber auch auf die Frage der Geflüchteten, also die große Herausforderung, vor der die EU jetzt auch ganz konkret steht. Das kann die Bundesregierung natürlich nur begrüßen. Wenn daraus für die Zukunft eine Verbesserung des Zusammenhalts in der EU erwächst, ist das natürlich auch nur zu begrüßen.

Dasselbe ‑ das kann ich sagen ‑ gilt im Grunde auch für die Türkei. Da stellt sich ja insbesondere auch die Frage der Kontrolle des Bosporus und die Frage, wie sich die Türkei dort aufstellt. Die Bundesregierung begrüßt auch ausdrücklich, dass russische Kriegsschiffe dort zunächst einmal keine Durchfahrtsgenehmigung erhalten.

ZUSATZFRAGE: Könnte man sich vorstellen, wegen des jetzigen Zusammenrückens auf die eingeleiteten Verfahren bzw. Sanktionen gegen Orbán und Kaczyński zu verzichten?

HOFFMANN: Ich würde diese Fragen voneinander trennen. Das sind rechtsstaatliche Verfahren. Da kann man ja nicht einfach plötzlich das Recht aussetzen. Davon würde ich also nicht ausgehen.

FRAGE: Ich habe eine außenpolitische Frage in Sachen Europas an Frau Sasse. Es geht um den eingefrorenen Konflikt der Republik Moldau und den dazugehörigen Transnistrien-Konflikt. Das passt ja auch zu Putins Kriegs-“playbook”. Das hat er in Georgien gemacht, mit den abtrünnigen Gebieten, erst anerkannt und dann einmarschiert, genauso wie mit Luhansk und Donezk jetzt.

Jetzt ist die Frage: Wie geht die Bundesregierung mit Transnistrien um? Erwarten Sie, dass die Russen auch Transnistrien anerkennen und dann einmarschieren werden? Das heißt, sie brauchen ja gar nicht mehr einzumarschieren, weil russische Soldaten ja schon vor Ort sind.

Und: Wie gehen Sie mit der Republik Moldau um, die ja keine nennenswerten Streitkräfte hat?

SASSE: Was Ihre Frage zur aktuellen Lage in der Republik Moldau und ganz speziell auch zu Transnistrien angeht, würde ich Ihnen die Antwort gern nachreichen.

VORS. WELTY (zu deutschen Waffenlieferungen an die Ukraine): Dann machen wir mit einer Onlinefrage weiter: Sind die tausend Panzerabwehrraketen und 500 Boden-Luft-Raketen mittlerweile in Händen der ukrainischen Truppen?

SRS’IN HOFFMANN: Ich denke, das geht an das Verteidigungsministerium.

ROUTSI: Vielen Dank. Zu operativen Details werde ich mich nicht einlassen. Das hat Oberst Collatz letzte Woche angekündigt, und daran werde ich mich halten. Danke.

VORS. WELTY: Wären diese Waffen geeignet, um den 60 Kilometer langen russischen Truppenkonvoi aufzuhalten, der gerade in Richtung auf Kiew rollt?

ROUTSI: Auch das zahlt auf die Antwort mit ein, die ich gerade gegeben habe. Das sind operative Details, und dazu werde ich mich heute nicht äußern.

FRAGE: Hat die Bundesregierung Befürchtungen, dass Deutschland nach weiteren Waffenlieferungen in Russland als Konfliktpartei angesehen wird?

HOFFMANN: Der Bundeskanzler hat sich auf der Pressekonferenz in Israel gerade noch einmal sehr deutlich dazu geäußert. Deutschland wird in diesen von Putin angezettelten Krieg militärisch nicht eingreifen. Das gilt ‑ so hat es der Bundeskanzler gesagt ‑ auch für die NATO und alle anderen Verbündeten.

ZUSATZFRAGE: Was den Neutralitätsstatus angeht, gibt es aber im Völkerrecht ‑ ich habe versucht, mich hineinzulesen ‑ unterschiedliche Auffassungen. Manche Experten sagen, dass schon Waffenlieferungen ein Grund sein können, um das betreffende Land als Konfliktpartei anzusehen.

HOFFMANN: Ich denke, dass das Wort „Neutralität“ hier in Wahrheit falsche Assoziationen wachruft. Deutschland, die EU, die NATO sind in diesem Konflikt ja nicht in dem Sinne neutral, sondern sie verurteilen die russische Aggression ganz klar und unterstützen die Ukraine auf vielfältige Weise, durch die gegen Russland verhängten Sanktionen, durch die Lieferung von Waffen und Kriegsgerät, auch weiterhin selbstverständlich wirtschaftlich und politisch. Aber Deutschland und die EU werden in diesen Konflikt nicht militärisch eingreifen.

FRAGE: Frau Hoffmann, wir haben jetzt sehr viel über Sanktionen und die Isolation Herrn Putins geredet. Die Außenministerin hat heute Nacht eine sehr emotionale Rede gehalten. Was passiert, wenn Putin, was jetzt auf dem Weg ist, Kiew einkesselt, vielleicht in Kiew einmarschiert und die Regierung dort absetzt? Werden dann noch weiterhin Waffen an die Ukraine geliefert?

Der Kanzler hat in Jerusalem auch gesagt, die Diplomatie müsse jetzt wieder eine große Chance bekommen. Wo ist der Punkt, dass man sich mit Lawrow ‑ das betrifft die Außenministerin ‑ und Putin an einen Tisch setzt? Wenn man darauf wartet, dass Putin alle seine Militärfahrzeuge abzieht, dann wird man lange warten. Wo ist also der Punkt, an dem diese große Chance der Diplomatie wieder zum Zuge kommt?

HOFFMANN: Sie haben mir jetzt verschiedene Fragen auf einmal gestellt, würde ich sagen.

Zum einen, glaube ich, sind wir einfach in einer Situation, in der es noch weniger Sinn hat als üblich, mit Was-wäre-wenn-Szenarien zu arbeiten. Wir müssen vielmehr einfach auf die Situation, wie sie ist, reagieren.

Was die Möglichkeiten des Dialogs angeht, ist es ja nicht so, dass man mit der russischen Führung gar nicht mehr im Gespräch wäre. Der französische Präsident hat ja mit Putin telefoniert, und er hat auch angekündigt, dass das fortgesetzt wird. Es gibt also Gesprächskanäle, und es ist ganz klar, dass die Bundesregierung alles, was da möglich ist und was irgendwie hilfreich sein könnte, um Putin zum Rückzug aus der Ukraine zu bewegen, auch nutzen wird.

ZUSATZFRAGE: Die erste von meinen vielleicht zwei Fragen war: Was ist, wenn eine Regierung eingesetzt wird, die nicht von Herrn Selenksy geführt wird? Laufen die Waffenlieferungen dann trotzdem weiter?

HOFFMANN: Wie schon mit Blick auf diese Art von Was-wäre-wenn-Szenarien gesagt: Es macht in dieser Situation gar keinen Sinn, auf diese Weise Politik machen zu wollen. Wir reagieren vielmehr auf das, was sich entwickelt, und sind natürlich auf alles vorbereitet.

FRAGE: Nur eine Verständnisfrage, Frau Hoffmann: Wenn Deutschland militärisches Eingreifen ausschließt, dann überlässt man die Ukraine sich selbst, oder? Militärisch gesehen hat die Ukraine gegen Russland keine Chance. Das nehmen Sie in Kauf?

HOFFMANN: Nein, man überlässt die Ukraine nicht sich selbst, das habe ich ja eben schon versucht darzustellen. Die Ukraine wird mit Waffenlieferungen aus Europa und aus den USA unterstützt. Wir unterstützen die Ukraine ökonomisch, und vor allen Dingen ‑ das ist ein ganz, ganz entscheidendes Instrument ‑ setzen wir Russland mit Sanktionen unter Druck, um Putin dazu zu bewegen, diesen Krieg aufzugeben.

ZUSATZFRAGE: Haben Sie irgendwelche Erkenntnisse, dass europäische bzw. westliche Waffenlieferungen in irgendeiner Weise die militärische Situation umkehren könnten?

HOFFMANN: Ich glaube, da kann ich nur auf das verweisen, was das Verteidigungsministerium eben schon gesagt hat. Diese operativen Fragen werden wir hier nicht diskutieren können.

FRAGE: Nicht direkt zur Ukraine, aber in Zusammenhang damit an Frau Hoffmann: Der Bundeskanzler hat am Sonntag im Plenum mitgeteilt, dass es ein 100-Milliarden-Euro-Paket für Sicherheitsausgaben bzw. für die Bundeswehr geben wird und dass das Zwei-Prozent-Ziel übererfüllt werden soll. Zu welchem Zeitpunkt hat er diese beiden Zahlen, also 100 Milliarden Euro und zwei Prozent, dem Vizekanzler und der Außenministerin mitgeteilt? War das vor der Plenardebatte oder haben sie es erst danach erfahren?

Die umgekehrte Frage an das Außenministerium und das Bundeswirtschaftsministerium: Zu welchem Zeitpunkt haben die Ministerin und der Minister diese Zahlen zur Kenntnis bekommen?

HOFFMANN: Das war hier ja schon am Montag ausführlich Thema und mein Kollege Hebestreit hat sich dazu schon geäußert. Selbstverständlich waren der Vizekanzler und auch der Finanzminister natürlich in diese Planungen einbezogen. Über genaue Zeitpunkte von Gesprächen und Telefonaten geben wir hier üblicherweise aber keine Auskunft. Auf die Detaildiskussion möchte ich mich hier jetzt also nicht einlassen.

ZUSATZ: Ich hatte ja eigentlich nicht nach einem Zeitpunkt gefragt, sondern nur danach, ob das vor oder nach der Plenardebatte geschehen ist.

HOFFMANN: Vor der Plenardebatte ‑ unter „im Vorfeld einbezogen“ verstehe ich das, ja.

ZUSATZFRAGE: Aber auch über die Zahlen informiert?

HOFFMANN: Ich habe dazu gesagt, was ich sagen wollte.

ZUSATZFRAGE: Würden die Kollegen von den beiden anderen Ministerien vielleicht noch etwas dazu sagen?

SASSE: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

SÄVERIN: Minister Habeck hat immer wieder, auch letztens im Interview, gesagt, dass die Zusammenarbeit innerhalb des Kabinetts hervorragend funktioniert und dass die Absprachen gut laufen. Das ist ein Beispiel dafür.

FRAGE: Eine Frage, die mit Ja oder Nein zu beantworten wäre: Sind die beteiligten Ministerien, also das Finanzministerium und das Wirtschaftsministerium, über die konkrete Summe ‑ 100 Milliarden ‑ vor der Plenardebatte informiert gewesen?

KUHN: Dazu hat die stellvertretende Regierungssprecherin alles gesagt. Ich habe da nichts zu ergänzen.

ZUSATZFRAGE: Die Antwort auf diese konkrete Frage war vorhin leider: Wir arbeiten gut zusammen. Die konkrete Frage ist: War die Zahl, die dann vom Bundeskanzler im Parlament verkündet wurde ‑ 100 Milliarden ‑, konkret als solche vorher den beiden Ministerien bekannt?

KUHN: Ich glaube, dazu haben Herr Hebestreit am Montag und Frau Hoffmann heute alles gesagt.

FRAGE: Zu dem Sondervermögen und der Grundgesetzänderung: Werden die Gespräche mit der Opposition noch vor dem Kabinettstermin aufgenommen oder wird das erst danach erfolgen?

KUHN: Wir stimmen jetzt zunächst einmal innerhalb der Bundesregierung den Vorschlag ab. Daran arbeiten wir mit Hochdruck, und die weiteren Schritte werden wir dann nacheinander abstimmen.

FRAGE: Herr Kall, beide Polizeigewerkschaften warnen vor möglichen Anschlägen auf russische oder ukrainische Institutionen in Deutschland. Gibt es Pläne, diese Objekte irgendwie zu schützen? Haben Sie eigene Erkenntnisse, dass die Gefahr erhöht ist?

Die zweite Frage in diesem Zusammenhang: Gibt es Informationen, dass auch deutsche Institutionen zum Beispiel seitens der russischen Hacker oder durch wen auch immer im Moment stärker gefährdet sind?

KALL: Zu Ihrer ersten Frage zum Schutz von ukrainischen Einrichtungen und russischen Einrichtungen in Deutschland: Wir haben ja die ganzen letzten Tage über betont, dass wir auch hinsichtlich des Schutzes der inneren Sicherheit in Deutschland sehr wachsam sind. Die Bundesinnenministerin hat sich letzten Donnerstag mit dem Präsidenten der Sicherheitsbehörden dazu unmittelbar zusammengesetzt und ist da in täglichem Kontakt. Sie ist, was den Schutz von Einrichtungen in Deutschland betrifft, auch mit den Landesinnenministerinnen und Landesinnenministern in Kontakt. Ich habe jetzt keine konkreten Anhaltspunkte, die ich Ihnen nennen könnte, aber natürlich spielt der Schutz von Einrichtungen da eine Rolle.

Was den zweiten Teil Ihrer Frage angeht, also die Cybersicherheit, so haben wir nach wie vor keine Anhaltspunkte für Cyberattacken auf Einrichtungen in Deutschland und auf unsere kritischen Infrastrukturen. Aber auch dort ist natürlich eine ganz hohe Wachsamkeit gegeben. Alle Hinweise laufen im Nationalen Cyber-Abwehrzentrum zusammen. Es gibt in Deutschland aber nach wie vor keine Anhaltspunkte für Cyberattacken.

FRAGE: Frau Sasse, können Sie vielleicht noch etwas zu den Beratungen der UN-Generalversammlung in New York sagen? Die Ministerin setzt sich ja für eine breite Mehrheit für den Text, der da vorliegt, ein. Was für Signale haben Sie da, insbesondere auch aus China und Indien?

SASSE: Vielen Dank. Es ist in der Tat so: Heute steht in der Generalversammlung in New York eine Resolution an, mit der die russische Aggression gegenüber der Ukraine und der Angriffskrieg von letzter Woche verurteilt werden soll. Sie wissen, dass das zuvor im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am Veto Russlands gescheitert war. Dementsprechend soll die Resolution heute ein breites Signal der ganzen Welt an Russland senden, dass das so nicht hingenommen werden soll. Die Außenministerin und die Bundesregierung haben sich dafür sehr eingesetzt und viele Gespräche mit unterschiedlichsten Ländern bzw. Vertretern dieser Länder geführt. Wir sind zuversichtlich, dass diese Resolution heute verabschiedet werden kann und dass dieses starke Signal, das die Ministerin gestern in ihrer Rede sehr deutlich vorskizziert hat, dann auch tatsächlich ausgesendet wird.

ZUSATZFRAGE: Haben Sie da Signale aus Indien oder China?

SASSE: Zu Indien und China hatte ich mich am Montag schon geäußert. Da kann ich Ihnen nur sagen, dass wir selbstverständlich mit diesen beiden Ländern intensive Gespräche geführt haben. Es ist bekannt, wie sich die Chinesen beispielsweise zu Russland positioniert haben ‑ die Äußerungen der vergangenen Tage haben Sie gesehen. Wir machen in Gesprächen mit der chinesischen Regierung unsere Position dazu sehr deutlich. Wir können es natürlich nicht gutheißen, wenn China sich dieser Resolution nicht anschließt. Allerdings muss man auch ganz klar sagen, dass China und auch Indien sich bisher enthalten haben und nicht abgelehnt haben. Das heißt, auch das ist schon einmal ein Zeichen.

FRAGE: Gestern war zu lesen, dass China seine Haltung da möglicherweise ändert. Das haben einige so interpretiert, dass China auch eine Vermittlerrolle einnehmen könnte. Wie sieht das die Bundesregierung?

HOFFMANN: Ich kann dazu das sagen, was ich eben schon gesagt habe, nämlich dass die Bundesregierung alles, was irgendwie Aussicht darauf hätte, diesen Krieg zu beenden, natürlich nur begrüßen kann. Über konkrete Pläne, was da jetzt die Rolle Chinas betrifft, kann ich hier momentan aber nichts mitteilen.

VORS. WELTY: Eine Onlinefrage: BND-Chef Kahl musste am 24. Februar aus Kiew evakuiert werden. Kann die Bundesregierung erläutern, mit welchem Auftrag Kahl vor Ort gewesen ist?

HOFFMANN: Zu den Aufträgen des BND-Chefs äußern wir uns hier nicht.

FRAGE: Frau Hoffmann, Altbundeskanzler Schröder und seine Anhänger haben früher immer gesagt, seine enge Verbindung zu Putin habe den Vorteil, dass er im Notfall dann vermitteln könne und auf ihn Einfluss nehmen könne. Ist Ihnen etwas bekannt, dass seinerseits solche Versuche stattgefunden haben? Stehen Sie dahingehend mit ihm in Kontakt?

HOFFMANN: Nein, da ist mir nichts bekannt.

ZUSATZFRAGE: Die Mitarbeiter von Herrn Schröder haben ja gekündigt. In den Medien heißt es, das Kanzleramt müsse jetzt entscheiden, ob er neue Mitarbeiter bekommt oder nicht. Ist Ihnen da schon bekannt, wie man das entscheiden will? Herr Schröder hat ja hohe Geldbezüge von russischen Firmen. Will man ihm dann trotzdem noch auf Kosten der Steuerzahler weiter Mitarbeiter zur Verfügung stellen?

HOFFMANN: Da ist mir auch nichts zu irgendwelchen Veränderungen bekannt.

VORS. WELTY: In diesem Zusammenhang kommt die Frage: In welche Ministerien kehren die Mitarbeiter nach ihren Kündigungen zurück? Werden die Stellen wieder besetzt?

HOFFMANN: Ich kann dazu im Moment keine Details geben und sagen, was weiter mit Herrn Funk oder anderen Mitarbeitern bzw. jetzt ehemaligen Mitarbeitern des ehemaligen Bundeskanzlers passieren wird.

VORS. WELTY: Online eine Frage: Es geht um die Engagements von Gergijew und Netrebko bzw. die Nichtengagements. Die Frage lautet: Wie steht es um die Meinungsfreiheit in Deutschland?

Wird sich die Bundesregierung ‑ das Bundesjustizministerium oder die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ‑ dazu äußern?

HOFFMANN: Da kommt jetzt vieles durcheinander: Meinungsfreiheit, Künstler usw. Grundsätzlich ist die Entscheidung, die Herrn Gergiev betrifft, natürlich eine Entscheidung der Stadt München gewesen. Die Bundesregierung kommentiert das jetzt nicht.

Die Position der Bundesregierung ‑ natürlich auch speziell der Staatsministerin für Kultur und Medien ‑, ist, dass Kunst und Kultur gerade in diesen Zeiten einen wichtigen Dialogcharakter haben und die Zusammenarbeit mit russischen Künstlerinnen und Künstlern gerade auch in dieser Situation wichtig bleibt. Das ist ein Weg der Zusammenarbeit der Zivilgesellschaft, der weitergehen muss.

Bei allem verständlichen Bestreben, jetzt Putin dafür zu bestrafen, dass dieser Einmarsch in die Ukraine und dieser Krieg stattgefunden hat, hat der Kanzler ja immer sehr deutlich gemacht, dass dieser Krieg nicht der Krieg der Russinnen und Russen ist, sondern der Krieg Putins und dass es unser Interesse ist, die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in Russland fortzusetzen. Dazu gehören natürlich Künstlerinnen und Künstler; dazu gehören Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Wir wissen ja, dass viele Russinnen und Russen mit diesem Krieg nicht einverstanden sind. Sie protestieren zum Teil unter Einsatz ihrer Freiheit, müssen andere Strafmaßnahmen befürchten und gehen trotzdem auf die Straße. Ihr Schlachtruf „Nein zum Krieg!“, „Njet woinoi!“ ist ja mittlerweile weltbekannt. Die Bundesregierung sieht sich an der Seite dieser mutigen Proteste.

COVID-19-Pandemie

FRAGE (BMG): Meine Frage bezieht sich auf Corona. Nachdem das RKI gestern Abend mitgeteilt hat, dass es – ich glaube, das war auch die Vorgabe der Bundesregierung – aufgrund der Omikronvariante keine Hochrisikogebiete mehr ausweist, fliegen ja im Prinzip alle Länder von der Hochrisikoliste runter. Bedeutet das, dass es ab null Uhr Donnerstag bei der Einreise aus dem Ausland nach Deutschland gar keine Quarantänevorschriften mehr gibt?

DEFFNER: Richtig ist, dass die Corona-Einreiseverordnung ab dem 3. März, also ab morgen, in der angepassten Form in Kraft tritt. Nach wie vor ist in der Verordnung die Einreisevorgabe 3G enthalten, also geimpft, genesen oder getestet. Das ist nach wie vor für die Einreise erforderlich.

ZUSATZFRAGE: Wenn es also auf der RKI-Liste kein Land mehr gibt, dann fallen zumindest die dort angegebenen Quarantäneregelungen zum Beispiel für Kinder usw. weg. Richtig?

DEFFNER: Das ist richtig.

VORS. WELTY: Zuvor wurde diese Frage auch gestellt. Zusätzlich möchte er wissen: Welche Änderungen ergeben sich daraus für die Einsatzpläne der Bundespolizei?

KALL (BMI): Ich würde gerne die Antwort nachreichen, ob sich das unmittelbar auf das Grenzgeschehen auswirkt. Wir haben ja keine regelmäßigen Grenzkontrollen, und deswegen habe ich da Zweifel. Wir melden uns.

FRAGE: Eine Frage an Herrn Deffner. Sehr viele Länder lockern ja jetzt. In der neuen Einreiseverordnung gibt es eine Verschärfung. Da gilt nur noch derjenige als geimpft, der geboostert ist. Ist das noch zeitgemäß? Was ist der Hintergrund? Warum verschärfen Sie da?

DEFFNER: Die Einreiseverordnung macht sozusagen eine breite Lockerung möglich. Das setzt die Bundesregierung um, was auch lange angekündigt war. Die Vorgaben für Impfungen, insbesondere im europäischen Raum, sind ja auch europaweit gültig.

ZUSATZFRAGE: So viel ich weiß, ist das aber ein deutscher Einzelweg. Ich möchte es nicht beschwören, aber das ist meine Information. Was sind denn die konkreten medizinischen Gründe?

DEFFNER: Ich glaube, an der Stelle geht vielleicht etwas durcheinander. Wir haben, wie ich gerade schon gesagt, die Vorgabe 3G bei der Einreise, die bestehen bleibt. Wer also geimpft, genesen oder getestet ist, reist ein. Das gilt auch nach Inkrafttreten der neuen Einreiseverordnung.

FRAGE: Kurze Frage zum Impftempo. Das wird ja immer langsamer. Gestern wurden noch knapp 100 000 Impfdosen verabreicht. Wie besorgt ist die Bundesregierung bzw. ihr Gesundheitsministerium darüber?

Versagt die aktuelle Impfkampagne, für die Sie 16 Millionen Euro ausgeben?

DEFFNER: Ich glaube, da spielen eine Menge Faktoren eine Rolle, sicherlich auch das schreckliche Thema Ukrainekrise, aber unabhängig davon auch viele andere Facetten. Die Omikronvariante erscheint den Bürgerinnen und Bürgern nicht ganz so gefährlich. Das trägt möglicherweise dazu bei, dass sich der eine oder andere vielleicht doch noch nicht impfen lassen möchte.

Das ist natürlich schade und in einer gewissen Art und Weise auch tragisch. Aber auf der anderen Seite haben wir es nach gestrigem Stand seit Beginn des Jahres immerhin geschafft, 1,65 Millionen Erstimpfungen sozusagen oben daraufzusetzen. Das bringt noch einmal einen zusätzlichen Schub, gerade bei denjenigen, die noch nicht geimpft waren.

ZUSATZFRAGE: Wie wollen Sie den Abwärtstrend beim Impftempo umkehren? Versagt Ihre Impfkampagne nicht?

DEFFNER: Die Impfkampagne läuft ja noch. Wir gehen davon aus, dass mit jedem Tag, an dem die Impfkampagne wirkt, auch eine gewisse zusätzliche Wirkung erzielt wird. Dafür ist sie ausgelegt. Wie gut sie letztlich gewirkt hat, werden wir am Ende sehen.

FRAGE: Eine Frage an Herrn Kall. Es sind ja nun in Deutschland Hunderttausende Menschen ‑ auch der Gesundheitsminister ‑ für den Frieden auf die Straße gegangen. Die Regierung begrüßt das. Völlig verständlich, wunderbar. Nun fühlen sich aber einige der Anti-Coronamaßnahmen-Demonstranten ungerecht behandelt. Sie sagen: Unsere Demos werden immer noch verboten, teilweise (akustisch unverständlich) wird erlaubt. Wie kontern Sie denn den Vorwurf, dass dahinter eine Doppelmoral steht?

KALL: Das kann ich wirklich in keiner Weise erkennen. Es gibt natürlich Unterschiede zwischen Demonstrationen. Die Friedensdemonstrationen, die wir in den letzten Tagen gesehen haben, sind nach all unseren Erkenntnissen sehr friedlich und auch coronakonform verlaufen. Sehr viele Menschen haben Masken getragen und haben Rücksicht genommen. Wir haben wirklich sehr friedliche, sehr bunte und breit getragene Proteste gesehen.

Was wir bei Coronaprotesten häufig gesehen haben, war massive Gewalt gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, gegenüber Journalistinnen und Journalisten, waren zum Teil antisemitische Grenzüberschreitungen bis hin zum Tragen von Judensternen, waren Hass und Hetze. Nicht überall ‑ es gab ganz unterschiedliche Proteste ‑, aber wir haben das sehr häufig gesehen. Insofern sehe ich sehr große Unterschiede zwischen diesen unterschiedlichen Demonstrationsgeschehen.

ZUSATZFRAGE: Da bin ich jetzt aber sehr überrascht. In Berlin waren immer, und zwar bis heute, die Demos am 1. Mai nicht verboten, obwohl es dort regelmäßig zu Gewalt kommt. Es gibt antisemitische Demonstrationen in Berlin, die auch nicht verboten werden. Warum trifft es da zu, dass es die Demonstrationsfreiheit gibt, und bei den anderen nicht? Das ist in meinen Augen eine sehr eigenwillige Interpretation.

KALL: Von Verboten wüsste ich nichts. Auch die Coronaproteste haben in aller Regel mit Auflagen stattgefunden, aber sind nicht verboten worden.

Die Grenze, die unser Grundgesetz zieht, ist dort, wo Straftaten, wo Gewalttaten begangen werden. Dort schreitet die Polizei ein. Das gilt für alle Demonstrationen gleichermaßen, ganz gleich, wofür oder wogegen protestiert wird.

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