Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­­pressekonferenz vom 14.02.2022

14.02.2022 - Artikel

Ukraine / Russland

HOFFMANN (BReg): Guten Tag. Ich spreche zunächst noch einmal über die Reisen des Bundeskanzlers heute und morgen.

Wie Sie bereits wissen, trifft der Bundeskanzler heute in Kiew mit dem ukrainischen Staatspräsidenten Wolodymyr Selensky zu Gesprächen zusammen. Das Gespräch ‑ Kiew ist zeitlich eine Stunde vor uns ‑ wird gegen Mittag beginnen. Die Pressekonferenz ist auf etwa 13.15 Uhr deutscher Zeit angesetzt. Der Rückflug nach Berlin ist vorerst für den frühen Nachmittag, ca. 15.30 Uhr bis 16 Uhr deutscher Zeit, angepeilt.

Morgen, also am 15. Februar ‑ auch das haben wir hier schon angekündigt ‑, reist der Bundeskanzler nach Moskau, wo er Präsident Wladimir Putin treffen wird. Für den frühen Nachmittag ist eine Pressebegegnung mit dem russischen Präsidenten angesetzt. Wie Sie aus eigener Erfahrung wissen, kann sich das noch deutlich nach hinten verschieben. Das werden wir dann im Lichte der weiteren Entwicklungen sehen. Die Rückkehr ist für den frühen Abend angedacht.

Wir haben Sie gestern hierüber auch schon in einem Unter-zwei-Briefing informiert. Beide Reisen finden in einer äußerst angespannten Situation statt. Der Truppenaufmarsch an den Grenzen zur Ukraine bereitet der Bundesregierung große Sorge. Bei beiden Reisen geht es also darum, alles dafür zu tun, den Frieden in Europa zu erhalten.

[…]

VORS. DETJEN: Dann kommen wir jetzt zum Themenkomplex der Reise des Bundeskanzlers nach Kiew. Dazu gibt es schon eine Frage von außen: Russland hat eine geplante Sperrung des Seegebietes im südlichen Teil des Asowschen Meeres im Rahmen eines Militärmanövers aufgehoben. Wie bewertet die Bundesregierung dieses Vorgehen? ‑ Kann dazu jemand etwas sagen?

HOFFMANN: Die Bundesregierung bewertet die Lage grundsätzlich als sehr, sehr angespannt und sehr gefährlich. Alles, was zu einer Entspannung beitragen kann, ist natürlich zu begrüßen. Alles, was als Zeichen einer Deeskalation gewertet werden könnte, würde vonseiten der Bundesregierung sehr begrüßt.

FRAGE: Es geht an Herrn Burger, gegebenenfalls an Frau Hoffmann. Die ukrainische staatliche Nachrichtenagentur berichtet, dass der ukrainische Geheimdienst berichte, dass es aktuell keine Gefahr einer Invasion durch russische Truppen gebe und dass Militärangehörige der Russischen Föderation bisher keine Angriffsgruppe gebildet hätten, die auf einen möglichen Einmarsch hindeuten könnte.

Hat die Bundesregierung andere Erkenntnisse?

HOFFMANN: Wie Sie wissen, äußern wir uns zu solchen nachrichtendienstlichen Erkenntnissen prinzipiell nicht.

BURGER: Ich würde sagen: Wir haben Erkenntnisse, dass die Russische Föderation in den letzten Monaten über 100 000 Mann mit schwerem Gerät, Hubschrauber, Schiffe in die unmittelbare Nähe der Ukraine verlegt hat und dass in diesen Tagen in Belarus ein Manöver mit 30 000 Soldatinnen und Soldaten in unmittelbarer Nähe zur ukrainischen Grenze läuft. Unsere Einschätzung ist, dass das eine sehr konkrete Drohung gegen die Ukraine darstellt. Das kann man nicht anders verstehen. Diese Situation nehmen wir extrem ernst.

ZUSATZFRAGE: Wie erklären Sie sich, dass die ukrainische Seite keine Gefahr einer russischen Invasion sieht? Sie wäre ja betroffen.

BURGER: Ich verweise auf das, was Frau Hoffmann gerade gesagt hat. Wir werden hier nicht einzelne Äußerungen, die aus nachrichtendienstlichen Quellen in Medien kolportiert werden, kommentieren.

FRAGE: Im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine wurde auch Botschaftspersonal abgezogen. Das ist ein qualitativ neuer Schritt. Gibt es Sondererkenntnisse, die diesen Schritt notwendig machen, oder war das unumgänglich, nachdem auch andere Nationen ihre Staatsangehörigen zur Ausreise aufgefordert hatten?

BURGER: Dazu hat sich die Außenministerin am Samstag in einer Pressekonferenz in Kairo schon ausführlich geäußert. Sie hat auch noch einmal dargestellt, dass die kontinuierliche Verschärfung der Lage, die wir über die letzten Wochen und Monate beobachtet haben, inzwischen einen Punkt erreicht hat, an dem dieser Schritt aus unserer Sicht notwendig geworden ist, um die Sicherheit unserer Landsleute und die Sicherheit unseres entsandten Personals zu gewährleisten. Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Aber das war aus unserer Sicht zu diesem Zeitpunkt notwendig.

FRAGE: Herr Burger, gab es angesichts des Geheimdienstberichtes, den Sie ja nicht kommentieren, Hinweise aus Kiew, dass es vielleicht nicht nötig sei, Leute zurückzurufen, Landsleute etc., weil eben kein unmittelbarer Einmarsch ‑ wie immer das jetzt zu formulieren ist ‑ befürchtet wird?

Frau Hoffmann, gab es vor der Reise des Bundeskanzlers noch einmal ausdrückliche Wünsche aus Kiew nach Waffenlieferungen, oder hat vielleicht Botschafter Melnyk solche Wünsche überbracht, rechtzeitig vor Abflug? Kann man dazu etwas sagen?

HOFFMANN: Ich kann mit Ihrer letzten Frage anfangen. Zu konkreten weiteren Anfragen unmittelbar vor der Reise ist mir nichts bekannt. Aber es gibt eine Liste der ukrainischen Regierung, in der sie um Waffenlieferungen und Lieferung von Ausrüstung bittet. Sie wird derzeit geprüft, und wir warten das Ergebnis noch ab.

FRAGE: Bietet Bundeskanzler Scholz Putin etwas Neues an?

Eine zweite Frage: Warum fliegt Bundeskanzler Scholz nicht direkt nach Moskau, sondern kommt nach Berlin zurück?

HOFFMANN: Der Bundeskanzler fliegt zu Gesprächen nach Moskau. Das ist zum einen sein Antrittsbesuch, den er in Moskau im Kreml macht. Zum anderen geht es natürlich darum, die Situation, die jetzt in Europa durch den russischen Truppenaufmarsch an der ukrainischen Grenze entstanden ist, zu entschärfen. Konkret will ich diesen Gesprächen hier nicht vorgreifen.

VORS. DETJEN: Die zweite Frage: Warum nicht in einem Zug, von Kiew nach Moskau?

HOFFMANN: Die Reise ist so geplant, dass der Bundeskanzler zuerst nach Kiew fährt und dann am darauffolgenden Tag nach Moskau.

VORS. DETJEN: Dann habe ich eine Frage: Reisewarnung für die Ukraine am Wochenende: Sind auch Flugeinschränkungen für Airlines über die Ukraine geplant?

BURGER: Ich kann Ihnen für das Auswärtige Amt dazu nur mitteilen, dass wir die Situation selbstverständlich weiterhin im Auge behalten und jederzeit auch in Abstimmung mit den Ressorts die Maßnahmen treffen, die wir für sinnvoll und erforderlich halten.

Zu Fragen des Luftverkehrs kann vielleicht das BMDV noch im Einzelnen ergänzen.

HERZOG (BMDV): Ich habe dem, was Herr Burger gesagt hat, eigentlich nicht viel hinzuzufügen. Aber vielleicht kann ich einfach noch ein bisschen ganz grundsätzlich zur Lage erklären, zum Thema der Sicherheit der zivilen Luftfahrt. Das zuständige Luftfahrt-Bundesamt stellt natürlich eine pausenlose Überwachung der Entwicklung der Lage in der Ukraine auch mit Blick auf die Sicherheit des Luftverkehrs sicher und steht hierzu auch mit allen relevanten Systempartnern, also mit den Airlines, den Flughäfen, der Flugsicherung etc., in engem Kontakt. Das heißt: Wir beobachten die Lage sehr genau und stehen mit allen im Kontakt. Das noch als Ergänzung.

VORS. DETJEN: Dann habe ich von außen die Frage: Ministerin Baerbock hat der Ukraine im Januar angeboten, zur Aufklärung des Cyberangriffs auf Regierungsseite Experten des BSI zur Unterstützung bereitzustellen. Was ist daraus geworden, und gilt dieses Angebot auch im Falle von Cyberangriffen im Kontext bevorstehender militärischer Handlungen Russlands?

Der Kollege stellt gleichzeitig auch schon die Nachfrage, und ich gebe sie jetzt gleich mit: Wird die Bundesregierung bei einem parallel zu russischen Militärhandlungen stattfindenden Cyberangriff auf die Ukraine eine defensive Unterstützung durch das Kommando Cyber- und Informationsraum der Bundeswehr prüfen, oder schließt das Verteidigungsministerium das kategorisch aus?

BURGER: Das Angebot, das die Außenministerin ausgesprochen hat, fand ja anlässlich ihres Besuchs in Kiew statt. Für die Frage, was der letzte Stand der Kontakte mit dem BSI ist, weiß ich nicht, ob das Innenministerium da einen aktuellen Stand dabei hat oder ob das BSI dazu Auskunft geben kann. Ich müsste dazu eine Antwort nachliefern, insofern sie in unseren Zuständigkeitsbereich fällt.

Ich kann Ihnen sagen, dass es auch auf Ebene der Außenministerien einen Cyberdialog mit der Ukraine gibt. Auch da müsste ich Ihnen die letzten Daten und Fakten zu den letzten Kontakten aber nachliefern.

COLLATZ (BMVG): Eine kleine Ergänzung meinerseits: Frau Hoffmann hat ja schon erwähnt, dass es eine Liste über Anforderungen seitens der ukrainischen Seite gibt, die uns bereits seit letzter Woche vorliegt. Darüber wird natürlich gesprochen werden. Ich kann Ihnen in diesem Zusammenhang auch sagen, dass es heute Abend noch ein Gespräch der Verteidigungsministerin mit ihrem ukrainischen Amtskollegen geben wird. Dabei wird die Gesamtlage erörtert werden. Aber sicherlich wird auch darüber gesprochen werden, wie man im gegenseitigen Miteinander die Bedarfe decken könnte oder eben nicht.

KALL (BMI): Dann kann ich vielleicht noch kurz für das BMI ergänzen. Ja, es gab das Angebot an die Ukraine, bei der Aufklärung der Cyberangriffe, die es da gegeben hat, durch Expertinnen und Experten des BSI und auch bei der Stärkung der Cyberresilienz zu unterstützen. Einen weiteren Stand dazu kann ich Ihnen bis jetzt noch nicht nennen.

Generell, was die Sicherheitslage im Cyberbereich angeht, sind wir sehr wachsam und auf etwaige Szenarien vorbereitet.

VORS. DETJEN: Dann gibt es an Sie, Herr Kall, und gegebenenfalls auch an andere noch die Frage: Wie bereitet sich die Bundesregierung auf die Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge im Falle eines Krieges vor?

KALL: Dazu kann ich Ihnen sagen, dass mit Blick auf die gegenwärtige Situation in der Ukraine aktuell keine Anhaltspunkte für Migrationsbewegung, für Flüchtlingsbewegungen zu sehen sind. Das BMI beobachtet die Lage in der Ukraine aber sehr genau und stimmt sich hierbei eng innerhalb der Bundesregierung und auch mit der Europäischen Kommission über die weitere Vorgehensweise, sollte es zu Migrationsbewegungen aus der Ukraine kommen, ab.

FRAGE: Herr Kall, nur eine Verständnisfrage: Es gab also das Cyberangebot von deutscher Seite, aber das wurde noch nicht angenommen, habe ich das richtig verstanden?

KALL: Es gab das Angebot, das die Außenministerin in Kiew gemacht hat, was wir auch unterstrichen haben. Ich kann Ihnen aber jetzt von hier aus keinen neuen Stand dazu mitteilen. Ich kann versuchen, das nachzureichen, sollte es da einen neuen Stand geben.

ZUSATZFRAGE: Wie lange wollen Sie dann mit dem Angebot warten?

KALL: Wie gesagt, ich kann Ihnen von dem Angebot berichten, aber noch keinen neuen Stand nennen. Wenn ich etwas nachreichen kann, dann tue ich das gerne.

[…]

BURGER: Zur Frage nach dem Angebot der Zusammenarbeit im Cyberbereich mit der Ukraine kann ich noch nachtragen, dass die Cyber-Botschafterin des Auswärtigen Amtes, Regine Grienberger, am 23. und 24. Februar eine Reise nach Kiew plant. Diese Reise dient unter anderem der Vorbereitung von ressortübergreifenden Cyberkonsultationen zwischen den beiden Regierungen, also einer Vertiefung der Zusammenarbeit in diesem Bereich.

Reise der Bundesaußen­ministerin nach Spanien

BURGER (AA): Bundesaußenministerin Annalena Baerbock wird morgen, Dienstag, den 15. Februar, zu ihrem Antrittsbesuch nach Madrid reisen. Sie wird dort mit dem spanischen Außenminister José Manuel Albares zusammentreffen. In ihrem Gespräch wird es um aktuelle bilaterale, europa- und außenpolitische Themen gehen. Ein zentrales Thema wird dabei natürlich auch die aktuell angespannte Sicherheitslage zwischen Russland und der Ukraine sein. Eine gemeinsame Pressekonferenz von Außenministerin Baerbock und Außenminister Albares ist für ca. 14.15 Uhr geplant.

Des Weiteren wird Außenministerin Baerbock in Madrid mit Staatsanwältinnen der Sonderstaatsanwaltschaft für Gewalt gegen Frauen zusammentreffen und sich mit ihnen über die rechtliche Situation von Frauen und die Strafverfolgung von Gewaltdelikten, die sich gegen Frauen richten, austauschen.

Am Dienstagabend wird Außenministerin Baerbock in Berlin zurückerwartet.

FRAGE: Herr Burger, es wird berichtet, dass die Außenministerin einen Linienflug für ihre Reise nehmen werde. Können Sie aufschlüsseln, welche Vorteile das in Bezug auf Kosten und CO2 bringt und welche Nachteile das aber auch hat?

BURGER: Dahinter steht die bewusste Entscheidung, die Möglichkeit zu prüfen, Linienflüge zu nutzen, wo immer es aus terminlichen und logistischen Erwägungen machbar ist, um damit den CO2-Ausstoß auf solchen Auslandsreisen möglichst gering zu halten. Ich habe gerade gesagt, dass das natürlich immer mit der Frage verbunden ist, ob das terminlich und logistisch machbar ist. Das hängt natürlich von der Verfügbarkeit entsprechender Flugverbindungen ab. Im Falle von Madrid ist das für diese Reise machbar.

ZUSATZFRAGE: Sie haben noch nicht konkret beantwortet, welche Ersparnisse das beispielsweise bringt. Können Sie das noch ausführen?

Verbunden damit die Frage an die Bundesregierung: Ist das eine Aktion des Auswärtigen Amtes, oder planen auch andere Ministerien ‑ vielleicht auch der Bundeskanzler ‑, vergleichbare Reisen demnächst mit Linienflügen zu machen?

BURGER: Durch die Nutzung eines Linienfluges statt eines Sonderfluges werden Emissionen eingespart. Ich kann es Ihnen nicht vorrechnen. Bestimmt gibt es Experten, die so etwas genau ausrechnen können. Ich denke aber, dass außer Frage steht, dass damit grundsätzlich die Möglichkeit da ist, CO2 einzusparen.

Ich muss dazusagen, dass bei allen Dienstreisen der Bundesregierung im Nachhinein CO2-Ausgleichszahlungen geleistet werden, egal mit welchem Verkehrsmittel sie stattfinden. Das läuft über die Deutsche Emissionshandelsstelle, die beim Umweltbundesamt angesiedelt ist. Wie das genau berechnet wird, kann Ihnen sicherlich das Umweltbundesamt erklären.

Münchner Sicherheitskonferenz / Lage in Mali

FRAGE: Ich habe eine Frage an Herrn Collatz und an Herrn Burger, da ich vorhin vergessen hatte, Herrn Ischinger danach zu fragen: Fahren die beiden Ministerinnen, also Frau Lambrecht und Frau Baerbock, auch nach München zur Sicherheitskonferenz?

Frage zwei: Erhoffen Sie beide sich Fortschritte in Sachen Mali und möglicherweise auch in Sachen Iran und den diesbezüglichen Problematiken? Denn trotz Corona reisen ja auch diesmal allerlei Männer und vielleicht auch ein paar Frauen aus internationalen Konfliktgebieten zur Sicherheitskonferenz an.

VORS. DETJEN: Weil es auch um Mali geht, ergänze ich noch eine Frage: Die französische Regierung will in den kommenden Tagen über einen Abzug ihrer Soldaten aus Mali entscheiden. Trifft die Bundeswehr bereits Vorkehrungen, ihre Soldaten bei einem Abzug Frankreichs ebenfalls abzuziehen oder aber die militärischen Lücken zu füllen, die Frankreich in Mali hinterlassen wird?

COLLATZ (BMVg): Ich kann Ihnen bestätigen, dass Frau Lambrecht an der MSC teilnehmen wird. Uns begleiten für diese Gespräche natürlich Hoffnungen, dass es zu allen Themenbereichen, die dort behandelt werden, auch gute Gespräche und somit Lösungen geben wird.

Was die Lage in Mali angeht, habe ich meinen Aussagen von Freitag nichts hinzuzufügen.

BURGER (AA): Lassen Sie mich noch kurz sagen, dass auch Außenministerin Baerbock plant, an der Münchner Sicherheitskonferenz teilzunehmen. Zu den genauen Programmabläufen kann ich jetzt nichts bekanntgeben, und insofern kann ich natürlich auch nicht sagen, wer da im Einzelnen ihre Gesprächspartner sein werden.

FRAGE: Weil Mali gerade Thema ist: Sie hatten uns immer wieder gesagt, wie viele Ortskräfte das Auswärtige Amt bzw. die Bundesregierung aktuell in Mali beschäftigt. Wie viele indirekte Ortskräfte beschäftigen Sie? Auch in Bezug auf Afghanistan war ja immer ein Thema, dass es mehr indirekt über Subunternehmer Beschäftigte als direkt Beschäftigte gibt.

BURGER: Ich glaube, dazu haben wir auch im Afghanistan-Kontext immer wieder erklärt, dass das natürlich ein Definitionsproblem ist. Wen möchten Sie da alles mit einbeziehen? Möchten Sie jeden Menschen einbeziehen, der irgendwann einmal für irgendeine Firma gearbeitet hat, die Dienstleistungen für irgendein deutsches Unternehmen erbracht hat, oder zum Beispiel jemanden, der in einer Firma arbeitet, die punktuell einmal Handwerksleistungen in der deutschen Botschaft ausgeführt hat?

Ich glaube, die große Schwierigkeit im Umgang mit diesem Personenkreis ist von Anfang an gewesen, dass es natürlich einzelne Fälle gibt, in denen Leute sehr, sehr eng in die Arbeit der Bundesregierung vor Ort eingebunden sind und dadurch auch in der öffentlichen Wahrnehmung als Teil der deutschen Präsenz in Afghanistan wahrgenommen worden sind, womit dann auch eine entsprechende Gefährdung einhergeht, und dass es sehr, sehr viele andere gibt, die formal vielleicht in ähnlichen Vertragsverhältnissen waren, die aber nur ganz punktuell mit der Bundesregierung zu tun hatten. Deswegen ist, glaube ich, auch von vornherein nicht zu erwarten, dass man dazu eine statistische Aufschlüsselung machen kann. Das ist eine Situation, angesichts der wir im Kontext Afghanistan versuchen, sensibel mit Berücksichtigung der Umstände in jedem einzelnen Fall zu prüfen. Dazu wird man aber kein aggregiertes Zahlenmaterial herausgeben können.

Ich will dazu auch noch einmal sagen: Ich glaube, mit Vergleichen und Eins-zu-eins-Übertragungen der Verhältnisse von Afghanistan auf Mali sollte man sehr vorsichtig sein. Die Situation ist einfach eine andere.

ZUSATZFRAGE: Ich beziehe mich auf die unzähligen Fälle indirekt Beschäftigter, die wir auch hier in der Bundespressekonferenz besprochen haben, in denen die Bundesregierung das selbst eingesehen hat, und sich nach Monaten für diese Menschen eingesetzt hat. Es geht hier nicht um den Handwerker, der einmal irgendwo in einer Kaserne etwas repariert hat; das wissen Sie auch. Sie könnten uns ja eine Definition geben, wie Sie das in Mali mit den indirekt Beschäftigten halten, und dann können Sie uns doch Zahlen geben. Was spricht dagegen, Herr Burger?

BURGER: Genau das, was ich gerade gesagt habe. Ich habe gerade eigentlich versucht, das einigermaßen differenziert darzustellen. Ich weiß nicht, warum Sie jetzt so tun, als hätte ich jetzt irgendwie pauschal in Abrede gestellt, dass es diese Problematik im Fall Afghanistans gibt. Das tue ich nicht. Ich sage nur: Es ist sehr schwierig, da Kriterienkataloge aufzustellen, die man dann statistisch abarbeiten kann. Zumal in Afghanistan ist das Kriterium ja, dass durch die Arbeit für Deutschland auch in einem indirekten Vertragsverhältnis eine Gefährdung für die Personen entstanden ist.

Ich glaube, wir sind in Mali derzeit nicht in einer Situation, in der man eins zu eins aus Afghanistan übertragen kann, dass jeder, der einmal in irgendeiner Form für eine deutsche Regierungsinstitution in Mali gearbeitet hat, dadurch im Moment in seiner persönlichen Sicherheit gefährdet ist. Das werden wir uns sehr genau anschauen müssen, und dieser Verantwortung sind wir uns sehr, sehr bewusst. Wie gesagt, die lokal Beschäftigten in unseren Auslandsvertretungen sind Kolleginnen und Kollegen von uns, mit denen wir täglich wahnsinnig eng zusammenarbeiten. Die lassen wir nicht im Stich.

VORS. DETJEN: Dann fragt ein Kollege: Die Zahlen zu malischen Ortskräften waren im niedrigen zweistelligen Bereich. Das ist angesichts der Einsatzlänge wenig glaubwürdig. Wie viele Beschäftigte gab es im gesamten Einsatzzeitraum?

Er fragt an das BMVg gerichtet auch, ob er mit einer Beantwortung einer am Freitag schriftlich gestellten Frage bezüglich der Beteiligung eines Stabsoffiziers an einem Doxingvorfall rechnen kann.

COLLATZ: Herr Lücking hat diese Frage schriftlich gestellt und um Beantwortung bis heute 18 Uhr gebeten. Das wird sicherlich gelingen.

VORS. DETJEN: Die Frage nach den Ortskräften ist noch offen. Wie viele Ortskräfte gab es im gesamten Einsatzzeitraum, kann man das beziffern?

COLLATZ: Seitens der Bundeswehr gibt es meines Wissens derzeit 57 Ortskräfte. Andere Zahlen liegen mir nicht vor.

VORS. DETJEN: Habe ich das richtig verstanden: Derzeit?

COLLATZ: Derzeit, genau. Andere Zahlen liegen mir nicht vor.

VORS. DETJEN: Die Frage war, ob man das für den gesamten Einsatzraum beziffern kann.

COLLATZ: Wenn das geht, werde ich das nachliefern.

Nahostreise der Bundesaußen­ministerin

FRAGE: Ich habe noch eine thematische Nachfrage zu der Nahostreise der Außenministerin, Herr Burger: Ist ‑ von ihr ausgehend oder an sie herangetragen ‑ dieser Apartheidsvorwurf der Amnesty-International-Untersuchung thematisiert oder problematisiert worden? Ich habe das in der Berichterstattung nicht vernommen, war ja aber auch nicht dabei und konnte nicht nachfragen. Ist es nach wie vor so, dass die AA-Sicht in etwa heißt „Wir teilen diesen Vorwurf nicht, weil wir die Liste der Ungleichbehandlungen gegenüber Palästinensern nicht so sehen“, oder gibt es andere Gründe? Was ist da der Punkt? Könnten Sie das gerade noch einmal sagen, aber auch, ob Frau Baerbock darüber hat sprechen müssen oder wollen?

BURGER (AA): Ja, darüber hat die Außenministerin gesprochen, sowohl in Israel als auch in Ramallah. Sie ist auch in ihrer Pressekonferenz, die sie gemeinsam mit dem palästinensischen Außenminister in Ramallah gegeben hat, danach gefragt worden und hat eine Frage dazu ausführlich beantwortet. Darauf würde ich Sie gerne verweisen. Das finden Sie, glaube ich, unter anderem im Instagram-Kanal des Auswärtigen Amtes, auf dem Sie sich dieses Video anschauen können. Die Linie, die sie dort vertreten hat, ist dieselbe wie die, die wir hier auch schon dargelegt haben.

Wir nehmen Berichte über Menschenrechtsverletzungen natürlich ernst. Wir haben auch selbst immer wieder gegenüber Israel Berichte über Menschenrechtsverletzungen in den palästinensischen Gebieten angesprochen. Die Außenministerin hat das auch auf dieser Reise getan. Trotzdem halten wir den Vorwurf der Apartheid für falsch und auch für kontraproduktiv, weil er es erschwert, in eine sachliche und vernünftige Diskussion über die Probleme zu kommen, die es gibt. Es muss aus unserer Sicht Ziel einer solchen Diskussion sein, dass man tatsächlich miteinander darüber spricht, wie die Probleme, die bestehen, abgestellt werden können.

FRAGE: Die Bundesregierung unterstützt ja auch israelische NGOs wie B’Tselem und Breaking the Silence. Die sprechen ja schon viel länger von Apartheid, genauso wie Human Rights Watch. Hat sich die Ministerin mit diesen NGOs getroffen?

BURGER: Die Ministerin hat sich sowohl in Israel als auch in den palästinensischen Gebieten mit Vertretern der Zivilgesellschaft getroffen.

ZUSATZFRAGE: Ja. Mit wem?

BURGER: Ich muss sehen, ob ich Ihnen das nachreichen kann. Nicht immer sind die Teilnehmer solcher Gespräche damit einverstanden.

FRAGE: Herr Burger, habe ich Sie eben richtig verstanden, dass Sie von Menschenrechtsverletzungen in den besetzten Gebieten sprachen? Was wäre das? Siedlungsbau ist ja nämlich eigentlich Völkerrecht, über das wir bisher geredet haben, oder?

BURGER: Ich würde jetzt wirklich ganz gerne auf das verweisen, was die Ministerin gesagt hat, weil sie sich in Ramallah sehr differenziert dazu eingelassen hat. Wir nehmen die Berichte von internationalen Menschenrechtsorganisationen ‑ dazu gehört selbstverständlich auch Amnesty International, und dazu gehören Human Rights Watch und andere ‑ natürlich sehr, sehr ernst, in denen Menschenrechtsverletzungen dokumentiert sind. Viele dieser Vorwürfe, die in diesen Berichten dokumentiert sind, halten wir auch für bedenkenswert und nehmen sie so ernst, dass wir sie auch von uns aus gegenüber der israelischen Seite aufnehmen, teilweise aber natürlich auch gegenüber der palästinensischen Seite; denn es gibt ja auch eine ganze Reihe von Menschenrechtsproblemen auf palästinensischer Seite. Das sind Themen, die wir ernst nehmen. Das sind Vorwürfe, die wir ernst nehmen. Da gibt es, glaube ich, überhaupt nichts zu bestreiten oder zu beschönigen.

Nur, wie gesagt, ist der Begriff der Apartheid völkerrechtlich klar definiert. Das trifft aus unserer Sicht auf diesen Kontext überhaupt nicht zu. Dieser Begriff droht unfreiwillig denjenigen Vorschub zu leisten, die die Existenz des Staates Israel delegitimieren wollen, und das ist für uns nicht akzeptabel.

ZUSATZFRAGE: Dieser Begriff, worauf der Kollege hingewiesen hat, wird ja auch von israelischen Organisationen selbst verwendet. Die werden ja kaum Äußerungen tätigen oder ein Wording wählen, das die Existenz ihres eigenen Staates gefährden würde. Das spielt in der Abwägung keine Rolle?

BURGER: Wir nehmen unsere eigene Bewertung vor, und die ist die, die ich gerade vorgetragen habe.

[…]

BURGER: Meine Kolleginnen und Kollegen [haben mich] darauf hingewiesen, dass das Video von der Pressekonferenz der Außenministerin in Ramallah nicht mehr online ist. Wir würden aber der Bundespressekonferenz ein Rohtranskript zur Verfügung stellen.

Schließung des Büros der Deutschen Welle in Moskau

FRAGE: Frau Hoffmann, Herr Burger, ich habe eine Frage zur Deutschen Welle. Das Büro in Moskau ist ja mittlerweile geschlossen. Mich würde interessieren, was der Stand der Dinge ist. Gibt es Neues zu berichten? Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass das Büro seine Arbeit wieder aufnehmen kann?

Wird die Deutsche Welle morgen bei der Reise des Kanzlers nach Moskau vertreten sein? Wurde ein Visum von Russland erteilt?

HOFFMANN (BReg): Es ist so, dass alle Journalisten, die den Bundeskanzler begleiten, Visa beantragt haben. Der Kremlsprecher hat sich dahingehend geäußert, dass alle ‑ auch die Journalisten der Deutschen Welle ‑ vor Ort werden arbeiten können.

Was den Einsatz für die Wiedereröffnung des Büros angeht, kann ich noch einmal grundsätzlich auf die Position der Bundesregierung verweisen. Sie fordert Russland ja dazu auf, lizenzrechtliche Fragen des deutschen Fernsehens von RT Deutschland in Deutschland nicht für eine weitere Beschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit in Russland zu missbrauchen und die Maßnahmen gegen die Deutsche Welle eben zurückzunehmen. Sie hält diese Maßnahmen in keiner Weise für gerechtfertigt.

Was die Gespräche des Bundeskanzlers anbetrifft, bitte ich um Verständnis, dass wir dem jetzt nicht vorgreifen können. Grundsätzlich ist es aber so, dass Medienvielfalt, Meinungs- und Pressefreiheit höchste Priorität für die Bundesregierung haben. Diese werden wir auch bei jeder Gelegenheit auf allen Ebenen zur Sprache bringen.

Aufforderung der türkischen Medienaufsichtsbehörde an die Deutsche Welle zur Beantragung einer Sendelizenz

FRAGE: Weil die Deutsche Welle das Thema ist: Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der türkischen Regierung gegenüber der Deutschen Welle?

HOFFMANN (BReg): Ja, wir haben diese Medienberichte, die es dazu gab, zur Kenntnis genommen. Aber offenbar liegen der Deutschen Welle selbst ja keine offiziellen Informationen dazu vor. Deshalb würden wir im Moment auch nicht Stellung dazu beziehen.

ZUSATZFRAGE: Aber die türkische Regierung hat ja mitteilen lassen, dass die Deutsche Welle neben Voice of America usw. eine Sendelizenz beantragen soll. Sehen Sie das nicht wie die Kollegen von der Deutschen Welle selbst als Schikanierung an?

HOFFMANN: Wie gesagt: Wir haben das zur Kenntnis genommen, aber würden im Moment keine Stellung dazu beziehen.

FRAGE: Nur zur Klarstellung: Das heißt, Sie wissen nichts von einem Begehren der türkischen Medienaufsichtsbehörde RTÜK, dass diese drei genannten Sendeanstalten innerhalb von 72 Stunden eine Sendelizenz zu beantragen hätten, sonst würden sie sozusagen nicht weiter zugelassen werden. Eine solche Anfrage kennen Sie nicht?

HOFFMANN: Wir kennen die Medienberichte, die es dazu gibt, und in diesen Medienberichten heißt es ja, dass der Deutschen Welle selbst keine offiziellen Informationen dazu vorliegen.

VORS. DETJEN: Noch eine Nachfrage: Diese Frist, die in der Türkei für die Deutsche Welle gesetzt wurden, ist nach 72 Stunden abgelaufen. Können Sie sagen, welche Schritte die Bundesregierung unternehmen sollte, falls die Deutsche Welle in der Türkei verboten werden sollte?

HOFFMANN: Das ist jetzt einfach so spekulativ. Dazu würde ich mich nicht äußern wollen.

Normandie-Format

FRAGE: Ich habe eine Frage zum Normandie-Format. Kann man dieses Format noch als lebendig beschreiben?

HOFFMANN (BReg): Ich würde sagen: In jedem Fall ist dieses Format sogar sehr lebendig, denn in der vergangenen Woche hat es ja auf der Ebene der sicherheitspolitischen Berater Verhandlungen in diesem Format gegeben. Diese haben meines Wissens neun oder zehn Stunden angedauert. Dort wurde vereinbart, dass diese Verhandlungen im März fortgesetzt werden.

ZUSATZFRAGE: Ist die Antwort Ja oder Nein?

HOFFMANN: Die Antwort ist ganz klar Ja.

ZUSATZFRAGE: Nicht Jein?

HOFFMANN: Nein, nein! Sie ist ganz klar Ja! Sehr lebendig.

Schlagworte

nach oben