Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­­pressekonferenz vom 09.02.2022

09.02.2022 - Artikel

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter Streitkräfte an der NATO-geführten maritimen Sicherheits­operation Sea Guardian und der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS)

BÜCHNER (BReg): […] Dann kann ich zu den Bundeswehrmissionen im Ausland berichten. Die Bundesregierung hat heute die Fortsetzung der NATO-geführten maritimen Sicherheitsoperation Sea Guardian im Mittelmeer und der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan, UNMISS, beschlossen. Beide Einsätze sollen bis zum 31. März 2023 verlängert werden. Der Bundestag muss den Mandaten noch zustimmen.

Zur Fortsetzung der Operation Sea Guardian: Angesichts der Tatsache, dass etwa ein Drittel aller über See verschifften Güter und ein Viertel aller Öltransporte weltweit durch das Mittelmeer geleitet werden, kommt der Sicherheit von maritimen Verkehrs- und Versorgungswegen im Mittelmeerraum eine substanzielle Bedeutung zu. Die Sicherheit des Mittelmeers ist Grundvoraussetzung für freien und globalen Handel, von dem Deutschland profitiert.

Die Operation Sea Guardian dient der Erstellung eines kontinuierlichen Lagebildes. Die Mission identifiziert Schiffe und kann sie anlassbezogen kontrollieren. Sea Guardian leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit für die NATO und ihre Partner und wirkt als präventiver Ordnungsfaktor im Mittelmeer. Insgesamt können im Rahmen des Mandats Sea Guardian bis zu 550 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.

Zur Fortsetzung des Einsatzes bei UNMISS: Der deutsche Beitrag besteht darin, sich mit Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission sowie mit Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren zu beteiligen. Außerdem kann im Bedarfsfall deutsches Personal die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Vereinten Nationen zeitlich befristet unterstützen. Der Einsatz bleibt für die Stabilisierung und langfristige friedliche Entwicklung Südsudans essenziell.

Das Mandat umfasst insbesondere den Schutz von Zivilpersonen und die Unterstützung bei der Umsetzung des Friedensabkommens und des Friedensprozesses. Unser Beitrag zu UNMISS unterstützt unverändert die Stabilisierung Südsudans und trägt zur friedlichen Entwicklung in der Region bei.

Das deutsche Engagement ist Teil langjähriger Bemühungen um nachhaltige Konfliktbewältigung und Friedensförderung. Die Grundlage bilden auch weiterhin die Afrikapolitischen Leitlinien und die Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“. Insgesamt können weiterhin bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten im Rahmen des Mandats UNMISS eingesetzt werden.

Die Bundesregierung wird eine regelmäßige Evaluation der Auslandseinsätze der Bundeswehr auf qualitativ hohem Niveau sicherstellen.

[…]

FRAGE: Es geht um die Operation Sea Guardian. Herr Helmbold, mich würde die Bilanz der letzten zwölf Monate interessieren. Wie viele Boote hat die Bundeswehr auf dem Mittelmeer kontrolliert und durchsucht? Wie viele Waffenschmuggler wurden erwischt? Das ist ja Teil des Mandats.

Vielleicht können Sie auch sagen, wie viele Schiffe beschlagnahmt bzw. umgeleitet wurden.

HELMBOLD (BMVg): Erst einmal vorab: Der Regierungssprecher hat es eben schon gesagt: Es handelt sich in erster Linie bei Sea Guardian um eine präventive Mission. Es geht darum, dass man ein Lagebild bekommt, dass man entsprechend Kontakte trackt, dass man das Lagebild gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft aufbaut und auch entsprechend teilt. Mit Blick auf konkrete und einzelne Trackingergebnisse und Maßnahmen kann ich hier im Moment keine Zahlen liefern. Wenn ich welche finde, werde ich diese nachliefern.

Ich muss aber noch dazu sagen: Die Operation Sea Guardian ist etwas, was wir grundsätzlich im Rahmen des sogenannten Associated Support durchführen. Um das zu erläutern ‑ es gibt dafür keinen deutschen Begriff ‑: Wenn wir, wie viele andere Nationen auch, ein Schiff im Seegebiet haben ‑ zum Beispiel die Fregatte „Bayern“ auf dem Rückweg aus dem Indopazifik ‑ und das kommt durch das Mittelmeer, wird es sozusagen dieser Mission zugeschaltet und beteiligt sich mit seinen Sensoren am Lagebild, teilt das international, sorgt insgesamt damit für die Präsenz in internationaler Abstimmung und leistet damit einen Beitrag zur Sicherheit im Seeraum, der gerade im Mittelmeer relevant ist.

ZUSATZFRAGE: Ich würde mich über eine detaillierte Nachreichung freuen.

Können Sie grundsätzlich sagen: Wurden im letzten Jahr Waffenschmuggler von der Marine erwischt und Boote beschlagnahmt? Das ist ja die Aufgabe. Wenn das nicht stattfindet, warum verlängert man dann das Mandat?

HELMBOLD: Das ist die typische Frage, die sich immer stellt, wenn man sich mit Missionen mit präventivem Charakter auseinandersetzt. Wenn man erfolgreich ist, finden wesentliche Vorkommnisse in dem entsprechendem Seegebiet nicht statt. Das bedeutet aber nicht, dass die Mission überflüssig ist. Vielleicht bestätigt das gerade, dass es erforderlich ist. Gerade im internationalen Seeraum werden entsprechende Regelungen durch die Staaten gemeinsam durchgeführt. Von daher ist es auch ganz klar, dass es solche Missionen gibt, die die Staatengemeinschaft gemeinsam durchführt. Das ist auch bei der Operation Sea Guardian der Fall.

VORS. FELDHOFF: Ich darf eine Frage einschieben: Aus der Fraktion der Grünen gab es noch im letzten Jahr Kritik an der mangelnden Transparenz zum Einsatzgebiet im Rahmen von Sea Guardian. Wie unterscheidet sich das bislang gültige Mandat vom neuen Mandat?

HELMBOLD: Das Einsatzgebiet selbst wird nunmehr nur noch im Mittelmeer stattfinden, aber außerhalb der Küstenmeere. Da gab es eine Anpassung. Es gab zuvor auch das Einsatzgebiet in den Küstenmeeren. Wir haben aber festgestellt, dass wir auf diese Regelungen, die zum Teil relativ komplex waren, gar nicht zurückgegriffen haben. Das bedeutet, das Mandat wurde mit Blick auf die praktischen Erfahrungen der letzten Monate angepasst.

Dann habe ich noch eine Nachreichung. In der Zwischenzweit ist mir mitgeteilt worden: Es wurden 30 000 Schiffe identifiziert und drei Schiffe kontrolliert. Im letzten Jahr gab es keinen deutschen Beitrag bei Kontrollen.

FRAGE: Können Sie bezogen auf Sea Guardian sagen oder gegebenenfalls nachreichen, wie viele Wasserfahrzeuge mit Geflüchteten an Bord durch Kräfte der Bundesmarine gerettet wurden?

HELMBOLD: Wir hatten in der Vergangenheit die Diskussion in Bezug auf andere Missionen. In Bezug auf Sea Guardian liegt mir im Moment nichts vor. Sollte dazu etwas vorliegen, würde ich das entsprechend nachreichen.

FRAGE: Können Sie kurz für Doofe erklären, was „außerhalb der Küstenmeere“ bedeutet? Hat das etwas mit Libyen zu tun?

HELMBOLD: „Küstenmeere“ ist die Bezeichnung, die wir für die sogenannten Territorialgewässer verwenden. Das sind die Bereiche, die unmittelbar zum staatlichen Territorium anderer Staaten gehören. Dort ist es so: Wenn wir mit einer NATO-Mission gemeinsam mit unserem NATO-Verband beispielsweise in ein NATO-Land einlaufen, ist das unproblematisch, weil das grundsätzlich ohnehin abgedeckt ist. Aber wenn wir in einen Nicht-NATO-Staat einlaufen würden, erfordert das natürlich die Clearance und die Freigabe des entsprechenden Landes, dass wir in seine Territorialgewässer hineinfahren. Von daher ist das zentral. Es gibt also Bereiche ‑ auf Englisch heißt das Global Commons ‑, die internationales Gemeinschaftseigentum sind. Dabei sprechen wir von den Meeren, die hier in Rede stehen. Dann gibt es eben im Meer typischerweise mit der Zwölf-Meilen-Zone das Küstenmeer wie Territorialgewässer.

Es ist allerdings etwas komplizierter. Ich kann hier aber auf die Details nicht eingehen. Das müsste man einmal in einer längeren Session in Angriff nehmen, weil es noch zusätzliche Zonen gibt. Das ist insgesamt relativ komplex. Grundsätzlich gilt: Mit Küstenmeer meinen wir das territoriale Gewässer des entsprechenden Staates.

Sonderbeauftragte für internationale Klimapolitik

BÜCHNER (BReg): Eine Personalie: Jennifer Morgan wird Sonderbeauftragte für internationale Klimapolitik. Einzelheiten hat sicher meine Kollegin im Auswärtigen Amt, Frau Sasse.

SASSE (AA): Ich kann das bestätigen und darauf verweisen, dass es um 13 Uhr, also zeitgleich zu dieser Regierungspressekonferenz, eine Pressekonferenz im Auswärtigen Amt geben wird, bei der Außenministerin Baerbock Jennifer Morgan auch der Öffentlichkeit vorstellen wird.

VORS. FELDHOFF: Wenn ich anmerken darf: Den Zeitpunkt finden wir unglücklich. Nehmen Sie das mit, Frau Sasse.

[…]

FRAGE: Ich habe eine schlichte Lernfrage: Spricht Frau Morgan Deutsch oder wird sie es bis zum Amtsantritt als Staatssekretärin oder als Sonderbeauftragte lernen oder wird das AA sozusagen in Berlin zweisprachig agieren?

SASSE (AA): Da kann ich Sie beruhigen: Frau Morgan ist der deutschen Sprache mächtig, und zwar sowohl schriftlich als auch mündlich.

[…]

VORS. FELDHOFF: Dann habe ich noch eine Frage zur Klimanachreichung bzw. zur Personalie von Frau Morgan: Was hält eigentlich Minister Habeck von der Nominierung als Beauftragte für das Klima im Auswärtigen Amt? Wäre es nicht ein guter Schritt für die Bundesregierung, wenn diese Nominierung im Wirtschaftsministerium, also im Klimaministerium, angesiedelt worden wäre?

ZURUF: … (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

VORS. FELDHOFF: Nein, sondern sozusagen die Ansiedlung des Sonderbeauftragten für internationalen Klimaschutz.

UNGRAD (BMWK): Wir haben das nicht zu kommentieren. Die Bundesregierung spricht sich darüber intern ab. Inwieweit Stellen von anderen Ministerien besetzt werden, haben wir nicht zu kommentieren.

SASSE: Ich weise an dieser Stelle noch einmal auf die Pressekonferenz hin und darf auch vielleicht noch einmal daran erinnern, dass sich die Bundesregierung zu Beginn der Legislaturperiode darauf verständigt hat, dass das Auswärtige Amt die Zuständigkeit für die internationale Klimapolitik übernehmen wird. Dementsprechend kann man hier, glaube ich, von einem Konsens der Bundesregierung sprechen.

Russland / Ukraine

BÜCHNER (BReg): Ich habe noch die Ankündigung eines N4-Treffens auf Beraterebene am 10. Februar, also morgen, in Berlin. Ich kann Ihnen bestätigen, dass morgen ein Treffen im N4-Format auf Beraterebene in Berlin stattfindet, genauer gesagt: der außenpolitischen Berater aus der Ukraine, Russland, Frankreich und Deutschland. Dieses Treffen ist die Fortsetzung der Gespräche vom 26. Januar in Paris, dem ersten persönlichen Treffen in diesem Format seit Längerem. Das war ein nützlicher Austausch, der noch einmal deutlich gemacht hat, dass sowohl die Ukraine als auch Russland weiterhin die Minsker Vereinbarungen als Grundlage ihrer Gespräche sehen. Alle Beteiligten haben bekräftigt, sich dafür einzusetzen, derzeitige Meinungsverschiedenheiten mit Blick auf das weitere Vorgehen zu verringern. Darum soll es bei dem Treffen morgen auch gehen.

Deutschland engagiert sich stark und unermüdlich im Normandie-Format, wo wir in besonderer Verantwortung stehen und gemeinsam mit Frankreich einen ganz besonderen Beitrag leisten bei dem Versuch, eine Deeskalation der Lage in und um die Ukraine herbeizuführen. Wir brauchen endlich wieder Fortschritte zur Umsetzung der Minsker Vereinbarungen.

Die humanitäre Lage im Donbass ist bedrückend. Wir begrüßen daher jeden Schritt, der in die richtige Richtung unternommen wird.

[…]

FRAGE: Herr Büchner, eine Nachfrage zu dem Treffen, das morgen stattfindet. Können Sie sagen, was auf der Agenda steht? Sie hatten ja erwähnt, dass schon Ende Januar ein Treffen der außenpolitischen Berater stattgefunden hat. Hat man jetzt eine konkrete Agenda, wie man das Minsk-Abkommen weiter umsetzen möchte? Was genau ist die Erwartung an das Treffen?

VORS. FELDHOFF: Wenn ich vielleicht einflechten darf: Können Sie etwas zur Uhrzeit sagen? Gibt es im Anschluss daran eine Pressekonferenz oder Pressemitteilung?

BÜCHNER: Ich kann leider weder etwas zur Uhrzeit noch zu möglichen Veröffentlichungen im Nachgang sagen. Wir müssen abwarten, wie sich das morgen alles entwickelt.

Wie schon gesagt: Der Austausch dient in erster Linie dem Gespräch darüber, bei der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen voranzukommen. Da gibt es, wie Sie wissen, Meinungsverschiedenheiten. Es wird im Kern darum gehen, diese weiter zu verringern und bei der Umsetzung voranzukommen.

ZUSATZFRAGE: Sie können jetzt nicht sagen, welche konkreten Punkte des Minsker Abkommens auf der Agenda stehen?

BÜCHNER: Nein. Ich würde insofern gerne den Gesprächen nicht vorgreifen wollen. Wir müssen sehen, worüber sich die Berater morgen austauschen.

FRAGE: Herr Büchner, ich möchte es trotzdem versuchen und eine Frage zur Agenda stellen. Wird ein mögliches Treffen der Staats- und Regierungschefs im Mittelpunkt stehen?

BÜCHNER: Im N4-Format meinen Sie?

ZUSATZ: Ja.

BÜCHNER: Auch dazu kann ich Ihnen nichts sagen. Ich kann diesem Gespräch morgen wirklich nicht vorgreifen. Wir müssen schauen, was die Berater, die sich dann treffen, miteinander verhandeln.

VORS. FELDHOFF: Eine Frage an das Auswärtige Amt: Wie kommentieren Sie die Weigerung des ukrainischen Präsidenten, sich am Montag mit der Bundesaußenministerin zu treffen? Ist aus Ihrer Sicht die Absage mit Unzufriedenheit Kiews wegen der Weigerung Berlins, Waffen zu liefern, verbunden?

SASSE: Wir kennen natürlich diese Meldungen. Die Ministerin selbst hat sich im Laufe ihrer Reise gestern und vorgestern dazu geäußert.

Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal darauf verweisen, dass sich auch das ukrainische Außenministerium in Form des Sprechers zu diesem Thema abschließend über Twitter geäußert hat.

VORS. FELDHOFF: Dann habe ich eine weitere Frage online an das Auswärtige Amt: Wie bewertet die Bundesregierung die Form und den Inhalt der scharfen Kritik, die der ukrainische Botschafter, Herr Melnyk, regelmäßig und öffentlich an deutscher Unterstützung für die Ukraine übt? Waren die wenig diplomatischen Einlassungen des Botschafters Thema beim Besuch von Ministerin Baerbock in Kiew?

SASSE: Es ist so, dass wir natürlich die Äußerungen von Herrn Melnyk über alle Kanäle zur Kenntnis nehmen. Die Ministerin selbst hat ihre Gespräche in der Ukraine geführt. Der Kontakt sowohl mit der ukrainischen Regierung in Kiew als auch mit Botschafter Melnyk hier in Berlin ist sehr eng. Er betrifft das gesamte Spektrum der deutsch-ukrainischen Beziehungen. Wie üblich handhaben wir es so, dass wir aus vertraulichen Gesprächen der Ministerin nichts bekanntgeben.

FRAGE: Herr Büchner, teilt der Bundeskanzler das klare Junktim, das US-Präsident Biden in Bezug auf Nord Stream 2 abgegeben hat?

BÜCHNER: Der Bundeskanzler hat sich ja sowohl vor seiner Reise als auch während seiner Reise ganz eindeutig geäußert. Den Äußerungen des Bundeskanzlers will ich an der Stelle gar nichts hinzufügen.

ZUSATZFRAGE: Er hat sich in Bezug auf das Junktim eben leider nicht klar geäußert, sondern er hat dazu gar nichts gesagt. Deswegen die Frage: Lässt die Tatsache, dass der US-Präsident ein klares Junktim formuliert und der Bundeskanzler, daneben stehend, nichts dazu sagt, irgendeine andere Interpretation zu, als dass das gegebenenfalls Zustimmung bedeutet?

BÜCHNER: Der Bundeskanzler hat in Washington wörtlich gesagt: Wir werden einheitlich und zusammen auftreten, auch in all diesen Fragen. ‑ Ich glaube, da ist gar nicht viel Interpretationsspielraum.

FRAGE: Wenn der US-Präsident aber verspricht, dass es Nord Stream 2 nicht geben werde, wenn die Russen die Grenze zur Ukraine überqueren, dann ist das ja nichts Einheitliches, sondern etwas ganz anderes als das, was die deutsche Regierung immer wieder sagt. Verstehen Sie denn die Aussage von Herrn Biden und der US-Regierung als Drohung? Hier geht es um die Entscheidung eines souveränen Staates, dem der Kanzler vorsteht.

BÜCHNER: Es gibt überhaupt keinen Anlass für so eine Unterstellung oder so eine Spekulation. Ich glaube einfach, dass die Aussage des Bundeskanzlers, dass alle Optionen für den Fall einer militärischen Intervention auf dem Tisch liegen, völlig klar ist und dass sie auch sozusagen keiner weiteren Interpretation bedarf.

ZUSATZFRAGE: Hat der Kanzler sich vielleicht nach der Pressekonferenz bei Herrn Biden erkundigt, wie Herr Biden das Versprechen, das er abgegeben hat, dass die Amerikaner es schaffen werden, dass es Nord Stream 2 dann nicht geben wird, umsetzen wollen?

BÜCHNER: Ich glaube, ich habe dazu jetzt alles Notwendige gesagt.

VORS. FELDHOFF: Eine Frage einer Kollegin: Macron hat von einem neuen Ansatz zur Sicherheitspolitik insbesondere mit Blick auf Garantien für Russland gesprochen. Unterstützt die Bundesregierung dieses Vorgehen?

BÜCHNER: Auch dazu kann man einfach grundsätzlich sagen: Wir sind ‑ das ist, glaube ich, über die letzten Wochen ganz klar geworden ‑ in engstem Austausch mit unseren Verbündeten: mit Frankreich, darüber hinaus natürlich mit den Partnern in der EU, ganz besonders eng mit den USA, was Sie auf der Reise des Bundeskanzlers erlebt haben. Gehen Sie davon aus, dass alle Initiativen, die zurzeit parallel laufen, eng miteinander verknüpft und abgestimmt sind. Insofern wird niemand den anderen überraschen, sondern man wird eng zusammenarbeiten.

FRAGE DR. RINKE: Ich bin nicht sicher, ob sich die Frage an das Verteidigungs- oder Außenministerium richtet. Die litauische Regierung hat noch einmal Wünsche Richtung Deutschland geäußert, was weitere Hilfe angeht. Dabei geht es nicht nur um die Aufstockung der Soldaten, sondern auch um die Lieferung von Waffensystemen, zum Beispiel Flugabwehrraketen. Nun ist das ja ein NATO-Land, also stellt sich eine andere Debatte als im Falle der Ukraine. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob die Bundesregierung sich Gedanken macht, was man Litauen noch zusätzlich liefern kann.

SASSE: Ich kann das vielleicht erst einmal politisch einordnen: Wir stehen selbstverständlich mit Litauen in engem Kontakt, was die Krise zwischen Russland und der Ukraine angeht. Die Ministerin spricht regelmäßig mit ihrem Außenministerkollegen aus Litauen, und zwar nicht nur im Rahmen des Rates der Außenminister, sondern auch bilateral und auf anderen Wegen. Wir nehmen selbstverständlich die Sorgen der baltischen Staaten ebenso wie die Polens und verschieden anderer betroffener Staaten sehr, sehr ernst und bemühen uns, diese Sorgen auf allen Kanälen, die im Moment im Gespräch sind, zu berücksichtigen.

HELMBOLD (BMVg): Von unserer Seite kann ich nur noch einmal auf das verweisen, was wir in der letzten Zeit immer haben verlautbaren lassen: Wir verstärken die Battlegroup in Litauen mit bis zu 350 Soldatinnen und Soldaten, die binnen weniger Tage in Marsch gesetzt werden. Gleichzeitig stehen wir natürlich mit Litauen in einem ständigen Austausch. Wir sehen uns natürlich auch genau an, wo dort Bedürfnisse und Bedarfe vorhanden sind. Ich kann aber zu einzelnen Punkten einer solchen Liste keine Stellung nehmen.

ZUSATZFRAGE: Hat die Bundesregierung ähnliche Forderungen oder Wünsche von den anderen beiden baltischen Staaten bekommen, also mehr Soldaten plus zusätzliche Waffenlieferungen?

SASSE: Ich kann Ihnen dazu an dieser Stelle nichts berichten. Wenn wir etwas berichten können, würde ich das ergänzen.

HELMBOLD: Von meiner Seite erfolgt die gleiche Antwort.

Absage der Reise der Bundesverteidigungs­ministerin nach Mali und Niger

FRAGE: Ich habe eine Frage zu Mali. Herr Helmbold, vielleicht können Sie uns etwas zu der abgesagten Reise der Ministerin sagen, ob es allein Coronagründe oder auch politische Überlegungen waren, dass man möglicherweise nicht reisen wollte.

HELMBOLD (BMVg): Das ist allein coronabedingt. Die geplante Reise der Verteidigungsministerin nach Mali und Niger kann leider nicht stattfinden. Das liegt daran, dass ein Mitarbeiter des engsten Umfelds der Ministerin positiv auf COVID-19 getestet wurde. Die Ministerin selbst ist bislang negativ getestet. Aber Gesundheit, insbesondere der Kontingente in Mali, geht vor und somit nutzen wir alle Vorsichtsmaßnahmen.

Geplant war, sich vor Ort einen Eindruck über die Lage zu verschaffen und auch mit der Truppe zu sprechen. Geplant war auch, Gespräche mit der malischen Militärregierung zu führen, um noch einmal ganz klar die deutsche Position zu verdeutlichen. Die Programmpunkte werden, soweit wie möglich, digital umgesetzt. Sobald das möglich ist, wird die Reise entsprechend nachgeholt, gerade auch mit Blick auf die so wichtige parlamentarische Befassung mit dem Mandat, das Ende Mai abläuft.

ZUSATZFRAGE: Können Sie bitte etwas zu den politischen Gesprächen sagen? Werden die auch digital stattfinden? Wenn ja, mit wem aus dieser malischen Regierung?

HELMBOLD: Wir gehen im Moment die Programmpunkte im Einzelnen durch. Wenn wir Genaueres wissen, können wir das entsprechend mitteilen.

ZUSATZFRAGE: Frau Sasse, eine Frage zu Mali und zur Lageeinschätzung. Es hat ja durchaus Diskussionen gegeben, wie weit man überhaupt noch Kontakte mit dieser Militärregierung haben sollte. Hat sich aus Ihrer Sicht irgendeine Veränderung ergeben, die zum Beispiel auch zu einer Neuüberlegung führen könnte, ob man überhaupt noch direkte Kontakte hat?

SASSE (AA): Darüber kann ich Ihnen heute nichts berichten. Sie wissen, dass Herr Burger gemeinsam mit Herrn Collatz am Montag ausführlich über die Lage in Mali berichtet hat. Vor diesem Hintergrund wissen Sie auch, dass Staatsministerin Keul aus dem Auswärtigen Amt über das Wochenende in die Region gereist war und in Mali unter anderem Gespräche mit dem Territorialminister und auch dem Generalsekretär des Außenministeriums geführt hat. Diese Gespräche finden also durch weiter statt.

Situation in Irak, Tunesien und Libyen

VORS. FELDHOFF: Ich habe eine Frage eines Kollegen. Sie bezieht sich auf die Länder Irak, Tunesien und Libyen. Er stellt fest, dass in allen Ländern die Schwierigkeiten innenpolitischer Art zunähmen. Seine Frage ist: Gibt es Vorschläge und Meinungen aufseiten der Bundesregierung, wie die Situation in diesen Ländern wieder verbessert werden kann?

SASSE (AA): Das ist eine sehr umfassende Frage. Dazu kann ich Ihnen nur sagen, dass wir mit Blick auf die drei Länder, die Sie erwähnt haben, natürlich individuelle Ansätze umsetzen. Wir stehen in Gesprächen mit den Regierungen dieser drei Länder. Wir bemühen uns, zugeschnitten auf diese drei Länder jeweils individuell zu schauen, wie die Lage ist und inwieweit Deutschland unterstützend tätig werden kann. Die Lage ‑ das muss ich an dieser Stelle auch erwähnen ‑ ist natürlich nicht identisch in allen drei Ländern. Das heißt, dass man schon gezielt auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen muss.

Mitarbeiterzeitschrift „intern AA“ des Auswärtigen Amtes

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Trifft es zu, dass auf Intervention der Abteilungsleiterin Personal drei Artikel aus der Mitarbeiterzeitschrift „intern AA“ nach Drucklegung entfernt werden mussten? Wenn ja, geschah das mit Rückendeckung der Ministerin?

SASSE (AA): Die Antwort auf diese Frage würde ich Ihnen gern nachreichen.

Afghanistan

VORS. FELDHOFF: Dann habe ich eine Frage zum Thema Afghanistans: Die Website “Independent Persian” berichtet von intensivierten Suchen der Taliban nach Ortskräften in den afghanischen Provinzen Faryab, Sar-i Pul und Balch. ‑ Dort liegt auch Masar-e Scharif. ‑ Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung, insbesondere dem Auswärtigen Amt, dem BMVg und dem BMZ dazu vor, und wie bewertet die Bundesregierung aktuell die Gefährdungslage?

SASSE (AA): Mir sind diese Meldungen bisher nicht bekannt. Ich kann Herrn Lücking an dieser Stelle aber noch einmal grundsätzlich sagen, dass uns als Bundesregierung natürlich bewusst ist, dass sich ehemalige Ortkräfte der Bundesregierung in Afghanistan in einer erhöhten Gefährdungslage befinden. Gerade deswegen gelten die Bemühungen der Bundesregierung schon seit Längerem genau dem Ziel, Schutzbedürftige und ehemalige Ortskräfte der Bundesregierung in Sicherheit zu bringen. Diese Bemühungen laufen weiterhin auf sehr, sehr intensivem Niveau.

Ich kann an der Stelle auch bekanntgeben ‑ wir tun das ja regelmäßig ‑, dass inzwischen 11 102 Visa an Ortskräfte und besonders Schutzbedürftige erteilt wurden.

[…]

VORS. FELDHOFF (zu ehemaligen Ortskräften der Bundesregierung in Afghanistan): Noch eine Nachfrage zu der Austeilung der Visa, die Sie eben erwähnt haben, Frau Sasse: Können Sie das den erfolgten Einreisen zur Einordnung gegenüberstellen? Die Ausstellung von Visa ist das eine, und die tatsächlich erfolgte Einreise in die Bundesrepublik ist ja etwas anderes.

SASSE: Ja. Diese Frage haben wir an der Stelle schon mehrfach erörtert. Zu Einreisen würde ich, wenn Herr Dr. Wede ergänzen möchte, an das BMI verweisen. Ich möchte allerdings an dieser Stelle auch noch einmal erklären, dass die Zahl der Visa natürlich nicht in direktem Verhältnis gesehen werden kann, weil man nie mit Sicherheit sagen kann, welche der Personen, die Visa erhalten haben, tatsächlich ausgereist sind. Es gibt solche Ausreisemöglichkeiten. Es gibt beispielsweise regelmäßige Charterflüge, die wir von Islamabad aus für die Betroffenen organisieren. Aber zum einen kann man die Zahl der Ausreisen nicht mit Sicherheit benennen, und dementsprechend ist auch die Zahl der Einreisen nur sehr schwer ins Verhältnis zu setzen.

WEDE (BMI): Ich habe im Prinzip nichts zu ergänzen. Ich möchte einfach nur noch einmal in Erinnerung rufen, dass ja auch gerade während der Evakuierungsphase viele Ortskräfte nicht mit deutschen Maßnahmen nach Europa geflogen wurden, die dann zwar letzten Endes in Deutschland angekommen sind. Andererseits haben wir auch Ortskräfte anderer Staaten mitgenommen. Insofern sind die Zahlen hier nicht immer ganz vergleichbar.

Schlagworte

nach oben