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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­­pressekonferenz vom 07.02.2022

07.02.2022 - Artikel

Reise der Bundesaußenministerin in den Nahen Osten

BURGER (AA): Außenministerin Baerbock wird am Mittwoch, den 9. Februar, am frühen Nachmittag zu ihrer ersten Reise als Außenministerin in den Nahen Osten aufbrechen. Es sind, in dieser Reihenfolge, folgende Stationen geplant: Israel, die palästinensischen Gebiete, Jordanien und Ägypten.

In Israel wird die Außenministerin politische Gespräche unter anderem mit dem israelischen Außenminister Jair Lapid führen. Auch ein Besuch in der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem steht auf dem Programm, wo die Außenministerin einen Kranz in Gedenken an die sechs Millionen von den Nazis ermordeten Jüdinnen und Juden niederlegen wird.

In den palästinensischen Gebieten wird Außenministerin Baerbock unter anderem mit Präsident Abbas sowie mit Außenminister al-Maliki zusammenkommen.

Die Außenministerin wird dann in der Nacht zu Freitag, den 11. Februar, nach Jordanien weiterreisen. Dort wird sie Außenminister Safadi sprechen und ein Flüchtlingslager besuchen, welches vom VN-Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten betrieben und auch mit deutschem Geld unterstützt wird.

Noch am gleichen Tag steht die Weiterreise nach Ägypten an. Auch dort sind politische Gespräche unter anderem mit dem ägyptischen Außenminister Schukri geplant. Die Rückkehr nach Berlin ist für Samstag, den 12. Februar, geplant.

Die Reise ist eine Antrittsreise und dient einem vertieften Austausch über alle aktuellen bilateralen und regionalen Themen wie zum Beispiel dem Nahost-Friedensprozess. Ein Schwerpunkt wird auch auf den besonderen Beziehungen Deutschlands zu Israel liegen. Darüber hinaus sollen neue Formen der möglichen Zusammenarbeit im Klimabereich ausgelotet werden. Ägypten wird, wie Sie wissen, im November 2022 Austragungsort der diesjährigen Weltklimakonferenz sein. Vielen Dank.

[…]

FRAGE: Herr Burger, warum besucht die Außenministerin sowohl in Israel als auch in den palästinensischen Gebieten keinerlei NGOs? Angesichts der aktuellen Berichterstattung gerade rund um das Thema Apartheid ist das ein bisschen verwunderlich. Warum tut sie das nicht?

BURGER: Vielleicht habe ich damit, dass ich einige Programmpunkte erwähnt habe, einen falschen Eindruck erweckt. Das war noch keine erschöpfende Liste der Programmpunkte der Reise der Außenministerin. Auf den Reisen der Außenministerin weltweit ist es ihr immer ein wichtiges Anliegen, auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft zusammenzutreffen und den Austausch mit Menschen vor Ort zu suchen. So wird es sicherlich auch auf dieser Reise sein.

Ich habe bisher nur die Kernelemente dieses Reiseprogramms dargestellt, weil andere Teile des Programms noch im Fluss sind. Wir werden Sie darüber gern ausführlicher informieren, wenn die Reise begonnen hat und das Programm in allen seinen Details feststehen wird.

FRAGE: Herr Burger, Sie haben den Nahostfriedensprozess angesprochen. Dieser Prozess stagniert schon seit Jahren. Viele Experten sehen diesen Prozess als tot an. Wie gedenkt die Bundesaußenministerin, diesen Prozess überhaupt wiederzubeleben?

BURGER: Ich habe ja gesagt, dass dies zunächst eine Antrittsreise ist. Es geht darum, den persönlichen Kontakt zu den Gesprächspartnern vor Ort aufzunehmen, sowohl in Israel als auch in Ramallah. Natürlich geht es auch um eine Bestandsaufnahme zur Frage, wo wir im Nahostfriedensprozess stehen und wo es möglicherweise Ansatzpunkte für internationale Unterstützung gibt, um wieder den Weg in Richtung auf eine verhandelte Zweistaatenlösung zu gehen.

Darüber hinaus habe ich hier aber noch keine Initiativen anzukündigen und will insofern den Gesprächen im Weiteren auch nicht vorgreifen.

FRAGE: Herr Burger, gilt das vor dem Hintergrund, dass die Partei, der die Außenministerin angehört, in der Vergangenheit bei Nahostreisen immer sehr großen Wert auf Treffen mit Vertretern von NGOs gelegt hat, auch für den Ägyptenbesuch? Gibt es auch dort zumindest als Option ein Treffen mit NGOs, um einen anderen Blick auf die Verhältnisse dieser Militärdiktatur zu bekommen?

BURGER: Wie gesagt, ist es der Außenministerin grundsätzlich immer ein wichtiges Anliegen, mit Menschen, mit der Zivilgesellschaft vor Ort ins Gespräch zu kommen. In welcher Form das auf den einzelnen Reisestationen dieses Mal konkret der Fall sein wird, werden wir Ihnen mitteilen, wenn das Programm finalisiert sein wird.

VORS. FELDHOFF: Ich habe noch eine Frage zu dieser Reise: Wird die Außenministerin auch proaktiv die Studie von amnesty international zur Behandlung von Palästinensern in Israel und den besetzten Gebieten ansprechen, sowohl in Israel als auch in Ramallah?

BURGER: Die Haltung der Bundesregierung dazu habe ich Ihnen in der vergangenen Woche dargestellt. Ob das bei den Gesprächen Thema sein wird, kann ich nicht sagen. Den Gesprächen kann ich, wie gesagt, hier nicht im Einzelnen vorgreifen.

FRAGE: Eine kurze Verständnisfrage: Wird Außenministerin Baerbock bei dem Besuch in der Westbank ausschließlich in dem von der palästinensischen Behörde kontrollierten Gebiet Besuche abstatten oder auch im B- und C-Bereich, der unter militärischer Kontrolle Israels steht?

BURGER: Ich kann Ihnen mitteilen, dass die Außenministerin mit Präsident Abbas und mit Außenminister Maliki zusammentreffen wird. Meines Wissens geschieht das üblicherweise in Ramallah. Weitere Details zum Programm werden wir, wie gesagt, im Laufe der Woche bzw. im Laufe der Reise bekanntgeben.

Russland / Ukraine

VORS. FELDHOFF: Die erste Frage einer Kollegin: Frau Hoffmann, die Vertreter der Bundesregierung bzw. die Medien sprechen von einer russischen Aggression gegenüber der Ukraine als Vorwand für die neuen harten Sanktionen. Die Definierung der Aggression ist dabei etwas verschwommen. Sie sprechen auch von einem, Zitat: „russischen Beitrag zur Eskalation und vom geopolitischen Fehlverhalten“, unabhängig von einem möglichen Auslöser des Konflikts. Können Sie bitte genauer definieren, was Sie damit meinen und auf welches geopolitische Fehlverhalten Moskau aus Sicht der Bundesregierung verzichten sollte, damit die Bundesregierung keine Sanktionen ergreift?

HOFFMANN (BReg): Ich bin nicht ganz sicher, ob ich alles richtig verstanden habe, aber ich möchte zunächst einmal zurückweisen, dass es um Vorwände für Sanktionen geht. Es ist vielmehr ganz klar, dass Sanktionen nur im Falle einer russischen Aggression erlassen werden. Der Bundeskanzler hat wiederholt darüber gesprochen, dass wir uns mit unseren Bündnispartnern in Abstimmungen über diese Sanktionen befinden ‑ in Europa und auch auf der anderen Seite des Atlantik ‑, dass harte Sanktionen folgen werden, falls es zu einer Aggression kommt, und dass wir uns gleichzeitig auf allen möglichen diplomatischen Kanälen sehr darum bemühen, dies zu verhindern.

FRAGE: Eigentlich hatte ich eine andere Frage, aber das will ich vielleicht gleich einmal aufgreifen. Der Bundeskanzler sagt ja immer wieder, dass es eine ganz klare Haltung der Bundesregierung in dieser Sache gebe. Klar ist aber eigentlich gar nichts. Vor allem ist zum Beispiel nicht klar, was Sie als russische Aggression definieren. Können Sie uns das sagen?

HOFFMANN: Es ist wiederholt gesagt worden, dass im Falle einer Verletzung der territorialen Integrität der Ukraine und der Souveränität der Ukraine Sanktionen folgen würden.

ZUSATZ: Ja, aber die hat es doch schon seit 2014 gegeben!

HOFFMANN: Das bezieht sich nicht auf das, was wir bisher sehen ‑ dafür sind ja bereits Sanktionen in Kraft; die Bundesregierung und die EU haben ja auf die völkerrechtswidrige Annexion der Krim mit Sanktionen reagiert, die auch bis heute in Kraft sind ‑, sondern es würde um eine weitere Aggression, eine weitere Verletzung der Souveränität und Integrität der Ukraine gehen.

BURGER (AA): Wenn ich dies vielleicht noch anschließen darf: Das sind ja nun auch keine Äußerungen, die Sie in dieser Form nur von der Bundesregierung hören, sondern das ist eine abgestimmte Haltung der gesamten westlichen Gemeinschaft. Das sind Äußerungen, die Sie in genau derselben Form auch von unseren Partnern in der EU, in den USA, in der G7 und anderswo hören. In dieser Frage sind wir uns alle völlig einig. Deswegen ist das auch sicherlich kein Anlass, die klare Positionierung der Bundesregierung in irgendeiner Form infrage zu stellen, sondern das ist eine Frage, in der wir uns mit all unseren Partnern völlig einig wissen.

FRAGE: Jetzt war immer die Rede von Forderungen an Russland. Auch schon vorgreifend auf den Besuch von Herrn Scholz in Kiew würde mich interessieren, ob die Bundesregierung denn auch die Absicht hegt, die Ukraine aufzufordern, endlich Minsk 2 umzusetzen, entweder Punkt 4, was die Abhaltung regionaler Wahlen hin zu einer Selbstverwaltung von Donezk und Lugansk angeht, oder auch Punkt 8, die Etablierung oder Wiederetablierung der sozialen und ökonomischen Kontakte, was das Bankwesen und die Zahlung von Renten etc. angeht.

HOFFMANN: Die Bundesregierung steht ja mit der Ukraine hinsichtlich der Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk in Kontakt. Sie haben zu Recht auf die Reise des Bundeskanzlers verwiesen. Vor allen Dingen wird darüber aber im sogenannten Normandie-Format gesprochen, in dem es ja ein Treffen auf Beraterebene gegeben hat, und ein weiteres Treffen ist geplant. Klar ist aber auch, dass im Moment die bedrohliche Situation in erster Linie von Russland ausgeht, nämlich durch die Massierung von Truppen an der russisch-ukrainischen Grenze. Diese Bedrohung geht von Russland aus, nicht von der Ukraine.

ZUSATZFRAGE: Das ist jetzt natürlich eine Perspektivfrage. Wenn Sie im Donbass die Einwohner fragen, hören Sie, dass dort eine eklatante Angst vor einer Invasion ukrainischer Truppen auf das Gebiet der Donbass-Republiken herrscht. Ähnlich äußert sich ja auch Russland. Wenn Sie sich die Kontaktlinie anschauen, sehen Sie, dass mehr als 100 000 ukrainische Soldaten an der Kontaktlinie bzw. in der Nähe der Kontaktlinie stationiert sind. Hat der Kanzler denn sozusagen auch Empathie für die Donbass-Seite und kann verstehen, dass die Wahrnehmung, wer der Aggressor ist, auch davon abhängt, auf welcher Seite der Kontaktlinie man lebt? Zivilgebäude werden in dieser Region ausschließlich von der ukrainischen Armee beschossen, nicht von der anderen Seite.

HOFFMANN: Ich habe mit Ihrer Darstellung insgesamt Mühe. Aber der Donbass gehört zur Ukraine, möchte ich nur ganz klar feststellen.

ZUSATZ: Ja, aber das ist nicht die Antwort auf meine Frage!

HOFFMANN: Das ist die Antwort auf Ihre Frage.

ZUSATZFRAGE: Dort stehen mehr als 100 000 Soldaten ‑ das ist mehr als die Hälfte der überhaupt verfügbaren Mannzahl ‑ an der Kontaktlinie, und es gibt ja auch entsprechende Diskurse auf Regierungsebene darüber, dass eine mögliche Rückeroberung zumindest der selbst ernannten Republiken im Raum steht. Deswegen wäre meine Frage, wie Sie denn eine Invasion der ukrainischen Armee bzw. ukrainischer Kräfte auf die völkerrechtlich schwierig einzuordnende Gegend ‑ da stimme ich Ihnen zu ‑ in der aktuellen Phase bewerten würden.

HOFFMANN: Ich habe nicht gesagt, das sei völkerrechtlich schwer einzuordnen, sondern ich habe gesagt: Das ist ein Territorium der Ukraine. Im Übrigen habe ich ansonsten zu dem, was den Normandie-Prozess angeht, alles gesagt. Eine Invasion in das eigene Territorium, wie Sie das darstellen, ergibt keinen Sinn. Ich weise Ihre Darstellung ausdrücklich zurück.

VORS. FELDHOFF: Dann habe ich zwei Fragen, die sich auf das Normandie-Format beziehen, und zwar auf den Termin. Gibt es schon ein Datum des Treffens der politischen Berater des Normandie-Formats in Berlin?

HOFFMANN: Die Vorbereitungen dafür laufen noch. Es gibt Hinweise darauf, dass das noch in dieser Woche stattfinden könnte.

FRAGE: Die Frage geht an Herrn Burger mit dieser Vorbemerkung: Das, was wir die ganze Zeit von Ihnen hören ‑ „schwere Sanktionen und Folgen drohen, wenn“ ‑, ist ja im Grunde eine hypothetische Diskussion, die die Bundesregierung hier sonst auch nicht so gerne führen möchte. Da die Signale aus der Ukraine von der Regierung und der Militärführung widersprüchlich sind, frage ich: Hat die Bundesregierung konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein militärischer Einsatz Russlands in signifikanter Form geplant oder in Vorbereitung ist oder vorliegt, der über die Tatsache der Truppenstärke hinausgeht? Gibt es also konkrete Anhaltspunkte für eine real drohende oder in Vorbereitung befindliche militärische Aktion?

BURGER: Ich habe Ihnen dazu nichts Neues zu berichten. Ich kann Ihnen jetzt nur noch einmal all das sagen, was wir hier in den letzten Wochen schon immer wieder gesagt haben und was auch die Außenministerin in Moskau gesagt hat: Es ist schwer, es nicht als Drohung zu verstehen, wenn Russland an der Grenze zur Ukraine mehr als 100 000 Soldaten mit schwerem Gerät, Panzern und Geschützen auffahren lässt, ohne Auskunft darüber zu geben, was sie dort eigentlich sollen. Das ist für uns Grund genug, uns mit unseren Partnern sehr ernsthafte und sehr konkrete Gedanken darüber zu machen, wie wir auf ein solches Szenario reagieren würden. Genau das haben wir seit Monaten intensiv mit unseren Partnern getan. Das ist die Situation, die Sie kennen.

Sie wissen: Die Außenministerin befindet sich heute zu Gesprächen in Kiew und wird morgen auch an die Kontaktlinie reisen, um sich vor Ort ein eigenes Bild von der Situation der Menschen zu machen, insbesondere aber auch, was die humanitäre Situation der Menschen angeht, die dort durch den Konflikt seit Jahren in einer extrem schwierigen Situation sind. Wir arbeiten daran ‑ unter anderem mit den Bemühungen im Normandie-Format, auf die Frau Hoffmann ja gerade auch hingewiesen hat ‑, wieder Bewegung in Richtung einer Umsetzung der Minsker Vereinbarungen zu erzeugen.

ZUSATZFRAGE: Diese Position, wie Sie sagten, tragen Sie ja auch seit Langem vor. Ich frage deswegen, weil nach dem Vortragen der Position Baerbocks, man könne das ja nicht anders als eine Drohung empfinden, die Einschätzung sowohl von Selensky als auch vom Sekretär des nationalen Sicherheitsrats der Ukraine kam, die gesagt haben, es gäbe nach ihrer Kenntnis kein reales Bedrohungsszenario, keine Vorbereitung einer Invasion. In diesem Zusammenhang wurde auch westlichen Medien und Regierungen so etwas wie das Schüren von Angst und eine falsche Darstellung vorgeworfen. In welcher Weise fließt das in diese Positionierung der Bundesregierung ein?

BURGER: Ich glaube, wir hören all unseren Partnern sehr aufmerksam zu, und wir gleichen unsere Informationen natürlich laufend ab. Ich glaube, wir sind uns sehr einig, dass wir in der jetzigen Situation angesichts des Ernstes der Lage gar nicht anders können, als auf alle Szenarien vorbereitet zu sein.

[…]

FRAGE: Frau Hoffmann, Sie sagten, es gebe Hinweise darauf, dass das Treffen im Normandie-Format noch diese Woche stattfinden könnte. Können Sie kurz sagen, auf welcher Ebene dort wer zusammentreffen könnte?

HOFFMANN: Das wäre ein Treffen auf Beraterebene.

VORS. FELDHOFF: Dann machen wir weiter mit einer Frage an das Kanzleramt. Der Kanzler hat in der ARD gesagt, Deutschland habe seit 2014 die größte wirtschaftliche und finanzielle Hilfe für die Ukraine geleistet. Können Sie grob aufschlüsseln, aus welchen Töpfen wie viel Geld geflossen ist?

HOFFMANN: Da muss ich einmal schauen, ob mir genauere Informationen vorliegen ‑ ansonsten kann ich das aber auf jeden Fall nachreichen ‑, oder das BMZ oder das AA können mir helfen.

BURGER: Ich kann jetzt keine nach Töpfen aufgeschlüsselten Details nennen. Die Zahlen sind ja öffentlich verfügt, unter anderem in den Datenbanken zur Official Development Assistance der OECD. Insofern ist auch ganz transparent nachvollziehbar, wie diese Zahlen zustande kommen.

Ich kann sagen, dass Schwerpunkte in der bilateralen Unterstützung für die Ukraine die Themen der nachhaltigen Wirtschaft„ und der Berufsbildung sind. Darüber hinaus gibt es Unterstützung in den Bereichen der Demokratie und der Zivilgesellschaft, der Energieeffizienz und natürlich der Stabilisierung in der Ostukraine.

VORS. FELDHOFF: Dann habe ich noch eine Nachfrage: In welchem Fall würden Sanktionen ergriffen? Würde das Überschreiten der ostukrainischen Grenze durch die russischen Militärs im Falle eines Konflikts Kiews mit der Donbass-Republik auch als Grund für die Sanktionen angesehen werden?

HOFFMANN: Ich glaube, die Frage gab es eben schon, und die haben wir schon beantwortet.

VORS. FELDHOFF: Ich habe eine weitere Frage an das Auswärtige Amt: Decken sich die Begehrlichkeiten des ukrainischen Botschafters in Berlin mit den offiziellen Wünschen nach Waffen aus den Regierungskreisen in Kiew?

BURGER: Ich glaube, das müssten Sie die ukrainische Seite fragen. Ich werde jetzt hier zu der Kommunikation mit den ukrainischen Stellen in dieser Frage keine weiteren Details ausführen. Sie wissen: Die Außenministerin ist heute vor Ort.

VORS. FELDHOFF: Dann habe ich eine Frage zur Reise von Herrn Macron nach Moskau. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kommentare des französischen Präsidenten, dass Russland legitime Sicherheitsinteressen in der Region habe? Bei Verbündeten im Baltikum hat das Sorge hervorgerufen. Wie beurteilt die Regierung Macrons Ambitionen in Russland?

HOFFMANN: Es ist ja bekannt, dass auf mehreren Ebenen auch über die Vorschläge Russlands zu einer europäischen Sicherheitsarchitektur und über russische Sicherheitsinteressen gesprochen wird. Das passiert zwischen Russland und den USA. Das passiert auch in der OSZE und selbstverständlich auch im Rahmen bilateraler Gespräche. Das alles dient dazu, die Situation um die Ukraine herum zu entschärfen und eine dauerhafte Lösung der Spannungen herbeizuführen. Die Bundesregierung begrüßt in diesem Fall jede Initiative und speziell auch die des französischen Präsidenten.

FRAGE: Herr Burger, Ihr Staatsminister Lindner sagte heute in einem Interview, es wäre denkbar, dass Deutschland in naher Zukunft zusätzliche Soldaten nach Litauen schickt. Können Sie sagen, wie viele Soldaten die Bundesregierung wann nach Litauen zu schicken gedenkt? Vielleicht ist da auch das BMVg gefragt.

BURGER: Ich habe den Äußerungen von Herrn Lindner hier nichts hinzuzufügen. Ich weiß nicht, ob das BMVg dazu etwas ergänzen möchte.

THIELS (BMVg): Ich kann dazu eigentlich auch nicht wahnsinnig viel ergänzen. Sie haben ja gesehen, dass sich sowohl der Bundeskanzler, für den ich nicht spreche, als aber auch die Bundesverteidigungsministerin zu just diesem Thema schon geäußert haben. Wie genau und in welcher Größenordnung, ist jetzt Gegenstand der Absprachen mit den litauischen Partnern; das ist ja klar. Wir haben Kräfte, die sozusagen bereits für solche Fälle vorgemerkt sind. Wir schicken ja regelmäßig Kräfte nach Litauen zur Verstärkung, zum Beispiel für Übungen. Genau das steht jetzt auch im Raum. Gehen Sie davon aus, dass wir dann auch sehr zeitnah eine Entscheidung kommunizieren werden.

ZUSATZFRAGE: Herr Thiels, können Sie denn eine Größenordnung nennen, wie viele Kräfte Sie da theoretisch maximal in Reserve hätten?

THIELS: Sie haben ja “theoretisch„ gesagt. Es gibt eine bestimmte Größenordnung. Die bewegt sich bei einigen Hundert Soldatinnen und Soldaten. Aber ich würde Ihnen an dieser Stelle jetzt ungern weitere Details dazu nennen.

FRAGE: Ich hätte noch eine Verständnisfrage, Frau Hoffmann, zu Ihren Ausführungen, als ich auf das Völkerrecht verwiesen hatte. Die Republiken sind ja auch von Russland nicht völkerrechtlich anerkannt worden. Das war überhaupt nicht mein Punkt. Mein Punkt war, dass wir hier von der Kontaktlinie gesprochen haben. Mich würde interessieren: Wenn die ukrainische Armee trotz Minsk 2 und den ganzen OSZE-Prozessen mit 100 000 Mann die Kontaktlinie überschreitet, auch mit schweren Waffen, und den Donbass angreift ‑ ‑ ‑ Wir haben nun einmal diese Situation, dass es diese Angriffe gab, und die Prozesse ab 2015 sind Ihnen auch bewusst. Deswegen wollte ich einfach wissen: Wie würde die Bundesregierung es aus völkerrechtlicher Perspektive bewerten, wenn die Ukraine mit massiven Truppen die Kontaktlinie überschreitet? Mehr wollte ich damit überhaupt nicht implizieren.

HOFFMANN: Ich habe ja bereits alles dazu gesagt, auch, dass ich alle in Ihrer Frage liegenden Unterstellungen zurückweise. Ich habe das hier auch schon ausführlich erläutert. Ich glaube, dem muss ich jetzt nicht noch einmal etwas hinzufügen.

ZUSATZFRAGE: Nein, Sie haben in keiner Weise auf meine Frage geantwortet. Meine Frage war: Wie würde die Bundesregierung reagieren, wenn die Ukraine proaktiv die Kontaktlinie am Donbass überschreitet? ‑ Das können Sie doch ausführen. Darin liegen keinerlei Implikationen oder Unterstellungen.

HOFFMANN: Ich habe mich zu dieser Frage geäußert.

ZUSATZFRAGE: Das haben Sie nicht. Meine Frage ist: Wie ist die Reaktion der Bundesregierung, wenn die ukrainische Armee die Kontaktlinie überschreitet? ‑ Darauf können Sie doch eine Antwort geben.

HOFFMANN: In dieser Frage ist eine Unterstellung und Prämisse, auf die ich bereits eingegangen bin und die ich gar nicht akzeptiere.

VORS. FELDHOFF: Mir ist ja klar, dass die Antwort für Sie nicht ganz befriedigend ist. Für mich wäre sie es aus Ihrer Sicht vielleicht auch nicht. Dennoch ist das hier keine Diskussionsveranstaltung. Nehmen Sie die Antworten der Bundesregierung so, wie sie sind, und ‑

ZURUF: … (akustisch unverständlich)

VORS. FELDHOFF: ‑ bewerten Sie sie in Ihrer Berichterstattung. Das ist Ihr gutes Recht, wie es das Recht aller Kolleginnen und Kollegen ist.

FRAGE: Eine kurze Frage zum Weimarer Dreieck: Was erwarten Sie von diesem Treffen konkret, auch im Hinblick auf den Konflikt im Osten? Was sind die deutschen Erwartung?

HOFFMANN: Dieses Treffen des Weimarer Dreiecks reiht sich in eine ganze Reihe von diplomatischen Bemühungen ein. Wir haben bereits über die Reise des französischen Präsidenten nach Moskau gesprochen. Der Bundeskanzler wird in dem Moment gerade frisch aus den USA zurückgekommen sein. Es wird sicherlich auch einen Austausch über die Gespräche geben, die Frankreich und Deutschland gerade geführt haben. Natürlich ist die Rolle Polens für das, was im Moment in der Ukraine und an der ukrainischen Grenze passiert, zentral. Ich habe auch gerade darauf verwiesen. Die EU-Ratspräsidentschaft, die G7-Präsidentschaft, die Polen als OSZE-Vorsitzende, das ist der Rahmen, in dem dieses Gespräch stattfindet.

ZUSATZFRAGE: Haben Sie konkrete Erwartungen zum Beispiel an Warschau, oder ist das einfach ein offener Austausch ohne Erwartungen?

HOFFMANN: Das ist ein offener Austausch, in dem es vor allen Dingen um die Ukraine und die Situation in der Ukraine gehen wird.

VORS. FELDHOFF: Ich habe eine Frage zur Reise in die Ukraine bzw. nach Moskau: Laut einem Medienbericht hat die Deutsche Welle zunächst eine Absage für die Begleitung von Bundeskanzler Scholz auf seiner Reise bekommen. Trifft das zu? Falls ja, warum wurde der Deutschen Welle zunächst abgesagt und anschließend doch zugesagt?

HOFFMANN: Dazu hat sich der Bundeskanzler gestern Abend im Interview mit der ARD geäußert. Dem habe ich hier nichts hinzuzufügen.

[…]

VORS. FELDHOFF: Eine Frage einer Kollegin: Wie bewertet die Bundesregierung das Vermittlungsangebot der Türkei zwischen Russland und der Ukraine?

BURGER: Ich denke, es gilt genau das, was Frau Hoffmann gerade auch mit Blick auf andere Partner gesagt hat, dass jeder Beitrag zur Lösung des aktuellen Konflikts natürlich willkommen ist. Die Türkei ist ein NATO-Partner. Auch mit der Türkei finden im Rahmen der NATO die Abstimmungen statt, von denen ich vorhin gesprochen habe.

Ankündigung der Berufung von Altkanzler Schröder in den Aufsichtsrat von Gazprom

FRAGE: Am Freitag wurde von der russischen Staatsführung an Gazprom verkündet, dass Kanzler a. D. Schröder in den Aufsichtsrat berufen werden soll. Ist das mit den Aufgaben eines Ex-Kanzlers kompatibel? Könnte die Bundesregierung theoretisch ein Veto dagegen einlegen, Frau Hoffmann?

HOFFMANN (BReg): Die Aktivitäten des ehemaligen Bundeskanzlers Schröder möchte ich hier nicht kommentieren.

ZUSATZFRAGE: Warum nicht?

HOFFMANN: Das ist eine gute Praxis.

Situation in der Region Idlib

FRAGE: Die US-Amerikaner haben vor einigen Tagen den Baghdadi-Nachfolger in Idlib im Kontext einer Operation getötet. Es fließen ja signifikante Summen der Bundesregierung und auch der USA in diese Region. Vor dem Hintergrund dieser IS-Aktivitäten und auch der Nachfolger von Al-Quaida interessiert mich, ob Herr Scholz eine Neubewertung der Situation in Idlib und der aktuell laufenden Finanzströme oder zumindest Transferleistungen in diese Region plant.

HOFFMANN (BReg): Was ist der Zusammenhang zur USA-Reise (des Bundeskanzlers)?

ZUSATZ: Dass Herr Scholz mit Herrn Biden zusammentrifft und beide Länder Idlib bisher als Sonderregion behandelt haben, auch mit finanziellen Transferleistungen. Ich meine, das hieß Hilfe für einen Transitionsprozess. Es ist, glaube ich, aus dem AA-Budget.

Auch vor dem Hintergrund, dass die USA den IS-Führer just in Idlib aufgespürt haben, möchte ich fragen, ob es eine Neubeurteilung der Situation in Idlib und der bundesdeutschen Hilfen, die in diese Region fließen, gibt.

HOFFMANN: Wenn Sie fragen, ob das ein Thema zwischen dem amerikanischen Präsidenten und dem Bundeskanzler sein wird, kann ich Ihnen nur dieselbe Antwort geben, die ich eben schon gegeben habe.

Grundsätzlich betrachtet die Bundesregierung den Kampf gegen den IS nicht als beendet und ist der Meinung, dass die internationale Gemeinschaft weiterhin entschlossen gegen den “Islamischen Staat„ vorgehen sollte.

Herr Burger hat etwas auf der Zunge.

BURGER (AA): Ja. Ich möchte vielleicht ergänzen, weil ich die Andeutung, die Sie machen, dass die Unterstützungsleistungen, die wir im Rahmen der humanitären Hilfe für Not leidende Menschen in Nordwestsyrien leisten, irgendetwas mit den Aktivitäten der Terrororganisation “Islamischer Staat„ dort zu tun hätten, hier ganz ausdrücklich zurückweisen will. Ich finde das infam.

Es ist richtig, dass wir als zweitgrößter humanitärer Geber für Syrien dieses Jahr bereits etwa 35 Millionen Euro für Maßnahmen der humanitären Hilfe in Nordwestsyrien bereitgestellt haben. Wir arbeiten dort mit den Organisationen der Vereinten Nationen, mit Nichtregierungsorganisationen und mit den Organisationen der internationalen Rotkreuzbewegung zusammen. Es handelt sich, wie gesagt, um humanitäre Hilfe für die Not leidende Bevölkerung vor Ort. Es ist ein Grundprinzip der humanitären Hilfe, wie wir sie verstehen und wie sie der größte Teil der zivilisierten Völkergemeinschaft versteht, dass sie unabhängig von politischen Begleitumständen gewährleistet wird. Einziger Maßstab dafür sind die Not und der Bedarf der Bevölkerung. Es unterliegt nicht politischem Kalkül.

ZUSATZFRAGE: Zum einen finde ich Ihre Unterstellung infam. Das habe ich in keiner Form impliziert. Dass Sie hier einfach Ihre Interpretation auf das von mir Gesagte übertragen, ist, denke ich, auch nicht Teil des Prozederes, das wir sonst pflegen.

Meine Frage war einfach ‑ Sie haben sie nicht beantwortet ‑: Es hat sich jetzt herausgestellt, dass sich der IS-Anführer nicht ohne Grund nach Idlib zurückgezogen hat. Idlib wird nach wie vor von ehemaligen Al-Quaida-Formationen, die sich umbenannt haben, und dem IS militärisch dominiert. In diese Region fließt zum großen Teil die sehr wohl humanitäre Hilfe.

Meine Frage war einfach ‑ damit habe ich die humanitäre Hilfe auch nicht per se hinterfragt ‑, ob man angesichts der Dominanz von IS und Al-Quaida-Formationen in dieser Region nicht doch überlegt, wohin diese Gelder fließen.

BURGER: Jetzt haben Sie meinen Punkt gerade noch einmal für mich gemacht. Vielen Dank dafür. Ich habe die Frage auch schon beantwortet.

Mögliche Reise der Bundesaußenministerin in die Türkei

VORS. FELDHOFF: Dann habe ich noch eine Frage: Ist ergänzend zur Nahostreise auch eine Reise in die Türkei geplant?

BURGER (AA): Ich habe heute nur diese eine Reiseankündigung zu machen. Über weitere Reisen werden wir Sie wie immer dann informieren, wenn sie spruchreif sind.

Lage in Mali

VORS. FELDHOFF: Dann kommen wir zum Thema Mal: Außenstaatsministerin Katja Keul war vergangene Woche in Mali unterwegs. Wen hat sie getroffen? Welche Erkenntnisse hat sie zum Beispiel zur Zukunft des Bundeswehreinsatzes in Mali gewinnen können?

BURGER (AA): Vielen Dank. ‑ Wie Frau Keul ja selbst vor ihrer Reise gesagt hat, war vor allem das Ziel dieser Reise, der malischen Regierung die Erwartungen der Bundesregierung zu verdeutlichen. Das hat sie auch getan, insbesondere gegenüber dem Territorialminister, Herrn Abdoulaye Maïga, und dem Generalsekretär des Außenministeriums von Mali. Sie hat sich darüber hinaus unter anderem mit Vertreterinnen und Vertretern des Zivilgesellschaftsprojekts “Donko nicht Maaya„ getroffen und sich vor Ort mit Vertretern der UN-Mission und EU-Mission ausgetauscht, natürlich auch mit Angehörigen der Bundeswehr, wie wir das hier vorab angekündigt hatten. Dieser Austausch wird in die Gespräche einfließen, die wir jetzt im Rahmen der Bundesregierung und mit unseren Partnern ‑ insbesondere in der Europäischen Union, mit Frankreich und mit anderen – führen.

VORS. FELDHOFF: Dann habe ich eine Frage zum Thema Mali und eines möglichen Mali-Abzugs: Mit wie vielen Ortskräften rechnen die Bundeswehr und das Auswärtige Amt, die nach einem Abzug das Land verlassen wollen?

Wird es durch die beteiligten Ministerien eine andere Visapolitik geben, um in Mali Probleme wie rund um den Afghanistaneinsatz zu vermeiden?

BURGER: Zu dieser Frage haben wir schon in der Vergangenheit Auskunft gegeben. Ich kann das noch einmal wiederholen: Das Auswärtige Amt hat 16 lokale Beschäftigte in Mali. Wir sehen derzeit keine Anzeichen oder keine Hinweise darauf, dass die Präsenz unserer Vertretung in Bamako infrage gestellt wäre.

Ich habe in der Vergangenheit schon einmal gesagt: Ja, wir tragen Verantwortung für die Sicherheit unserer lokal Beschäftigten. Das sind Kolleginnen und Kollegen von uns. Wir machen uns intensive Gedanken darüber, wie wir ihre Sicherheit gewährleisten können. Das bedeutet aus allen Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte heraus ‑ aber nicht im Regelfall ‑, dass, wenn irgendwo ein Bundeswehreinsatz endet, dann alle, die in diesem Land für die Bundeswehr, die deutsche Regierung, die deutsche Botschaft gearbeitet haben, an Leib und Leben gefährdet sind. Das ist eine Frage, die man sich sehr genau wird anschauen müssen. Damit sind wir, sind alle Ressorts intensiv befasst.

VORS. FELDHOFF: Die Frage geht auch an das Bundesverteidigungsministerium. Der Kollege besteht explizit auf einer Antwort.

THIELS (BMVg): Dann soll er diese Antwort natürlich auch bekommen.

Ich habe eigentlich dem, was Herr Burger gesagt hat, nicht viel hinzuzufügen. Aber wenn er noch eine Zahl möchte: Wir haben Stand heute 57 Mitarbeitende als Ortskräfte. Es gilt natürlich auch genau das, was Herr Burger dazu schon ausgeführt hat.

FRAGE: Herr Burger, hat denn die Staatsministerin auf der Reise Erkenntnisse dazu gewinnen können, ob die russische Söldnertruppe “Wagner„ tatsächlich in Mali präsent ist, wie bisher behauptet?

BURGER: Aus den Gesprächen der Staatsministerin habe ich Ihnen dazu jetzt keinen neuen Stand mitzuteilen.

ZUSATZFRAGE: Herr Thiels, hat die Bundeswehr dazu neue Erkenntnisse?

THIELS: Nein. Ich kann Ihnen dazu auch nichts sagen.

ZUSATZFRAGE: Das heißt, Sie bleiben bei der Aussage, dass sie da präsent ist? Das war, glaube ich, die Position von Dezember.

THIELS: Ich werde hier über nachrichtendienstliche Erkenntnisse keine Auskunft geben. Das ist, glaube ich, eine sehr klare Tradition.

ZUSATZ: Das sagte Frau Sasse im Dezember.

BURGER: Wie gesagt, es gibt hier keinen neuen Stand. Ich glaube, dass es seit Jahrzehnten eine militärische Kooperation zwischen Mali und Russland gibt, ist ja völlig unstreitig. Dass die seit einigen Monaten erheblich ausgeweitet wird, wird auch von keiner Seite bestritten. Dabei geht es unter anderem um die Lieferung von Hubschraubern an die malische Luftwaffe und um deren Wartung. Malische Offiziere nehmen auch an militärischer Ausbildung in Russland teil. Darüber, welche Kräfte dort nun im Einzelnen vor Ort sind und welchen Organisationen sie jeweils zuzuordnen sind, habe ich zumindest keine Erkenntnisse, die ich hier vortragen könnte.

Aufhebung von Sanktionen der USA gegen Iran

FRAGE: Herr Burger, Stichwort Sanktionen gegen den Iran. Die USA haben am Wochenende einen Teil der Sanktionen im Bereich der zivilen Nuklearenergie aufgehoben. Wie ist die Stellungnahme dazu? Welche Erwartungen hat die Bundesregierung an die morgige Wiederaufnahme der Gespräche in Wien?

BURGER (AA): Wir begrüßen die amerikanischen Sanktionsausnahmen für bestimmte, nicht verbreitungspolitisch relevanten Nuklearprojekte im Iran. Diese sollten dazu beitragen, die technischen Gespräche zu erleichtern, die erforderlich sind, um die Wiener Verhandlungen zur Wiederherstellung des JCPOA voranzubringen.

Im Übrigen habe ich dem, was ich hier in der vergangenen Woche dazu mitgeteilt habe, heute keinen Stand hinzuzufügen. Mir wäre jetzt auch noch nicht bekannt, dass der EAD einen Termin zur Fortsetzung der Gespräche bekanntgegeben hätte.

ZUSATZ: Doch, Sie haben gesagt “morgen„.

BURGER: Pardon. Dann hat mich das heute Morgen noch nicht erreicht.

Ausstrahlung des russischen Fernsehsenders RT in Deutschland

FRAGE: Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg verweigert die Herausgabe der Verfahrensakte zur Entscheidung RT TV in deutscher Sprache, also die Ausstrahlung, zu verbieten. Gefragt hatte ein Bundesbürger im Kontext von “Frage den Staat„. Jetzt lässt die Begründung relativ aufhorchen. Ich zitiere ganz kurz:

Das Bekanntwerden des Inhalts der begehrten Verfahrensakte würde dem Wohle des Bundes schwerwiegende Nachteile bereiten, eine Veröffentlichung des Inhalts der Verfahrensakte zu gewichtigen diplomatischen Spannungen der Bundesrepublik Deutschland/Russland führen.

Zudem wird darauf verwiesen, dass es auch problematisch für deutsch-französische Vermittlungsbemühungen im Ukraine-Konflikt wäre.

Herr Burger, jetzt hat Ihre Kollegin, Frau Sasse, am Freitag sehr explizit und kategorisch ausgeschlossen, dass es auch nur irgendeine Art von Kommunikation zwischen Bundesregierung und den Medienanstalten gab. Jetzt legt diese Antwort und die Begründung für die Nichtveröffentlichung der Verfahrensakte ja schon nahe, dass es da eine Kommunikation mit der Bundesregierung gab. Deswegen möchte ich wissen: Können Sie ausschließen, dass es auch in diesem Kontext eine Kommunikation zwischen Bundesregierung und der Medienanstalt Berlin-Brandenburg gab?

BURGER (AA): Ich habe dem, was Frau Sasse hier ausgeführt hat, nichts hinzuzufügen. Das hat voll und ganz Bestand.

ZUSATZFRAGE: Die Medienanstalt argumentiert ja ausschließlich mit der Gefährdung des Staatswohls internationaler Beziehungen. Das heißt, es liegt im Mandat einer regionalen Medienanstalt ‑ in dem Fall der MABB ‑ zu definieren, was staatswohlgefährdend ist, und das auch in dieser Form auszuführen und zu veröffentlichen, ohne dass die Bundesregierung daran beteiligt ist.

BURGER: Wenn Sie eine Frage an die Medienanstalt haben, dann sollten Sie diese an die Medienanstalt stellen. Ich kann natürlich keinen Schriftverkehr dieser Landesmedienanstalt kommentieren.

ZURUF: Aber die Landesmedienanstalt hat hier ja vermutlich ‑ wenn es tatsächlich so ist, wie sie es darstellen ‑ ihr Mandat übertreten, indem sie sagt, das sei Staatswohl und belaste deutsch-französische Vermittlungsbemühungen in der Ukraine. Das sagt die Medienanstalt aus sich heraus, ohne dies mit der Bundesregierung rücksprechen zu müssen.

BURGER: Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Wie gesagt: Von Seiten des Auswärtigen Amts hat es dazu keine Kommunikation gegeben.

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