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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­­pressekonferenz vom 17.01.2022

17.01.2022 - Artikel

Ukraine-Konflikt

VORS. WOLF: Wir starten mit einer digitalen Frage einer Kollegin zum Thema Ukraine, die sich an Sie, Herr Büchner, richtet. Sie fragt, ob die Außenministerin bei ihrem Besuch in Moskau auch die Position des Kanzleramts vertritt. Was hat Kanzler Scholz dem neuesten Entwurf der Union zu begegnen, er falle auf dem Feld der Außenpolitik in der Konfrontation mit Russland als Akteur und Führer aus?

BÜCHNER (BReg): Selbstverständlich stimmen sich der Bundeskanzler und die Außenministerin in allen Fragen, die den Komplex Russland/Ukraine betreffen, eng ab. Wie Sie wissen, ist die Außenministerin heute zu Besuch in der Ukraine, und um 12 Uhr beginnt voraussichtlich eine Pressekonferenz, in der sie auch von ihren Gesprächen dort berichten wird. Meinungsäußerungen im politischen Raum werde ich hier nicht weiter kommentieren.

VORS. WOLF: Ich nehme noch eine digitale Frage dazu: Der Bundeskanzler hat letzte Woche ein Normandie-Format auf Beraterebene angekündigt. Können Sie sagen, wann und wo ein solches Treffen stattfinden könnte?

BÜCHNER: In der Tat setzt sich Deutschland, wie Sie wissen, seit Längerem dafür ein - darüber haben wir hier auch mehrfach gesprochen -, dass das Normandie-Format wiederbelebt wird. Es gab dazu ja schon vorbereitende Gespräche des außenpolitischen Beraters mit seinem französischen Kollegen und auch dem russischen Ukraine-Beauftragten Kosak. Wir hoffen, dass diese Gespräche vorangehen und wir bald auch wieder höherrangige Gespräche im Normandie-Format führen können.

FRAGE: An das AA: Können Sie bitte einmal etwas detaillierter darstellen, welche Hilfen die Bundesregierung der Ukraine zur Stärkung ihrer Verteidigung im vergangenen Jahr schon gewährt hat? Welche weiteren Unterstützungsmaßnahmen sind jetzt geplant? Es gab ja die Forderung aus der Ukraine nach Waffenlieferungen.

SASSE (AA): Vielen Dank für die Frage. Ich darf noch einmal kurz ergänzend darauf hinweisen, dass die Außenministerin sich heute Morgen vor ihrer Abreise nach Kiew und Moskau auf schriftlichem Weg noch einmal zu der Reise insgesamt geäußert hat. Sie ist unter anderem auch auf die Erwartungen eingegangen, die wir da haben, und auf die Gespräche, die stattfinden werden. Sie hat unter anderem auch das Normandie-Format erwähnt und deutlich gemacht, dass sie vor Ort ausloten möchte, ob es die Bereitschaft gibt, auf diplomatischem Weg zu Lösungen zu kommen und vor allem den Normandie-Prozess wieder mit Leben zu füllen. Ich zitiere das deswegen, weil die Frage unter anderem auf das Normandie-Format gerichtet war.

Was die Unterstützung für die Ukraine im militärischen Bereich angeht, kann ich darauf verweisen, dass ich in der vergangenen Woche hier an dieser Stelle schon dazu Stellung genommen habe, und die Ministerin hat das selber auch in ihrer Pressekonferenz in Washington sehr deutlich formuliert. Unsere Position zu Rüstungsexporten ist klar, die hat sich nicht verändert. Wir haben allerdings auch deutlich gemacht, dass wir in anderen Bereichen wie beispielsweise bei der Behandlung von verletzten Soldaten und Zivilisten Unterstützung leisten; wir haben deutlich gemacht, dass wir den Aufbau eines Militärkrankenhauses unterstützen. Das sind Unterstützungsleistungen, auf die wir bereits eingegangen sind, und da kann ich nur auf die bisherigen Äußerungen verweisen, die die Ministerin sicherlich in der Pressekonferenz, die wir livestreamen werden, auch noch einmal ausführlich darstellen wird.

ZUSATZFRAGE: Ich hatte jetzt ehrlich gesagt auf eine Art Liste gehofft, im Sinne von „Wir haben schon geliefert: ...“. Zum Beispiel mit welchem Material hat die Bundesregierung bzw. Deutschland die Ukraine in der Vergangenheit schon unterstützt?

SASSE: Eine solche Liste kann ich Ihnen hier heute an dieser Stelle nicht präsentieren. Ich kann Sie verweisen auf die Unterstützungsleistungen, die wir selber schon erwähnt haben, und wenn es dazu etwas zu ergänzen gibt, dann werde ich das hier gerne bei nächster Gelegenheit nachreichen.

WEDE (BMI): Ich hätte eine ganz konkrete Ergänzung. Wie Sie wissen ‑ das ist ja auch in der Presse bekanntgeworden ‑, hat es einen Hackerangriff auf die Ukraine gegeben. Auch hier hat Deutschland seine Unterstützungsbereitschaft ganz konkret signalisiert, genauso wie auch die weiteren europäischen Partner. Im Moment wird geprüft und eruiert, wie da konkret der Ukraine am besten geholfen werden kann. Hier hat Deutschland aber ganz konkrete Hilfe zumindest in Aussicht gestellt.

ZUSATZ: Vielleicht können Sie ja noch etwas nachliefern, wenn Ihnen doch noch eine Liste unterkommt.

FRAGE: Herr Büchner, Frau Sasse, die US-Regierung hat am letzten Wochenende in den Raum gestellt, dass es eine Destabilisierungsoperation Russlands gegenüber der Ukraine gebe, um zumindest Teile der Ukraine zu destabilisieren und so einen Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine wie schon auf der Krim zu rechtfertigen. Teilt die Bundesregierung diese Haltung?

BÜCHNER: Wir haben entsprechende Meldungen natürlich zur Kenntnis genommen, aber wie es auch gute Praxis ist, nimmt die Bundesregierung zu etwaigen nachrichtendienstlichen Erkenntnissen nicht öffentlich Stellung.

Was man vielleicht generell sagen kann, ist, dass es vor diesem gesamten Bild, das sich ergibt, sehr gut ist, dass jetzt alle mit allen in den verschiedenen Formaten in intensiven Gesprächen sind. Dazu dient eben auch der Besuch der Außenministerin heute in der Ukraine.

ZUSATZFRAGE: Es ist ja nicht nur eine nachrichtendienstliche Erkenntnis ‑ das ist vielleicht die Grundlage dessen ‑, sondern vor allen Dingen auch eine politische Erkenntnis, dass Russland offensichtlich diese Strategie fährt, so wie es sie auch schon in der Krim angewandt hat. Teilt die Bundesregierung diese Einschätzung?

BÜCHNER: Über das hinaus, was ich Ihnen gerade gesagt habe, kann ich mich hier nicht einlassen.

FRAGE: An das Auswärtige Amt: Der ukrainische Botschafter hat die Außenministerin und die gesamte Bundesregierung aufgefordert, den Weg freizumachen für Waffenlieferungen an die Ukraine. Die Verhinderung solcher Waffenlieferungen bezeichnete Herr Melnyk ausdrücklich als unterlassene Hilfeleistung. Wie reagieren Sie auf diese ziemlich massive Forderung und Bewertung?

SASSE: Uns sind die Äußerungen von Botschafter Melnyk selbstverständlich bekannt. Sie sind für uns auch nichts Neues, denn die ukrainische Regierung hat auch in den vergangenen Wochen immer wieder diese Position deutlich gemacht. Das ist eine Position, die selbstverständlich heute auch Teil der Gespräche der Außenministerin in Kiew sein wird; man wird unter anderem über diese unterschiedlichen Sichtweisen und Forderungen oder Erwartungen sprechen.

Was das Inhaltliche angeht, Herr Jessen, kann ich leider nicht über das hinausgehen, was die Ministerin selber in Washington dazu schon gesagt hat. Sie hat selber deutlich gemacht, dass es die Position der Bundesregierung ist, eine restriktive Rüstungsexportpolitik zu verfolgen, und dass wir in anderen Bereichen ‑ diese Bereiche hat sie selber ausgeführt; auf die bin ich eben schon eingegangen, als Frau Roßbach ihre Frage gestellt hat ‑ Unterstützungsleistungen leisten, die sich auch auf das Militär beziehen.

ZUSATZFRAGE: Das bedeutet, trotz der sich verändernden und auch verschärfenden Sicherheitslage tritt Deutschland dem Gedanken einer Zustimmung zu Waffenlieferungen an die Ukraine sozusagen keinen Millimeter näher, ist das richtig?

SASSE: Unsere Position in dieser Frage hat sich nicht verändert.

FRAGE: Hat die ukrainische Seite einmal wissen lassen, was sie so an Rüstung braucht und wie viel Wert das haben soll?

SASSE: Da muss ich Sie um Verständnis bitten: Das sind vertrauliche Gespräche, die wir mit der ukrainischen Seite führen, und wir wollen diese Vertraulichkeit auch wahren.

ZUSATZFRAGE: Aber die ukrainische Seite sagt schon, was sie an deutscher Rüstung haben will?

SASSE: Zu den Details dieser Gespräche, die wir mit der Ukraine auch zum Thema Rüstungsexporte/Waffenlieferungen führen, kann ich Ihnen keinerlei Informationen bereitstellen.

Aufnahme afghanischer Ortskräfte in Deutschland

FRAGE: Die Frage geht an das Auswärtige Amt und das BMI und betrifft das Thema der Ortskräfte. Entwicklungsministerin Schulze hat am Wochenende erklärt, allein für ihren Bereich seien, glaube ich, 12 500 Aufnahmezusagen für Deutschland ausgesprochen worden. Sie arbeite auch in Zusammenarbeit mit den Taliban daran, das zu realisieren. Die Frage ist: Wie sehen die entsprechenden Zahlen für das Auswärtige Amt und für das BMI aus, sodass wir auf eine Summe von ehemaligen Ortskräften und deren Kernfamilien kommen können?

SASSE (AA): Ich fange gerne an; es geht insgesamt um das Thema Afghanistan. Ich will an dieser Stelle nur noch einmal die Gelegenheit nutzen, weil es sicherlich auch viele andere an dieser Stelle interessiert, zu sagen, dass wir weiterhin sehr, sehr darum bemüht sind ‑ Sie wissen das ‑, Ausreisen aus Afghanistan zu ermöglichen. Das betrifft natürlich insbesondere auch den Landweg über Pakistan. Insgesamt haben wir nach aktuellem Stand 7536 Visa nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes für afghanische Ortskräfte und besonders Schutzbedürftige erteilt. Sie sehen also: Die Zahl steigt kontinuierlich. Wir hatten an dieser Stelle schon öfter darüber berichtet und wollen es einfach noch einmal deutlich machen, weil wir natürlich auch wissen, dass die humanitäre Lage in Afghanistan weiterhin sehr angespannt ist und die Menschen einfach in Not sind.

Was die Lage der Ortskräfte angeht, müsste ich Ihnen die ganz konkrete Zahl der Ortskräfte, die noch vor Ort sind, soweit wir das beziffern können, nachreichen. Das kann ich an dieser Stelle oder bilateral gerne tun, je nachdem, wie Sie möchten. Aber auch da gebe ich noch einmal den grundsätzlichen Hinweis, dass wir uns weiterhin sehr, sehr stark für die Ortskräfte einsetzen und die Ministerin bei diesem Thema mit voller Energie und auch voller Leidenschaft dabei ist. Sie wissen, dass sie vor Weihnachten, am 23. Dezember 2021, eine Pressekonferenz gegeben und einen Aktionsplan vorgestellt hat. Sie wissen auch, dass im Koalitionsvertrag ein humanitäres Aufnahmeprogramm vereinbart ist. Auf all diese Bemühungen möchte ich als Gesamteindruck an dieser Stelle noch einmal hinweisen.

ZUSATZ: Zum einen fehlt ja noch der Antwortteil von Herrn Dr. Wede, und dann hätte ich eine Nachfrage.

WEDE (BMI): Für das BMI kann ich sagen, dass es eine mittlere zweistellige Zahl an ehemaligen BMI-Ortskräften gibt, die sich aktuell noch in Afghanistan aufhalten.

ZUSATZFRAGE: Frau Schulze hatte ja für ihren Bereich eine sehr konkrete Zahl von Aufnahmezusagen genannt, nämlich diese 12 500. Jetzt gehe ich davon aus, dass für die anderen Bereiche auch eine konkrete Zahl möglich sein sollte. Da bitte ich um eine Nachlieferung.

Die Nachfrage ist: Bleibt es dabei, dass im Wesentlichen befristete Aufenthaltstitel an diejenigen, denen man eine Zusage gegeben hat, erteilt werden?

WEDE: Die Ortskräfte erhalten im Rahmen des Ortskräfteverfahrens eine Aufnahmezusage, und damit bzw. im Rahmen des Visumsverfahrens dürfen sie nach Deutschland einreisen. Eine zeitliche Begrenzung ist mir in diesem Zusammenhang nicht bekannt.

FRAGE: Es war sonst immer so, dass die Aufenthaltstitel befristet waren, Herr Wede.

WEDE: Sie müssen ja zwischen der Aufnahmezusage und dem Aufenthaltstitel nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes unterscheiden. Sie bekommen also eine Aufnahmezusage, mit der sie einreisen dürfen, und wenn sie dann in Deutschland sind, haben sie erst einmal für drei Jahre einen Aufenthaltstitel.

ZUSATZFRAGE: Genau, und die Frage ist ja: Warum wird das nicht geändert? Es gibt nämlich viele Afghanen, die Angst haben, dass ihnen der Aufenthaltstitel dann entzogen wird und sie wieder in das Land zurück müssen, aus dem sie geflüchtet sind.

WEDE: Im Anschluss an diesen Zeitraum wird erneut geprüft, ob die Voraussetzungen für diesen Aufnahmetitel noch bestehen. Wenn die Voraussetzungen vorhanden sind, wird natürlich auch weiterhin ein Aufenthaltstitel gewährt werden.

FRAGE: Meine Frage geht auch in diese Richtung und betrifft noch einmal den Begriff der Kernfamilie. Wie ist der in der aktuellen Koalition definiert? Nach welchen Kriterien wird entschieden, wer zur Kernfamilie gehört, wenn beispielsweise 22-jährige Kinder nicht mitgenommen werden, aber pflegebedürftige ältere Menschen mitgenommen werden dürfen? Ich suche seit Monaten nach einem echten, harten Kriterienkatalog, entlang dessen man prüfen kann, wer im Rahmen der Kernfamilie dafür infrage kommt und wie die Entscheidungen getroffen werden.

VORS. WOLF: An wen richtet sich die Frage? Sie schauen jetzt auf das AA.

SASSE: Das würden wir beim BMI verortet sehen.

WEDE: Der Begriff der Kernfamilie ist erst einmal unabhängig von dem Ortskräfteverfahren festgelegt worden. Mir ist dazu auch kein neuer Stand bekannt. Sie kennen die bisherige Definition. Hieran ist bislang nichts verändert worden.

ZUSATZFRAGE: Könnten Sie die gerade noch einmal darstellen?

WEDE: Kernfamilie sind ein Ehepartner bzw. eine Ehepartnerin und die eigenen unverheirateten minderjährigen Kinder. Alles darüber hinaus wären dann Ausnahmefälle im Rahmen eines Härtefalls.

ZUSATZFRAGE: Dann würde ich bitten, auch diese Härtefallbestimmungen noch einmal zu formulieren und zu erhalten.

WEDE: Wie Sie vielleicht wissen, ist es ja so, dass jedes Ressort für sich entscheidet, ob ein Härtefall vorliegt oder nicht. Da kann ich Ihnen jetzt nicht einen einheitlichen Kriterienkatalog für alle Ressorts nennen.

ZUSATZFRAGE: Das ist ein bisschen widersprüchlich. Wenn ein Ressort sehr lax und ein anderes Ressort sehr großzügig entscheidet, wie möchten Sie denn dann Rechtssicherheit gewährleisten, und zwar über alle Ressorts hinweg? Es muss ja im Interesse der Bundesregierung liegen, dass Härtefallregelungen der Bundeswehr nicht vielleicht großzügiger sind, als sie im Innenministerium ausfallen. Das kann doch eigentlich ohne einen Kriterienkatalog gar nicht funktionieren.

WEDE: Jedes Ressort kennt seine Ortskräfte am besten, kennt die Fälle am besten, kennt auch die Anträge am besten und ist damit auch am besten in einer Position, über diese Fälle zu entscheiden.

FRAGE: Sie hatten jetzt gerade die unverheirateten Minderjährigen angesprochen, die zur Kernfamilie gehören. War es bisher nicht so, dass auch unverheiratete Frauen über 18 zur Kernfamilie gehören, aber interessanterweise unverheiratete Männer über 18 nicht?

WEDE: Ich habe Ihnen, die allgemeine Definition der Kernfamilie genannt. Das ist, wie gesagt, die allgemeine Definition, die jetzt nicht nur im Rahmen des Ortskräfteverfahrens besteht, sondern auch darüber hinaus. Im Einzelfall kann das im Rahmen von Härtefällen einmal so oder einmal so angewendet worden sein. Aber die allgemeine Definition habe ich Ihnen genannt.

ZUSATZFRAGE: Aber ist es, jetzt auf die afghanischen Ortskräfte bezogen, falsch, dass bei den afghanischen Ortskräften auch unverheiratete Frauen über 18 zur Kernfamilie gehören und Männer nicht?

WEDE: Ich habe Ihnen die allgemeine Definition -

ZURUF: Das aber nicht meine Frage!

WEDE: - der afghanischen Kernfamilie genannt. Ich glaube, das war auch deutlich.

[…]

SASSE: […] Ich möchte doch noch einmal deutlich machen, auch, was die Lage der Frauen angeht: Sie wissen, dass die in Afghanistan eine andere als die von Männern ist. Allein das ist natürlich ein Faktor, der bei den Bewertungen eine Rolle spielt. Ich darf Ihnen auch noch einmal versichern, dass die Innenministerin und die Außenministerin ‑ das haben wir an verschiedenen Stellen in der Vergangenheit schon einmal deutlich gemacht ‑ in sehr, sehr engem Austausch über Afghanistan stehen und dass sich beide einig sind, dass sie die Bemühungen zur Evakuierung von Schutzbedürftigen und von Ortskräften beschleunigen wollen. Ich glaube, es ist an dieser Stelle rechtlich wichtig, dass man sich an Definitionen aufhängt, aber das darf nicht dazu führen, dass man das Gesamtbild nicht im Blick behält, und das Gesamtbild ist, dass wir uns als Bundesregierung weiterhin sehr intensiv darum bemühen, die Bemühungen zu beschleunigen und zu intensivieren und insbesondere denjenigen Frauen, Mädchen und allen sonstigen Schutzbedürftigen, die wir als besonders schutzbedürftig identifiziert haben, die Ausreise aus Afghanistan zu ermöglichen.

FRAGE: Frau Sasse, können Sie es aber mit dem Gleichheitsgrundsatz überein bringen, dass eine Frau schutzbedürftiger ist, wenn sie in Afghanistan in einer lebensbedrohlichen Situation ist, als ein junger Mann, der in einer lebensbedrohlichen Situation in Afghanistan ist? Da kann man doch nicht differenzieren, wenn eine ‑ ‑ ‑

SASSE: Ich glaube, ich habe gerade an dieser Stelle deutlich gemacht, dass es nicht um die rechtliche Einstufung geht. Dafür, diese rechtliche Einstufung vorzunehmen, sind auch andere zuständig. Ich wollte einfach nur noch einmal betonen, dass sich die Außenministerin der Lage insbesondere von Frauen und Mädchen in Afghanistan und auch von sonstigen Schutzbedürftigen bewusst ist und dass sie wirklich mit aller Kraft daran arbeitet, die Lage genau dieser Schutzbedürftigen zu verbessern.

Lage in Mali

FRAGE: Es geht um Mali. MINUSMA hat angekündigt oder gesagt, dass die Flüge gestrichen wurden bzw. dass alle Flüge nach und von Mali gestoppt wurden. Können Sie das bestätigen? Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung? Was hat das für den Bundeswehreinsatz für Folgen?

[…]

COLLATZ (BMVg): Den Einstieg der Frage habe ich leider nicht komplett verstanden. Sie sagten, MINUSMA hätte erklärt, dass es Flugverbote gäbe.

FRAGE: “Flights have been suspended”, hat MINUSMA gemeldet. Die Flüge von MINUSMA von und nach Mali sind also eingestellt.

COLLATZ: Dazu kann ich im Moment keinen Hintergrund liefern. Das müsste ich nachreichen.

ZUSATZFRAGE: Das wissen Sie nicht? Das war eine Meldung von gestern.

SASSE (AA): Ich kann vielleicht an dieser Stelle aushelfen, Herr Collatz. Es ist so ‑ das ist richtig ‑, dass Mali seit dem vergangenen Donnerstag zahlreiche Flüge von MINUSMA inklusive der Drohnenflüge untersagt hat. Ich möchte an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass medizinische Notfallflüge – MedEvac ‑ davon nicht betroffen sind. Außerdem ist es so, dass die Vereinten Nationen ‑ ich habe erwähnt, dass es um MINUSMA geht, und Sie haben es selbst auch erwähnt ‑ und die Leitung der Mission MINUSMA diesen Vorgang gegenüber den malischen Stellen umgehend aufgenommen haben und das weitere Vorgehen besprechen. Über das Ergebnis dieser Gespräche kann ich an dieser Stelle noch nicht berichten.

COLLATZ: Ich kann ergänzen, dass es auch noch keinerlei Meldung über Auswirkungen auf die Operation vor Ort gibt.

Berichte über einen neuen Handelsattaché der Türkei

FRAGE: Frau Sasse, die Frage richtet sich an das Auswärtige Amt. Es gibt am türkischen Konsulat in Frankfurt am Main eine strittige Personalie, zu der es in den türkischen Medien unterschiedliche Berichte gibt. Yusuf Yerkel soll neuer Handelsattaché werden. Dazu heißt es in einigen Berichten, Deutschland habe das nicht zugelassen, er dürfe nicht arbeiten. Dann gibt es weitere Nachrichten, die sagen, er sei jetzt doch dort mit einem Diplomatenvisum. Stimmen diese Berichte? Oder welche von ihnen stimmen überhaupt?

SASSE (AA): Uns sind natürlich die Berichte und die Meldungen dazu bekannt. Herr Burger wurde, soweit ich weiß, schon am Freitag zu dem Thema befragt.

Ich kann Ihnen dazu sagen, dass Herr Yerkel weder zur Diplomatenliste noch in anderer Form beim Auswärtigen Amt als Mitglied einer Auslandsvertretung der türkischen Republik in Deutschland angemeldet ist. Zu weiteren Fragen müssen die türkischen Behörden selbst Auskunft geben.

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