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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­pressekonferenz vom 22.12.2021

22.12.2021 - Artikel

Gespräche mit Russland

FRAGE: Herr Regierungssprecher, der russische Präsident Putin erwartet im Januar Gespräche mit der NATO bzw. überhaupt mit dem Westen über seine Forderungen an die NATO. Ist Bundeskanzler Scholz bereit, an diesen Gesprächen teilzunehmen, und war das auch Thema in dem Telefonat mit dem russischen Präsidenten, über das gestern berichtet wurde?

HEBESTREIT (BReg): Grundsätzlich ist es so, dass wir im Augenblick, auch mit Blick auf die Fragen, die sich an die russische Seite stellen, zur Deeskalation beitragen wollen und zu allen Gesprächen bereit sind.

Bei der konkreten Forderung von Präsident Putin, auf die Sie anspielen, geht es meines Wissens nicht um Spitzengespräche, sondern auf etwas niedrigschwelliger Ebene. Das muss man klären. Aber in den Gesprächen, die wir jetzt auch in Brüssel und mit dem französischen Präsidenten Macron hatten, haben wir immer wieder unsere Bereitschaft betont und hat der Bundeskanzler seine Bereitschaft betont, die Fragen, die sich im Verhältnis zwischen der Ukraine und Russland im Augenblick stellen, im Normandie-Format zu klären. Da ist er auch zu jedem Treffen bereit.

ZUSATZFRAGE: Sie sagten „im Normandie-Format“. Heißt das, nur im Normandie-Format, oder ist auch ein anderes Format, ein erweitertes dafür denkbar?

HEBESTREIT: Da wir ja zur Deeskalation der Lage beitragen wollen, würden wir uns keinem Gespräch verschließen. Allerdings ist das bevorzugte Format, auf das wir immer wieder zurückgekommen sind, auch im gemeinsamen Gespräch mit dem französischen Präsidenten, die Normandie-Variante.

Lage an der russisch-ukrainischen Grenze

VORS. WEFERS: Zum Thema Russland habe ich auch eine Frage von außen: Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Lage an der russisch-ukrainischen Grenze und eine mögliche NATO-Mitgliedschaft der Ukraine? ‑ An das Auswärtige Amt ist das gerichtet.

SASSE (AA): Was das Thema Russland angeht, kann ich Sie auf Äußerungen von Außenministerin Baerbock verweisen, die sie soeben in einer Pressekonferenz mit ihrem luxemburgischen Außenministerkollegen getätigt hat. Diese Pressekonferenz ist, glaube ich, vor einigen Minuten zu Ende gegangen. Dabei war Russland unter anderem Thema. Sie hat sich dazu geäußert.

Urteil des Berliner Kammergerichts im Prozess um den Mord im Kleinen Tiergarten in Berlin

FRAGE: Herr Hebestreit, war das Thema „Urteil zum Tiergartenmord“ Teil oder Inhalt des Gesprächs?

HEBESTREIT (BReg): Aus solchen Telefonaten oder bilateralen Gesprächen wird hier ja traditionell nichts erklärt. Diese Tradition will ich beibehalten. Grundsätzlich ist es so, dass man die ganze Bandbreite der gemeinsamen bilateralen Themen in solchen Gesprächen anspricht.

ZUSATZFRAGE: Das Urteil zum Tiergartenmord gehört in die Bandbreite der Themen?

HEBESTREIT: Dazu möchte ich mich jetzt gar nicht weiter erklären.

Nord Stream, Gaslieferungen aus Russland

FRAGE: Ich würde es auch noch gerne versuchen. Ist denn das Thema Nord Stream in dem Gespräch angesprochen worden?

HEBESTREIT (BReg): Der Versuch ist ehrenwert, aber ich bleibe bei meiner Antwort.

Sendelizenzen des russischen Fernsehsenders RT Deutsch in Deutschland

VORS. WEFERS: Ich habe noch eine Frage: Russland erwägt eine „symmetrische Antwort“ auf die „Verweigerung der Ausstrahlung“ des Senders RT Deutsch in Deutschland. Weiß die Bundesregierung davon, und wie wird sie reagieren?

HEBESTREIT (BReg): Ich kann zum Thema RT Deutsch sagen, dass das Medienrecht Landesrecht ist und die Landesmedienanstalten involviert sind. Insofern ist das keine Frage an den Regierungssprecher. Ich weiß nicht, ob das Auswärtige Amt ergänzen möchte.

SASSE (AA): Wir haben ja zum Thema der Sendelizenzen von RT DE an dieser Stelle schon mehrfach Stellung genommen. Insofern ist unsere Haltung dazu deutlich. Wie Herr Hebestreit es gerade gesagt hat, ist es eine Sache der Landesmedienanstalten, über Anträge auf Sendelizenzen zu entscheiden. Was mögliche Reaktionen Russlands angeht, möchten wir an dieser Stelle nicht spekulieren.

VORS. WEFERS: Das war ja die eigentliche Frage. Sie bezog sich auf die „symmetrische Antwort“.

Ortskräfteverfahren in Afghanistan

FRAGE: Es geht erneut um das Ortskräfteverfahren, Herr Collatz. Ist es für ehemalige Beschäftigte weiterhin möglich, eine Gefährdungsanzeige zu stellen, und welche Rolle spielt dabei das Enddatum des Arbeitsvertrages?

COLLATZ (BMVg): Die Verfahren sind ja seit Langem bekannt. Seit 2013 sind alle diejenigen, die einmal unter Vertrag waren, entweder für die Bundeswehr, für das BMZ oder andere Ressorts, an sich berechtigt, wenn sie schon einmal einen Antrag gestellt haben. Das gilt weiterhin unverändert.

ZUSATZFRAG: Da liegt die Krux im Detail: wenn sie schon einmal einen Antrag gestellt haben. ‑ Das heißt, ich verstehe Sie richtig: Hat eine Ortskraft erstmals im vergangenen Monat einen Antrag gestellt, eine Gefährdungsanzeige gemacht, dann wäre sie trotz eines Arbeitsvertrags aus der Zeit von damals nicht berechtigt, in das Ortskräfteverfahren aufgenommen zu werden?

COLLATZ: In Einzelfallbetrachtungen ‑ hier nicht eingeschlossen ‑ ist es so, dass Verträge, die bereits mehr als zwei Jahre zurückliegend gekündigt wurden oder nicht mehr bestehen, zunächst einmal nicht in Betracht gezogen werden. Aber wir haben ja genügend Beispiele gehabt, auch das Bawar Media Center oder andere, bei denen es flexible Lösungen gibt. Die grundsätzliche Regelung bleibt bestehen.

ZUSATZFRAGE: Ist der Eindruck, der bislang erweckt wurde, dass das Verteidigungsministerium grundsätzlich auch Verträge anerkennt, die älter als zwei Jahre sind, so eigentlich nicht richtig? Bislang gab es ja mehrere Ministerien, die in der Kritik standen, weil sie nur zwei Jahre anerkennen, und das BMVg hat gesagt: Na ja, wir gehen auch weiter zurück. Es ist aber definitiv an den Eingang der Gefährdungsanzeige gekoppelt? Wie reagiert das BMVg auf jetzt auftretende konkrete Bedrohungen, zum Beispiel wenn die Taliban erst jetzt ehemalige Ortskräfte enttarnt haben, die zuvor noch keine Gefährdungsanzeige stellen konnten?

COLLATZ: Ich kann Ihren Eindruck da nicht beurteilen. Ich denke nicht, dass ich von hier aus zu diesem Eindruck beigetragen habe. Die grundsätzliche Regelung ist so wie besprochen: Man hat zwei Jahre Zeit, rückwirkend seine Gefährdungsanzeige zu machen. Für ältere Verträge gilt das dann nur für den Fall, dass bereits einmal abgelehnt wurde und eine neue Lage entstanden ist und eine neue Bewertung einer bereits abgelehnten Entscheidung angezeigt erscheint.

Noch einmal: Im Einzelfall wird das trotzdem alles noch einmal betrachtet, und dafür gibt es ja auch Ihnen bekannte Beispiele.

ZUSATZFRAGE: Dann würde ich gerne im Einzelfall nach der Konferenz eine Frage vorlegen.

COLLATZ: Gerne.

Wahlen in Libyen

FRAGE: Frau Sasse, wie beurteilt das Auswärtige Amt die Verschiebung der Wahlen in Libyen? Was bedeutet das für den Berliner Prozess? Für wie realistisch halten Sie es, dass der neue Termin im Januar dann auch eingehalten werden kann?

SASSE (AA): Es tut mir sehr leid, dass ich an dieser Stelle auch noch einmal auf die Pressekonferenz von Außenministerin Baerbock mit ihrem luxemburgischen Amtskollegen hinweisen muss; denn auch dort hat einer Ihrer Kollegen meines Wissens genau die Frage gestellt, die Sie gerade gestellt haben. Sie hat sich dazu geäußert und hat deutlich gemacht, dass sich diese Verschiebung ihrer Ansicht nach abgezeichnet hat, aber die Entwicklung deswegen aus unserer Sicht nicht weniger besorgniserregend ist. Sie hat auch deutlich gemacht, dass wir weiterhin mit den Vereinten Nationen daran arbeiten, dass diese Wahlen stattfinden.

ZUSATZ: Daran sehen Sie, wie wichtig uns der Friedensprozess ist, und nun habe ich auch keine Nachfrage mehr.

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