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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­pressekonferenz vom 13.12.2021

13.12.2021 - Artikel

Reise der Bundesaußenministerin nach Stockholm

BURGER (AA): Ich darf Ihnen ankündigen, dass Außenministerin Baerbock morgen nach Stockholm reist, um dort gemeinsam mit der schwedischen Außenministerin Ann Linde als Co-Gastgeberin das fünfte Außenministerinnen- und Außenministertreffen der Stockholm-Initiative für nukleare Abrüstung zu leiten. Mit Blick auf die in weniger als einem Monat beginnende Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrags in New York werden die Außenministerinnen und Außenminister der 16 Teilnehmerstaaten der Initiative in zwei Teilnehmergruppen über konkrete operative Schritte beraten, wie man den Stillstand der nuklearen Abrüstung überwinden kann.

Darüber hinaus wird die Ministerin auf Einladung der schwedischen Außenministerin Ann Linde an einem Mittagessen teilnehmen, an dem auch die norwegische Außenministerin, Frau Huitfeldt, und der jordanische Außenminister, Herr Ayman Safadi, teilnehmen werden. Die vier Außenminister und Außenministerinnen werden außerdem gemeinsam physisch an der Konferenz teilnehmen. Die anderen Teilnehmer werden virtuell zugeschaltet.

Im Zuge des Besuchs von Außenministerin Baerbock in Schweden ist auch ein bilaterales Gespräch mit der schwedischen Außenministerin vorgesehen.

Termine des Bundeskanzlers (Gipfel der Östlichen Partnerschaft und Europäischer Rat in Brüssel)

HEBESTREIT (BReg): […] Dann komme ich zu den Terminen des Bundeskanzlers, da es am Freitag keine Regierungs-PK gegeben hat.

[…]

Am Mittwochnachmittag reist er dann zum Gipfel der Östlichen Partnerschaft nach Brüssel. Am Donnerstag wird dort der Europäische Rat stattfinden, an dem er selbstverständlich teilnehmen wird. Beim Gipfeltreffen der Europäischen Union mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft ‑ das sind, wie Sie alle wissen, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau und Ukraine ‑ wird es um die weitere strategische Ausrichtung dieser Partnerschaft gehen. Der Fokus der zukünftigen Zusammenarbeit soll auf Reformen und einer Steigerung der Resilienz in den Ländern der Östlichen Partnerschaft liegen.

[…]

FRAGE: Ich nutze das jetzt, um das Thema Ukraine anzusprechen, das ja bei den Treffen eine wesentliche Rolle spielen wird. Frage an das Wirtschaftsministerium oder AA oder den Regierungssprecher: Der ukrainische Verteidigungsminister hat gestern öffentlich beklagt, dass Deutschland die Lieferung von bereits bezahlten Defensivwaffen über eine NATO-Agentur blockiere. Vielleicht kann jemand kurz erläutern, wie das Verfahren ist, worum es sich handelt und warum Deutschland das blockiert. Danke.

BURGER (AA): Ich kann dazu die Antwort geben, auch wenn sie Sie wahrscheinlich nicht befriedigen wird. Ich muss Sie nämlich darauf verweisen, dass ich zu vertraulichen Diskussionen und Entscheidungen innerhalb des Bündnisses von dieser Stelle keine Auskunft geben kann.

ZUSATZFRAGE: Gehen wir jetzt dazu über, dass Entscheidungsmechanismen in der NATO grundsätzlich als „geheim“ eingestuft werden oder können Sie etwas zu den Entscheidungsmechanismen in der NSPA sagen?

BURGER: Wie gesagt, im vorliegenden Fall kann ich dazu keine weiteren Angaben machen, weil das der Vertraulichkeit unterliegt.

ZUSATZFRAGE: Entscheidungsmechanismen in der NATO unterliegen grundsätzlich der Vertraulichkeit?

BURGER: Ich rede von dem vorliegenden Fall, nach dem Sie gefragt haben.

ZUSATZFRAGE: Ich habe nach der NSPA gefragt. Wie laufen die Entscheidungswege in der NATO Support and Procurement Agency?

BURGER: Da bitte ich Sie, sich an die NATO-Pressestelle zu wenden. Dort werden Sie bestimmt eine Auskunft dazu bekommen.

FRAGE: Herr Hebestreit, ist bei dem Treffen der Östlichen Partnerschaft auch ein bilaterales Zusammenkommen zwischen dem Bundeskanzler und dem ukrainischen Präsidenten geplant?

Vielleicht vorweg schon eine Frage zum Thema Russland/Ukraine: Gibt es in der Bundesregierung Ideen, wie man die angestrebte Wiederaufnahme des Dialogs im Minsker Prozess bewerkstelligen will? Wie will Deutschland die Ukraine und vor allem den russischen Präsidenten zurück zum Dialog führen?

HEBESTREIT (BReg): Zu Ihrer ersten Frage zum Thema bilaterale Gespräche: Darüber informieren wir dann, wenn sie stattgefunden haben. Das kennen Sie aus der alten Regierung. So wollen wir es auch halten. Insofern werde ich Ihnen wahrscheinlich am Freitag dazu Auskunft geben können, wenn der Gipfel gewesen sein wird.

Was die Frage Ukraine und Russland angeht, hat sich der Bundeskanzler ja verschiedentlich sowohl auf seiner Frankreichreise und als auch später bei der EU und am gestrigen Abend in Polen dazu eingelassen. Er hat noch einmal auf das Normandie-Format verwiesen und hat gesagt, dass all unsere Bestrebungen dahin zielen müssen, eine Deeskalation der Lage an der ukrainisch-russischen Grenze, die sehr besorgniserregend ist, zu erreichen. Er hat auch noch einmal deutlich gemacht, dass die Unverletzlichkeit der Grenzen seit den 70er-Jahren in Europa eigentlich einvernehmlich bei der KSZE und später bei der OSZE hinterlegt ist und dass wir zu diesem Grundsatz doch zurückkehren sollten. Wer gegen diesen Grundsatz verstößt, muss harte Konsequenzen fürchten.

ZUSATZFRAGE: Welche praktischen Maßnahmen will denn die Bundesregierung ergreifen, um das Normandie-Format wieder aufleben zu lassen?

HEBESTREIT: Praktisch versucht man jetzt, auf allen Kanälen mit allen entsprechenden Stakeholdern ‑ ich sage es einmal so ‑ ins Gespräch zu kommen. Es gibt jetzt aber keine Vorleistungen oder Angebote, die man darüber hinaus macht. Sondern das eine ernste Situation, und in dieser ernsten Situation ist es klug, die dafür vorhandenen Formate zu nutzen, um die Lage nicht weiter eskalieren zu lassen.

FRAGE: Herr Burger, eine Frage zu Waffenlieferungen an die Ukraine. Unabhängig von diesem konkreten Fall: Unterstützt Ihre Ministerin die Bemühungen einiger NATO-Staaten, die Ukraine auch mit Waffen zu versorgen?

BURGER: Ich kann Ihnen für die Bundesregierung von solchen Überlegungen zum derzeitigen Zeitpunkt nicht berichten. Die Überlegungen, die es dazu in anderen Ländern geben mag, kann ich an dieser Stelle nicht kommentieren.

Ich kann vielleicht noch einmal auf das verweisen, was die Außenministerin auch am Rande des Treffens der G7-Außenministerinnen und -Außenminister zu diesem Fall gesagt hat. Sie hat noch einmal darauf hingewiesen, dass es Einigkeit gibt ‑ das findet sich ja auch im Kommuniqué der G7 wieder ‑, dass wir gemeinsam daran arbeiten, eine weitere Eskalation zu verhindern und dass wir dazu auch entsprechende Gesprächsangebote gemacht haben. Auch das Kommuniqué der G7-Außenministerinnen und -Außenminister bekräftigt ja noch einmal die Unterstützung für die Bemühungen Deutschlands und Frankreichs im Normandie-Format, die das Ziel der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen verfolgen, um den Konflikt in der Ostukraine zu lösen. Auch im G7-Kreis wurde aber erneut bekräftigt, dass eine erneute militärische Aggression gegen die Ukraine massive Konsequenzen und hohe Kosten nach sich ziehen würde.

ZUSATZFRAGE: Herr Burger, ich will kurz nachfragen. Es ging darum, ob Ihre Ministerin diese Waffenlieferungen möglicherweise für kontraproduktiv hält, weil der Fokus im Moment ja auf diplomatischen Versuchen liegt, Russland klarzumachen, dass es keinen Angriff geben sollte. Es hat die Debatte, ob Waffenlieferungen an die Ukraine eigentlich hilfreich oder eher schädlich sind, auch vor ein paar Jahren schon einmal gegeben. Deswegen versuche ich es noch einmal mit der Frage: Sieht Ihre Ministerin diese Waffenlieferungen eher als kontraproduktiv oder als nützlich an?

BURGER: Ich glaube, das hatte ich in der Sache gerade eben schon beantwortet, und ich habe gerade noch einmal darauf hingewiesen, was der Schwerpunkt der diplomatischen Bemühungen ist, an denen wir gerade arbeiten.

Situation an der Grenze zwischen Polen und Belarus

FRAGE: Herr Hebestreit, Sie hatten die Situation an der Grenze zwischen Polen und Belarus eben schon einmal angesprochen. Ich würde gerne wissen, warum die neue Regierung bisher noch keine deutlichen Worte zu der Menschenrechtsverletzung findet.

HEBESTREIT (BReg): Ich glaube, dass der Bundeskanzler sowohl bei seinen Terminen in Frankreich und in Brüssel als auch gestern in Polen deutliche Worte gefunden hat. Ich glaube, auch die Außenministerin hat Ähnliches getan. Insofern kann ich Ihre Frage nicht ganz nachvollziehen.

BURGER (AA): Ich würde das vielleicht bekräftigen wollen. Wenn Sie sich die Pressekonferenz ansehen, die die Außenministerin gemeinsam mit ihrem polnischen Amtskollegen in Warschau gegeben hat, werden Sie darin durchaus deutliche Worte hören. Ich kann noch hinzufügen, dass sich die Außenministerin ja im Zuge ihres Besuchs in Warschau auch mit dem polnischen Ombudsmann für Menschenrechte getroffen hat. Auch das unterstreicht noch einmal, wie groß unser Interesse an diesem Thema ist.

ALTER (BMI): Ich bin zwar nicht angesprochen worden, aber auch ich würde gerne etwas ergänzen. Die Bundesinnenministerin hat ja in der vergangenen Woche in Brüssel am Rande des JI-Rats auch deutlich gemacht, wie sie die Situation einschätzt, und deutlich gemacht, dass sie dafür plädiert und es ihr wichtig ist, dass an dieser Grenze rechtsstaatliche Grundsätze gelten.

Russische Truppenbewegungen an der russisch-ukrainischen Grenze

FRAGE: Herr Hebestreit, Sie hatten jetzt noch einmal die angeblichen Truppenkonzentrationen an der russisch-ukrainischen Grenze erwähnt. Jetzt sind die einzigen Satellitenbilder, die der Öffentlichkeit gezeigt wurden und auf die man sich immer wieder bezieht, Bilder von Jelnja, Oblast Smolensk, 300 Kilometer von der ukrainischen Grenze und 900 Kilometer vom Donbass entfernt. Mich würde interessieren, auf welcher Basis Sie angesichts dieser Distanzen von einer Nähe der russischen Grenze sprechen. Berlin liegt 100 Kilometer von Polen entfernt. Da würde ja keiner davon sprechen, dass Berlin eine Grenzstadt sei. Mich würde also interessieren, auf Grundlage welcher weiteren Informationen Sie von „an der russisch-ukrainischen Grenze“ sprechen.

HEBESTREIT (BReg): Ich verstehe Ihre Position. Ich versuche es einmal einfach zu machen: Wenn jetzt 100 000 Soldaten in Berlin stationiert werden würden, dann würde die Variante, die Sie gerade ansprechen, also ob das dann eine Grenzstadt sei oder nicht, auch anders beurteilt werden.

BURGER (AA): Ich würde vielleicht noch ergänzen wollen: Gehen Sie einmal davon aus, dass sich die Erkenntnisquellen, auf deren Grundlage wir in der Bundesregierung und auch im Bündnis mit unseren Partnern über die Lage in der Ukraine und über die Lage im Grenzgebiet beraten, nicht auf öffentlich zugängliche Quellen, die Sie gerade zitiert haben, beschränken.

ZUSATZ: Das heißt, Sie haben Informationen darüber, dass es russische Truppen direkt an der russisch-ukrainischen Grenze gibt.

BURGER: Das ist ein netter Versuch. Ich habe, wie gesagt, davon gesprochen, dass sich die Lageeinschätzung, die wir mit unseren Verbündeten und Partnern eng abstimmen, nicht auf öffentlich zugängliche Informationen beschränkt. Wenn diese Informationen jetzt nicht öffentlich zugänglich sind, dann werde ich sie natürlich an dieser Stelle auch nicht ausbreiten können.

ZUSATZ: Aber die Öffentlichkeit hat ja angesichts der Spannung und der verbalen Angriffe oder zumindest Drohungen, die es gibt, vielleicht doch ein Recht darauf, zu wissen, auf Basis welcher konkreten Informationen die Bundesregierung mit Verweis auf entsprechende Truppenkonzentrationen von einer russischen Aggression spricht. Es heißt ja nicht „irgendwie in der Nähe“, sondern „an der russisch-ukrainischen Grenze“.

BURGER: Wir haben ein breites und umfassendes Lagebild, das wir seit vielen Wochen eng mit unseren Partnern und Verbündeten abstimmen, und wir alle in der Europäischen Union und in der NATO teilen gemeinsam die Sorge, dass die Truppenbewegungen, die es auf russischer Seite in den vergangenen Wochen gegeben hat, die Lage an der Grenze zur Ukraine erheblich destabilisieren.

FRAGE: Herr Burger, für Sie gilt hier natürlich keinen Welpenschutz; das ist klar. Deswegen stelle ich noch einmal eine Nachfrage zur NATO. Vielleicht liege ich damit auch falsch. Aber ist es denn überhaupt zutreffend, dass ein Vertreter des Außenministeriums in der entsprechenden Arbeitsgruppe sitzt, oder ist es nicht ein Vertreter des Verteidigungsministeriums, sodass Sie eben ein bisschen per procura gesprochen hätten?

BURGER: Die Zuständigkeit für den Vorgang, nach dem Ihr Kollege gefragt hat, ressortiert im Auswärtigen Amt.

FRAGE: Herr Hebestreit, Herr Burger, Sie haben jetzt betont, dass alle diplomatischen Wege genutzt werden. Das Ziel ist, dass man zum Normandie-Format zurückfindet und es wiederbelebt. Wird denn innerhalb der Bundesregierung darüber gesprochen, jetzt eventuell andere, neue Formate anzustreben, oder darüber nachgedacht?

BURGER: Ich kann Ihnen über konkrete Pläne in diese Richtung nichts berichten. Sie haben gesehen, dass es Gespräche im Kreise der G7 gab. Sie haben auch gesehen, dass es in der vergangenen Woche Kontakte mit verschiedenen westlichen Partnern gegeben hat. Es gab natürlich auch intensive Abstimmungen im Zuge der Antrittsreisen der Außenministerin und sicherlich auch des Bundeskanzlers in unsere Nachbarstaaten. Das Format, wie gesagt, das existiert, das besteht und das auch den Rückhalt der internationalen Gemeinschaft hat ‑ in diesem Fall noch einmal durch das Kommuniqué der G7-Außenministerinnen und -Außenminister bekräftigt ‑, ist das Normandie-Format, und unser Angebot steht, in diesem Format die Gespräche fortzusetzen, um zu einer Entspannung der Lage beizutragen.

Die Außenministerin hat bei ihrem Treffen in Brüssel auch noch einmal bekräftigt, dass wir uns ein Treffen des NATO-Russland-Rates sehr wünschen und es unterstützen würden. Unser Angebot dazu besteht seit langer Zeit. Auch das wäre sicherlich ein geeignetes Forum, um möglicherweise nicht speziell über die Situation in der Ukraine, aber über die darüber hinausgehende grundsätzliche Frage, wie Sicherheit in Europa kooperativ gestaltet werden kann, wieder ins Gespräch zu kommen.

ZUSATZFRAGE: Herr Hebestreit, werden die Kommunikationskanäle nach Moskau oder zu Herrn Putin und in die andere Richtung vom neuen Bundeskanzler denn als ausreichend empfunden?

HEBESTREIT: Ob die Kanäle ausreichen, kann ich schlecht beurteilen. Man versucht, intensiver ins Gespräch zu kommen, und das sind jetzt unsere Bemühungen. Alles Weitere wird sich erweisen.

FRAGE : Zur Formatfrage, Herr Burger und Herr Hebestreit: Es hat ja immer wieder Überlegungen gegeben, auch die USA in das Normandie-Format einzubeziehen. Das ist vor allen Dingen von der Ukraine befürwortet worden. Ist das eine Option für Sie?

BURGER: Die USA spielen eine wichtige Rolle. Der amerikanische Präsident hat ja auch Gespräche mit dem russischen Präsidenten geführt. Sie werden auch Meldungen darüber gesehen haben, dass die USA auch weiterhin auf hochrangiger diplomatischer Ebene Gespräche in der Region führen. Wir befinden uns da in einem sehr engen Austausch. Die USA haben immer wieder in der Vergangenheit und auch jüngst noch einmal ihre Unterstützung für die Arbeit im Normandie Format zum Ausdruck gebracht. Das ist, wie gesagt, das Format, das derzeit existiert und das auch die internationale Unterstützung hat. Von möglichen anderen Formaten kann ich an dieser Stelle nicht berichten.

Nord Stream 2

FRAGE: Herr Hebestreit, Herr Burger, bleibt die neue Bundesregierung bei der gleichen Beurteilung des Nord-Stream-2-Projekts wie die alte, das heißt, dass das ein privatwirtschaftliches Projekt mit einer gewissen politischen Komponente ist, oder gibt es eine andere Sichtweise?

Gibt es zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Kanzleramt Unterschiede in der Beurteilung, was die Möglichkeit angeht, dieses Projekt als ein gewisses Druckmittel zu nutzen, um Russland zu einem Gesprächsangebot zu drängen?

HEBESTREIT (BReg): Ich glaube, die Sichtweise auf die Nord-Stream-2-Pipeline ist hinterlegt, unter anderem im Sondierungspapier der drei regierungsführenden Parteien. Darin ist klar geregelt, dass eine Prüfung nach europäischen energierechtlichen Kriterien aussteht, und die gilt es abzuwarten.

FRAGE: Herr Hebestreit, meine Frage bezieht sich auf Weißrussland und Alexander Lukaschenko. Es ist ja aufgefallen, dass die frühere Regierung von Angela Merkel von Lukaschenko immer nur noch als Herrn Lukaschenko gesprochen hat und damit ja in der diplomatischen Sprache, in der es auf Feinheiten ankommt, etwas zum Ausdruck gebracht hat, nämlich dass man ihm kein legitimiertes Amt zugesteht. Bundeskanzler Scholz hat jetzt vom weißrussischen Regierungschef Lukaschenko gesprochen, gestern in Polen und auch vorhin im Fernsehinterview. Welchen politischen und völkerrechtlichen Status billigt die Bundesregierung Lukaschenko zu? Wäre der Bundeskanzler auch bereit, an den direkten Gesprächsdraht zu Lukaschenko anzuknüpfen?

HEBESTREIT: Wenn Sie am Freitag in Frankreich dabei gewesen wären, Herr Detjen, hätten Sie gehört, dass er ihn, glaube ich, einen Machthaber genannt hat. Er hat auch klar gesagt, dass er nicht als Präsident Weißrusslands oder Belarus legitimiert ist. Insofern, glaube ich, ist das jetzt eine Auslegung, die doch sehr fein ziseliert ist. Da gibt es keinen Wechsel, was jetzt die alte oder die neue Regierung angeht. Wir betrachten Herrn Lukaschenko nicht als legitimen Herrscher in Belarus.

ZUSATZFRAGE: Sie telefonieren mit ihm, Sie sprechen mit ihm?

HEBESTREIT: Sollte es da etwas zu berichten geben, würde ich das zu gegebener Zeit machen. Mir ist davon im Augenblick nichts bekannt.

FRAGE: Herr Hebestreit, eine ganz kurze Frage: Sieht sich der Kanzler in der Tradition der Ostpolitik von Willy Brandt?

HEBESTREIT: Ja.

Gewaltaufrufe im Messengerdienst Telegram

FELDHOFF (Vorstiz): Dann habe ich eine Frage von einem Kollegen an Herrn Alter. Herr Alter, die Innenministerin hat ein konsequentes Vorgehen gegen Gewaltsaufrufe beim Messengerdienst Telegram angekündigt. Welche konkreten Maßnahmen sind diesbezüglich im BMI geplant? Welche rechtlichen, technischen und gesetzlichen Möglichkeiten sieht die Ministerin bei der Kontrolle?

ALTER (BMI): Die Bundesinnenministerin hat am vergangenen Wochenende deutlich gemacht, dass sie Bedrohungen und Einschüchterungen für absolut inakzeptabel hält. Dabei spielt es zunächst einmal keine Rolle, wo diese stattfinden. Wir wissen aus den Medienberichten der vergangenen Tage, dass solche Bedrohungen auch über den Messengerdienst Telegram erfolgen. Insofern ist die Linie der Innenministerin damit deutlich gemacht. Es besteht ja in der Bundesregierung Einigkeit darüber, dass gegen Hass, Hetze und Gewalt im Netz konsequent vorgegangen werden muss. Die Bundesinnenministerin hat deutlich gemacht, dass das ein Schwerpunkt ihrer Politik sein wird, die sie jetzt angeht und über die sie mit den Experten reden wird. Sie wird auch innerhalb der Bundesregierung darüber sprechen, was man tun kann, um diesem Phänomen noch stärker als bisher zu begegnen.

FRAGE: Herr Alter, betrachtet die Bundesinnenministerin Telegram denn als einen Messengerdienst, wie Sie gerade gesagt haben, oder als Plattform im Sinne des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes?

ALTER: Telegram ist ein Dienst, der im Prinzip unterschiedliche Funktionen erfüllt. Es ist ein Messengerdienst in dem Sinne, dass es unter anderem um Individualkommunikation geht, also um Kommunikation zwischen zwei Personen, zwischen wenigen Personen oder zwischen überschaubar vielen Personen. Andererseits bietet Telegram auch öffentliche Kanäle oder Chatgruppen an, in denen sich mehrere Hunderttausend Nutzer eintragen können. Das ist im Prinzip öffentliche Kommunikation. Insofern kann dieser Dienst in unterschiedlicher Hinsicht betrachtet werden.

ZUSATZFRAGE: Dann muss ich noch einmal nachfragen, an dieser Stelle allerdings beim BMJ, ob es dies genauso sieht.

KRÜGER (BMJ): Vielen Dank für die Frage. - Ja, ich kann mich dem anschließen. Auch das BMJ vertritt die Rechtsauffassung, dass Telegram als soziales Netzwerk im Sinne des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gilt.

FRAGE: Herr Alter, mich würde interessieren, ob die Ministerin die Gefahr sieht, dass sich eine regelrechte Terrorbewegung aus dieser militanten „Querdenker“-Szene entwickelt.

Herr Hebestreit, das ist ja jetzt quasi eine Entwicklung, wie sie von dem einen oder anderen mit Blick auf die Einführung der Impfpflicht befürchtet bzw. vorausgesagt wurde. Sieht der Bundeskanzler da die Notwendigkeit, seine Position noch einmal zu überdenken, um zu deeskalieren?

ALTER: Die Bundesinnenministerin sieht zumindest, dass die Gewaltbereitschaft steigt. Das zeigt sich insbesondere bei den Demonstrationen, die wir Wochenende für Wochenende beobachten. Dort werden Polizisten, Journalisten und auch Menschen, die einfach eine andere Meinung zu dem Thema haben, zum Teil grob angegriffen. Es ist festzustellen, dass viele der sogenannten „Querdenker“ auch radikaler werden.

Die Bundesinnenministerin wird sich am morgigen Tage mit den Chefs ihrer Sicherheitsbehörden treffen, dort noch einmal eine intensive Lageeinschätzung vornehmen und sich informieren lassen. Dann wird man sehen, welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind.

HEBESTREIT: Der Bundeskanzler hat es ja unter anderem in einem Interview dann noch einmal deutlich differenziert und gesagt: Natürlich kann es auch Kritik am Impfen geben. Natürlich gibt es Sorgen und Ängste, die damit bei Einzelnen verbunden sind. Dafür gibt es Aufklärungskampagnen. Darüber kann man auch mit Ärzten, mit Apothekern oder mit Freundinnen und Freunden sprechen, die sich haben impfen lassen. Das ist völlig berechtigt. Man darf das auch wie jede andere demokratische Entscheidung oder Diskussion kritisieren. Man darf auch demonstrieren, solange man sich an die Vorgaben und Auflagen hält. Das ist völlig in Ordnung. Was nicht in Ordnung ist, was nicht geht und gegen was wir uns sehr wenden, sind Einschüchterungsversuche, sind Fackelzüge vor die Häuser von Politikerinnen und Politikern, ist Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten, wie wir sie am Wochenende gesehen haben. Das sind Dinge, die dann auch eine harte Konsequenz und eine harte Reaktion hervorrufen. Aber das sollte man nicht mit einer Kritik an der Frage in einen Topf werfen, ob man eine Impfpflicht einführt oder nicht. Bundeskanzler Scholz hat in dem Interview auch noch einmal deutlich gemacht, dass er persönlich eine Impfpflicht für richtig hält und auch als Abgeordneter im Deutschen Bundestag, wenn es soweit kommt, dass der Bundestag darüber befindet, dafür stimmen wird.

FRAGE: Herr Alter, das Unternehmen Telegram hat seinen Sitz in Dubai. Es hat seit Frühjahr nicht auf Schreiben der Bundesregierung reagiert. Welche Handhabe sieht die Innenministerin denn dafür, ihre Forderungen tatsächlich durchzusetzen?

ALTER: Zum Stand des Verfahrens würde ich gerne an meine Kollegin aus dem BMJ abgeben, weil dort die Federführung liegt.

Um Ihre Frage gleich vorweg zu beantworten: Das ist im Moment zunächst einmal eine Aussage der Ministerin gewesen, die deutlich macht, dass sie dieses Thema in Angriff nehmen wird, dass sie das Thema entsprechend gewichten wird und dass sie darüber Gespräche führen wird. Es ist im Moment nicht so, dass fertige Maßnahmenpläne auf dem Tisch liegen, aber es wird Gespräche dazu geben, wie man da vorgeht.

KRÜGER: Hier kann ich gerne ergänzen. In der Tat führt das Bundesamt für Justiz zwei Bußgeldverfahren gegen den Anbieter Telegram: eines wegen des Fehlens eines unmittelbaren und leicht auffindbaren Meldeweges, ein anderes wegen der Nichtbenennung eines Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland. Diese beiden Bußgeldverfahren befinden sich zurzeit im Stadium der Anhörung. Wie Sie richtig gesagt haben, sind Anhörungsschreiben (in diesem Jahr) der VAE-Seite übergeben worden. Das Verfahren läuft, und aus diesem Grunde kann ich Ihnen jetzt auch keine Details mitteilen. Es ist aber aus der Erfahrung heraus zu berichten, dass Rechtshilfeverfahren mit den Vereinigten Arabischen Emirate durchaus auch etwas länger dauern können. Insofern warten wir die Reaktion ab.

ZUSATZFRAGE: Ist das jetzt das Prinzip Hoffnung, dass über die Länge der Zeit dann doch noch was kommt? Oder können Sie uns sagen, welche konkreten Handhabungen es gibt, um eine Äußerung zu erzwingen oder Sanktionen durchzusetzen?

KRÜGER: Ich möchte hier über weitere Schritte jetzt nicht spekulieren. Wie gesagt befinden sich diese Verfahren im Stadium der Anhörung. Details kann ich aus laufenden Verfahren wie üblich nicht berichten. Aber wie Herr Alter gerade schon gesagt hat, werden zügig auch innerhalb der Bundesregierung Gespräche dazu stattfinden, welche weiteren möglichen Maßnahmen wie Klarstellungen oder gegebenenfalls auch gesetzgeberischer Handlungsbedarf erforderlich sind, um diesem Problem zu begegnen.

Ich möchte auch darauf hinweisen ‑ auch dazu hatte sich Minister Buschmann schon am Wochenende geäußert ‑, dass auf europäischer Ebene zurzeit der Digital Services Act verhandelt wird, der auch diesbezüglich Regelungen mit sich bringen wird. Denn wir sind uns, denke ich, alle einig, dass wir hier einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen brauchen, um diesem internationalen Phänomen zu begegnen.

FRAGE: Eine kurze Frage zu dem Rechtshilfeverfahren: Können Sie sagen, worum es da genau geht? Ist es so, dass Telegram für die deutschen Behörden quasi gar nicht erreichbar ist und Sie gar nicht wissen, ob diese Schreiben überhaupt zugestellt wurden?

KRÜGER: Es ist ein ganz üblicher Weg, solche Ersuchen im Wege der Rechtshilfe über das Auswärtige Amt ‑ vielleicht möchte der Kollege dazu gleich noch ergänzen ‑, über die deutsche Botschaft in den VAE an das dortige Außenministerium zu übergeben. Dort wird es die weiteren Wege der beteiligten Behörden gehen. Es ist also der übliche Weg, dass die deutsche Behörde nicht direkt auf ein im Ausland ansässiges Unternehmen zugeht, sondern dass diese Zustellungen im Wege der Rechtshilfe erfolgen.

BURGER (AA): Ich habe dazu nichts zu ergänzen.

FRAGE: Noch einmal ganz zum DSA, wenn Sie es schon ansprechen: In der Ratsposition gibt es eben keine Regulierung für Over-the-top-Messenger wie zum Beispiel eben Telegram. Die Definition der Plattform scheint auch nicht annähernd Telegram mit zu erfassen. Insofern ist es interessant, dass das BMJ, wenn es diese Ratsposition mitverhandelt hat, uns jetzt diesen Vortrag macht. Welche konkreten Möglichkeiten sehen Sie denn?

Als Nachfrage zu dem, was der Kollege eben gefragt hat: Gab es denn tatsächlich eine förmliche Zustellung oder war es quasi eine öffentliche Bekanntmachung?

KRÜGER: Zum ersten Teil Ihrer Frage: Der DSA wird, wie Sie wissen, noch verhandelt und wir gehen im nächsten Jahr in den Trilog. Insofern kann ich hier natürlich über das Endergebnis nicht spekulieren und nicht sprechen. Die allgemeine Ausrichtung enthält auch eine Pflicht zur vorübergehenden Sperrung von Accounts bei Missbrauch ‑ das nur als Beispiel dafür, dass hier durchaus auch Regulierung mitgedacht wird.

Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Ich kann jetzt, wie gesagt, keine Details aus diesen Rechtshilfeersuchen bzw. aus diesen Verfahren berichten. Wir haben derzeit keine Erkenntnisse, dass die Anhörungsschreiben bereits zugestellt wurden. Jedoch möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Erfahrung mit Rechtshilfeverfahren mit den Vereinigten Arabischen Emirate durchaus gezeigt hat, dass es länger dauern kann.

FRAGE: Auch noch einmal an das Justizministerium zu weiteren Maßnahmen: Wäre es theoretisch auch denkbar, Apple und Google aufzufordern, die App nicht mehr anzubieten? Oder ist das eher unrealistisch?

KRÜGER: Das ist jetzt keine Frage für das Justizministerium; dazu kann ich Ihnen jetzt nichts mitteilen. Wie gesagt, wir werden insgesamt innerhalb der Bundesregierung darüber sprechen, wie mit diesen Phänomenen weiter umgegangen werden soll. Wir werden uns alle dafür einsetzen ‑ das ist hier ein klares, erklärtes Ziel und auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben ‑, dass wir uns mit allen Mitteln und Möglichkeiten gegen Hass und Hetze im Netz wenden werden.

FRAGE: Wie lange ist es denn genau her, dass sich die Bundesregierung mit den Schreiben, die Sie gerade nannten, an Telegram gewandt hat?

KRÜGER: Im Mai dieses Jahres wurden diese Schreiben per Verbalnote der deutschen Botschaft an das Außenministerium der VAE übergeben.

ZUSATZFRAGE: Wie lange ist es her, dass die Bundesregierung oder die zuständige Behörde sich an das Unternehmen Telegram in Dubai gewandt hat, was ja diesem Verfahren vorausgegangen sein muss? Seit welcher Zeit haben Sie also keine Antwort erhalten?

KRÜGER: Nein, die Bundesregierung wendet sich ja nicht direkt an das Unternehmen, sondern das läuft im Wege dieser Anhörungsschreiben, die als Rechtshilfeersuchen an die VAE-Seite übergeben werden ‑ mit der Bitte, ebendiese Anhörungsschreiben dem Unternehmen zuzustellen. Insofern sind wir als Bundesregierung oder als BMJ nicht direkt auf das Unternehmen zugegangen.

ZUSATZFRAGE: Wie lange dauert es denn erfahrungsgemäß, bis die Vereinigten Arabischen Emirate sich melden?

KRÜGER: Da möchte ich jetzt auch keinen Durchschnittswert angeben. Wie gesagt, die Verfahren können durchaus länger dauern.

Causa Julian Assange

FRAGE: Zu einem nicht vorgetragenen, aber vielleicht behandelten Thema: Herr Hebestreit, war die Causa Julian Assange Gesprächsgegenstand im Kabinett? Mit Stand vom Freitag soll er ja wohl an die US-Justiz ausgeliefert werden.

HEBESTREIT (BReg): Nein, diese Frage ist heute im Kabinett nicht angesprochen worden.

ZUSATZFRAGE: Können Sie uns die Position des Kanzlers dazu mitteilen?

HEBESTREIT: Ich kann Ihnen dazu mitteilen, dass das jetzt ja erst einmal eine Entscheidung der britischen Gerichtsbarkeit gewesen ist, die den Fall zurück an die untere Instanz verwiesen hat. Ansonsten haben wir keinerlei Zweifel daran, dass alles rechtsstaatlich ordentlich in Großbritannien abläuft, und deshalb glauben wir da auch an die Gerichtsbarkeit.

ZUSATZFRAGE: Herr Burger, fast auf den Tag genau vor drei Monaten hat Frau Baerbock unter Berufung auch auf einen Appell des UN-Sonderbeauftragten Nils Melzer und eine Resolution des Europarates die sofortige Freilassung von Julian Assange gefordert. Gilt diese Position auch für die Außenministerin Baerbock?

BURGER (AA): Ich kann Ihnen dazu sagen, dass Außenministerin Baerbock über dieses Thema am Rande des G7-Außenministertreffens auch mit ihrer britischen Amtskollegin gesprochen hat. Wir sehen, dass es international große Anteilnahme an dem Fall gibt, gerade auch mit Blick auf die Gesundheit von Julian Assange. Aber grundsätzlich gilt für die Bundesregierung, so wie es der Regierungssprecher eben gesagt hat, dass in einem Rechtsstaat die Entscheidungen unabhängiger Gerichte zu achten sind, egal ob man diese im Einzelfall persönlich für richtig oder für falsch hält. Die britische Rechtsordnung selbst ‑ auch darauf hat Herr Hebestreit hingewiesen ‑ bietet hier auch weitere Möglichkeiten zum Rechtsschutz bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Insofern kann ich in der Sache die Entscheidungen jetzt nicht weiter kommentieren. Wie gesagt, das ist ein Thema, das uns beschäftigt, und das auch die Außenministerin persönlich

ZUSATZFRAGE: Können Sie uns sagen, ob Frau Baerbock nach wie vor die sofortige Freilassung von Julian Assange fordert, auch vor dem Hintergrund, dass er offenbar kürzlich einen Herzinfarkt in der Haft erlitten hat?

BURGER: Genau darauf habe ich gerade geantwortet.

FRAGE: Frau Baerbock hat ja immer wieder auf ihre wertebasierte Außenpolitik insistiert. Jetzt ist Assange ein Journalist, der eklatante US-Kriegsverbrechen an die Öffentlichkeit gebracht hat. Deswegen noch einmal zum Verständnis: Inwieweit wird sich Frau Baerbock auch angesichts ihrer neuen Consigna der wertebasierten Außenpolitik in diesem Sinne mit den britischen und auch US-amerikanischen Partnern in der Causa Assange austauschen?

BURGER: Zu dem, was die Außenministerin dazu bisher getan hat, habe ich gerade Auskunft gegeben. Für die Zukunft möchte ich dem jetzt nicht vorgreifen.

Olympische Winterspiele in China

FRAGE: Herr Hebestreit, der Bundespräsident hat ja schon angekündigt, dass er nicht zu den Olympischen Spielen nach China reisen wird und das auch nie vorhatte. Mich würde unabhängig von der Grundsatzfrage eines diplomatischen Boykotts der Spiele interessieren, ob der Bundeskanzler für sich schon entschieden hat, möglicherweise nicht zu reisen. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist die Bundeskanzlerin in 16 Jahren nicht einmal zu Olympischen Spielen gereist.

An Sie, Herr Burger, auch die Frage, ob die Außenministerin schon entschieden hat, ob sie reisen wird oder nicht.

HEBESTREIT (BReg): Jetzt mache ich das wieder mit dem Grundsätzlichen und dem Besonderen: Grundsätzlich werden wir über Reisen dann sprechen, wenn wir sie ankündigen können. In dem besonderen Fall kenne ich keinerlei Planung, dass er bislang geplant hätte, zu den Olympischen Spielen nach Peking zu reisen.

BURGER (AA): Zu dem ganzen Themenkomplex hat sich die Ministerin gestern Abend geäußert. Ich will noch einmal ausdrücklich in Ihrem Namen sagen: Olympia sollte ein Fest des Sports sein. Die Athletinnen und Athleten haben dafür jahrelang trainiert, und Politik sollte für sie keine Hindernisse schaffen.

Zu der Frage im Speziellen kann ich mich dem, was Herr Hebestreit gesagt hat, nur anschließen. Sie wissen ‑ das hat sowohl der Bundeskanzler als auch die Ministerin gesagt ‑, dass wir über die Frage von möglichen Besuchen dort im Moment mit unseren europäischen Partnern im Gespräch sind und uns bemühen, dabei möglichst abgestimmt zu handeln.

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