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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­pressekonferenz vom 29.11.2021

29.11.2021 - Artikel

Reise des Bundesaußenministers zur NATO-Außenministerkonferenz in Riga und zum OSZE-Ministerrat in Stockholm

BURGER (AA): Außenminister Maas wird von morgen bis zum Mittwoch zum NATO-Außenministertreffen nach Riga reisen und direkt im Anschluss zum OSZE-Ministerrat, der in diesem Jahr in Stockholm stattfindet.

Auf der Tagesordnung des NATO-Außenministertreffens steht eine Reihe von Arbeitssitzungen. Am Dienstag wird es zunächst um die Lage in der Ukraine und um die Ukraine gehen. Daneben sind auch die Themen von Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung vorgesehen sowie eine Diskussion zum strategischen Konzept des Bündnisses. Am zweiten Tag, also am Mittwoch, treffen sich die NATO-Außenminister mit den Außenministern Georgiens und der Ukraine. Themen werden vor allem aktuelle Entwicklungen und Reformbemühungen beider Länder sein. Im Anschluss daran wird ein Austausch zum NATO-internen Lessons-learned-Prozess zu Afghanistan sowie zur Lage auf dem Westbalkan stattfinden, an dem auch die NATO-Partner Finnland und Schweden sowie der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell teilnehmen werden.

Daneben wird Außenminister Maas am 30. November in Riga an einer Gedenkveranstaltung zum 80. Jahrestag des Massakers im Wald von Rumbula teilnehmen, bei dem Angehörige der Einsatzgruppen 1941 in wenigen Tagen mehr als 25 000 Jüdinnen und Juden ermordeten. Neben Vertretern der jüdischen Gemeinde und der Botschaft des Staates Israel werden an der Veranstaltung auch der lettische Staatspräsident, die Präsidentin des lettischen Parlaments und der lettische Verteidigungsminister teilnehmen.

Auf der Tagesordnung des OSZE-Ministerrates in Stockholm stehen als zentrale Themen eine Diskussion über die Reformen, die erforderlich sind, um die Handlungsfähigkeit der OSZE als Plattform für Konfliktlösungen zu erhalten, eine Debatte über den Beitrag, den die OSZE gemeinsam mit anderen Organisationen zur Stabilisierung Zentralasiens mit Blick auf die Lage in Afghanistan leisten kann, und eine Diskussion über die Lage in der Ostukraine. Dort haben Verletzungen des Waffenstillstandes zuletzt stark zugenommen. Die OSZE-Sonderbeobachtungsmission SMM ist mit immer schwerwiegenderen Einschränkungen in ihrer Handlungs- und Bewegungsfreiheit konfrontiert.

NATO-Beitrittsperspektive der Ukraine und Georgiens

FRAGE: Herr Burger, zum NATO-Außenministertreffen: Sie haben den Dialog erwähnt, den es mit der Ukraine und mit Georgien gibt. Hat sich angesichts der Zuspitzung des Verhältnisses zu Russland an der Beitrittsperspektive oder den Beitrittskonditionen dieser beiden Länder irgendetwas geändert, sprich, ist die Aufnahme beider Länder in die NATO näher gerückt?

BURGER (AA): Ich habe gegenüber der Beschlusslage bei den letzten Treffen keinen neuen Stand mitzuteilen.

Lage in Afghanistan

FRAGE: Zum Thema Afghanistan in Richtung des Auswärtigen Amtes: Die Kolleginnen vom Deutschlandfunk hatten heute Morgen die Meldung, dass die Taliban die EU ersucht haben, beim Betrieb der Flughäfen zu unterstützen, zum Beispiel mit Fluglotsen, und angeboten haben, im Gegenzug Afghaninnen und andere Staatsbürger ausreisen zu lassen. Erwägt die jetzige Bundesregierung, das vereinfachte Aufnahmeverfahren für Ortskräfte und deren Familien weiterlaufen zu lassen, oder wird es bei dem komplizierteren Familiennachzugsverfahren, das ja lange dauert, bleiben, wenn sich jetzt doch möglicherweise die Möglichkeit ergibt, Menschen schneller aus dem Land zu bekommen?

BURGER (AA): Zunächst einmal ist die Frage, dass Menschen, die Afghanistan verlassen möchten, dies auch ermöglicht wird, auch Thema der Gespräche, die wir mit den Taliban führen. Wir hatten darüber berichtet, dass in der vorvergangenen Woche, am 18. November, der Afghanistan-Beauftragte der Bundesregierung, Herr Wieck, und Botschafter Potzel zu Gesprächen in Kabul waren. Auch dort war das natürlich ein zentrales Thema; denn wir möchten, dass die Menschen, für die wir in Afghanistan noch Verantwortung tragen und die dort bedroht sind, das Land sicher verlassen können. Entsprechende Zusagen hat es vonseiten der Taliban ja auch gegeben, und das auch nicht zum ersten Mal. An diesen Zusagen messen wir die Taliban nach wie vor.

Ich kenne die Meldungen zu Gesprächen, auf die Sie sich jetzt bezogen haben, zu Gesprächen, die die EU dort geführt hat, nicht und kann insofern von dieser Stelle aus jetzt auch nicht beurteilen, ob sich dadurch ein neuer Sachstand ergibt. Grundsätzlich ist es ja so, dass für diejenigen, die wir im Rahmen der Evakuierungen und jetzt im Rahmen der sogenannten Phase 2, das heißt, der Ausreise über den Landweg oder mit Charterflügen, aus Afghanistan in Sicherheit bringen, mit den jeweils Anspruchsberechtigen, also Ortskräften oder sonstigen Gefährdeten, auch die Angehörigen ihrer Kernfamilie holen, und zwar im Zuge desselben Verfahrens, das auch für die Anspruchsberechtigten selbst gilt. Insofern ist hier nicht das Verfahren der Visumserteilung zur Familienzusammenführung einschlägig, sondern diese Personen erhalten eine Aufnahmezusage, und auf Grundlage dieser Aufnahmezusage dann in einem extrem vereinfachten Verfahren, das in den Auslandsvertretungen auch sehr zügig durchgeführt wird, direkt das Visum zur Einreise nach Deutschland. Die werden von uns genauso wie die Anspruchsberechtigten in den Nachbarländern in der Zwischenzeit versorgt, und wir kümmern uns auch um die Weiterreise nach Deutschland.

ALTER (BMI): Ich möchte dazu vielleicht nur einen Satz ergänzen: Das Ortskräfteverfahren und das Verfahren über den Familiennachzug stehen ja nicht in einem Entweder-oder-Verhältnis, sondern sie stehen nebeneinander für unterschiedliche Personengruppen. Das Ortskräfteverfahren gilt eben für Ortskräfte und ihre Kernfamilie, und das Familiennachzugsverfahren gilt natürlich auch für Menschen, die gar keine Ortskräfte sind.

ZUSATZFRAGE: Mich hatte eine Information erreicht, nach der, wenn der Hauptberechtigte als Ortskraft das Land schon verlassen hat, also Pakistan zum Beispiel schon verlassen hat, die Familie, die sich eventuell noch in Afghanistan befindet, nicht automatisch nachreisen kann, sondern das dann möglicherweise erst im Rahmen des Familiennachzugs stattfinden kann. Was ist an so einer Aussage dran?

ALTER: Solche Fallkonstellationen sind denkbar. Wenn beispielsweise eine Ortskraft schon vor Jahren nach Deutschland eingereist ist und jetzt festgestellt wird, dass es Familienangehörige gibt, die sich dort noch aufhalten, dann ist denkbar, dass man in diesem Fall auf das Familiennachzugsverfahren verweist. Das ist aber nur ein rechtlicher Unterschied. Es ist ja praktisch kein Unterschied, weil im Prinzip die Prüftiefe und das, was die Behörden tun, um zur Entscheidung zu kommen, für den Fall, dass es die Kernfamilie betrifft, identisch ist.

ZUSATZFRAGE: Nur, warum werden einer Ortskraft und der Kernfamilie nicht zeitgleich die Aufnahmezusagen erteilt? Es gibt aktuell Fälle, in denen sich ein Familienteil, der aufnahmeberechtigte Familienteil, in Pakistan befindet, die Familie aber noch in Afghanistan. Das ist Kernfamilie, und trotzdem hat die Kernfamilie noch keine Aufnahmezusage. Jetzt fürchtet man, dass, sobald aus Pakistan ausgereist wird, dieses langwierige Familiennachzugsverfahren zum Tragen kommt.

ALTER: Ich muss an dieser Stelle zunächst einmal daran erinnern, dass wir diese ganzen Einzelfälle hier in dieser Pressekonferenz nicht besprechen können, und zwar allein schon deswegen, weil diese Fälle komplex sind. Es gibt ganz viele Aspekte, die dabei zu berücksichtigen sind. Wenn Sie sagen, es handele sich um die Kernfamilie, dann klingt das zunächst einmal überzeugend. Wir kennen aber auch Fälle, in denen Kinder im Spiel sind, die volljährig sind. Wenn es sich um volljährige Kinder handelt, ist die Prüfung etwas komplexer, als wenn es sich um minderjährige Kinder der Ortskraft handelt.

Insofern bitte ich wirklich um Verständnis. Es macht keinen Sinn, in dieser pauschalisierten Weise diese Fälle zu besprechen.

BURGER: Ich möchte aber vielleicht schon klarstellen: Der Regelfall ist natürlich, dass die Aufnahmezusage gemeinsam auch für die Familienangehörigen erteilt wird, wenn alle dafür nötigen Daten gleichzeitig schon vorliegen. Wenn in den Daten beispielsweise noch Widersprüche sind, beispielsweise weil die Geburtsdaten von Kindern nicht plausibel sind oder wenn schlicht zum Zeitpunkt der ersten Meldung des Hauptanspruchsberechtigten noch nicht alle Daten über die Familienangehörigen vorgelegen haben, dann kann es eben dazu kommen, dass die Bearbeitung für sie dann erst in einer späteren Runde erfolgt. Der Regelfall ist aber, dass Familienangehörige gleichzeitig mit den Hauptanspruchsberechtigten ihre Aufnahmezusage bekommen.

FRAGE: Herr Alter, weil Sie die Kernfamilie angesprochen haben: Gilt immer noch das Regelwerk, dass zur Kernfamilie der Ehepartner, die Kinder unter 18 sowie unverheiratete Töchter über 18 zählen?

ALTER: Unverheiratete Töchter unter 18?

ZUSATZ: Über 18.

ALTER: Diese letzte Kategorie ist mir nicht bekannt. Die Kernfamilie sind zunächst einmal der Ehepartner und die minderjährigen Kinder; das ist der Grundsatz. Darüber hinaus gibt es Härtefallregelungen. Es gibt also von diesem Grundsatz abweichend auch viele Fälle ‑ auch viele Fälle, bei denen Aufnahmezusagen erteilt wurden ‑, in denen Kinder mitreisen können, die bereits volljährig sind, oder in denen auch die Eltern der Ortskraft mitreisen können, weil sie sich allein in Afghanistan nicht mehr versorgen können. Da gibt es ganz viele Fallgestaltungen, die denkbar sind. Der Grundsatz, von dem wir ausgehen, ist aber: Ehepartner und minderjährige Kinder.

ZUSATZFRAGE: Ich beziehe mich auf ein Schreiben der GIZ an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Afghanistan. Dort ist genau der Satz gefallen: Zusätzlich werden unverheiratete Töchter über 18 ebenfalls zur Kernfamilie gezählt. ‑ Das Schreiben ist von Ende August. Ich will jetzt nur wissen, ob der Satz immer noch gilt ‑ das müssen Sie wahrscheinlich nachreichen ‑ und, wenn ja, warum nur für unverheiratete Töchter und nicht auch für unverheiratete Söhne über 18?

ALTER: Ich prüfe das gern nach. Ich kenne dieses Schreiben nicht, will aber noch einmal darauf hinweisen, dass es sein kann, dass es Richtlinien gibt, wie mit bestimmten Härtefallkonstellationen umzugehen ist. Das ist aber nicht gleichbedeutend damit, dass diese Gruppe plötzlich auch zur Kernfamilie gehört.

Nord Stream 2

VORS. WOLF: Eine Kollegin fragt zu Nord Stream 2. Sie bezieht sich auf ein öffentlich gewordenes Dokument, demzufolge die Bundesregierung die Mitglieder des amerikanischen Kongresses aufgefordert habe, die Nord-Stream-2-Pipeline nicht zu sanktionieren, da dies die Glaubwürdigkeit der USA schwächen und letztlich der transatlantischen Einheit schaden würde.

Können Sie das bestätigen? Gab es solche Bemühungen seitens der Bundesregierung? Vielleicht können Sie das einordnen.

BURGER (AA): Ich kann Ihnen dazu sagen, dass Abteilungsleiter aus dem Auswärtigen Amt und dem BMWi, Herr Klor-Berchtold und Herr Herdan, kürzlich in Washington waren und dort konstruktive Gespräche mit hochrangigen Vertretern der US-Regierung und des US-Kongresses geführt haben.

Wir stimmen uns mit der US-Administration bei der Umsetzung der gemeinsamen Erklärung weiterhin eng ab und stehen auf verschiedenen Ebenen in regelmäßigem und auch in einem konstruktiven Austausch.

Unsere Haltung zu Sanktionen ist ja bekannt. Wir lehnen Sanktionen unter Verbündeten grundsätzlich ab. Insofern dürfte das auch nicht überraschend sein.

VORS. WOLF: Das heißt, das, was jetzt anhand dieses Dokuments öffentlich geworden ist, geht nicht über diese Grundhaltung hinaus? Das bezog sich ja auf den Versuch, Sanktionen in Bezug auf Nord Stream 2 zu verhindern.

BURGER: Sie hatten mir ja zu diesem einen Aspekt aus dem Dokument vorgetragen. Ich habe gesagt, dass dieser eine Aspekt wohl nicht überraschend kommen dürfte. Denn unsere Grundhaltung, dass wir Sanktionen unter Verbündeten grundsätzlich für falsch haben, ist bekannt.

FRAGE: Herr Burger, können Sie etwas über Erfolg und Erfolgsaussichten dieser Bemühungen im Senat sagen?

BURGER: Ich habe gesagt, dass das konstruktive Gespräche waren. Mehr habe ich dazu im Moment nicht zu sagen.

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