Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­pressekonferenz vom 26.11.2021

26.11.2021 - Artikel

Unglück in einem Kohlebergwerk in Sibirien

SEIBERT (BReg): Guten Tag! Meine Damen und Herren, ich will zunächst, bevor ich zu den Terminen komme, etwas ganz anderes sagen: Mit Bestürzung haben wir in der Bundesregierung die Nachricht von dem schweren Unglück in einem Kohlebergwerk vernommen, das sich gestern in Kemerowo im Westen von Sibirien ereignet hat. Wir teilen die Trauer der Menschen in Russland um die mehr als 50 Menschen, die dabei ihr Leben verloren haben ‑ unter ihnen ja auch einige Rettungskräfte ‑ und drücken den Familien und den Angehörigen der Opfer dieser Tragödie unser tief empfundenes Beileid aus. Allen Verletzten wünschen wir rasche Genesung.

COVID-19-Pandemie: COVAX

FRAGE: Frau Sasse, eine Frage zum Thema Impfstofflieferung an Drittstaaten: Die wurden teilweise gecancelt, teilweise verschoben. Gibt es darauf Reaktionen aus den Drittstaaten?

Welche versprochenen Lieferungen können Sie aktuell noch einhalten?

SASSE (AA): Zunächst einmal würde ich bitten, dass sich Herr Deffner dazu äußert, weil das BMG die Abgabemengen festlegt.

Wir haben an dieser Stelle am Mittwoch noch einmal deutlich gemacht, dass die Zusage der Bundesregierung, nämlich dass wir über 100 Millionen Dosen zur Verfügung stellen werden, weiterhin gilt. Wir geben diese Impfstoffe nach und nach ab; teilweise erfolgt das bilateral, teilweise über die Impfstoffplattform COVAX. Wir halten, wie gesagt, diese Zusagen auch ein.

Es gibt auch schon Zusagen für 2022, wozu sich Herr Seibert am Mittwoch ebenfalls geäußert hat.

Wie gesagt, ich kann Ihnen sagen, dass diese Impfstoffabgaben erfolgen, und zwar über die Impfstoffplattform COVAX. Wie das tatsächlich vor Ort umgesetzt wird, entscheidet COVAX. Wir haben da volles Vertrauen.

DEFFNER (BMG): Ich kann das auch nicht weiter ausführen. Wir haben das Thema hier am Mittwoch behandelt. Herr Spahn hat sich mehrfach dazu geäußert. Einen neuen Stand gibt es dazu derzeit nicht.

FRAGE: Herr Deffner, wenn Sie sagen, Wuhan vor anderthalb Jahren und Südafrika heute könne man nicht vergleichen, dann stimmt das schon. Gleichwohl haben andere Länder ‑ darauf wurde hingewiesen ‑ ganz andere Regimes für Quarantäne. Sie arbeiten mit Quarantänehotels. Wenn man sich noch einmal die vorangegangene Pressekonferenz vergegenwärtigt, gab es den dringenden Appell, soweit wie möglich jegliche Kontaktbeschränkungen durchzusetzen. Warum passiert das hier nicht, wenn Sie es, wie im Fall Südafrika, möglicherweise mit Hochrisikogefährdungen zu tun haben? Da liegt doch der Gedanke nahe, zu sagen: Dann machen wir hier auch wieder eine Quarantäne, die sich auch kontrollierbar umsetzen lässt. Warum machen Sie das nicht?

DEFFNER: Quarantäne ist in Deutschland jederzeit kontrollierbar umsetzbar. Die Behörden vor Ort führen das auch sehr professionell und akribisch durch.

Am Beispiel Südafrika ‑ das hat Herr Seibert auch schon ausgeführt ‑ haben wir gesehen, dass wir wirklich sehr, sehr schnell reagiert haben und das als Vorsichtsmaßnahme sofort umsetzen. Von daher bitte ich um Verständnis, dass ich das nicht weiter ausführe.

Vorwürfe gegen den neuen gewählten Präsidenten von Interpol

FRAGE: Frau Sasse, eine Frage zum neuen Chef von Interpol: Generalmajor Ahmed al-Raisi aus den Vereinigten Arabischen Emiraten wurde zum neuen Chef von Interpol gewählt. Ihm wird die Beteiligung an Folter vorgeworfen. Es laufen in mindestens fünf Ländern Klagen gegen ihn wegen dieser Folterbeteiligung. Ich bitte um eine Reaktion Ihres Hauses dazu.

SASSE (AA): Vielen Dank für die Frage. Vielleicht möchte Herr Lawrenz für das BMI ergänzen.

Ich kann einordnend kurz erwähnen ‑ Sie haben das aber wahrscheinlich schon der Medienberichterstattung entnommen ‑:

Der Präsident von Interpol erfüllt als Vorsitzender des Exekutivkomitees vor allem eine repräsentative Aufgabe. Das operative Geschäft liegt in den Händen des Generalsekretärs. Dieses Amt des Generalsekretärs hat bis 2024 der ehemalige Vizepräsident des Bundeskriminalamtes, Herr Prof. Dr. Stock, inne. Als Generalsekretär hat er wichtige Reformen und das auf eine stärkere Digitalisierung zielende Programm „Interpol 2020“ angestoßen, das derzeit umgesetzt wird. Dies zur Einordnung der Rolle des Präsidenten.

Was jetzt aber Ihre konkrete Frage angeht, kann ich sagen, dass wir die Wahl von Ahmed al-Raisi zum Präsidenten von Interpol zur Kenntnis genommen haben. Herr al-Raisi wurde im dritten Wahlgang mit einer deutlichen Mehrheit der Stimmen gewählt. Seine tschechische Gegenkandidatin unterlag. Alle Vertreter von Interpol sind den Grundwerten der Organisation wie zum Beispiel dem Neutralitätsgebot und dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit des Handelns verpflichtet. Diese Grundsätze sind in der Interpol-Verfassung niedergelegt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Zusammenarbeit im Rahmen von Interpol mit den neu gewählten Repräsentanten auf der Grundlage von Rechtsstaatlichkeit und Transparenz weitergeführt wird.

Interpol ist von entscheidender Bedeutung für die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit. In einer Welt, in der die organisierte Kriminalität grenzüberschreitend agiert ‑ aber auch dazu kann sich Herr Lawrenz besser äußern ‑, sind die Mechanismen der Zusammenarbeit, die Interpol bietet, unentbehrlich.

ZUSATZFRAGE: Nun haben mehrere Menschenrechtsgruppen eine unabhängige Untersuchung gefordert, um diesen Foltervorwürfen nachzugehen. Wie steht Ihr Minister dazu?

SASSE: Das betrifft ja die Vorwürfe an sich, also die Menschenrechtslage in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass wir die Menschenrechtslage in den Vereinigten Arabischen Emiraten sehr genau beobachten. Wir beobachten, dass sich in einigen Bereichen etwas bewegt, zum Beispiel bei der Freiheit der Religionsausübung oder auch bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Wir sehen aber auch Bereiche wie das Festhalten an der Todesstrafe und die Einschränkung der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit, in denen wir noch eine deutliche Besserung erwarten.

LAWRENZ (BMI): Ich kann dem eigentlich nicht mehr viel hinzufügen. Frau Sasse hat dazu alles gesagt.

FRAGE: Frau Sasse, was für ein Signal sendet es denn aus, wenn ein Chef von Interpol ‑ sei es, sage ich einmal, auch nur der symbolische Chef, nicht der operative ‑ solchen Vorwürfen ausgesetzt ist, vor allem, nachdem sich ja auch der vorherige Präsident Korruptionsvorwürfen stellen musste?

SASSE: Zu solchen medienöffentlichen Folgen oder den Signalen, die das aussendet, kann ich mich an dieser Stelle nicht äußern; denn selbstverständlich macht die Bundesregierung grundsätzlich keine Angaben dazu, wie das Abstimmungsverhalten an sich abgelaufen ist, oder auch dazu, was die Wahlen bei Interpol an sich angeht. Interpol gehören 195 Mitgliedstaaten an, und jedes Land verfügt dort über seine eigene Stimme.

ZUSATZFRAGE: Nun hatte ich ja nicht nach dem Abstimmungsverhalten gefragt. Aber wenn Sie es ansprechen: Kann man denn davon ausgehen, dass Deutschland diesen Kandidaten nicht favorisiert hat?

SASSE: Wie immer sind solche Abstimmungen geheim, und wir äußern uns nicht zum Stimmverhalten.

Situation an der Grenze zwischen Belarus und Polen

SEIBERT (BReg): Ich könnte, wenn ich darf, vielleicht einmal ganz kurz etwas zum sozusagen verwandten Thema der Migration sagen. Ich würde diese Regierungspressekonferenz also gerne einmal unüblicherweise nutzen, um etwas zu dementieren, das ich gerade in den Agenturmeldungen lesen. Es gibt eine dpa-Meldung, wonach Herr Lukaschenko heute an der Grenze zu Polen gesagt habe, 2000 Menschen seien kein großes Problem für Deutschland, und Kanzlerin Merkel sei einverstanden, diese Menschen in Deutschland aufzunehmen. Dazu möchte ich für die Bundeskanzlerin und die Bundesregierung ganz klar sagen, dass diese Aussage falsch ist. Sie war schon vor einigen Tagen falsch, als Herr Lukaschenko und dann auch seine Sprecherin sie schon einmal gemacht haben. Es stimmt nicht, dass Deutschland damit einverstanden wäre.

Wir haben immer darauf hingewiesen ‑ auch gestern hat es die Bundeskanzlerin wieder in der Pressekonferenz mit Premierminister Morawiecki getan ‑, dass es sich hier nicht um ein bilaterales deutsch-weißrussisches Thema handelt, sondern um eine Herausforderung, bei der Belarus hybride Mittel gegen die Europäische Union richtet. Was wir begrüßen, ist, dass die Europäische Kommission und internationale Hilfsorganisationen daran arbeiten, dass sich erstens die humanitäre Situation der Menschen im Grenzgebiet verbessert und dass zweitens Möglichkeiten einer sicheren Rückkehr angeboten werden.

FRAGE: Bilateral nein und Rückkehr ja, sagen Sie. Bedeutet das, dass es auch keine Initiative auf gesamteuropäischer oder EU-Ebene gibt, für die Flüchtlinge im Grenzgebiet eine Aufnahme anzubieten oder anzustreben? Es bleibt beim kategorischen Nein?

SEIBERT: Ich kann hier jetzt nicht für ganz Europa sprechen. Es sind meines Wissens europäische Vertreter zu technischen Gesprächen in Belarus. Dabei geht es um die konkrete humanitäre Situation an der Grenze. Dabei geht es um Rückführungs- bzw. Rückkehrmöglichkeiten. Mir war dies jetzt ein Anlass, diese wiederholt gemachte falsche Behauptung aus Minsk zurückzuweisen.

Unterzeichnung des Quirinal-Vertrags zwischen Frankreich und Italien

VORS. DETJEN: Dann habe ich zu einem anderen Thema eine Frage von Frau Pugliese. Herr Seibert, was hält die Bundeskanzlerin von dem Abkommen zwischen Italien und Frankreich, die sich jetzt auf eine verstärkte Zusammenarbeit verständigen? Könnte die Zentralität der Beziehungen zwischen Paris und Berlin in Zukunft an Gewicht in der EU verlieren? Gibt es solche Sorgen?

SEIBERT (BReg): Ich kann von solchen Sorgen nicht berichten. Ich glaube, dass Europa auch nicht heißt, dass man eifersüchtig schaut, ob ein Land, mit dem man wie Deutschland und Frankreich die engstmöglichen freundschaftlichen Beziehungen hat, vielleicht auch noch zu anderen Ländern engstmögliche freundschaftliche Beziehungen hat. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Afghanische Ortskräfte

FRAGE: Meine Frage an das Innenministerium bzw. Auswärtiges Amt und BMVg: Aus dem Umfeld einer Hilfsorganisation heraus ging gestern ein Tweet in die Welt, dass das Innenministerium einen verlängerten Dienstweg bei der Aufnahme afghanischer Menschen, afghanischer Ortskräfte eingeführt habe. Dies soll ungefähr in der letzten Woche passiert sein. Hinzugekommen sei jetzt eine politische Bewertung der aufzunehmenden Fälle. Diese sei vorzunehmen durch das Auswärtige Amt. Können Sie erläutern, wie der Prozess verändert wurde, ob diese Nachricht korrekt ist, und können die anderen beteiligten Ministerien dazu Stellung nehmen, ob sich am Prozess in der vergangenen Woche irgendetwas geändert hat?

LAWRENZ (BMI): Zu der geschilderten Frage liegen mir keine aktuellen Erkenntnisse vor. Ich prüfe gerne nach, ob es da eine Veränderung im Verfahren gegeben hat und teile gerne mit, wenn ich etwas gefunden habe.

SASSE (AA): Es könnte sein, dass es sich hier um ein Missverständnis handelt. Nach unserem Wissen, nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes, wurden die Bedingungen nicht verändert. Es gilt allerdings: Die Menschenrechtsliste, also die Liste der Personen, die wir als besonders schutzbedürftig eingestuft haben, diese Liste ist geschlossen, und die Personen auf dieser Liste haben Aufnahmezusagen erhalten. Daneben regelt § 22 Aufenthaltsgesetz Aufnahmen aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen und zur Wahrung politischer Interessen. Bei einer Einzelaufnahme nach § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz zur Wahrung der politischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland ist grundsätzlich eine politische Einschätzung des betreffenden Einzelfalls nötig.

COLLATZ (BMVg): Für das BMVg kann ich bestätigen, dass keine Änderungen hier bekannt sind.

Iranisches Nukleardossier

FRAGE: Frau Sasse, eine Frage zum iranischen Nukleardossier: Die Reise des Generaldirektors der Internationalen Atombehörde nach Teheran verlief ja laut ihm ergebnislos. Hätten Sie eine Reaktion dazu?

Mit welchen Erwartungen geht Ihre Regierung in die Gespräche am Montag in Wien?

SASSE (AA): Vielleicht zunächst einmal zur Reise von Herrn Grossi: In der Tat gab es keine greifbaren Ergebnisse. Das hat Herr Grossi selbst auf seiner Pressekonferenz gesagt. Iran hat damit einmal mehr seine Zusagen nicht eingehalten. Wir unterstützen die Forderungen der IAEO gegenüber Iran. Das Land muss vollständig und umfassend mit der IAEO zusammenarbeiten, die Transparenz seines Nuklearprogramms gewährleisten und alle offenen Fragen beantworten.

Was die Gespräche angeht, die ab Montag wieder stattfinden werden, haben wir an dieser Stelle immer wieder unsere Erwartungen deutlich gemacht. Dem habe ich an dieser Stelle nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE: Gibt es schon einen Plan B für den Fall, dass die Gespräche in Wien scheitern?

SASSE: Die Ziele unserer Gespräche habe ich deutlich gemacht, und über einen Plan B möchte ich an dieser Stelle nicht spekulieren.

Russischer Truppenaufmarsch an der ukrainischen Grenze

FRAGE: Ich hätte ganz gern Herrn Seibert und Frau Sasse zum Thema Russland, Truppenaufmarsch an der ukrainischen Grenze gefragt. Die Kanzlerin hat ja gestern zweimal sehr harte Worte gewählt, einmal in der Pressekonferenz mit dem polnischen Ministerpräsidenten und dann noch einmal nach dem Telefonat mit dem ukrainischen Präsidenten. Gibt es neue Erkenntnisse, dass die russischen Truppenkonzentrationen jetzt besorgniserregender sind, als man vorher dachte, und was genau heißt es, wenn die Kanzlerin warnt, dass, wenn die territoriale Integrität der Ukraine weiterverletzt werde, es schwerwiegende Konsequenzen gebe?

SEIBERT (BReg): Erstens. Es stimmt, die Bundeskanzlerin hat über die Situation entlang der ukrainischen Grenze, aber auch in der Ostukraine mit dem polnischen Ministerpräsidenten gesprochen. Das war eines der Gesprächsthemen, die ihm auch wichtig waren bei diesem Besuch in Berlin, uns natürlich auch. Sie hat mit dem ukrainischen Präsidenten Selensky gestern telefoniert. Wir haben ja eine Pressemitteilung dazu herausgegeben.

Es war immer die Haltung der Bundesregierung, von Anfang an, in diesem Konflikt um die Ukraine und um die völkerrechtswidrige Annexion der Krim, dass jede Untergrabung der territorialen Integrität der Ukraine, der Souveränität des Landes, der Unabhängigkeit einen Preis kosten muss und von uns natürlich aufs Schärfste verurteilt wird. Deswegen gab es immer wieder Wellen von Sanktionen, die sich mit der Annexion der Krim befassten, die auch wegen der Aktivitäten Russlands zur Unterstützung der Separatisten in Donezk und Luhansk verhängt wurden. Es ist an der Zeit, daran noch einmal zu erinnern. Gleichzeitig hat die Bundeskanzlerin ja auch klar gesagt: Wir wollen verhindern, dass es zu weiteren Aggressionen kommt, ganz klar. Wir sagen: Jede weitere Aggressivität, jede weitere Aggression hat ihren Preis. Aber wir halten auch immer das Gesprächsangebot aufrecht. Wir sind immer bereit, über diese schwierige Situation im Dialog zu versuchen, Wege zu finden. Deswegen ist es ja auch wirklich enttäuschend und sehr zu bedauern, dass Russland sich nicht in der Lage sah, wie es eigentlich vom russischen Präsidenten und der Bundeskanzlerin und dem französischen Präsidenten beschlossen worden war, ein Treffen auf Außenministerebene im Normandie-Format noch in der Amtszeit dieser Bundeskanzlerin in die Wege zu leiten.

ZUSATZFRAGE: Was ist der Preis, den Sie eben erwähnt haben? Darauf zielte ja die Frage. Sind das Wirtschaftssanktionen?

SEIBERT: Man kann ja in den vergangenen Jahren sehen, was Preise waren, die dafür sozusagen zu entrichten waren: europäische Sanktionen. Es ist auch ein Preis, dass natürlich das politische Klima zwischen der Europäischen Union und Russland sich deutlich verschlechtert hat in den Jahren seit der Annexion der Krim. Ich möchte jetzt auch nicht spekulativ sprechen, sondern ich möchte darüber sprechen, dass wir besorgt sind, dass es enttäuschend ist, dass es nicht zu diesem Normandie-Format der Außenminister kommen konnte, und das hat mit Russlands Haltung zu tun, und dass es trotzdem weiter notwendig bleibt, das Gespräch zu suchen.

Schlagworte

nach oben