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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­pressekonferenz vom 05.11.2021

05.11.2021 - Artikel

Spannungen zwischen dem Libanon und einer Reihe von Golfstaaten

WOLF (Vorsitz): Ich greife eine digitale Frage des Kollegen […] auf, die sich vermutlich an das Auswärtige Amt richtet. Im Libanon gibt es eine politische Krise mit arabischen Golfstaaten aufgrund von Kritik und Vorwürfen des libanesischen Informationsministers Kordahi am Krieg im Jemen. Washington und Paris vermitteln, um die Krise zu beenden. Ist die deutsche Diplomatie aktiv daran beteiligt, diese Krise zu beenden?

BURGER (AA): Auch wir verfolgen die Lage im Libanon und die Spannungen im Verhältnis zu einer Reihe von Staaten der Golfregion mit großer Sorge. Wir suchen dazu das Gespräch mit unseren Partnern. Auch Staatsminister Annen war in den vergangenen Tagen in der Golfregion unterwegs. Wir appellieren an alle Seiten zur Zurückhaltung. Insbesondere in der aktuellen besorgniserregenden Situation im Libanon ist es nicht hilfreich, wenn sich die Spannungen hier verschärfen.

Es gibt große Herausforderungen im Libanon, die nun dringend angegangen werden müssen. Dazu gehören natürlich auch die mehr als überfälligen wirtschaftlichen Reformen, und darauf muss nun der Fokus liegen.

COVID-19-Pandemie (Reiseverkehr Russland)

FRAGE: Ich habe noch Fragen zum Stichwort Corona und Russlandreiseverkehr.

Herr Burger, verstehe ich es richtig, dass die russischen Staatsbürger, die einfach normale Reisevisa für Deutschland haben, jetzt nicht ohne Begründung nach Deutschland kommen können? Soweit ich weiß, ist das so. Aber ich möchte noch einmal nachfragen, weil es schwer ist, dazu Informationen zu finden.

Zwei Nachfragen zu diesem Thema:

Russland gilt, glaube ich, als Hochrisikogebiet. Ich möchte wissen, von welchen Faktoren die Aufhebung der Maßnahmen abhängt.

Eine letzte Frage, wenn ich darf, zum Thema Sputnik. Alle russischen Staatsbürger sind mit Sputnik geimpft. Wenn die Pandemie zurückgeht, wie wird es nach Meinung der Bundesregierung aussehen, dass die russischen Staatsbürger nach Deutschland kommen können? Müssen sie dann alle in Quarantäne oder wie sieht das aus?

BURGER (AA): Für Fragen der Einreise nach Deutschland ist grundsätzlich nicht das Auswärtige Amt zuständig, sondern das Bundesinnenministerium.

Ich kann zu Ihren Fragen nur ganz grundsätzlich sagen: Mir wäre nicht bekannt, dass es irgendwelche Regelungen gäbe, die sich speziell auf russische Staatsangehörige beziehen, sondern es gelten für russische Staatsangehörige genau dieselben Regeln wie für Angehörige aller anderen Staaten auch.

Was Ihre Frage nach den Kriterien für die Einstufung als Hochrisikogebiet angeht, haben wir in der Vergangenheit dieses Verfahren hier mehrfach erklärt. Das ist eine Entscheidung, die aufgrund der Datenlage gemeinsam von Gesundheitsministerium, Auswärtigem Amt und Innenministerium getroffen wird. Die präzisen Kriterien können Sie, wie gesagt, in den Protokollen der Regierungspressekonferenzen der Vergangenheit nachlesen. Ich habe sie jetzt nicht präsent. Ich weiß nicht, ob die beiden Kollegen das hier vielleicht noch ausführen können.

Wie gesagt, mir wäre nicht bekannt, dass es irgendwelche besonders auf Russland anwendbare Regeln gäbe.

ALTER (BMI): Ich kann das bestätigen. Die Regelungen, die in Kraft sind, beziehen sich nicht auf einzelne Staatsangehörigkeiten, sondern auf Länder, wenn sie in eine bestimmte Kategorie eingestuft sind. Wenn Russland also Hochrisikogebiet ist, dann gilt für Personen, die aus Russland einreisen ‑ unabhängig davon, welche Staatsangehörigkeit sie haben ‑, eine bestimmte Regelung.

Ich habe leider den ersten Teil Ihrer Frage akustisch schlecht verstanden. Deswegen kann ich auch schwer darauf antworten.

WOLF (Vorsitz): Der erste Teil war direkt an das AA gerichtet. Nachdem das drei Fragen auf einmal waren, würde ich gerne weitermachen, weil eigentlich eine Frage pro Person ‑ ‑ ‑

ZURUF: Noch einen Satz zu den Impfungen mit Sputnik! Alle russischen Staatsbürger sind mit einem anderen Impfstoff geimpft. Wie wird das aussehen?

ALTER: Ich kann etwas dazu sagen, aber vielleicht kann der Kollege aus dem Bundesgesundheitsministerium präziser ergänzen.

Was die Einreisevorschriften angeht, ist es im Prinzip so, dass, wenn eine Person geimpft ist, für sie eine Quarantänepflicht entfällt. Es muss aber ein Impfstoff sein, der in Deutschland oder Europa zugelassen ist. Das kann man sich auf der Website des RKI anschauen. Wenn es sich um einen Impfstoff handelt, der nicht zugelassen oder anerkannt ist, wird die Person auch nicht als geimpft behandelt.

ZURUF (akustisch unverständlich)

ALTER: Für Ungeimpfte aus Hochrisikogebieten gelten dann Regelungen.

EWALD (BMG): Herr Alter hat das zutreffend dargestellt. Ich werbe noch einmal dafür, sich unsere Fragen und Antworten zur Einreiseverordnung anzuschauen. Dort ist alles dazu dargelegt, was Prozedere und auch Quarantäne angeht.

Es ist in der Tat so: Sie wissen, dass Sputnik keine Zulassung durch die EMA hat. Damit wäre dann bei Einreise für russische Staatsbürger auch eine Quarantäne angezeigt.

BURGER: Vielleicht nur eine Präzisierung: Auch da gilt natürlich, dass es sich nicht an der Staatsangehörigkeit des Einreisenden festmacht. Es gibt ja auch durchaus russische Staatsangehörige, die mit anderen Impfstoffen geimpft sind. Umgekehrt gilt natürlich auch für Angehörige anderer Staaten, die mit Sputnik geimpft sind, dass das, so lange dieses Äquivalenzverfahren bei der EMA nicht abgeschlossen ist, entsprechend nicht in Rechnung gestellt wird.

WOLF: Ich weise nur darauf hin, dass wir diesen Themenkomplex eigentlich abgeschlossen hatten. Die Zeit ist fortgeschritten. Ich weiß nicht, ob ich alle Ihre anderen Fragen dann noch drannehmen kann.

FRAGE: Es ist aber vielleicht nicht unentscheidend ‑ ich war auf dem Stand von vier Wochen ‑, dass noch nicht einmal 30 Prozent der russischen Bevölkerung einmal geimpft sind. Jetzt hieß es gerade, dass schon jeder russische Bürger und jede Bürgerin geimpft sei. Auf welchem Stand ist die Bundesregierung?

SEIBERT (BReg): Ich glaube, es ist wirklich nicht unsere Verantwortung, über Impfraten in anderen Ländern Auskunft zu geben. Ich würde Sie bitten, sich an die russische Botschaft zu wenden.

Medienbericht über einen vor der russischen Botschaft aufgefundenen toten Diplomaten

WOLF (Vorsitz): Der Kollege […] hat eine Frage an das Auswärtige Amt und das BMI. Er bezieht sich auf einen „SPIEGEL“-Bericht, wonach vor der russischen Botschaft ein toter russischer Diplomat aufgefunden wurde, der laut deutschen Sicherheitsbehörden getarnter Mitarbeiter des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB gewesen sein soll. Haben Sie darüber Erkenntnisse, und was können Sie zu diesem Vorfall sagen?

BURGER (AA): Ich kann dazu sagen, dass der Fall dem Auswärtigen Amt bekannt ist. Ich muss allerdings um Verständnis bitten, dass ich aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes des Betroffenen und der Angehörigen keine weiteren Angaben zu Details machen kann.

ALTER (BMI): Ich habe keine Ergänzung.

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