Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­pressekonferenz vom 03.11.2021

03.11.2021 - Artikel

Lieferengpässe von Magnesium

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Bundeswirtschaftsministerium zum Thema Magnesiummangel. Es gibt kritische oder sorgenvolle Berichte von Industrieverbänden, die vor massiven Produktionsausfällen gegebenenfalls schon dieses Jahr warnen, da es zu Lieferengpässen von Magnesium insbesondere aus China kommt. Teilen Sie diese Sorge? Falls ja, haben Sie Schritte unternommen, um Importe zu sichern?

BARON (BMWi): Wir beobachten die Lage sehr genau und sind im Austausch sowohl mit der Industrieseite als auch mit der EU und verschiedenen Arbeitsgruppen, die es auf EU-Ebene zum Thema Rohstoffe allgemein gibt. Magnesium ist ein sehr wichtiges Legierungselement in der Aluminiumproduktion und besitzt damit hohe Bedeutung für eine Vielzahl von Branchen, angefangen von der Automobilindustrie, aber auch dem Flugzeugbau und anderen Industriezweigen.

Es ist zutreffend, dass wir beobachten, dass es in China Entwicklungen gibt, wonach die Energienachfrage in bestimmten Bereichen gedrosselt werden musste, weil es eben eine sehr hohe Nachfrage gibt, die nicht in allen Bereichen bedient werden kann. Nun zählt Magnesium zu den Prozessen, die sehr viel Energie erfordern, also sehr energieintensiv sind. Insofern sind wir vor allem im Austausch mit der Deutschen Rohstoffagentur, auch mit der AHK in Peking sowie mit der Botschaft vor Ort.

In China wurde uns mitgeteilt, dass bereits Maßnahmen ergriffen wurden, dass also die Magnesiumproduktion in einigen Teilen des Landes wieder aufgenommen und verstärkt wurde und auch der Energiemarkt insgesamt in China stärker liberalisiert werden soll, damit diese aktuellen Probleme mittelfristig gelöst werden können.

Aktuell ist es so, dass die Lage angespannt bleibt. Es gibt, wie gesagt, wieder ein erstes Hochfahren der Produktion in bestimmten Teilen Chinas. Aber aktuell ist die Lage noch sehr angespannt und muss deswegen natürlich weiter genau verfolgt werden.

ZUSATZFRAGE: Es gibt die Forderung von Verbänden, dass die Bundesregierung in Form von diplomatischen Gesprächen mit der chinesischen Regierung darauf dringen sollte, wieder mehr Magnesium nach Europa zu liefern. Finden solche Gespräche statt, vielleicht auch in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt?

BARON: Es gibt, wie gesagt, einen kontinuierlichen Austausch mit der Deutschen Rohstoffagentur, der AHK und der Botschaft vor Ort, um die Lage zu eruieren. Wichtig ist natürlich, dass sich alle der Lage bewusst sind und in der Wirtschaft selbst Lieferketten zunehmend diversifiziert werden. Das ist auch ein Anliegen, das die Europäische Kommission vorantreibt. Die Europäische Kommission veröffentlicht beispielsweise regelmäßig eine Liste mit sogenannten kritischen Rohstoffen, wo die Lieferungen einseitigen Abhängigkeiten unterliegen, um darauf aufmerksam zu machen, dass mittel- und langfristig bei privatwirtschaftlichen Verträgen geplant werden muss. Es gibt, wie gesagt, diesen kontinuierlichen Austausch mit der chinesischen Seite. Von dort wurde uns eben diese Mitteilung gemacht, dass Teile der Produktion von Magnesium bereits wieder hochgefahren wurden.

ZURUF: Ist das AA involviert?

BURGER (AA): Die Kollegin hat ja unsere Botschaft in Peking erwähnt, die natürlich als deutsche Auslandsvertretung zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes gehört. Insofern würde ich auf diese Ausführungen verweisen. Falls wir für das AA zum Stand von Gesprächen mit China in dieser Sache noch etwas zu ergänzen hätten, würde ich das nachreichen.

FRAGE: Was das Erdgas angeht, wissen Sie ja immer, wie die Erdgasreserve in Deutschland aussieht. Wie sieht es mit der Magnesiumreserve in Deutschland aus? Haben Sie dazu Zahlen?

In Bezug auf das Erdgas betonen Sie immer, dass man das dem Markt überlässt. Warum überlassen Sie das hier nicht auch dem Markt? Warum mischen Sie sich da ein?

BARON: In beiden Fällen, also weder bei Gas noch bei Magnesium, gibt es eine staatliche Reserve. In Deutschland gibt es diese Reserve in beiden Fällen nicht, sondern in beiden Fällen sind es Beziehungen und Marktfragen. Was Magnesium angeht, gibt es eben eine Arbeitsgruppe, die die Europäische Kommission zusammen mit der Industrie und AHKs eingerichtet hat. Diesen Austausch führen wir in diesem Zusammenhang.

Ich möchte aber noch einmal klarstellen, dass es weder bei Gas noch bei Magnesium eine strategische Reserve gibt. Der einzige Fall, wo es das in Deutschland gibt, ist das Thema Öl. Diesbezüglich gibt es eine strategische Bevorratung.

ZUSATZFRAGE: Ich habe nicht davon gesprochen, dass es eine staatliche Erdgasreserve gibt. Ich habe das erwähnt, weil Sie immer von Erdgas sprechen und uns dazu die Zahlen nennen können. Ist Ihnen denn bekannt, ob es vonseiten der Industrie Magnesiumreserven gibt oder ob Ende November hier in Deutschland kein Magnesium mehr zur Verfügung steht?

BARON: Das sind private Lieferbeziehungen. Natürlich ist es richtig, dass China einer der weltweit größten Hersteller von Magnesium ist und damit natürlich viele Beziehungen zu China bestehen. Aber dies hier sind private Lieferbeziehungen und Lieferverträge, die unterschiedlich ausgestaltet sind und die wir vonseiten des Bundeswirtschaftsministeriums natürlich nicht beurteilen können.

Aufnahme von afghanischen Ortskräften in Deutschland

FRAGE: Die Frage geht an das Verteidigungsministerium. Es geht erneut um die Fluglotsen, die beim Einsatzgeschwader in Masar-e-Scharif beschäftigt waren. Arbeitsrechtler vertreten die Auffassung, dass die Verträge, die zwischen dem Verteidigungsministerium in Form der Einsatzwehrverwaltungsstelle und damit der Bundesrepublik Deutschland und diesen Fluglotsen geschlossen worden sind, nicht unter die Kategorie „Werkverträge“ fallen, da die Fluglotsen grundsätzlich dem Einsatzgeschwader zur Verfügung stehen mussten. Sowohl inhaltlich als auch terminlich erfolgte die Leistungserbringung nach Maßgabe des Einsatzgeschwaders. Arbeitsrechtler sagen, das erfüllt nicht mehr den Tatbestand eines Werkvertrags, sondern es ist de facto ein Arbeitsvertrag.

Wie sieht das das BMVg? Bleiben Sie bei der Ansicht, dass es sich um Werkverträge handelt?

HELMBOLD (BMVg): Vielen Dank für die Frage. ‑ Man muss sich in der Tat bei Ortskräftefragen die Verträge im Einzelnen genau ansehen. Es gibt Werkverträge, die einem Beschäftigungsverhältnis sehr stark ähneln. Bei solchen Werkverträgen gibt es auch Möglichkeiten des Ermessens. Das sind Dinge, die in Prüfung sind. Das müssen wir uns bei jedem einzelnen Vertrag sehr genau ansehen.

Ich kann Ihnen bestätigen, dass bei einigen Fällen solche Prüfungen im Moment laufen. Ich kann aber im Moment zu einzelnen Verträgen keine Stellung nehmen.

ZUSATZFRAGE: Gehen Sie davon aus, dass die Verträge, die geschlossen worden sind, ordnungsgemäß beendet worden sind? Sprich, hat das Verteidigungsministerium angezeigt, dass dieser Einsatz enden wird und dass die Verträge enden werden?

HELMBOLD: Grundsätzlich gehe ich immer davon aus, dass die Verträge ordnungsgemäß geschlossen wurden und auch ordnungsgemäß beendet wurden, soweit es das Recht eben hergibt.

Mit Blick auf bestimmte Verträge kann ich im Moment keine Auskunft geben. Es gibt Prüfungen. In Bezug auf einige Bereiche kann ich Ihnen bestätigen, dass Prüfungen laufen; nicht unbedingt mit Blick auf die Rechtmäßigkeit der Verträge, aber mit der Frage, ob ein faktisches Beschäftigungsverhältnis vorgelegen hat.

[…]

VORS. WOLF: Ich schließe noch eine Frage an das Auswärtige Amt und Sie, Herr Seibert, an. Herr Reitschuster fragt zum Thema der Migration:

Wie sehen Sie das Engagement der deutschen Seenotrettung unter anderem auch in Afghanistan? Welche Zusammenarbeit gibt es und welchen Informationsaustausch?

BURGER: Ich kann Ihnen dazu sagen, dass wir im Zuge unserer Bemühungen, Menschen, für die wir in Afghanistan Verantwortung tragen, in Sicherheit zu bringen, auch in einem Austausch mit einer ganzen Reihe von zivilgesellschaftlichen Organisationen stehen, die dort zum Teil eine ganz hervorragende und extrem engagierte Arbeit leisten. Es gibt Dinge, die ein Staat und eine Regierung besser können als Zivilgesellschaft. Aber es gibt auch Dinge, die Zivilgesellschaft besser kann. Deswegen ist das aus unserer Sicht ein durchaus begrüßenswertes Engagement solcher Gruppen.

Aus Sicht der Bundesregierung ist klar, dass die Zusage einer Aufnahme in Deutschland, die Aufnahmezusage, die das BMI ausspricht und auf deren Grundlage dann beispielsweise in den deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten Afghanistans Visa ausgestellt werden, natürlich nur für den Personenkreis gilt, der von der Bundesregierung identifiziert wurde. Es ist also nicht so, dass NGOs darüber bestimmen würden, wer in Deutschland aufgenommen wird, sondern diese Entscheidung hat die Bundesregierung. Wir wissen, dass es viele engagierte Menschen gibt, die dabei mithelfen, dass das auch tatsächlich umgesetzt werden kann.

FRAGE: Sie haben noch einmal betont, dass Sie der Verantwortung nachkämen. Deshalb stelle ich noch einmal die Gesamtfrage an die gesamte Bundesregierung, anknüpfend an die Verteidigungsministeriumsgeschichte. Wie viele Arbeitsverträge prüfen Sie derzeit auf mögliche Unstimmigkeiten? Ich müsste auch vom Verteidigungsministerium die Zahl der sich derzeit in Prüfung befindlichen Arbeitsverträge noch nachgeliefert bekommen. Denn es ist ja offensichtlich nicht so eindeutig.

VORS. WOLF: Diese Frage war nicht klar adressiert. Wer fühlt sich zu antworten berufen?

ZUSATZ: Es geht an die gesamte Bundesregierung, weil auch andere Ressorts Arbeits- oder Werkverträge abgeschlossen haben. Welche Prüfmechanismen sind in den Ministerien jetzt in Gang gesetzt worden, da offenkundig strittig ist, wie diese Verträge zu werten sind?

VORS. WOLF: Es wird jetzt nicht jedes Ressort einzeln antworten, aber das Verteidigungsministerium kommt noch einmal nach vorne. Ansonsten sind die Mikros offen.

ALTER (BMI): Ich könnte vielleicht, weil das ja eine sehr allgemeine Fragestellung ist, noch einmal zum Verfahren etwas sagen.

Hier an dieser Stelle ist mehrfach erklärt worden, dass wir vor der Aufgabe stehen, dass wir einerseits innerhalb der Bundesregierung ein für alle Ressorts verbindliches Verfahren bzw. zumindest Leitlinien benötigen. Dazu gab es innerhalb der Bundesregierung eine Verständigung ‑ auch nach der Evakuierungsphase ‑, wie man jetzt mit den Menschen vorgeht, die noch in Afghanistan sind und die auf der Grundlage des Beschlusses der Bundesregierung jetzt in Deutschland eine Aufnahmezusage bekommen können. Das sind, wie Sie wissen, einerseits Ortskräfte und andererseits Menschen, die auf der sogenannten Menschenrechtsliste stehen. Es gibt keine Beschlusslage für ein darüber hinausgehendes Aufnahmeprogramm für afghanische Staatsangehörige im Allgemeinen, sondern die Entscheidung der Bundesregierung bezog sich auf diese Personengruppen.

Bei den Ortskräften gibt es unterschiedliche Fallgestaltungen, was die Vertragsgestaltung angeht. Nun ist es aber für kein Ressort möglich, sozusagen für die Bundesregierung übergreifend festzustellen, wer in diese Personengruppe hineingehört und wer nicht. Insofern ist das so abgestimmt, dass es in den Ressorts sogenannte Ressortbeauftragte gibt, die für ihre Ortskräfte oder für ihre Werkvertragsnehmer oder Angestellten ‑ in welcher Vertragsgestaltung auch immer ‑ prüfen, ob eine Zugehörigkeit zu der Beschlusslage der Bundesregierung existiert oder ob sie nicht existiert. Wenn der Ressortbeauftragte zu dem Ergebnis kommt „Diese Person und die Kernfamilie gehören dazu“, dann gibt es eine Information an das BMI und das BMI erteilt die Aufnahmezusage. So ist das Verfahren. Deswegen ist die Frage, die Sie stellen, von einem einzelnen Ressort für die gesamte Bundesregierung nicht zu beantworten.

VORS. WOLF: Möchte das Verteidigungsministerium ergänzen?

HELMBOLD: Ich hatte ja zu der Frage von Werkverträgen ausgeführt, die möglicherweise ein Beschäftigungsverhältnis beinhalten. Das sind Verträge, die existieren und die geprüft werden. Mir liegen jetzt keine Zahlen vor, und ich weiß auch nicht, ob ich die Zahlen nachliefern kann; denn wir haben ja bezogen auf die Ortskräfte bei jedem Antrag, bei jedem Kontakt, den wir haben, ein entsprechendes Verfahren. Wir versuchen Kontakt aufzunehmen, wir versuchen zu prüfen, was auf Basis des Ermessensspielraums, den das Verteidigungsministerium hat, möglich ist.

Ich habe im Moment keine Zahl und kann Ihnen auch nicht zusagen, ob wir diese Zahl haben und in welcher Form wir das erfassen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass es für uns wesentlich ist, das tatsächlich zu prüfen und dass der Sachverhalt, der dargestellt worden ist ‑ nämlich dass es Werkverträge gibt, hinter denen Beschäftigungsverhältnisse stehen ‑, besteht und dass es dazu im Moment Prüfungen gibt.

FRAGE: In diesem Zusammenhang eine Frage an das BMZ: Im August gab es ja auch die Debatte bzw. die Aufregung über die sogenannte Bleibeprämie, die das GIZ afghanischen Ortskräften gezahlt hat. Können Sie uns da Zahlen nennen, wie viele Afghaninnen und Afghanen die sogenannte Bleibeprämie ‑ also die Zahlung eines Jahresgehalts, damit sie nicht nach Deutschland kommen, sondern dort verbleiben ‑ angenommen haben?

WICKERT (BMZ): Diese Zahlen liegen mir jetzt nicht vor, die müsste ich Ihnen nachreichen.

[…]

FRAGE: Ich habe noch eine Frage zu Afghanistan. Herr Alter, da Sie sozusagen den allgemeinen Hintergrund der Verträge und der Fürsorgepflichten benannt haben: Welcher Zweifel kann denn bestehen ‑ und ich beziehe mich da auf den Fall, den der Kollege Lücking angesprochen hat ‑, wenn mit einem afghanischen Fluglotsen ein Vertrag geschlossen wird, dessen Briefkopf lautet, der Vertragspartner sei Deutschland, die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Verteidigungsministerium bzw. eine militärische Einheit? Wenn es darin also heißt, dass dieser Vertragspartner einen Vertrag mit einem Fluglotsen abschließt, der das und das zu leisten hat, dann besteht doch ein direktes Vertragsverhältnis, in dessen Ausführung dieser Mensch selbstverständlich, da er militärische Flüge koordiniert hat, gegebenenfalls ins Raster der Taliban fällt. Es kann also doch kein Zweifel daran bestehen, dass vor diesem Hintergrund eine besondere Fürsorgepflicht besteht. Oder woraus wäre die abzuleiten? Das verstehe ich nicht.

ALTER: Ich muss ein Stück weit wiederholen, was ich eben gesagt habe: Wenn ein Vertragsverhältnis zu einem Ressort bestand, dann muss dieses Ressort prüfen, ob es unter die Kategorie „Ortskräfte und weitere“ ‑ es ist ja nicht nur auf unmittelbar Beschäftigte beschränkt, sondern es gibt in diesem Zusammenhang Entscheidungsspielraum ‑ fällt. Das jeweilige Ressort muss das prüfen und dann zu einem Ergebnis kommen. Wir haben innerhalb der Bundesregierung gemeinsam abgestimmt, dass es wohl nicht ausreichend ist, wenn mal ein Handwerker irgendeine Handwerksleistung für ein Institut erbracht hat, das der Bundesregierung zuzuordnen war oder ähnliches. Wenn also ein Fliesenleger mal ein Bad repariert hat, dann ist das sicherlich nicht etwas, was man unter diese Vertragsverhältnisse fassen kann. Aber darüber hinaus gibt es durchaus unterschiedliche Fallkonstellationen. Das wird aber nicht im BMI für andere Ressorts entschieden, sondern das BMI erteilt Aufnahmezusagen auf der Basis der Mitteilungen der Ressorts, dass diese oder jene Person zu diesem Kreis hinzugehört.

ZUSATZFRAGE: Der Hintergrund ist ja, dass Sie, Herr Helmbold, in einer vergangenen Sitzung gesagt hatten, dass diese Fälle, diese Fluglotsen, sozusagen aus der Zuständigkeit des Verteidigungsministeriums heraus seien ‑ das war Ihre wörtliche Aussage. Wie können die aber angesichts dessen, was wir jetzt darüber gehört haben, da heraus sein? Wie können Fluglotsen, die mit der Bundesrepublik Deutschland einen Vertrag darüber schließen, dass sie militärische Flugoperationen sichern, und dadurch in Gefahr geraten, jetzt heraus sein? Das verstehe ich nicht. Oder habe ich Sie da falsch verstanden?

HELMBOLD: Wörtlich haben Sie es nicht wiedergegeben. ‑ Es ist so, wie ich es eben dargestellt habe. Ein Werkvertrag bedeutet ja grundsätzlich, dass jemand eine Dienstleistung anbietet ‑ Herr Alter hatte ein Beispiel dafür genannt. Nun kann sich hinter einem Werkvertrag aber ein Beschäftigungsverhältnis verbergen. Entsprechende Fälle ‑ das habe ich eben auch ausgeführt ‑ können wir prüfen, und in diesem Falle haben wir die Möglichkeit, jemanden in das Ortskräfteverfahren aufzunehmen. Solche Fälle sind augenblicklich auch in Prüfung.

Gemeinsame Erklärung zum Völkermord an den Herero und Nama

FRAGE: Das ist eine Frage an das Auswärtige Amt zum Thema Namibia. Das hatten wir in den vergangenen Sitzungen. Ich danke zunächst, Herr Burger, für den Hinweis, dass ich einen Namen, Herrn Rukoro, falsch zugeordnet hatte.

Die Frage war, ob bei der Benennung des Vertreters von Stammesinteressen durch die namibische Regierung Resolutionen der Vereinten Nationen, in denen das geregelt ist, berücksichtigt wurden. Heute haben Sie nachgelegt und gesagt: Ja, die Bundesregierung kennt den Bericht des Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen aus dem Juni dieses Jahres. ‑ Ich hatte mich allerdings auf ein anderes Dokument bezogen, nämlich auf die UN-Resolution über die Rechte der indigenen Völker aus dem Jahr 2007, der Deutschland zugestimmt hat. Darin steht in Artikel 18:

„Indigene Völker haben das Recht, an Entscheidungsprozessen in Angelegenheiten, die ihre Rechte berühren können, durch von ihnen selbst gemäß ihren eigenen Verfahren gewählte Vertreter mitzuwirken“.

Das ist bei der Benennung von Vertretern durch die namibische Regierung nicht der Fall gewesen. Es gab keine Vertreter der Stammesinteressen der Nama und Herero, die entsprechend dieser Konvention der Vereinten Nationen, die Deutschland unterstützt hat, nominiert worden wären. Das ist der etwas komplizierte Sachverhalt.

Die Frage ist also: Was wird Deutschland tun, um den Kriterien des von Deutschland mitbeschlossenen Regelwerks ‑ das heißt also, dass die Stammesorganisationen selbst entscheiden können, wer ihre Interessen vertritt ‑ zur Durchsetzung zu verhelfen?

BURGER (AA): Ich muss Ihnen zu diesem in der Tat recht komplexen Sachverhalt eine fundierte Einschätzung nachliefern.

Ich will auf das verweisen, was ich hier vorgestern gesagt habe. Aus unserer Sicht kann in einer respektvollen Beziehung zwischen zwei Staaten, wie es zwischen Deutschland und Namibia der Fall ist, nicht von deutscher Seite oktroyiert oder bestimmt werden, wie die namibische Seite die Einbeziehung der betroffenen Volksgruppen in den Verhandlungsprozess gestaltet.

Man sollte nicht einfach voraussetzen, dass eine Gruppe mit einer bestimmten Herkunft über einfache, von außen klar identifizierbare und in eindeutiger Form legitimierte Vertreterinnen und Vertreter verfügt. Das mag in bestimmten Fällen der Fall sein.

Für uns war immer klar, dass wir als Regierung zunächst einmal mit der namibischen Regierung verhandeln, und zwar auf Augenhöhe, und dass wir selbstverständlich ein Interesse daran haben, dass, was die Auswirkungen der Vereinbarung, die wir gern treffen wollen, für die namibische Gesellschaft und was die Vorteile, die daraus auch für die Herero und Nama und die Nachkommen der Opfer entstehen sollen, angeht, ein intensiver Konsultationsprozess auch mit diesen Gemeinschaften geführt wird. Aber die Art und Weise, wie dieser Konsultationsprozess zu führen ist, ist, wie gesagt, nach fester Überzeugung der jetzt noch geschäftsführenden Bundesregierung nicht von Deutschland zu bestimmen.

Zu der Rechtsfrage, die Sie gestellt haben, insbesondere auch zu der Frage, ob die Vorschrift, die Sie genannt haben, hier anwendbar ist und in welcher Form sie berücksichtigt worden ist, werde ich gern noch etwas nachreichen.

ZUSATZ: Ich möchte es nicht vertiefen, sondern nur darauf hinweisen, dass es bei dem zitierten Artikel nicht darum ging, sozusagen eine deutsche Position einzubringen, sondern die von Deutschland getragene Position der Vereinten Nationen zu den Rechten der indigenen Völker anzuwenden. Das ist etwas anderes.

Lage in Äthiopien

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt: Herr Burger, die Krise in Äthiopien spitzt sich gerade ziemlich dramatisch zu. Die Rebellen sind auf dem Vormarsch, die Regierung hat den Notstand ausgerufen und sogar die normalen Bürger gebeten, mitzukämpfen. Die Vereinten Nationen haben auch von Kriegsverbrechen auf beiden Seiten und extremer Brutalität berichtet. Wie bewerten Sie die Lage dort? Rechnen Sie mit einem möglichen blutigen Machtwechsel? Was wird die Bundesregierung tun, um eine weitere Zuspitzung der Lage möglichst zu verhindern?

BURGER (AA): Vielen Dank für die Frage. Die Entwicklung in Äthiopien, die fortgesetzte militärische Eskalation im Norden Äthiopiens und darüber hinaus, besorgt uns zutiefst. Der Konflikt wird schon seit über einem Jahr bewaffnet geführt, und auch nach den jüngsten Entwicklungen ist klar, dass es dort keine militärische Lösung geben kann. Alle beteiligten Parteien müssen die Kampfhandlungen umgehend einstellen und eine politische Lösung des Konflikts suchen. Gerade ethnisch motivierter Hass und diskriminierende Rhetorik sind brandgefährlich für die Einheit Äthiopiens.

Angesichts des menschlichen Leids in Nordäthiopien und der wachsenden humanitären Notlage ist es wichtiger denn je, dass humanitäre Akteure ungehindert ihrer lebenswichtigen Arbeit nachgehen können. Wir unterstützen die Vereinten Nationen bei ihrer Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen in Nordäthiopien, und die Bundesregierung setzt sich auf den ihr zur Verfügung stehenden öffentlichen und diplomatischen Kanälen für eine politische Lösung ein. Wir beraten mit unseren Partnern und den Vereinten Nationen, wie die verhärteten Fronten zum Einlenken bewegt werden können. Bereits in der Vergangenheit hat die Bundesregierung aufgrund dieses Konflikts Budgethilfe in Höhe von 100 Millionen Euro ausgesetzt. Unser humanitäres Engagement, also die Hilfe für notleidende Menschen, haben wir im letzten Jahr nahezu verdoppelt.

ZUSATZFRAGE: Was unternehmen Sie auf EU-Ebene, was sind die Möglichkeiten zwischen EU und AU in dieser Hinsicht? Was für Handlungsmöglichkeiten sehen Sie zwischen den beiden Seiten überhaupt?

BURGER: Derzeit ist in der Tat eine sehr intensive Abstimmung zu der Frage in Gang, wie wir als EU gemeinsam Einfluss auf die Konfliktparteien nehmen können, um sie zu einer politischen Lösung bzw. zunächst einmal wieder zu einer Suche nach einer politischen Bewegung zu bewegen. Wir haben auch gemeinsam mit der EU und anderen internationalen Partnern diese militärischen Auseinandersetzungen in den letzten Wochen mehrfach verurteilt. Wichtig ist dabei, dass unser Handeln gegenüber Äthiopien zielgerichtet sein muss und wir da nicht noch zusätzliche Härten für die Zivilbevölkerung schaffen wollen. Das ist auch eines der Prinzipien, die wir in unseren Verhandlungen und in unseren Gesprächen mit der EU ansetzen.

Schlagworte

nach oben