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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­pressekonferenz vom 27.10.2021

27.10.2021 - Artikel

Situation im Sudan

FRAGE: Wird Deutschland Maßnahmen gegen die Militärführung im Sudan ergreifen, oder wird Deutschland das neue Regime in Khartum anerkennen?
SASSE (AA): Dazu kann ich sagen, dass Bundesaußenminister Maas sich heute Morgen erneut zur Lage im Sudan geäußert hat. Ich kann das Statement an dieser Stelle noch einmal für alle zitieren. Er hat gesagt:
„Der Militärputsch in Sudan ist eine katastrophale Entwicklung. Er bringt das Land in eine bedrohliche Lage und stellt die demokratische und friedliche Zukunft des Sudan, für die sich die internationale Gemeinschaft engagiert hat, in Frage.
In aller Entschiedenheit verurteile ich das Handeln der putschenden Militärs, das nicht nur Premierminister Hamdok und andere unrechtmäßig festsetzt, sondern auch Gewalt gegen jene eingesetzt hat, die gestern für Demokratie in Sudan auf die Straße gegangen sind. General al-Burhan und seine Unterstützer dürfen sich nicht der Demokratie in den Weg stellen: Premierminister Hamdok und die anderen Gefangenen müssen umgehend freigelassen, die Absetzung der zivil geführten Übergangsregierung muss rückgängig gemacht werden.
Die Menschen in Sudan und Premierminister Hamdok genießen weiter unsere Unterstützung.
Der Putsch der Militärs wird, wenn er nicht sofort beendet wird, gravierende Folgen für das internationale Engagement haben, das Deutschland in den vergangenen Jahren maßgeblich unterstützt und koordiniert hat. Der Putsch entzieht diesem Engagement die Grundlage. Deutschland wird seine Unterstützung unter diesen Bedingungen nicht fortsetzen. Um gemeinsam vorzugehen, stimmen wir uns eng mit unseren Partnern ab.“
Ich denke, das spricht für sich.
FRAGE: Herr Seibert, Sie hatten, glaube ich, uns vor ein paar Wochen über die Verlängerung des Einsatzes von Polizisten im Sudan informiert. Was hat das für Auswirkungen auf die deutschen Polizisten vor Ort?
SEIBERT (BReg): Ich würde das BMI bitten, dazu Stellung zu nehmen, weil das BMI für die Polizeieinsätze zuständig ist.
LAWRENZ (BMI): Das reichen wir nach.
[…]
LAWRENZ: Sie hatten ja nach den im Sudan eingesetzten Polizeibeamten gefragt. Dazu kann ich Ihnen Folgendes sagen: Im Rahmen der Mission UNITAMS halten sich momentan vier deutsche Polizeibeamte im Sudan auf. BMI und Bundespolizei haben sehr regelmäßigen Kontakt zu den Einsatzkräften. Deren Sicherheit ist gewährleistet. Ansonsten beobachtet die Bundesregierung die Sicherheitslage vor Ort natürlich sehr aufmerksam.
ZUSATZFRAGE: Was machen die vier denn vor Ort? Arbeiten die jetzt noch mit dem weggeputschten Regime oder mit dem neuen Putschregime zusammen? Wie ist das?
LAWRENZ: Die Polizisten haben natürlich ihre Aufgabe, die an der Mission hängt, und ich gehe davon aus, dass diese fortgesetzt wird.
ZUSATZFRAGE JUNG: Wir haben ja jetzt einen Machtwechsel. Arbeiten die jetzt, egal wer dort an der Macht ist, mit wem auch immer zusammen?
LAWRENZ: Das reiche ich nach.

Mögliches Treffen im Normandie-Format

FRAGE: Frau Sasse, soweit ich mich erinnern kann, war ein Treffen im Normandie-Format auf Ministerebene in Planung. Wird dieser Plan weiterverfolgt, oder wird gewartet, bis die neue Regierung im Amt ist?
SASSE (AA): Ich kann Ihnen an dieser Stelle zu einem möglichen Treffen noch nichts Neues berichten. Wenn wir einen Termin anzukündigen haben, werden wir das an dieser Stelle tun.

Afghanische Ortskräfte

FRAGE: Zum Thema Ortskräfte aus Afghanistan: Können Sie uns da die aktuellen Zahlen liefern, Herr Lawrenz? Wie haben sich die Zahlen der aus Afghanistan geflüchteten und nach Deutschland evakuierten Menschen in der vergangenen Woche entwickelt?
LAWRENZ (BMI): Wir hatten ja zugesagt, dass wir Ihnen die Zahlen hier einmal in der Woche bekanntgeben. Mit Stand vom Montag, dem 25. Oktober, gibt es 6526 eingereiste Personen. Davon sind 5654 afghanische Staatsangehörige und 545 deutsche Staatsangehörige. 516 sind eingereiste Ortskräfte; inklusive den Familienangehörigen sind es insgesamt 2230 Personen.
ZUSATZFRAGE: An das Auswärtige Amt: Wann ist der letzte Charterflug aus Afghanistan geflogen? Ist es bei dem einen Flug geblieben? Welche Unternehmungen gibt es gerade, um Ausreise und Aufnahme zu beschleunigen?
SASSE (AA): Da muss ich vielleicht noch einmal etwas klarstellen, was die Flüge angeht. Zum einen das haben Sie vielleicht mitbekommen bzw. gelesen konnten in dieser Woche mit zwei weiteren Flügen über 30 Deutsche und deren afghanische Familienangehörige nach Doha ausgeflogen werden. Ein weiterer Flug ist noch für diese Woche geplant. Insgesamt sind damit, was die Zahl der Deutschen angeht auch dafür interessieren Sie sich ja , mehr als 200 Deutsche und etwa 50 Afghaninnen und Afghanen über Doha aus Afghanistan ausgereist. Ungefähr 300 Deutsche befinden sich noch in Afghanistan. Das ist der Luftweg.
Charterflüge gibt es, wie Sie wissen, auch für die Personen, die nach Pakistan ausreisen konnten. In der Zwischenzeit haben schon mehrere Weiterflüge aus Pakistan stattgefunden. Sie wissen auch das habe ich an dieser Stelle schon einmal berichtet , dass unsere Botschaft in Islamabad alle diejenigen, die den Weg nach Pakistan geschafft haben, tatkräftig unterstützt.
Allerdings muss man realistischerweise auch sagen, dass die Ausreise auf dem Landweg, die insgesamt inzwischen mit deutscher Unterstützung von mehr als 1200 afghanischen Staatsangehörigen genutzt wurde, im Moment etwas schwieriger ist. Afghanische Staatsangehörige gelangen derzeit nur mit einem Pass und einem Visum in die Nachbarländer Afghanistans.
Das heißt, das ist eine Lage, die sich ständig verändert. Wir arbeiten immer daran das wissen Sie , die Ausreisebedingungen auch mit den Nachbarstaaten Afghanistans anzusprechen und die Ausreisebedingungen für die Betroffenen zu erleichtern. Das ist aber sozusagen “work in progress”.

Ukraine-Konflikt

VORS. FELDHOFF: Ich habe noch eine Onlinefrage an das AA, die sich auf einen Bericht über einen Drohneneinsatz durch die Ukraine im Donbass bezieht. Ist der Bundesregierung ein solcher Einsatz bekannt? Falls ja, stuft die Bundesregierung das als Verletzung des Minsker Abkommens ein. Kann das zur weiteren Eskalation im Donbass führen?
SASSE (AA): Vielleicht noch einmal zur grundsätzlichen Einordnung der Lage in der Ostukraine: Wir haben an dieser Stelle schon häufiger deutlich gemacht, dass wir sehr besorgt sind angesichts der Zunahme der Kampfhandlungen in der Ostukraine. Das gilt auch angesichts der Meldung des ukrainischen Generalstabs, nach der die ukrainischen Streitkräfte in Reaktion auf Artilleriebeschuss und den Tod eines Soldaten sowie die Verwundung eines weiteren Soldaten Drohnen des Typs Bayraktar eingesetzt haben.
In den letzten Wochen hat die OSZE-Sonderbeobachtungsmission SMM einen Anstieg an Waffenstillstandsverletzungen dokumentiert. Es kommen zudem verstärkt schwere Waffen zum Einsatz. Dies steht im Widerspruch zu den Minsker Vereinbarungen, zu deren Umsetzung sich Russland und die Ukraine verpflichtet haben. Hinzukommt, dass alle Seiten Drohnen einsetzen, was laut Minsker Vereinbarung allein der OSZE vorbehalten ist. Wir rufen an dieser Stelle noch einmal alle Seiten umgehend zur Deeskalation auf. Die Entwicklungen der letzten Wochen und Monate zeigen einmal mehr, dass sich alle Seiten konstruktiver als bislang in die politischen Verhandlungen einbringen müssen. Deswegen arbeiten wir das muss ich an dieser Stelle auch noch einmal sagen, weil Herr Jolkver diese Frage vorher gestellt hatte natürlich weiterhin gemeinsam mit Frankreich und mit Hochdruck auf ein N4-Außenministertreffen hin.

Tötung eines angeblichen Al-Qaida-Mitglieds per Drohnenangriff durch US-Militär in Syrien

FRAGE: Es geht auch um Drohnen, aber ein anderes Themengebiet. Das US-Militär hat bekannt gegeben, dass vor ein paar Tagen im Nordwesten Syriens per Drohnenangriff ein angebliches Al-Qaida-Mitglied getötet worden ist. Haben Sie sich daraufhin mit den Amerikanern darüber verständigt, ob dieser Angriff via Ramstein passiert ist und ob er eine völkerrechtliche Grundlage hat, wozu Sie ja verpflichtet sind?
SASSE (AA): Sie haben diese Frage in anderem Zusammenhang an dieser Stelle bereits häufiger gestellt. Ich muss Sie dafür auf unsere sehr grundsätzlichen Antworten verweisen, auch die der Kollegen, die an dieser Stelle bereits für das Auswärtige Amt gesprochen haben.
ZUSATZFRAGE: Die welche sind?
SASSE: Zum Einsatz von Drohnen und auch zu Ramstein haben wir uns an dieser Stelle vielfach geäußert, und ich möchte das an dieser Stelle nicht noch einmal wiederholen.
ZUSATZ: Aber Sie sind doch nach jedem bekannt gewordenen US-Drohnenangriff, der via Ramstein abgelaufen sein könnte, dazu verpflichtet, bei den Amerikanern nachzufragen, ob das eine völkerrechtliche Grundlage hat.
SASSE: Auch diesen Punkt haben Sie in der Vergangenheit schon wiederholt angesprochen, und ich möchte Sie einfach auf die Ausführungen der Vergangenheit hierzu verweisen.

Justizreform in Polen

FRAGE: Der polnische Premierminister hat in einem Interview die EU-Kommission gewarnt, sie löse einen Dritten Weltkrieg aus, wenn die EU-Kommission im Streit um die Justizreform Geld zurückhalte. Wie bewertet die Bundeskanzlerin diese Aussagen?
SEIBERT (BReg): Wir haben diese Äußerungen des polnischen Regierungschefs zur Kenntnis genommen. Die Bundeskanzlerin hat sich nach dem Europäischen Rat in Brüssel Ende letzter Woche ja ausführlich zum Thema der Rechtsstaatlichkeit, zu Polen und zur Aussprache darüber im Europäischen Rat geäußert.
FRAGE: In solchen Fällen, in denen es ja eklatante Unterschiede in der Auffassung gibt, welche Rechte Verträge einräumen und welche nicht, ist wer die Instanz, die juristisch darüber entscheidet, welche Interpretation richtig ist, oder gibt es da keine juristische Instanz, sondern ist das ein politischer Mehrheits- oder sonstiger Abstimmungsentscheid?
SEIBERT: Ich muss zugeben, dass ich Ihre Frage jetzt nicht verstehe.
ZUSATZFRAGE: Die polnische Seite hat gesagt, auch beim letzten Rat, dass das, was die EU fordere, die Verträge nicht hergeben würden. Deswegen sei das, was möglicherweise als Sanktionen daraus folgt, schlicht und einfach rechtswidrig. Das ist eine andere Position als die der Mehrheit der EU. Wer entscheidet bei einer solchen Konfliktlage, bei der zwei völlig kontroverse Rechtsbeurteilungen gegeneinander stehen, was gilt, oder gibt es eine solche Entscheidungsebene nicht?
SEIBERT: Wie wir immer sagen, und das ist ja auch genau so, ist die Europäische Kommission die Hüterin der Verträge. Die polnische Regierung hat beispielsweise gegen den Rechtsstaatsmechanismus, der im vergangenen Jahr als ein langwieriger Kompromiss ausgehandelt worden war, eine Klage eingereicht und ist zum Europäischen Gerichtshof gegangen. Dort wird jetzt zum Beispiel diese Klage gegen den Rechtsstaatsmechanismus im Namen von Polen und Ungarn verhandelt.
ZUSATZFRAGE: Das bedeutet, das Urteil, das gefällt werden wird, wird dann so oder so auch für beide Seiten mit ihren im Moment noch kontroversen Einschätzungen bindend und verpflichtend sein. Verstehe ich Sie da richtig?
SEIBERT: Ja, das ist der Charakter der rechtlichen Konstruktion des vereinten Europas.
FRAGE: Ist denn für Sie die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu dem Thema praktisch das letzte Wort, oder gibt es darüber hinaus noch irgendeine Instanz?
SEIBERT: Vielleicht bin ich jetzt nicht Europarechtler genug, aber der Europäische Gerichtshof entscheidet über diese Klage, und seine Urteile sind nach unserer Überzeugung das ist die Haltung, die wir immer vertreten bindend.

Einstufung sechs palästinensischer NGOs als terroristische Organisationen in Israel

FRAGE: Frau Sasse, die israelische Regierung hat letzte Woche sechs palästinensische NGOs als terroristische Organisationen eingestuft. Wie bewerten Sie diesen Vorgang an sich? Dabei geht es ja hauptsächlich um Menschenrechtsorganisationen.
Fließt an diese Organisationen eigentlich Geld, zum Beispiel von der Bundesregierung?
SASSE (AA): Vielen Dank für die Frage. – Wir haben die Meldungen selbstverständlich zur Kenntnis genommen und stehen dazu im Gespräch mit unseren israelischen Partnern. Aus Sicht der Bundesregierung sind die Achtung von Menschenrechten und von Grundfreiheiten sowie die Handlungsfähigkeit einer starken Zivilgesellschaft entscheidend. Dafür setzen wir uns gegenüber unseren Partnern ein, selbstverständlich auch im Nahen und Mittleren Osten. Daher sind wir sehr besorgt über diese israelische Entscheidung.
Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass wir in der Vergangenheit Vorwürfen und Hinweisen zu Verbindungen von möglichen Partnern zu terroristischen Organisationen immer nachgegangen sind und diese Vorwürfe auch sehr ernst genommen haben. Darüber hinaus prüft das Auswärtige Amt fortlaufend die Partnerstruktur unserer Mittler- und Durchführungsorganisationen vor Ort, um eine finanzielle Förderung von terroristischen Aktivitäten aus Mitteln des Auswärtigen Amtes auszuschließen. Die Listung kompletter Organisationen als terroristische Entitäten ist ein Schritt weitreichender politischer, rechtlicher und finanzieller Bedeutung für die Organisationen selbst sowie für deren zivilgesellschaftliches Umfeld. Wir erwarten daher nun weitere Erkenntnisse von der israelischen Seite.
ZUSATZFRAGE: Bezieht sich das auf die Aussagen des Verteidigungsministers, der gesagt hat, dass große Geldsummen von europäischen Ländern und internationalen Organisationen an diese palästinensischen NGOs geflossen sind? Ich hatte ja gefragt, ob zum Beispiel Al-Haq oder die anderen fünf, die jetzt als terroristische Organisation eingestuft wurden, mit deutschem Geld in den letzten Jahren gefördert wurden.
SASSE: Vielleicht zunächst zu den Äußerungen von Herrn Gantz, die Sie erwähnen: Diese Äußerungen werde ich hier an dieser Stelle nicht im Detail kommentieren.
Ich kann Ihnen zur Zusammenarbeit mit den Organisationen sagen, dass deutsche Organisationen in den letzten Jahren Projekte von einigen dieser NGOs, die betroffen sind, über Durchführungsorganisationen unterstützt haben. Derzeit laufen jedoch noch die Prüfungen dessen, was die konkreten Konsequenzen der Projektarbeit sind, und zwar nicht nur innerhalb der Bundesregierung, sondern auch innerhalb der Mittlerorganisationen sowie zum Beispiel innerhalb der politischen Stiftungen. Wir befinden uns auch darüber im Gespräch mit unseren israelischen Partnern. Die nun aufgelisteten NGOs haben sich allgemein etwa für den Schutz von Menschenrechten und im Besonderen unter anderem für die Rechte von Frauen, Kindern und Beschäftigten in prekären Arbeitsverhältnissen eingesetzt.

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