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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­pressekonferenz vom 18.10.2021

18.10.2021 - Artikel

Mutmaßliche Abschiebung von Migranten aus Belarus in Nachbarländer

FRAGE: Ich weiß, dass die Außenminister jetzt zusammensitzen. Der Außenminister hat vorher noch einmal gesagt, dass man Druck auf Fluggesellschaften ausübt, die Migranten aus dem Irak oder aus der Türkei oder über die Türkei nach Belarus fliegen, die dann mutmaßlich in Nachbarländer abgeschoben werden.

Können Sie uns noch etwas mehr Informationen darüber liefern, um welche Fluggesellschaften es sich handelt und wie man auf sie Druck ausüben kann?

SASSE (AA): Vielen Dank für die Frage. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass Belarus heute eines der Themen ist, über die sich die Außenminister der EU auf ihrem Treffen in Luxemburg unterhalten werden. Ich habe das am Freitag an dieser Stelle auch schon erwähnt. Wir haben auch bereits darauf hingewiesen, dass sich der Außenminister zu diesem Thema schon gegenüber der Presse geäußert hat. Er hat sich heute Morgen vor Beginn des Treffens, wie folgt, geäußert: Wir sehen uns in Europa mit der Tatsache konfrontiert, dass Lukaschenko Flüchtlinge als Instrument benutzt, um Druck auf europäische Staaten auszuüben. Lukaschenko ist nichts anderes als der Chef eines staatlichen Schleuserringes. Wir sind nicht länger bereit, zuzusehen, dass es Unternehmen wie manche Fluggesellschaften gibt, die damit auch noch Geld verdienen, indem sie die Flüchtlinge nach Deutschland oder andere europäische Länder bringen. Deshalb werden wir darüber reden müssen, dass das Konsequenzen für solche Fluggesellschaften hat und dass wir Sanktionen brauchen, mit denen wir klarmachen können, dass wir nicht bereit sind, dieses Gebaren weiterhin zu akzeptieren. ‑ Ich denke, den Worten können Sie entnehmen, dass es um Konsequenzen geht, wie der Außenminister sehr deutlich erwähnt hat. Welche Konsequenzen es konkret sind, darüber werden sich die Außenminister heute austauschen. Dem will ich an dieser Stelle nicht vorgreifen.

ZUSATZFRAGE: Man muss ja Vorstellungen haben, was solchen Fluggesellschaften drohen könnte. Geht es um die Entziehung von Landerechten in der EU? Wie sieht der Instrumentenkasten aus?

SASSE: Ich muss Sie wirklich um Verständnis bitten. Ich gehe darauf gern auf der nächsten Regierungspressekonferenz ein, aber heute kann ich den Beratungen noch nicht vorgreifen.

Erhöhte Zahl illegaler Grenzübertritte an der deutsch-polnischen Grenze

FRAGE: Meine Frage richtet sich an das BMI. Es geht im Anschluss an das Thema von Belarus um die Situation an der deutsch-polnischen Grenze. Die Bundespolizeigewerkschaft fordert jetzt temporäre Grenzkontrollen. Ist das geplant?

VICK (BMI): Wir haben schon in den vergangenen Wochen zu der Thematik vorgetragen. Die Situation ist allen Behörden selbstverständlich bekannt. Die Bundespolizei hat, wie Sie alle wissen, ein deutlich erhöhtes Aufkommen an illegaler Migration festgestellt und trifft im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere im Rahmen der Schleierfahndung. Derzeit werden weitere Maßnahmen zur Verhinderung illegaler Migration abgestimmt. Bereits vergangene Woche hat der Bundesinnenminister mit seinen Behördenleitern Gespräche darüber geführt, wie auf diese Entwicklung reagiert werden kann. Wegen der laufenden Gespräche können dazu derzeit noch keine Details bekannt gegeben werden.

Der Brief der Deutschen Polizeigewerkschaft ist selbstverständlich bekannt. Der Innenminister wird am Mittwoch zum Thema der Migration im Kabinett vortragen.

ZUSATZFRAGE: Ein Argument der Polizeigewerkschaft ist auch eine Gesundheitsgefährdung der Beamten durch Corona. Haben Sie Erkenntnisse darüber, ob es schon eine Gesundheitsgefährdung der eingesetzten Beamten vor Ort gab oder gibt?

VICK: Ich kann dem, was ich gerade gesagt habe, eigentlich nichts hinzufügen. Der Minister wird zum Thema der Migration am Mittwoch im Kabinett sprechen.

FRAGE: Die Bundespolizeigewerkschaft hat in diesem Brief auch vor einem drohenden Kollaps an der deutsch-polnischen Grenze gewarnt. Teilt das BMI diese Sorge?

VICK: Wie ich bereits gesagt habe, kann ich den Gesprächen nicht vorgreifen. Der Brief ist bekannt, und der Bundesinnenminister wird am Mittwoch im Kabinett umfassend über das Thema der Migration berichten.

ZUSATZ: Aber der Bundesinnenminister wird ja vermutlich eine fortlaufende Lageeinschätzung haben und die Lage bewerten.

VICK: Wie ich gerade gesagt habe, kann ich dem nicht vorgreifen, was der Minister am Mittwoch im Kabinett vortragen wird.

FRAGE: Ein Bundespolizist berichtet, dass es keine Zurückweisungen an der deutsch-polnischen Grenze im Sinne des Dublin-Abkommens gebe und faktisch alle Grenzüberschreiter aus Drittländern ins Asylverfahren kämen. Trifft das zu?

VICK: Wie Sie wissen, kommentieren wir Einzelfälle und Einzelaussagen an dieser Stelle grundsätzlich nicht. Ich kann Ihnen sagen, dass die zuständigen Behörden selbstverständlich alle Maßnahmen treffen, die ihnen im Rahmen der rechtlichen Zuständigkeiten zur Verfügung stehen.

FRAGE: Herr Seibert, wie steht die Kanzlerin dazu? Sie hat sich in der Vergangenheit ja gegen temporäre Grenzschließungen im Schengen-Raum gewandt. Wie ist es in diesem Fall?

SEIBERT (BReg): Ich will an das anschließen, was die Kollegin aus dem Innenministerium gesagt hat. Das gilt natürlich ganz besonders für das Innenministerium, aber auch für die Bundeskanzlerin und den Rest der Bundesregierung. Wir stellen an der deutsch-polnischen Grenze seit August ein erhöhtes Aufkommen an unerlaubten Einreisen fest. Also ist das eine Situation, die wir intensiv im Blick haben und beobachten. Wie Sie gerade gehört haben, wird der Bundesinnenminister dem Kabinett darüber am Mittwoch vortragen und auch Handlungsoptionen darlegen.

ZUSATZFRAGE: Aber bleibt es in diesem Thema bei der grundsätzlichen Einstellung der Kanzlerin: „Keine Grenzschließungen im Schengen-Raum, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt“?

SEIBERT: Die Grundhaltungen und Grundüberzeugungen der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung, was die Ordnung der Migrationsbewegungen betrifft, ist nicht verändert. Trotzdem müssen wir natürlich auf das eingehen, was sich an einer konkreten Grenze gerade zeigt. Das geschieht, und es werden Optionen entwickelt. Wenn ich es gerade richtig verstanden habe, dann war auch schon von verstärkter Schleierfahndung die Rede.

Man muss vielleicht auch noch einmal sagen: Es ist ein erhöhtes Aufkommen seit August, aber wir sind in keiner Weise in einer Situation wie 2015, wie es mancher anklingen lässt.

FRAGE: Ich will das Innenministerium nach konkreten Zahlen fragen, damit man sich die Dimensionen vorstellen kann. Wie viele Menschen sind seit August über die deutsch-polnische Grenze gekommen, und wie hat sich das in den vergangenen Tagen bzw. der vergangenen Woche entwickelt?

VICK: Wie wir vergangene Woche bereits vorgetragen haben, sind seit August ca. 4500 illegale Grenzübertritte an der Grenze festgestellt worden.

ZUSATZFRAGE: Vollzieht sich das kontinuierlich, oder gab es in den vergangenen Tagen noch einmal eine Verstärkung?

VICK: Ich kann Ihnen jetzt ad hoc die Zahl nennen, die wir seit August festgestellt haben, weil seit August insgesamt ein erhöhtes Aufkommen aufgetreten ist. Ob wir gegebenenfalls über einen kleineren Zeitabschnitt berichten können, müsste ich prüfen und die Antwort dann nachreichen.

FRAGE: Meine Frage geht sowohl an das Auswärtige Amt als auch an das Innenministerium. Wie schätzen Sie das Verhalten Polens ein? Wir haben in der Vergangenheit schon einmal gesehen, dass einzelne EU-Staaten, die Außengrenzen haben, Flüchtlinge oder Migranten mehr oder weniger durchleiten. Dabei werden also alle, die hereinkommen, darauf hingewiesen, dass sie das Land an der anderen Grenze verlassen können.

Besteht eigentlich die Einschätzung, dass sich die Polen im Moment auch so verhalten, dass dieser Transfer also auch quasi staatlich mitorganisiert wird, oder ist das allein auf Schleusertätigkeiten zurückzuführen?

SASSE (AA): Für uns ist es selbstverständlich, dass auch in dieser schwierigen Situation, die von den Machthabern in Minsk bewusst herbeigeführt wurde ‑ das habe ich mehrfach ausgeführt ‑, die internationalen und europäischen menschenrechtlichen und flüchtlingsrechtlichen Standards gewahrt werden müssen.

Zu diesen Standards gehören unter anderem das Refoulement-Verbot und auch die Entgegennahme und Prüfung eines Asylgesuchs. Ich verweise dazu auch auf die Aussagen von EU-Kommissarin Johansson, die Transparenz und Aufklärung gefordert hat und an Polen zugleich das Angebot einer EU-Unterstützung beim Außengrenzschutz erneuert hat. Es ist gut, dass es nun einen Austausch zwischen der EU-Kommission und der europäischen Grenzschutzagentur einerseits und den polnischen Innenbehörden auf der anderen Seite gibt.

VICK: Ich kann nur ergänzen, dass wir selbstverständlich mit unseren europäischen Partnern, also auch mit Polen eng zusammenarbeiten und uns abstimmen. Ansonsten liegen uns über die geschilderten Maßnahmen derzeit keine Erkenntnisse vor.

ZUSATZFRAGE: Frau Sasse, auch wenn Sie das jetzt so betonen, beantwortet das noch nicht die Frage, welche Rolle die polnische Regierung spielt. Wenn der polnischen Regierung EU-seitig ein Angebot gemacht wurde, dann hat sie es ja anscheinend nicht angenommen. Ist die Tatsache, dass die Zahlen der deutsch-polnischen Grenze jetzt steigen, Resultat eines bestimmten Verhaltens der polnischen Regierung, oder ist sie Ihrer Meinung nach an der Entwicklung unschuldig?

SASSE: Vielleicht kann man an dieser Stelle noch einmal sagen ‑ Frau Vick, ergänzen Sie gerne, wenn Sie das möchten ‑: Die Sicherung und auch die Kontrolle der EU-Außengrenzen ist wichtig und erfolgt im Interesse der gesamten Europäischen Union. Aus diesem Grunde habe ich gerade auch auf die Äußerungen von Frau Johansson verwiesen. Der Außengrenzschutz obliegt in erster Linie dem jeweiligen Mitgliedstaat, und ich habe bereits deutlich gemacht, dass im Rahmen jeglicher Grenzschutzmaßnahmen aus unserer Sicht die geltenden europa- und völkerrechtlichen Regelungen eingehalten werden. Auch da verweise ich noch einmal auf die laufenden Gespräche zwischen der EU-Kommission und Polen. Der EU-Kommission kommt hier in ihrer Rolle als Hüterin der Verträge eine wichtige Rolle zu; auch das hat der Außenminister heute Morgen vor Beginn der Gespräche in Luxemburg noch einmal deutlich gemacht.

FRAGE: Herr Seibert, Sie haben in der Vergangenheit auf Transparenz bei der polnischen Regierung im Umgang mit der Grenzlage gepocht. Haben Sie da inzwischen ausreichend Zusagen der polnischen Seite erhalten oder fehlt es weiterhin an Transparenz? Wenn ja, was konkret möchte die Bundesregierung da sehen?

SEIBERT: Ich denke, die Kollegin aus dem Auswärtigen Amt hat dazu gerade vorgetragen. Wir haben immer die Haltung vertreten, dass es wichtig ist, mit unseren Nachbarstaaten in einem ganz engen Austausch über das Migrationsgeschehen zu stehen. So wird es auch jetzt sein, da wir ein Anwachsen der Zahlen von unerlaubten Einreisen an der deutsch-polnischen Grenze feststellen.

FRAGE: Frau Vick, könnten Sie uns noch einmal schildern, wie das Verfahren jetzt weitergeht? Die Flüchtlinge kommen dann aus Polen hier in Deutschland an und stellen hier dann wahrscheinlich einen Asylantrag, den sie in Polen nicht gestellt haben. Wie geht es dann weiter? Muss denen dann gesagt werden „Laut Dublin musst du zurück und den Antrag in Warschau oder in einer anderen polnischen Stadt stellen“? Wie ist da das Vorgehen der Behörden? Sie sagten ja, der Rechtsweg werde natürlich eingehalten.

VICK: Das lässt sich natürlich so pauschal nicht beantworten; das ist ja in jedem Einzelfall unterschiedlich zu bewerten. Wie Sie wissen, Situation eine Asylentscheidung immer ein Einzelfallverfahren. Es kommt also ganz darauf an. Wenn jetzt also eine Person in Deutschland einen Asylantrag stellt, dann wird natürlich von den zuständigen Behörden erst einmal geprüft, ob Deutschland für dieses Asylgesuch zuständig ist. Falls dem nicht so ist, kommt eine Dublin-Rücküberstellung in dasjenige Land in Betracht, das zuständig ist. Ansonsten durchläuft die Person, die hier einen Asylantrag stellt, für den Deutschland nach dem Asylgesetz zuständig ist, hier ganz normal ein Asylverfahren. Je nachdem werden die Betreffenden dann zunächst in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht und dann nach dem Königsteiner Schlüssel in die einzelnen Bundesländer verteilt.

ZUSATZFRAGE: Können Sie uns sagen, wie da seit August der Stand ist? Es müsste ja relativ ersichtlich sein, dass diese Flüchtlinge über Polen nach Deutschland gereist sind. Wie lange dauert so etwas? Gibt es mit den Polen schon Gespräche über mögliche Rückführungen oder nicht, oder sagt man in der Bundesregierung bzw. im BAMF einfach „Sie sind hier und sie erhalten hier Asyl“?

VICK: Wie ich gerade schon erläutert habe, ist das natürlich so pauschal nicht zu beantworten, sondern kommt ganz auf den Einzelfall an. Wir arbeiten natürlich mit den polnischen Partnern zusammen, und sobald eine Dublin-Rücküberstellung in ein anderes europäisches Land ‑ also auch nach Polen ‑ in Betracht kommt, wird das umgesetzt. Ansonsten läuft das Asylverfahren hier in Deutschland.

FRAGE: Frau Vick, wenn ich das richtig verstanden habe, sagten Sie, wenn der Innenminister dem Kabinett Bericht erstattet habe, werde es einen Beschluss geben. Kann der Innenminister in dieser Frage nicht selbstständig handeln und entscheiden? Das ist doch seine Ressortzuständigkeit. Warum bedarf es da eines Kabinettsberichts und -beschlusses? Oder habe ich Sie da falsch verstanden?

VICK: Zu einem Kabinettsbeschluss habe ich hier nichts gesagt. Der Minister wird dazu vortragen.

Zu Ihrer anderen Frage: Wie Sie wissen, hat gerade die Bundestagswahl stattgefunden; das heißt, es wird sich demnächst eine neue Regierung bilden, sodass der Innenminister so weitreichende Entscheidungen nicht ohne das Kabinett treffen möchte ‑ falls Entscheidungen ergriffen werden müssen.

ZUSATZFRAGE: Die Logik erschließt sich mir nicht. Es ist richtig, es kommt eine neue Regierung zustande. Aber warum will er dann noch den Bericht an die alte Regierung abwarten, bevor er handelt? Deren Amtszeit läuft ja genauso ab wie seine persönliche. Wenn gehandelt werden kann, dann kann der Innenminister es doch auch jetzt tun und braucht dazu nicht eine Information oder Rückkopplung des Kabinetts. Diese Logik im Zusammenhang mit der Wahl sehe ich da nicht. Warum handelt er nicht jetzt direkt?

VICK: Ich habe meinen Ausführungen nichts hinzuzufügen.

FRAGE: Frau Vick, können Sie uns vielleicht noch nachliefern, wie viele Anträge auf Rücküberstellung seit August schon an die polnische Seite gestellt wurden? Auch wenn Sie das im Einzelfall prüfen, müsste ja trotzdem eine Zahl verfügbar sein, ob es das überhaupt gab. Oder ist es aus irgendwelchen politischen Gründen im Moment gar nicht gewollt, Flüchtlinge oder Migranten nach Polen zurückzuschicken?

VICK: Falls ich Ihnen da eine Zahl geben kann, dann mache ich das natürlich gerne.

WEFERS (Vorsitz): Ich habe noch eine Frage von Herrn Reitschuster, der auf einen dreiseitigen Brief der Polizeigewerkschaften an Minister Seehofer verweist. Darin stehe, es drohe eine neue Massenzuwanderung. Hat der Minister den Brief bekommen, und wie reagiert er?

VICK: Ich glaube, diese Frage habe ich gerade schon beantwortet. Der Brief ist bekannt und der Minister wird zum Thema Migration am Mittwoch im Kabinett vortragen.

Iranisches Atomprogramm

FRAGE: An das Auswärtige Amt: Herr Borrell, der EU-Außenbeauftragte, hat sich heute relativ optimistisch geäußert, dass die Atomgespräche mit dem Iran wieder in Gang kommen können. Ich hätte ganz gern gewusst, ob das Auswärtige Amt diesen Optimismus teilt.

SASSE (AA): Eine Terminankündigung kann ich Ihnen hier an dieser Stelle nicht machen. Wir setzen uns natürlich weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass die Wiener Gespräche über die vollständige Rückkehr Irans zum JCPOA möglichst zügig wiederaufgenommen werden, und zwar an dem Punkt, an dem sie im Juni unterbrochen wurden. Alle unsere Gespräche jetzt und in Zukunft dienen diesem Ziel. Wie gesagt: Eine konkrete Ankündigung kann ich im Moment nicht machen.

Aber Sie wissen, dass der Koordinator der EU in der vergangenen Woche selber im Iran war. Unsere Einschätzung ist, dass das durchaus eine Art Krisenbesuch von Herrn Mora war. Er hat der iranischen Seite gegenüber noch einmal deutlich gemacht, dass sich aus Sicht der Verhandlungspartner das Zeitfenster für die Rückkehr zum Verhandlungstisch schließt, gerade weil Iran die Situation im Nuklearbereich kontinuierlich verschärft. So ist es aus unserer Sicht ganz klar an Iran, die wachsenden Zweifel daran, dass die Regierung Raisi zum JCPOA zurückkehren möchte, zu entkräften. Wir erwarten nun, dass den zahlreichen Worten auch Taten folgen.

Zahl der aus Afghanistan nach Deutschland Evakuierten

FRAGE: Gibt es aktuelle Zahlen hinsichtlich der in der vergangenen Woche aus Afghanistan geflüchteten und nach Deutschland evakuierten Menschen oder aktuelle Zahlen von heute? Welche Unternehmungen gibt es, um Ausreise und Aufnahme zu beschleunigen?

WEFERS (Vorsitz): Das fragt auch Herr […]: Wie haben sich die Zahlen der aus Afghanistan geflüchteten und nach Deutschland evakuierten Menschen in der vergangenen Woche entwickelt? Welche Unternehmungen gibt es, um Ausreise und Aufnahme zu beschleunigen?

VICK (BMI): Insgesamt sind nach heutigem Stand 5441 afghanische Staatsangehörige nach Deutschland eingereist, darunter 477 Ortskräfte inklusive 2054 Familienangehörigen.

ZUSATZ JUNG: Letzte Woche war die Zahl 6082.

VICK: Genau, und jetzt sind es insgesamt 6311 Personen, davon 5441 afghanische Staatsangehörige und 543 deutsche Staatsangehörige. Aber nach deutschen Einreisen hatten Sie ja nicht gefragt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Gibt es aktuell noch neue Bemühungen des Auswärtigen Amtes?

SASSE (AA): Ich kann Ihnen ergänzend noch mitteilen ‑ wir hatten ja bereits in der vergangenen Woche etwas zu dem Thema ausgeführt ‑, dass seit Ende August mehr als 1200 afghanische Staatsangehörige Afghanistan auf dem Landweg verlassen konnten. Der Landweg ‑ das hatte ich letzte Woche schon erwähnt ‑ ist eine der Optionen. Der Luftweg ist eine weitere Option.

Ich kann auch berichten, dass es einen weiteren Flug mit Qatar Airways gegeben hat, auf dem sich auch deutsche Staatsangehörige befunden haben. Weitere deutsche konnte das Land also auf dem Luftweg verlassen.

Insgesamt sind unsere Auslandsvertretungen in der Region weiterhin sehr engagiert, was die Arbeit angeht, die entsprechenden Visa für afghanische Staatsangehörige auszustellen. Unsere Botschaft in Islamabad spielt dabei eine besonders herausgehobene Rolle, weil sich viele der Afghanen, die sich auf dem Landweg auf den Weg aus dem Land heraus machen, eben nach Pakistan begeben und bei der Weiterreise tatkräftig von unserer Botschaft in Islamabad unterstützt werden.

Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal betonen, dass wir nicht in unseren Bemühungen nachlassen, weitere Ausreisemöglichkeiten zu schaffen. Dafür laufen die Planungen. Ich kann Ihnen aber im Moment noch keine Details nennen, um den Erfolg der Aktion nicht zu gefährden.

FRAGE: Neben der Ortskräfteliste führt das Auswärtige Amt ja die Liste der aus Menschenrechtsgründen bedrohten Menschen. Da gibt es nun aktuell die Bitte eines Bündnisses von Frauen und vor allem Menschenrechtlerinnen, die sagen, diese eigentlich geschlossene Liste solle bitte wieder geöffnet werden. Sie nennen namentlich, glaube ich, fast 120 Bedrohte, vor allem Frauen, die zusätzlich auf die Liste kommen sollten. Wird diesem Wunsch entsprochen, Frau Sasse, oder bleibt es bei der Schließung?

SASSE: Vielen Dank für die Frage, Herr Jessen. – Es ist richtig: Wir hatten an dieser Stelle schon mehrfach ausgeführt, dass es die sogenannte Menschenrechtsliste gibt, auf der rund 2600 Personen stehen, Schutzbedürftige, die wir als solche eingestuft haben. Insgesamt beläuft sich die Zahl der Personen und der Familienangehörigen, die sozusagen von dieser Liste umfasst sind, auf etwas mehr als 6600 Personen.

Was Ihre Frage nach dem Brief angeht, kann ich Ihnen noch einmal sagen, dass unser Einsatz für die Menschen in Afghanistan nicht auf die Personen begrenzt ist, die auf dieser Menschenrechtsliste stehen, die ich gerade erwähnt habe. Wir haben zum Beispiel unsere Programme für besonders gefährdete afghanische Vertreterinnen aus der Zivilgesellschaft ‑ das heißt, aus Wissenschaft, Kunst oder von Menschenrechtsorganisationen ‑ noch einmal erweitert und die Mittel dafür aufgestockt, und zwar um zusätzliche 10 Millionen Euro. Mit diesen Mitteln finanzieren wir unter anderem vorübergehende Schutzaufenthalte und auch Stipendien für die Betroffenen. Grundsätzlich gelten natürlich weiterhin auch die allgemeinen Regeln des deutschen Aufenthaltsrechts. Diese Möglichkeiten zur Beantragung von Visa und Ähnlichem für Deutschland stehen den Betroffenen natürlich auch weiterhin offen.

Aber um auf Ihre konkrete Frage einzugehen: Die Liste ist tatsächlich seit dem Ende der militärischen Evakuierungsaktion geschlossen. Das wurde im Ressortkreis so entschieden.

ZUSATZFRAGE: Welche Chance haben dann diese namentlich genannten und identifizierbaren knapp 120 bedrohten Frauen, unter den Schutzschirm zu geraten, wenn die Liste geschlossen ist?

SASSE: Ich habe gerade ausgeführt, welche Möglichkeiten es gibt. Hier an dieser Stelle über Chancen einzelner Personen zu spekulieren, halte ich für nicht angebracht.

FRAGE: Eine ganz schnelle Frage an das Auswärtige Amt: Gibt es eigentlich auch Leute, die sich von diesen Listen, die Sie erwähnt haben, wieder streichen lassen, nur einmal angenommen, dass es Ortskräfte gibt, die sich jetzt mit der Situation unter dem Talibanregime arrangiert haben?

SASSE: Was konkrete Fälle angeht, müsste ich Ihnen die Auskunft nachreichen. Es ist aber tatsächlich so, dass diese Listen regelmäßig abgeglichen werden, auch mit Blick auf Doppelungen, die möglicherweise aus anderen Gründen entstehen. Das heißt, die Listen werden kontrolliert und teilweise wegen Doppelungen und Ähnlichem tatsächlich reduziert.

FRAGE: Eine Lernfrage: Sie haben uns endlich die Zahl derer genannt, die auf der Menschenrechtliste stehen, und haben gesagt, dass diese geschlossen ist. Ist die Liste der Ortskräfte auch geschlossen? Wie viele Personen mit ihren Familien stehen auf dieser Liste?

SASSE: Dazu hat die Federführung das BMI.

Insgesamt kann man, glaube ich, an dieser Stelle sagen, dass sich die Zahl aus unterschiedlichen Gründen, die wir an dieser Stelle schon mehrfach erwähnt haben, teilweise immer wieder verändert. Frau Vick, möchten Sie sagen, wie es mit den Zahlen aussieht?

VICK: Wie Frau Sasse gerade schon angedeutet hat, ist die Ortskräfteliste nicht abgeschlossen. Im Gegensatz zu früheren Annahmen, dass es sich bei den Ortskräften um rund 70 000 Personen handeln könnte, gehen wir von ca. 4300 Personen und mit ihren Kernfamilien von ca. 18 000 Personen aus.

ZUSATZFRAGE: Woher kommt dieses Delta? Sie haben 70 000 Personen angenommen, und jetzt sind es doch nur 18 000.

VICK: Wie Sie wissen, müssen sich Ortskräfte bei ihren jeweiligen Ressorts als Ortskraft melden und als gefährdet anzeigen. Wir gehen von den gemeldeten Gefährdungsanzeigen der Ortskräfte aus.

SASSE: Damit hier keine Missverständnisse entstehen: Die Zahl der Personen und ihrer Familienangehörigen, die auf der Menschenrechtliste stehen, kommt zu dieser Zahl natürlich noch hinzu. Wie gesagt, die Zahl verändert sich weiterhin immer wieder.

FRAGE: Kann jemand sagen, wie man mit Ortskräften umgeht, die in Kabul Papiere verloren haben?

VICK: Zur Lage in Afghanistan kann ich nichts sagen.

[…]

SASSE: Ich möchte noch kurz etwas auf die Frage von Herrn Rinke nachreichen. Ich kann Ihnen sagen, Herr Rinke, dass uns bisher keine Fälle bekannt sind, in denen sich Personen von der Liste der Schutzbedürftigen haben streichen lassen. Es kann aber natürlich sein, dass sie andere Möglichkeiten der Ausreise aus Afghanistan genutzt haben.

Verhängung von Todesurteilen durch ein Militärgericht der Hamas

FRAGE: Eine Frage an das Auswärtige Amt. Wie bewerten Sie die ausgesprochenen Todesurteile der Hamas im Gazastreifen?

SASSE (AA): Die Antwort auf diese Frage würde ich Ihnen gerne nachreichen.

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